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Koorperationsplan wurde im Vorfeld beschlossen

Begonnen von benjamin, 27. August 2023, 13:40:48

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Rettungsfuzzy

37 €, die dir zum Lebensunterhalt fehlen, oder !?!
(Es ist im Grunde dabei egal, ob du das stemmen kannst bzw. über hast... Wenn ich etwas bestimmtes will, dann muss ich für die Finanzierung sorgen!)
(- Wenn ich mit meinem Laptop Hilfe eines Kumpels brauche, habe ich anzurufen und zu fragen, ob und wann ich dafür zu ihm kommen kann und nicht daß er her zu kommen hat. -)

Wenn die auf Videochat bestehen, würde ich in keinster Weise sagen "Ok, dann muß/werde ich mir eine Kamera für Sie kaufen."

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Papagena

Zitat von: alfa am 27. August 2023, 15:56:26Hallo Papagena, oder er mochte dich
glaubst du, die Jobvermittler können jedes Gesicht ihrer Kunden adressieren? Von mir wolln die immer die Rentenversicherungsnummer wissen beim Telefontermin. Steht so immer auf der "Einladung" ohne Belehrung. Fragen die aber nie ab. Was solls  :bye:
Zitat von: Rettungsfuzzy am 27. August 2023, 15:48:24(Es geht zb. nicht unbedingt jeden etwas an, wie meine Wohnung aussieht oder was meine Familienmitglieder machen...)
oder wie Kunde gerade aussieht. Zum Telefontermin mache ich mich auch nicht schick. :bye: 


Hallo alfa,  :bye:

zumindest durch unsere Bewerbungsbilder und eventuell auch über unsere Paßbilder, die bei der Ausweiskontrolle vorgelegt werden mußten.

Interessant mit der Sozialversicherungsnummer, das war mir neu.
Es scheint wohl so, daß jedes JC sein eigenes Süppchen kocht.  :zwinker:

Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Hansejunge

Zurück zum Thema:

Wie kann eigentlich ein KOOP im Vorfeld erstellt werden? Ich lese immer, dass zunächst mit dem "Kunden" eine Potenzialanalyse erstellt wird, wo man dann gemeinsam schaut, was geht und was nicht geht, Stärken und Schwächen heraus arbeitet. Erst dann folgt der KOOP.

Soweit wohl zur Theorie....

Ottokar

#18
Meine Aussage, auf die sich Hansejunge in Beitrag 6 bezieht, hatte ich zur EinV als VA gemacht, ist also hinfällig.
Was die Potenzialanalyse betrifft, bei Kunden im laufen Leistungsbezug sollte die längst erfolgt sein.
Klar kannst Du dich weiterhin bewerben wo du möchtest, nur Bewerbungskosten bekommst du nicht erstattet.
Sofern du also kein Problem damit hast, deine Bewerbungskosten rechtswidrig aus deinem Regelsatz zu zahlen, "mach dir keine Sorgen".
Und was die Diskussion um die Anschaffungskosten einer Webcam betrifft, sowas muss man nicht haben, auch nicht für Online-Termine des JC.

Der Kooperationsplan soll lt. Gesetz "gemeinsam" mit dem Bürgergeldbezieher erstellt werden. Ist der also vor dem Termin schon einseitig vom JC erstellt worden und dient dieser nicht nur als erster Entwurf, sondern ist bereits abschließend, ist das somit gesetzwidrig, insbesondere im Hinblick auf § 15 Abs. 6 SGB II, wonach einseitig vom JC erstellte Mitwirkungsaufforderungen immer als Verwaltungsakt zu erlassen sind.
Im Übrigen beinhaltet dieser Kooperationsplan keine Leistungen zur Eingliederung (siehe § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II) was lt. BSG einen Normenmissbrauch darstellt.
Auf die nach § 2 SGB II unzulässige Einschränkung der Eigenbemühungen hatte ich bereits hingewiesen, ebenso auf das Fehlen der Bewerbungskostenerstattung, was eine einseitige und damit sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Im Übrigen steht da: "der nächste Termin ... Online stattfindet"
Da geht es also gerade nicht um die Einladung zum Termin, sondern den Termin selbst, also das Gespräch mit dem JC.
Und auch nur "der nächste Termin", also genau einer, nicht alle weiteren, denn dann müste dort stehen "die nächsten Termine". Aber ich schließe hier einen Denkfehler des SB zu Einzahl und Mehrzahl nicht aus.
Online bedeutet auch nicht Telefon, auch wenn dein Anschluss über VoIP läuft, sondern Internet. Auch hier schließe ich einen Denkfehler des SB zur Definition von Offline und Online nicht aus.
Abgesehen davon gehören Terminregelungen nicht in einen Kooperationsplan, nicht nur weil § 15 Abs. 2 SGB II so einen Inhalt nicht zulässt, sondern weil eine Einladung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. § 39 SGB II), der Kooperationsplan jedoch ausdrücklich nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

Zitat von: Ottokar am 28. August 2023, 10:18:17...weil eine Einladung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. § 39 SGB II)

Die Einladungen sollen doch beim Koop nun ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgen, demnach kein VA!?
Erst wenn man zum Termin nicht erschienen ist, kommt die Ladung als VA.
Irgendwie alles ein undurchsichtiger Kuddelmuddel... :scratch: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

§ 15 Abs. 4 SGB II: Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.
Das betrifft somit nicht Einladungen zur Arbeitsvermittlung oder dem Arbeitgeberservice.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

In der Fachlichen Weisung steht aber:
Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgenbelehrung.
Hää??? :weisnich:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Hansejunge

Danke, Ottokar!!

Zitat von: a_good_heart am 28. August 2023, 11:56:38Hää???

Ich spinne jetzt mal etwas rum: Es erfolgen keine Einladungen mehr, weil in dem KOOP drin steht, dass Du jede Woche von selbst vorstellig sein sollst, einfach in der Wartezone anmelden - ganz ohne Termin, Flexibilität pur. Wenn Du Dich nicht daran hälst, dann gibt es die RFB mit Minderung. Und weil 5 Maßnahmen im KOOP bereits enthalten sind, ist auch hier erst einmal Ruhe für 6 Monate.

Um freiwillige Angebote und deren Nötigung beim "Kunden", dass jene diese annehmen, obwohl sie es gar nicht müssen, braucht man sich auch keine Sorgen mehr machen: Wir schreiben die freiwilligen Angebote einfach in den KOOP mit rein und voilà: Jetzt MUSS der Kunde dem nachgehen (wenn er keine Ahnung hat.), sonst RFB, sonst Minderung.

Schöne neue Welt.

(Sarkasmus off!)

Ottokar

Zitat von: a_good_heart am 28. August 2023, 11:56:38In der Fachlichen Weisung steht aber:
Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgenbelehrung.
Hää??? :weisnich:
Na wenn du alles freiwillig tust, so wie es im Koop-Plan steht, ist das alles überflüssig.
Abgesehen davon ist die Weisung nicht rechtlich bindend und imho stehen da einige Sachen drin, die rechtlich fragwürdig bis klar rechtswidrig sind.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


benjamin

Ich wollte mich kurz zurückmelden bzgl. des Koorperationsplan welcher im Vorfeld ohne mich erstellt wurde.
Zu meinem erstaunen wurde vor Ort ein neuer Koorperationsplan erstellt. Ich habe die oben genannten Punkte aufgezählt mit welchen ich nicht einverstanden bin.

Die Sache mit der Jobbörse wurde komplett entfernt. Also kann ich mich weiterhin bewerben wo und wie ich möchte. Zumindest bei den Eigenbemühungen. Außerdem werden mir neben der Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräche auch Kosten für schriftliche Bewerbungen erstattet.
Online Termine sind optional welches auch im Koorperationsplan festgehalten wurde. Wenn ich eine schriftliche Einladung erhalte, soll mir ein Link zugeschickt werden womit dann ein Videogespräch stattfindet. Ich soll kurz per email bescheid geben, falls ich stattdessen ein Termin persönlich haben möchte.
Nur die Sache mit dem Arbeitgeberservice steht noch drin. Meine Arbeitsvermittlerin meint, dass die Kollegen beim Arbeitgeberservice einen besseren Draht zu Arbeitgebern haben.

Ich musste nichts unterschreiben. Ich wünsche euch einen schönen Abend.

Hansejunge

#25
Zitat von: benjamin am 31. August 2023, 19:12:50Nur die Sache mit dem Arbeitgeberservice steht noch drin. Meine Arbeitsvermittlerin meint, dass die Kollegen beim Arbeitgeberservice einen besseren Draht zu Arbeitgebern haben.

Das ist spannend. Mir wurde mehrmals gesagt, der Arbeitgeberservice ist ein freiwilliges Angebot. Man ist also nicht verpflichtet, diesen anzunehmen.

Jetzt taucht er bei Dir im KOOP auf und gilt somit als verpflichtend (?).

Ich erhalte übernächste Woche meinen KOOP, mal sehen, was da alles auf mich zukommt (juristisch).
These: Es wird zur Masche, dass das JC im KOOP den "Kunden" freiwillige Angebote unterjubeln möchte, damit man die Maßnahmen füllen und verticken kann. Ein freiwilliges Angebot/Maßnahme wird also umetikettiert als "KOOP/verpflichtend". Bauchgefühl Ende.

Rotti

Zitat von: benjamin am 27. August 2023, 13:40:48Ich habe am Donnerstag den 31. August ein Termin, weil meine Arbeitsvermittlerin mit mir über meine aktuellen beruflichen Situation reden möchte. Jetzt habe ich in diesen Onlineportal allerdings schon ein Koorperationsplan gefunden der laut Datum vorgestern ohne mich beschlossen wurde. Diesen kann ich im Vorfeld schon abrufen. Mir passen nämlich ein paar Dinge nicht die da festgehalten sind.

Ganz modernes JC die Treppe nach oben im Job da braucht es bei dir keine EGV sei froh die wollen dich selbst vermitteln in Hagen bei deinem Beruf wird das sicher ein Erfolg.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

a_good_heart

Zitat von: Rotti am 01. September 2023, 11:34:19Ganz modernes JC die Treppe nach oben im Job da braucht es bei dir keine EGV sei froh die wollen dich selbst vermitteln in Hagen bei deinem Beruf wird das sicher ein Erfolg.

Die Verwendung von Satzzeichen macht Texte erst verständlich... :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)