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Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen

Begonnen von benjamin, 27. August 2023, 13:40:48

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

benjamin

Hallo liebe Community.

Ich habe am Donnerstag den 31. August ein Termin, weil meine Arbeitsvermittlerin mit mir über meine aktuellen beruflichen Situation reden möchte. Jetzt habe ich in diesen Onlineportal allerdings schon ein Koorperationsplan gefunden der laut Datum vorgestern ohne mich beschlossen wurde. Diesen kann ich im Vorfeld schon abrufen. Mir passen nämlich ein paar Dinge nicht die da festgehalten sind.

Zum einen soll ich mich ausschließlich auf Stellen bewerben die sich in der Jobbörse befinden. Also kein indeed, stepstone oder lokale Anzeigen mehr.
Auch soll ich mich über dieses Portal bewerben. Die ganze Zeit habe ich mich per email oder online auf der jeweiligen Firmenseite beworben. Ich verstehe nicht warum es jetzt anders sein soll?
Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass zukünftige Termine online stattfinden. Und was hat der Arbeitgeberservice mit mir zu tun?

So wie ich verstanden habe kann ich mich nicht dagegen wehren. Die Schlichtungsstelle ist ja auch nur Augenwischerei oder? Letztlich wirds eh durchgesetzt. Trotzdem werde ich diese Punkte am Donnerstag mal ansprechen, ob das abgeändert werden kann.

Fettnäpfchen

benjamin

Wie soll das gehen wenn du keinen Computer hast?
oder dich zu wenig damit auskennst?

und es bleibt dir vorbehalten wo du dich überall bewirbst, also ruhig auch indeed, stepstone und Co.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48Zum einen soll ich mich ausschließlich auf Stellen bewerben die sich in der Jobbörse befinden. Also kein indeed, stepstone oder lokale Anzeigen mehr.

Das steht da so nicht. Auf die Angebote der Jobbörse MUSST du dich bewerben, bei allen anderen KANNST du.
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 14:01:35Wie soll das gehen wenn du keinen Computer hast?
oder dich zu wenig damit auskennst?

Häh? Wo liest du das denn? TE bewirbt sich doch schon online und per Email.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Papagena

Zitat von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48Hallo liebe Community.

Ich habe am Donnerstag den 31. August ein Termin, weil meine Arbeitsvermittlerin mit mir über meine aktuellen beruflichen Situation reden möchte. Jetzt habe ich in diesen Onlineportal allerdings schon ein Koorperationsplan gefunden der laut Datum vorgestern ohne mich beschlossen wurde. Diesen kann ich im Vorfeld schon abrufen. Mir passen nämlich ein paar Dinge nicht die da festgehalten sind.

Zum einen soll ich mich ausschließlich auf Stellen bewerben die sich in der Jobbörse befinden. Also kein indeed, stepstone oder lokale Anzeigen mehr.
Auch soll ich mich über dieses Portal bewerben. Die ganze Zeit habe ich mich per email oder online auf der jeweiligen Firmenseite beworben. Ich verstehe nicht warum es jetzt anders sein soll?
Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass zukünftige Termine online stattfinden. Und was hat der Arbeitgeberservice mit mir zu tun?

So wie ich verstanden habe kann ich mich nicht dagegen wehren. Die Schlichtungsstelle ist ja auch nur Augenwischerei oder? Letztlich wirds eh durchgesetzt. Trotzdem werde ich diese Punkte am Donnerstag mal ansprechen, ob das abgeändert werden kann.

Hallo benjamin,  :bye:

laut meines Jobvermittlers und meines Dozenten von der Maßnahme, bei der ich war, darf man sich frei bewerben, auch bei externen Jobbörsen.

Nur die Bewerbungsvorschläge vom JC mit der Rechtsbelehrung sind dann leider zwingend, aber auch hier kann man die Bewerbung direkt an die Firma schicken, oder über deren Onlinetools.

Habe Dein hochgeladenes Schreiben durchgelesen und keine zwingende Anweisung erkennen können, daß Du ausschließlich die JC-Jobbörse benutzen müßtes.

Außerdem hast Du ja noch nichts unterschrieben, mach Dir Notizen, druck das Teil aus und nimm alles mit, wenn Du eingeladen wirst. Lege Deinen Standpunkt, Deine Wünsche und Deine Fragen dar.

Termine nur noch online?
Das wäre fatal, bestehe bitte darauf, daß Du auch in Zukunft schriftliche Einladungen erhalten willst!

Bei mir im Städtle funktioniert die Kommunikation über das JC-Onlinetool überhaupt nicht.

Viel Glück & Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Ottokar

Sehr interessant.
Offensichtlich erfolgt die (gemäß § 2 SGB II rechtswidrige) Beschränkung der Eigenbemühungen auf Online-Bewerbungen bei der Jobörse in der Absicht, die Kosten für die Bewerbungskostenerstattung auf andere Jobangebote als solche der Jobbörse einzusparen, die im Weiteren dann auch folgerichtig fehlt.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 27. August 2023, 14:09:36Häh? Wo liest du das denn? TE bewirbt sich doch schon online und per Email.
Habe das  :ironie: vergessen.
Schöne neue Welt wenn man es sich so leicht machen kann mit den Onlinediensten und dem JC in die Hand spielt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hansejunge

(Irgendwo gab es von Ottokar mal eine Ausführung zum KOOP für den Fall, wenn das JC das Ding komplett selbst verfasst hat. Es gäbe "Vorteile" für den "Kunden", wenn er an dem KOOP keinesfalls mitgewirkt hat - wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bitte korrigiert mich.)

david_lang

Auch ich kann dir sagen. Mache dir keine Sorgen.
Du kannst dich weiterhin bewerben wo du möchtest. Du kannst dich auch weiterhin per email oder mithilfe der Formulare auf den Firmenseiten bewerben.
Außerdem sind Pflichtbewerbungen seitens der Agentur für Arbeit sowieso nicht sanktionsfähig, da das Jobcenter für dich zuständig ist wenn du nur ALG2 beziehst.

Online Termine können nur mit entsprechendes Equipment stattfinden. Hast du alles? Mikrofon, Webcam, ... ansonsten auf eine Einladung reagieren, indem du kurz per email darauf bestehst das du persönlich erscheinen möchtest. Ich bin mir nicht sicher, ob Online Termine sanktioniert werden können.
Die Sache mit dem Arbeitgeberservice wird wohl darauf hinauslaufen, dass dich jemand zusätzliches mit Pflichtbewerbungen betreut. Schau mal in dem Onlineportal nach wer alles dein "Betreuer" ist. Kann sein dass du zwei Einträge hast.

Versuche erstmal mit deiner Arbeitsvermittlerin darüber zu reden. Und wenn nichts abgeändert wird, dann mache trotzdem weiter wie gehabt.

benjamin

Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:13:18Habe Dein hochgeladenes Schreiben durchgelesen und keine zwingende Anweisung erkennen können, daß Du ausschließlich die JC-Jobbörse benutzen müßtes.
Dann habe ich die verfasste Passage dort falsch verstanden. Dennoch spreche ich das mal an dass ich mich weiterhin wie gehabt bewerben möchte. Ich will nicht dass meine Lebensläufe, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen usw. dort gespeichert werden.
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:13:18Termine nur noch online?
Das wäre fatal, bestehe bitte darauf, daß Du auch in Zukunft schriftliche Einladungen erhalten willst!
Werde ich machen. Müssen Einladungen nicht immer schriftlich Erfolgen, unabhängig ob persönlich, telefonisch oder per Videogespräch?
Zitat von: david_lang am 27. August 2023, 14:21:35Versuche erstmal mit deiner Arbeitsvermittlerin darüber zu reden. Und wenn nichts abgeändert wird, dann mache trotzdem weiter wie gehab
Ich rede am Donnerstag mit meiner Arbeitsvermittlerin über diese Punkte. Ich bedanke mich bei euch. Wenn ich daran denke, dann werde ich ein Feedback geben wie es gelaufen ist. Diese Koorperatiosnpläne sind ja noch ziemlich neu.

Papagena

Hallo benjamin,  :bye:


auch ich bin davon ausgegangen, daß die regulären Einladungen zum Gespräch immer noch schriftlich erfolgen müssen. Die Vorab-Mails wurden bei mir im Städtle allerdings gestrichen wegen diesem JC-Onlintetool.

Bei den Onlineterminen, sind das die Videotermine, die via Skype stattfinden, oder bezieht sich das nur auf die Einladungen in die Heiligen Hallen des JC?
  :schaem:

Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen, da mein Jobvermittler regelmäßig mit mir in Kontakt bleiben wollte. Diese Video-Termine finde ich garnet so schlecht, besser als dort jedes Mal persönlich antanzen zu müssen.

Gutes Gelingen benjamin & Grüßle  :sehrgut:
Papagena

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

alfa

Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:58:52Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen, da mein Jobvermittler regelmäßig mit mir in Kontakt bleiben wollte. Diese Video-Termine finde ich garnet so schlecht, besser als dort jedes Mal persönlich antanzen zu müssen.
Dein Jobvermittler kann auch telefonisch regelmäßig mit dir in Kontakt treten. Warum will der dich unbedingt dabei sehen? Telefontermine finde ich auch herrlich aus vor dir genanntem Grund.

Papagena

Zitat von: alfa am 27. August 2023, 15:23:09
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:58:52Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen, da mein Jobvermittler regelmäßig mit mir in Kontakt bleiben wollte. Diese Video-Termine finde ich garnet so schlecht, besser als dort jedes Mal persönlich antanzen zu müssen.
Dein Jobvermittler kann auch telefonisch regelmäßig mit dir in Kontakt treten. Warum will der dich unbedingt dabei sehen? Telefontermine finde ich auch herrlich aus vor dir genanntem Grund.


Hallo alfa,  :bye:

da frägst Du mich was, ich weiß es nicht und habe das auch nicht weiter hinterfragt.
Vielleicht wird somit ausgeschlossen, daß ein Anderer den Termin wahrnimmt... :lol:

Grüßle
Papagena

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Rettungsfuzzy

Mag sein, vieleicht...  :lachen:
Zitat von: Papagena am 27. August 2023, 14:58:52Hatte mir dafür extra eine Webcam kaufen müssen
... aber ich frage mich, ob die Kosten für eine "anständige" Webcam im RS eingepreist oder direkt übernommen wurden - vom Blue-/Greenscreen bzw. entsprechender Software mal ganz zu schweigen.
(Es geht zb. nicht unbedingt jeden etwas an, wie meine Wohnung aussieht oder was meine Familienmitglieder machen...)

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

alfa

Hallo Papagena, oder er mochte dich
glaubst du, die Jobvermittler können jedes Gesicht ihrer Kunden adressieren? Von mir wolln die immer die Rentenversicherungsnummer wissen beim Telefontermin. Steht so immer auf der "Einladung" ohne Belehrung. Fragen die aber nie ab. Was solls  :bye:
Zitat von: Rettungsfuzzy am 27. August 2023, 15:48:24(Es geht zb. nicht unbedingt jeden etwas an, wie meine Wohnung aussieht oder was meine Familienmitglieder machen...)
oder wie Kunde gerade aussieht. Zum Telefontermin mache ich mich auch nicht schick. :bye: 

Papagena

Hallo Rettungsfuzzy,  :bye:

das war so ein Billigteil von Logitech, ca. 37 EUR, mußte nur schaun, daß sie auch unter Linux läuft.

Wie gesagt, man könnte am Telefon eine "Vertretung" einsetzen, was bei der Videokonferenz etwas schwierig sein dürfte,  zumal die KI's noch nicht so weit ausgereift sind, um auch das perfekt zu meistern... :lol: 

Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel