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Erben mit Schulden und ALG-II

Begonnen von castagir, 20. Januar 2023, 15:10:06

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Zitat von: castagir am 28. Februar 2023, 09:47:40Was jetzt kommt, werden wir sehen, eine Zahlung für März ist schonmal nicht gekommen.

Wenn du das Erbe heute angemeldet hast, wird es keine Auswirkungen mehr auf die Zahlung für März 23 haben.
Der Zahllauf war bereits letzte Woche.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

castagir

Wie es weiterging?

Die März-Zahlung kam doch noch.

Auf meine Benachrichtigung kam lapidar von SB:  "darüber reden wir, wenn eine Zahlung eingeht".

castagir

Weiter vorne wurde der Vermögens-Freibetrag von 40.000 E genannt.

Jetzt hab ich folgendes gelesen:

BMAS:  Grundfreibetrag für volljährige Personen

Ab dem 1. Januar 2023 bleibt während der Karenzzeit von einem Jahr ab erstmaliger Antragstellung ein Vermögen in Höhe von 40.000 Euro für die erste und weitere 15.000 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt für jede Person ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.

Also ab erstmaliger Antragsstellung, d.h. ältere Leistungsempfänger (ab erstmaliger ANtragsstellung) gucken im Falle eines Erbes in die Röhre...?


Fettnäpfchen

Zitat von: castagir am 31. August 2023, 22:56:30Also ab erstmaliger Antragsstellung, d.h. ältere Leistungsempfänger (ab erstmaliger ANtragsstellung) gucken im Falle eines Erbes in die Röhre...?
Nein da beginnt die Karrenzzeit mit Einführung des Bürgergeld also 01.01.23 bis 31.12.23 und danach gelten 15 000.- als Schonvermögen. Je nach BG Größe kann da auch ein Sümmchen zusammenkommen denn umschichten auf andere Mitglieder ist ja möglich.

MfG FN
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