Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

Begonnen von Andy1989, 16. August 2023, 14:03:00

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Andy1989

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 11:59:41Kann es sein, dass es sich bei euch um eine sogenannte Optionskommune handelt, also wo der Landkreis die Umsetzung des SGB II in Eigenregie ohne die Arbeitsagentur umsetzt?

Ich frage mich, wie die RV beurteilen konnte, inwieweit du erwerbsfähig bist. Hattest du seinerzeit Gesundheitsinfos resp. Namen von behandelnden Ärzten inkl. Schweigepflichtenbindung geliefert?

Fristgerecht und nachweislich Widerspruch einlegen würde ich, soweit ich deine Wünsche übernehme, schon. Du kannst ja mit reinschreiben, dass du unaufgefordert eine ausführliche Begründung nachreichen wirst. Das verschafft dir erst einmal Zeit, um professionelle fachliche Unterstützung zu suchen.

Ne also ich gehe nicht davon aus, dass es eine Optionskommune.
Bei meinem Jobcenter, sind die arge und das jc in einer Einrichtung. Und so wie ich es verstanden habe, handelt es sich dann nicht um eine Optionskommune oder?

Genau, ich hab den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Und ich gehe mal davon aus, dass die DRV sich die Unterlagen meiner Ärzte eingeholt haben.

Das mit den Widerspruch ist vermutlich doch nicht so einfach.
Heute habe ich beim Sozialamt angerufen und nachgefragt ob ich den Bescheid der DRV einsehen kann.
Diese haben mir allerdings gesagt, dass die den gar nicht erhalten haben sondern nur das JC. Das JC hat denen nur mitgeteilt, dass ich voll erwerbsfähig bin laut DRV.
Und wenn ich jetzt Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamtes einreichen würde, würde es der Regierung vorgelegt und die lehnen es wieder ab.
Ist ja klar, denn solange das Gutachten der DRV ausschlaggebend ist, ändert sich ja nichts an dem Bescheid.
Nur wie soll ich überhaupt so ein ärztliches Gutachten anfechten?

Bedingungsloses_GE

Ok, also hat doch das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit verbindlich für beide Sozialbehörden zu prüfen. So, wie ich es vom Regelfall her auch kenne bei Leuten, die Leistungen nach SGB II beziehen.

Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einzulegen macht insofern wohl wirklich keinen Sinn, auch wenn es grundsätzlich möglich ist.

Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen. Ich persönlich sehe für dich auch gar keine Veranlassung, unbedingt zum Sozialamt zu wechseln, wenn du Ärzte hinter dir hast, die dich dauerhaft krankschreiben und vllt. sogar noch per Kurzattest von der Pflicht befreien, die üblichen Meldetermine beim JC wahrzunehmen.

Beim Sozialamt bist du bei vielen Dingen noch schlechter dran als beim JC. Nur die Arbeitsvermittlung bzw. Integration in Arbeit fällt dort weg, wobei dieser Vorteil für jemanden mit Dauer-AU-Bescheinigungen ohnehin nicht zum Tragen kommt.

Wenn es sich um keine Optionskommune handelt, wird das JC nach weiterer, längerer Krankschreibung das Prozedere erneut anstoßen, schon allein deshalb, weil sie dich als Kostenfaktor loswerden wollen.

Fettnäpfchen

Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17Ne also ich gehe nicht davon aus, dass es eine Optionskommune.
Bei meinem Jobcenter, sind die arge und das jc in einer Einrichtung. Und so wie ich es verstanden habe, handelt es sich dann nicht um eine Optionskommune oder?
Falsch!
JC ist die seit zig Jahren neue Bezeichnung für die "Arge".
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).
keine Ahnung wie viel da inzwischen dazugekommen sind.
Aber schon allein an deinem Bewilligungsbescheid sollte erkennbar sein ob es eine O.-Kommune ist oder eben nicht.

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 13:34:20Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen.
Gar nicht denn erstens ist weder das Teil A noch das Teil B einzusehen. Dies sollte man unbedingt beantragen wobei das Teil A beim ÄD bleibt und niemand außer dem Arzt und dich etwas angeht und das Teil B ist die sozialrechtl. Stellungsnahme zu deiner gesundheitlichen Situation und das kannst du beim Amt das es hat beantragen.
Das Teil A direkt bei der Institution die es erstellt hat. Unter Umständen muss das dein HA oder so beantragen. Fakt ist dir steht es auf jeden Fall zu!
Wenn dann kein Widerspruch sondern mit einem eigenen Attest und im Zuge einer Klage ansonsten wüsste ich keinen anderen Weg.
Für mich eh fraglich ob du da nicht angelogen worden bist denn ganz so einfach geht es nicht außer natürlich du hast da
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
ein Exemplar gehabt das mit deiner Unterschrift Hinz und Kunz Zugriff auf deine Unterlagen erlaubt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andy1989

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2023, 15:45:20Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17Ne also ich gehe nicht davon aus, dass es eine Optionskommune.
Bei meinem Jobcenter, sind die arge und das jc in einer Einrichtung. Und so wie ich es verstanden habe, handelt es sich dann nicht um eine Optionskommune oder?
Falsch!
JC ist die seit zig Jahren neue Bezeichnung für die "Arge".
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).
keine Ahnung wie viel da inzwischen dazugekommen sind.
Aber schon allein an deinem Bewilligungsbescheid sollte erkennbar sein ob es eine O.-Kommune ist oder eben nicht.

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 13:34:20Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen.
Gar nicht denn erstens ist weder das Teil A noch das Teil B einzusehen. Dies sollte man unbedingt beantragen wobei das Teil A beim ÄD bleibt und niemand außer dem Arzt und dich etwas angeht und das Teil B ist die sozialrechtl. Stellungsnahme zu deiner gesundheitlichen Situation und das kannst du beim Amt das es hat beantragen.
Das Teil A direkt bei der Institution die es erstellt hat. Unter Umständen muss das dein HA oder so beantragen. Fakt ist dir steht es auf jeden Fall zu!
Wenn dann kein Widerspruch sondern mit einem eigenen Attest und im Zuge einer Klage ansonsten wüsste ich keinen anderen Weg.
Für mich eh fraglich ob du da nicht angelogen worden bist denn ganz so einfach geht es nicht außer natürlich du hast da
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
ein Exemplar gehabt das mit deiner Unterschrift Hinz und Kunz Zugriff auf deine Unterlagen erlaubt.

MfG FN

Also in der Liste ist mein JC nicht dabei.
Und woran kann man das am Bewilligungsbescheid erkennen?
Hier steht zumindest nichts von Optionskommune  :grins:
Wobei ich ja mal ein paar Jahre in einer anderen Stadt gewohnt habe.
In der anderen Stadt ist über den Jobcenter Symbol, das ARGE Symbol und 2 Wappen abgebildet.
Bei diesem hier steht Jobcenter ... Und den Namen der Stadt.

Ja genau, die Frau vom Sozialamt hat auch gesagt, dass das JC eine Stellungnahme und kein Gutachten erhalten hat. Da hab ich vermutlich etwas durcheinander gebracht.

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 13:34:20Ok, also hat doch das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit verbindlich für beide Sozialbehörden zu prüfen. So, wie ich es vom Regelfall her auch kenne bei Leuten, die Leistungen nach SGB II beziehen.

Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einzulegen macht insofern wohl wirklich keinen Sinn, auch wenn es grundsätzlich möglich ist.

Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen. Ich persönlich sehe für dich auch gar keine Veranlassung, unbedingt zum Sozialamt zu wechseln, wenn du Ärzte hinter dir hast, die dich dauerhaft krankschreiben und vllt. sogar noch per Kurzattest von der Pflicht befreien, die üblichen Meldetermine beim JC wahrzunehmen.

Beim Sozialamt bist du bei vielen Dingen noch schlechter dran als beim JC. Nur die Arbeitsvermittlung bzw. Integration in Arbeit fällt dort weg, wobei dieser Vorteil für jemanden mit Dauer-AU-Bescheinigungen ohnehin nicht zum Tragen kommt.

Wenn es sich um keine Optionskommune handelt, wird das JC nach weiterer, längerer Krankschreibung das Prozedere erneut anstoßen, schon allein deshalb, weil sie dich als Kostenfaktor loswerden wollen.


Warum bin ich eig beim Sozialamt schlechter dran?
Vielleicht ist es nur Wunschdenken meinerseits, dass ich beim Sozialamt besser dran wäre.

Bedingungsloses_GE

@Andy1989: Hier schon mal ein Link

Das ist aber keine abschließende Aufzählung der Nachteile im SGB XII. Schlechter gestellt bist du bspw. auch bei Kapitalerträgen, Bagatelleinnahmen und selbst bei einem längeren stationären Aufenthalt, bei dem dir viele Sozialämter wegen vermeindlicher Einsparungen kurzerhand den Regelsatz kürzen.

Mal ein plakatives Bsp.: Beim SGB II kannst du dir eine komplette Wohnungsausstattung ohne Anrechnung schenken lassen. Das SGB XII würde hingegen einen pflichtbewussten SB dazu veranlassen, den Wert einer geschenkten Packung Klopapier mit deinem Leistungsanspruch zu verrechnen.


Fettnäpfchen

Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Also in der Liste ist mein JC nicht dabei.
Dann drehen wir das mal und du schaust ob dein Ort bei den KdUH zu finden ist in dem Fall bei > https://www.harald-thome.de/informationen.html

Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Ja genau, die Frau vom Sozialamt hat auch gesagt, dass das JC eine Stellungnahme und kein Gutachten erhalten hat. Da hab ich vermutlich etwas durcheinander gebracht.
Beantragen ist das wichtige
und nicht ob das falsch bezeichnet wurde. Zumindest in dem Fall, ansonsten ist korrekt bezeichnen extrem wichtig bei so einer Materie.

MfG FN
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Andy1989

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 16:16:36@Andy1989: Hier schon mal ein Link

Das ist aber keine abschließende Aufzählung der Nachteile im SGB XII. Schlechter gestellt bist du bspw. auch bei Kapitalerträgen, Bagatelleinnahmen und selbst bei einem längeren stationären Aufenthalt, bei dem dir viele Sozialämter wegen vermeindlicher Einsparungen kurzerhand den Regelsatz kürzen.

Mal ein plakatives Bsp.: Beim SGB II kannst du dir eine komplette Wohnungsausstattung ohne Anrechnung schenken lassen. Das SGB XII würde hingegen einen pflichtbewussten SB dazu veranlassen, den Wert einer geschenkten Packung Klopapier mit deinem Leistungsanspruch zu verrechnen.



Finanziell gesehen ist man beim Sozialamt dann wohl schon im Nachteil. Wobei ja z.b. die meisten eh kein schonvermögen oder Kfz besitzen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2023, 16:19:28Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Also in der Liste ist mein JC nicht dabei.
Dann drehen wir das mal und du schaust ob dein Ort bei den KdUH zu finden ist in dem Fall bei > https://www.harald-thome.de/informationen.html

Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Ja genau, die Frau vom Sozialamt hat auch gesagt, dass das JC eine Stellungnahme und kein Gutachten erhalten hat. Da hab ich vermutlich etwas durcheinander gebracht.
Beantragen ist das wichtige
und nicht ob das falsch bezeichnet wurde. Zumindest in dem Fall, ansonsten ist korrekt bezeichnen extrem wichtig bei so einer Materie.

MfG FN

Ja in der KdU Liste ist mein Ort dabei.

Bedingungsloses_GE

#22
Ohne Job (Minijob zählt nicht) und Rente müsstest du dich als Single fürs SGB 12 auch extra freiwillig krankenversichern und die Übernahme der Beiträge beim Sozialamt beantragen.

Sollte irgendwas mit den monatlichen Überweisung der Beiträge schieflaufen, und sei es nur, dass das Sozialamt die Leistung wegen fehlender Mitwirkung vorläufig einstellt, hast du sofort Trouble mit deiner KV.