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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48

Titel: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48
Hallo liebe Community.

Ich habe am Donnerstag den 31. August ein Termin, weil meine Arbeitsvermittlerin mit mir über meine aktuellen beruflichen Situation reden möchte. Jetzt habe ich in diesen Onlineportal allerdings schon ein Koorperationsplan gefunden der laut Datum vorgestern ohne mich beschlossen wurde. Diesen kann ich im Vorfeld schon abrufen. Mir passen nämlich ein paar Dinge nicht die da festgehalten sind.

Zum einen soll ich mich ausschließlich auf Stellen bewerben die sich in der Jobbörse befinden. Also kein indeed, stepstone oder lokale Anzeigen mehr.
Auch soll ich mich über dieses Portal bewerben. Die ganze Zeit habe ich mich per email oder online auf der jeweiligen Firmenseite beworben. Ich verstehe nicht warum es jetzt anders sein soll?
Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass zukünftige Termine online stattfinden. Und was hat der Arbeitgeberservice mit mir zu tun?

So wie ich verstanden habe kann ich mich nicht dagegen wehren. Die Schlichtungsstelle ist ja auch nur Augenwischerei oder? Letztlich wirds eh durchgesetzt. Trotzdem werde ich diese Punkte am Donnerstag mal ansprechen, ob das abgeändert werden kann.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 14:01:35
benjamin

Wie soll das gehen wenn du keinen Computer hast?
oder dich zu wenig damit auskennst?

und es bleibt dir vorbehalten wo du dich überall bewirbst, also ruhig auch indeed, stepstone und Co.

MfG FN
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Sheherazade am 27. August 2023, 14:09:36
Zitat von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48Zum einen soll ich mich ausschließlich auf Stellen bewerben die sich in der Jobbörse befinden. Also kein indeed, stepstone oder lokale Anzeigen mehr.

Das steht da so nicht. Auf die Angebote der Jobbörse MUSST du dich bewerben, bei allen anderen KANNST du.
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 14:01:35Wie soll das gehen wenn du keinen Computer hast?
oder dich zu wenig damit auskennst?

Häh? Wo liest du das denn? TE bewirbt sich doch schon online und per Email.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Papagena am 27. August 2023, 14:13:18
Zitat von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48Hallo liebe Community.

Ich habe am Donnerstag den 31. August ein Termin, weil meine Arbeitsvermittlerin mit mir über meine aktuellen beruflichen Situation reden möchte. Jetzt habe ich in diesen Onlineportal allerdings schon ein Koorperationsplan gefunden der laut Datum vorgestern ohne mich beschlossen wurde. Diesen kann ich im Vorfeld schon abrufen. Mir passen nämlich ein paar Dinge nicht die da festgehalten sind.

Zum einen soll ich mich ausschließlich auf Stellen bewerben die sich in der Jobbörse befinden. Also kein indeed, stepstone oder lokale Anzeigen mehr.
Auch soll ich mich über dieses Portal bewerben. Die ganze Zeit habe ich mich per email oder online auf der jeweiligen Firmenseite beworben. Ich verstehe nicht warum es jetzt anders sein soll?
Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass zukünftige Termine online stattfinden. Und was hat der Arbeitgeberservice mit mir zu tun?

So wie ich verstanden habe kann ich mich nicht dagegen wehren. Die Schlichtungsstelle ist ja auch nur Augenwischerei oder? Letztlich wirds eh durchgesetzt. Trotzdem werde ich diese Punkte am Donnerstag mal ansprechen, ob das abgeändert werden kann.

Hallo benjamin,  :bye:

laut meines Jobvermittlers und meines Dozenten von der Maßnahme, bei der ich war, darf man sich frei bewerben, auch bei externen Jobbörsen.

Nur die Bewerbungsvorschläge vom JC mit der Rechtsbelehrung sind dann leider zwingend, aber auch hier kann man die Bewerbung direkt an die Firma schicken, oder über deren Onlinetools.

Habe Dein hochgeladenes Schreiben durchgelesen und keine zwingende Anweisung erkennen können, daß Du ausschließlich die JC-Jobbörse benutzen müßtes.

Außerdem hast Du ja noch nichts unterschrieben, mach Dir Notizen, druck das Teil aus und nimm alles mit, wenn Du eingeladen wirst. Lege Deinen Standpunkt, Deine Wünsche und Deine Fragen dar.

Termine nur noch online?
Das wäre fatal, bestehe bitte darauf, daß Du auch in Zukunft schriftliche Einladungen erhalten willst!

Bei mir im Städtle funktioniert die Kommunikation über das JC-Onlinetool überhaupt nicht.

Viel Glück & Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Ottokar am 27. August 2023, 14:13:51
Sehr interessant.
Offensichtlich erfolgt die (gemäß § 2 SGB II rechtswidrige) Beschränkung der Eigenbemühungen auf Online-Bewerbungen bei der Jobörse in der Absicht, die Kosten für die Bewerbungskostenerstattung auf andere Jobangebote als solche der Jobbörse einzusparen, die im Weiteren dann auch folgerichtig fehlt.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 14:14:06
Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 27. August 2023, 14:09:36Häh? Wo liest du das denn? TE bewirbt sich doch schon online und per Email.
Habe das  :ironie: vergessen.
Schöne neue Welt wenn man es sich so leicht machen kann mit den Onlinediensten und dem JC in die Hand spielt.

MfG FN
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Hansejunge am 27. August 2023, 14:20:43
(Irgendwo gab es von Ottokar mal eine Ausführung zum KOOP für den Fall, wenn das JC das Ding komplett selbst verfasst hat. Es gäbe "Vorteile" für den "Kunden", wenn er an dem KOOP keinesfalls mitgewirkt hat - wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bitte korrigiert mich.)
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: david_lang am 27. August 2023, 14:21:35
Auch ich kann dir sagen. Mache dir keine Sorgen.
Du kannst dich weiterhin bewerben wo du möchtest. Du kannst dich auch weiterhin per email oder mithilfe der Formulare auf den Firmenseiten bewerben.
Außerdem sind Pflichtbewerbungen seitens der Agentur für Arbeit sowieso nicht sanktionsfähig, da das Jobcenter für dich zuständig ist wenn du nur ALG2 beziehst.

Online Termine können nur mit entsprechendes Equipment stattfinden. Hast du alles? Mikrofon, Webcam, ... ansonsten auf eine Einladung reagieren, indem du kurz per email darauf bestehst das du persönlich erscheinen möchtest. Ich bin mir nicht sicher, ob Online Termine sanktioniert werden können.
Die Sache mit dem Arbeitgeberservice wird wohl darauf hinauslaufen, dass dich jemand zusätzliches mit Pflichtbewerbungen betreut. Schau mal in dem Onlineportal nach wer alles dein "Betreuer" ist. Kann sein dass du zwei Einträge hast.

Versuche erstmal mit deiner Arbeitsvermittlerin darüber zu reden. Und wenn nichts abgeändert wird, dann mache trotzdem weiter wie gehabt.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: benjamin am 27. August 2023, 14:41:27
Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:13:18Habe Dein hochgeladenes Schreiben durchgelesen und keine zwingende Anweisung erkennen können, daß Du ausschließlich die JC-Jobbörse benutzen müßtes.
Dann habe ich die verfasste Passage dort falsch verstanden. Dennoch spreche ich das mal an dass ich mich weiterhin wie gehabt bewerben möchte. Ich will nicht dass meine Lebensläufe, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen usw. dort gespeichert werden.
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:13:18Termine nur noch online?
Das wäre fatal, bestehe bitte darauf, daß Du auch in Zukunft schriftliche Einladungen erhalten willst!
Werde ich machen. Müssen Einladungen nicht immer schriftlich Erfolgen, unabhängig ob persönlich, telefonisch oder per Videogespräch?
Zitat von: david_lang am 27. August 2023, 14:21:35Versuche erstmal mit deiner Arbeitsvermittlerin darüber zu reden. Und wenn nichts abgeändert wird, dann mache trotzdem weiter wie gehab
Ich rede am Donnerstag mit meiner Arbeitsvermittlerin über diese Punkte. Ich bedanke mich bei euch. Wenn ich daran denke, dann werde ich ein Feedback geben wie es gelaufen ist. Diese Koorperatiosnpläne sind ja noch ziemlich neu.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Papagena am 27. August 2023, 14:58:52
Hallo benjamin,  :bye:


auch ich bin davon ausgegangen, daß die regulären Einladungen zum Gespräch immer noch schriftlich erfolgen müssen. Die Vorab-Mails wurden bei mir im Städtle allerdings gestrichen wegen diesem JC-Onlintetool.

Bei den Onlineterminen, sind das die Videotermine, die via Skype stattfinden, oder bezieht sich das nur auf die Einladungen in die Heiligen Hallen des JC?
  :schaem:

Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen, da mein Jobvermittler regelmäßig mit mir in Kontakt bleiben wollte. Diese Video-Termine finde ich garnet so schlecht, besser als dort jedes Mal persönlich antanzen zu müssen.

Gutes Gelingen benjamin & Grüßle  :sehrgut:
Papagena

Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: alfa am 27. August 2023, 15:23:09
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:58:52Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen, da mein Jobvermittler regelmäßig mit mir in Kontakt bleiben wollte. Diese Video-Termine finde ich garnet so schlecht, besser als dort jedes Mal persönlich antanzen zu müssen.
Dein Jobvermittler kann auch telefonisch regelmäßig mit dir in Kontakt treten. Warum will der dich unbedingt dabei sehen? Telefontermine finde ich auch herrlich aus vor dir genanntem Grund.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Papagena am 27. August 2023, 15:32:00
Zitat von: alfa am 27. August 2023, 15:23:09
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:58:52Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen, da mein Jobvermittler regelmäßig mit mir in Kontakt bleiben wollte. Diese Video-Termine finde ich garnet so schlecht, besser als dort jedes Mal persönlich antanzen zu müssen.
Dein Jobvermittler kann auch telefonisch regelmäßig mit dir in Kontakt treten. Warum will der dich unbedingt dabei sehen? Telefontermine finde ich auch herrlich aus vor dir genanntem Grund.


Hallo alfa,  :bye:

da frägst Du mich was, ich weiß es nicht und habe das auch nicht weiter hinterfragt.
Vielleicht wird somit ausgeschlossen, daß ein Anderer den Termin wahrnimmt... :lol:

Grüßle
Papagena

Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 27. August 2023, 15:48:24
Mag sein, vieleicht...  :lachen:
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:58:52Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen
... aber ich frage mich, ob die Kosten für eine "anständige" Webcam im RS eingepreist oder direkt übernommen wurden - vom Blue-/Greenscreen bzw. entsprechender Software mal ganz zu schweigen.
(Es geht zb. nicht unbedingt jeden etwas an, wie meine Wohnung aussieht oder was meine Familienmitglieder machen...)

LG RF
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: alfa am 27. August 2023, 15:56:26
Hallo Papagena, oder er mochte dich
glaubst du, die Jobvermittler können jedes Gesicht ihrer Kunden adressieren? Von mir wolln die immer die Rentenversicherungsnummer wissen beim Telefontermin. Steht so immer auf der "Einladung" ohne Belehrung. Fragen die aber nie ab. Was solls  :bye:
Zitat von: Rettungsfuzzy am 27. August 2023, 15:48:24(Es geht zb. nicht unbedingt jeden etwas an, wie meine Wohnung aussieht oder was meine Familienmitglieder machen...)
oder wie Kunde gerade aussieht. Zum Telefontermin mache ich mich auch nicht schick. :bye: 
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Papagena am 27. August 2023, 15:56:36
Hallo Rettungsfuzzy,  :bye:

das war so ein Billigteil von Logitech, ca. 37 EUR, mußte nur schaun, daß sie auch unter Linux läuft.

Wie gesagt, man könnte am Telefon eine "Vertretung" einsetzen, was bei der Videokonferenz etwas schwierig sein dürfte,  zumal die KI's noch nicht so weit ausgereift sind, um auch das perfekt zu meistern... :lol: 

Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 27. August 2023, 16:09:19
37 €, die dir zum Lebensunterhalt fehlen, oder !?!
(Es ist im Grunde dabei egal, ob du das stemmen kannst bzw. über hast... Wenn ich etwas bestimmtes will, dann muss ich für die Finanzierung sorgen!)
(- Wenn ich mit meinem Laptop Hilfe eines Kumpels brauche, habe ich anzurufen und zu fragen, ob und wann ich dafür zu ihm kommen kann und nicht daß er her zu kommen hat. -)

Wenn die auf Videochat bestehen, würde ich in keinster Weise sagen "Ok, dann muß/werde ich mir eine Kamera für Sie kaufen."

LG RF
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Papagena am 27. August 2023, 16:10:02
Zitat von: alfa am 27. August 2023, 15:56:26Hallo Papagena, oder er mochte dich
glaubst du, die Jobvermittler können jedes Gesicht ihrer Kunden adressieren? Von mir wolln die immer die Rentenversicherungsnummer wissen beim Telefontermin. Steht so immer auf der "Einladung" ohne Belehrung. Fragen die aber nie ab. Was solls  :bye:
Zitat von: Rettungsfuzzy am 27. August 2023, 15:48:24(Es geht zb. nicht unbedingt jeden etwas an, wie meine Wohnung aussieht oder was meine Familienmitglieder machen...)
oder wie Kunde gerade aussieht. Zum Telefontermin mache ich mich auch nicht schick. :bye: 


Hallo alfa,  :bye:

zumindest durch unsere Bewerbungsbilder und eventuell auch über unsere Paßbilder, die bei der Ausweiskontrolle vorgelegt werden mußten.

Interessant mit der Sozialversicherungsnummer, das war mir neu.
Es scheint wohl so, daß jedes JC sein eigenes Süppchen kocht.  :zwinker:

Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Hansejunge am 27. August 2023, 21:36:21
Zurück zum Thema:

Wie kann eigentlich ein KOOP im Vorfeld erstellt werden? Ich lese immer, dass zunächst mit dem "Kunden" eine Potenzialanalyse erstellt wird, wo man dann gemeinsam schaut, was geht und was nicht geht, Stärken und Schwächen heraus arbeitet. Erst dann folgt der KOOP.

Soweit wohl zur Theorie....
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Ottokar am 28. August 2023, 10:18:17
Meine Aussage, auf die sich Hansejunge in Beitrag 6 bezieht, hatte ich zur EinV als VA gemacht, ist also hinfällig.
Was die Potenzialanalyse betrifft, bei Kunden im laufen Leistungsbezug sollte die längst erfolgt sein.
Klar kannst Du dich weiterhin bewerben wo du möchtest, nur Bewerbungskosten bekommst du nicht erstattet.
Sofern du also kein Problem damit hast, deine Bewerbungskosten rechtswidrig aus deinem Regelsatz zu zahlen, "mach dir keine Sorgen".
Und was die Diskussion um die Anschaffungskosten einer Webcam betrifft, sowas muss man nicht haben, auch nicht für Online-Termine des JC.

Der Kooperationsplan soll lt. Gesetz "gemeinsam" mit dem Bürgergeldbezieher erstellt werden. Ist der also vor dem Termin schon einseitig vom JC erstellt worden und dient dieser nicht nur als erster Entwurf, sondern ist bereits abschließend, ist das somit gesetzwidrig, insbesondere im Hinblick auf § 15 Abs. 6 SGB II, wonach einseitig vom JC erstellte Mitwirkungsaufforderungen immer als Verwaltungsakt zu erlassen sind.
Im Übrigen beinhaltet dieser Kooperationsplan keine Leistungen zur Eingliederung (siehe § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II) was lt. BSG einen Normenmissbrauch darstellt.
Auf die nach § 2 SGB II unzulässige Einschränkung der Eigenbemühungen hatte ich bereits hingewiesen, ebenso auf das Fehlen der Bewerbungskostenerstattung, was eine einseitige und damit sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Im Übrigen steht da: "der nächste Termin ... Online stattfindet"
Da geht es also gerade nicht um die Einladung zum Termin, sondern den Termin selbst, also das Gespräch mit dem JC.
Und auch nur "der nächste Termin", also genau einer, nicht alle weiteren, denn dann müste dort stehen "die nächsten Termine". Aber ich schließe hier einen Denkfehler des SB zu Einzahl und Mehrzahl nicht aus.
Online bedeutet auch nicht Telefon, auch wenn dein Anschluss über VoIP läuft, sondern Internet. Auch hier schließe ich einen Denkfehler des SB zur Definition von Offline und Online nicht aus.
Abgesehen davon gehören Terminregelungen nicht in einen Kooperationsplan, nicht nur weil § 15 Abs. 2 SGB II so einen Inhalt nicht zulässt, sondern weil eine Einladung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. § 39 SGB II), der Kooperationsplan jedoch ausdrücklich nicht.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: a_good_heart am 28. August 2023, 11:29:34
Zitat von: Ottokar am 28. August 2023, 10:18:17...weil eine Einladung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. § 39 SGB II)

Die Einladungen sollen doch beim Koop nun ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgen, demnach kein VA!?
Erst wenn man zum Termin nicht erschienen ist, kommt die Ladung als VA.
Irgendwie alles ein undurchsichtiger Kuddelmuddel... :scratch: 
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Ottokar am 28. August 2023, 11:37:01
§ 15 Abs. 4 SGB II: Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.
Das betrifft somit nicht Einladungen zur Arbeitsvermittlung oder dem Arbeitgeberservice.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: a_good_heart am 28. August 2023, 11:56:38
In der Fachlichen Weisung steht aber:
Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgenbelehrung.
Hää??? :weisnich:
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Hansejunge am 28. August 2023, 12:16:02
Danke, Ottokar!!

Zitat von: a_good_heart am 28. August 2023, 11:56:38Hää???

Ich spinne jetzt mal etwas rum: Es erfolgen keine Einladungen mehr, weil in dem KOOP drin steht, dass Du jede Woche von selbst vorstellig sein sollst, einfach in der Wartezone anmelden - ganz ohne Termin, Flexibilität pur. Wenn Du Dich nicht daran hälst, dann gibt es die RFB mit Minderung. Und weil 5 Maßnahmen im KOOP bereits enthalten sind, ist auch hier erst einmal Ruhe für 6 Monate.

Um freiwillige Angebote und deren Nötigung beim "Kunden", dass jene diese annehmen, obwohl sie es gar nicht müssen, braucht man sich auch keine Sorgen mehr machen: Wir schreiben die freiwilligen Angebote einfach in den KOOP mit rein und voilà: Jetzt MUSS der Kunde dem nachgehen (wenn er keine Ahnung hat.), sonst RFB, sonst Minderung.

Schöne neue Welt.

(Sarkasmus off!)
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Ottokar am 28. August 2023, 15:35:18
Zitat von: a_good_heart am 28. August 2023, 11:56:38In der Fachlichen Weisung steht aber:
Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgenbelehrung.
Hää??? :weisnich:
Na wenn du alles freiwillig tust, so wie es im Koop-Plan steht, ist das alles überflüssig.
Abgesehen davon ist die Weisung nicht rechtlich bindend und imho stehen da einige Sachen drin, die rechtlich fragwürdig bis klar rechtswidrig sind.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: benjamin am 31. August 2023, 19:12:50
Ich wollte mich kurz zurückmelden bzgl. des Koorperationsplan welcher im Vorfeld ohne mich erstellt wurde.
Zu meinem erstaunen wurde vor Ort ein neuer Koorperationsplan erstellt. Ich habe die oben genannten Punkte aufgezählt mit welchen ich nicht einverstanden bin.

Die Sache mit der Jobbörse wurde komplett entfernt. Also kann ich mich weiterhin bewerben wo und wie ich möchte. Zumindest bei den Eigenbemühungen. Außerdem werden mir neben der Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräche auch Kosten für schriftliche Bewerbungen erstattet.
Online Termine sind optional welches auch im Koorperationsplan festgehalten wurde. Wenn ich eine schriftliche Einladung erhalte, soll mir ein Link zugeschickt werden womit dann ein Videogespräch stattfindet. Ich soll kurz per email bescheid geben, falls ich stattdessen ein Termin persönlich haben möchte.
Nur die Sache mit dem Arbeitgeberservice steht noch drin. Meine Arbeitsvermittlerin meint, dass die Kollegen beim Arbeitgeberservice einen besseren Draht zu Arbeitgebern haben.

Ich musste nichts unterschreiben. Ich wünsche euch einen schönen Abend.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Hansejunge am 31. August 2023, 20:10:43
Zitat von: benjamin am 31. August 2023, 19:12:50Nur die Sache mit dem Arbeitgeberservice steht noch drin. Meine Arbeitsvermittlerin meint, dass die Kollegen beim Arbeitgeberservice einen besseren Draht zu Arbeitgebern haben.

Das ist spannend. Mir wurde mehrmals gesagt, der Arbeitgeberservice ist ein freiwilliges Angebot. Man ist also nicht verpflichtet, diesen anzunehmen.

Jetzt taucht er bei Dir im KOOP auf und gilt somit als verpflichtend (?).

Ich erhalte übernächste Woche meinen KOOP, mal sehen, was da alles auf mich zukommt (juristisch).
These: Es wird zur Masche, dass das JC im KOOP den "Kunden" freiwillige Angebote unterjubeln möchte, damit man die Maßnahmen füllen und verticken kann. Ein freiwilliges Angebot/Maßnahme wird also umetikettiert als "KOOP/verpflichtend". Bauchgefühl Ende.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: Rotti am 01. September 2023, 11:34:19
Zitat von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48Ich habe am Donnerstag den 31. August ein Termin, weil meine Arbeitsvermittlerin mit mir über meine aktuellen beruflichen Situation reden möchte. Jetzt habe ich in diesen Onlineportal allerdings schon ein Koorperationsplan gefunden der laut Datum vorgestern ohne mich beschlossen wurde. Diesen kann ich im Vorfeld schon abrufen. Mir passen nämlich ein paar Dinge nicht die da festgehalten sind.

Ganz modernes JC die Treppe nach oben im Job da braucht es bei dir keine EGV sei froh die wollen dich selbst vermitteln in Hagen bei deinem Beruf wird das sicher ein Erfolg.
Titel: Aw: Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen
Beitrag von: a_good_heart am 01. September 2023, 11:53:05
Zitat von: Rotti am 01. September 2023, 11:34:19Ganz modernes JC die Treppe nach oben im Job da braucht es bei dir keine EGV sei froh die wollen dich selbst vermitteln in Hagen bei deinem Beruf wird das sicher ein Erfolg.

Die Verwendung von Satzzeichen macht Texte erst verständlich... :yes: