Hallöchen
Mal zur Sache, ich habe einen Minijob.. wo ich eine Kündigung ohne grund erhalten habe.. zum 20.09 auf die frage Wieso wurde mir keine info erteilt, die Dame sagte nur, wenn sie was neues haben, melden sie sich, und wir machen einen aufhebe Vertrag.. habe mir was neues gesucht.. Probe arbeiten ausgemacht, das dem Kollegen vom Jobcenter mitgeteilt, da die ja einen Schein brauchten für die Probetage.. jetzt am Freitag gleich die Alte firma angerufen, das ich eine Probearbeit habe, auf Hoffnung einer Vollzeit Stelle.. jetzt sagte die Dame mir am Telefon sie kann nichts machen, da mein Objektleiter im Urlaub ist.. und ich so keinen Aufhebungsvertrag erhalte! Jetzt meine Frage, ich kann Probe arbeiten ja nicht antreten, da sie mir nun den Aufhebungsvertrag verweigern.. bzw sich keiner dafür verantwortlich fühlt, und ich nun zum Minijob muss.. muss ich durch die Absage jetzt mit einer Sperre rechnen? Ps die Stelle habe ich selbst gesucht
Lg
Warum willst du einen Aufhebungsvetrag machen, wenn eh schon von seiten des Arbeitgebers gekündigt wurde?
Weil die Kündigung zum 20.09 ausgesprochen wurde.. heißt muss bis zum 20ten arbeiten. Und das Probe arbeiten wäre heute gewesen, was leider nicht in die Zeit passt? Und ohne Aufhebungsvertrag in einer neuen Arbeit kann dazu führen das ich vom alten Arbeitgeber 1. Einen drauf bekomme, oder mir mein geld was sonst noch zusteht nicht ausbezahlt wird. Deswegen die Frage, kann ich jetzt dafür gesperrt werden? Weil ich am Probe arbeiten wegen der Kündigungsfrist nicht dran teilnehmen kann
Dir passiert gar nichts, wenn sich 2 Minijobs kurzfristig überschneiden. DU hättest das Probearbeiten wahrnehmen sollen. Dein derzeitiger Arbreitgeber hätte nicht mehr machen können als dir für diesen Tag bzw. diese Tage keinen Lohn zu zahlen, entlassen bist du ja schon.
Die Probearbeit wäre 3 tage lang gewesen.. bis Mittwoch, und es wäre eine Vollzeitstelle gewesen.. und ab Donnerstag dann gleich anfangen.. bzw Vertrag unterschrieben.
Aber Laut Internet:
Was passiert wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?
Arbeitnehmer hält Kündigungsfrist nicht ein: Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die Kündigungsfrist und bleibt der Arbeit einfach fern, kann er vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit gezwungen werden. Unter Umständen stehen dem Arbeitgeber dann aber Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer zu
Wer seinem Arbeitsplatz einfach fernbleibt, um während der Kündigungsfrist schon für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, begeht einen Vertragsbruch. Mitarbeiter, die so handeln, müssen laut der Expertin mit Schadensersatzansprüchen oder empfindlichen Vertragsstrafen rechnen.
Und das will ich nicht unbedingt 😁
Konntest du das Probearbeiten nicht verschieben? Ist der Vollzeitjob jetzt erledigt?
Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 10:18:40Aber Laut Internet:
Sehr alltagstaugliche Internetinformationen - NICHT.
Da hast du jetzt wohl eine gute Chance vertan mit diesem Halbwissen.
Leider war das Büro von neuen job noch nicht besetzt, so das ich grade erst wenn erreicht habe! Ja das Probearbeiten konnte ich zum Glück verschieben.. danke vielmals.. ich dachte wenn ich dem Minijob einfach fern bleibe, und was neues Anfang das ich am ende mit einer Vertragsstrafe rechnen muss, das wollte ich vermeiden..
Und ob's ne gute Chance ist weiß ich nicht.. da Mindestlohn 😁
Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 10:18:40Wer seinem Arbeitsplatz einfach fernbleibt, um während der Kündigungsfrist schon für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, begeht einen Vertragsbruch. Mitarbeiter, die so handeln, müssen laut der Expertin mit Schadensersatzansprüchen oder empfindlichen Vertragsstrafen rechnen.
In der Praxis ist es aber sehr unwahrscheinlich dass ein Minijobber verklagt wird, weil er nicht erscheint. Ein Schadensersatz wäre im Extremfall wohl auch sehr überschaubar.
Warum hast du nicht einfach die Tage Urlaub genommen?
Warum willst du überhaupt Probearbeiten? Und dann noch 3 Tage lang.
Dafür gibt es doch die Probezeit. :scratch:
Ich hoffe du arbeitest nicht auch noch umsonst.
Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 11:23:57ich dachte wenn ich dem Minijob einfach fern bleibe, und was neues Anfang das ich am ende mit einer Vertragsstrafe rechnen muss, das wollte ich vermeiden..
Ist eine solche Vertragsstrafe überhaupt in deinem Arbeitsvertrag (in dem auch dein Anspruch auf Urlaub stehen sollte) festgehalten?
Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 08:42:44.. und ich so keinen Aufhebungsvertrag erhalte! Jetzt meine Frage, ich kann Probe arbeiten ja nicht antreten, da sie mir nun den Aufhebungsvertrag verweigern.. bzw sich keiner dafür verantwortlich fühlt, und ich nun zum Minijob muss.. muss ich durch die Absage jetzt mit einer Sperre rechnen? Ps die Stelle habe ich selbst gesucht
Lg
Dann unbezahlt freistellen lassen und den Job mit Probearbeit annehmen. Sollte es keine echte Probearbeit sein, der Job aber gut, annehmen und nach der Probezeit die 3 Tage nachbezahlen lassen (versuchen jedenfalls).
Es braucht keinen Aufhebungsvertrag, TE hat bereits eine Kündigung zum 20.09. erhalten.
Zitat von: Sheherazade am 11. September 2023, 14:36:51Es braucht keinen Aufhebungsvertrag, TE hat bereits eine Kündigung zum 20.09. erhalten.
eben, Freistellung reicht
Zitat von: Harald53 am 11. September 2023, 12:43:03Warum willst du überhaupt Probearbeiten? Und dann noch 3 Tage lang.
Dafür gibt es doch die Probezeit. :scratch:
Ich hoffe du arbeitest nicht auch noch umsonst.
Weil die Dame das von der firma so vorgeschlagen hat.. und nein von der Firma bekomme ich das nicht bezahlt.. diese drei Tage sollten mir einen Eindruck verschaffen ob es was für mich ist.. laut der dame von der Firma.. nein die bezahlen mich nicht.. der von Jobcenter meinte, ich sollte es als ein erweitertes Vorstellungsgespräch sehen.. auf gute Chancen :scratch:
Und das ist das Problem, ich wollte mich Freistellen lassen, die im Büro fühlt sich nicht für mich zuständig.. und der Objektleiter, über dem das alles lief.. reagiert nicht auf meine Nachrichten, und Anrufe werden ignoriert und man wird weggedrückt, deswegen werde ich auch nicht freigestellt
Ganz ehrlich, für diese letzten 9 Tage des Minijob-Arbeitsverhältnisses wäre mir persönlich völlig egal, was der AG möchte oder nicht möchte, wenn ich die Chance auf einen besser bezahlten Job habe. Wenn der mich blockt, dann kann ich das auch.
Du hast doch bestimmt noch Resturlaub zu kriegen, oder nicht? Du arbeitest doch auch bestimmt nicht jeden Tag 8 Stunden für die paar Kröten, bestenfalls 11 Stunden in der Woche.
Probearbeit ist immer so eine Sache. Bei einem Tag würde ich sagen dass man es machen kann. So kann der AG einen Kennenlernen und schauen ob es passt und man selbst kann das gleiche. Bei mehreren Tage kommt immer der Verdacht auf, dass es eher um eine kostenlose Arbeitskraft geht.
Eigentlich könnte der AG ja einige Tage anbieten die dann als ungelernter Mitarbeiter vergütet wird. Es ist nämlich mies wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter auf Kosten der Allgemeinheit einarbeiten.
Das wird den Unternehmen aber auch sehr leicht gemacht. Jobcenter weisen ihre Kunden gerne mal auf die Möglichkeit der Probearbeit hin.
Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 11:23:57Und ob's ne gute Chance ist weiß ich nicht.. da Mindestlohn 😁
Eine Vollzeitstelle (durchschnittlich 172 Stunden im Monat) zum Mindestlohn von 12€ (entspricht ca. 2060€ brutto) ist eine sehr viel bessere Chance als ein Minijob bei einem störrischen Arbeitgeber (wobei ich wetten könnte, dass hier arbeitsrechtlich einige Baustellen sind). Für diese Chance kann man ruhig mal 3 Tage in den Betrieb gehen, eine Einarbeitung kann in diesem kurzen Zeitraum ohnehin nicht stattfinden. Man kann aber auf beiden Seiten grob einschätzen ob die Chemie stimmt.
Zitat von: Hary am 11. September 2023, 16:48:00Probearbeit ist immer so eine Sache
Ja leider, vor allem wenn es nicht Bezahlt wird.
1 Tag geht ja evtl. noch, aber mehr sicher nicht.
Gutes Beispiel der eine von den Benz Baracken, glaub 2 Wochen Probearbeit und nix Geld.
Die Firma hatte es nicht mal notwendig ihn zu informieren, dass er den Job nicht bekommt.
So kann man Menschen auch jede Hoffnung nehmen, er sah ziemlich fertig aus.
Probe Arbeiter sind eben umsonst, während die Urlaubsvertretung oder Krankenvertretung Geld kostet...
Bei einem kleinen Betrieb würde ich das jetzt nicht unterstellen, aber große Betriebe nutzen alle Möglichkeiten. Da kommen alle drei Jahre 30 Lehrlinge alle vom Jobcenter bezahlt, die dann die vorherigen ersetzen. Als Alibi behält man Mal einen über eine geförderte Beschäftigung. Im Gegenzug gehen 50 andere geförderte und man holt nur 49 neue alle zwei Jahre....
Zitat von: Hary am 11. September 2023, 19:51:21Probe Arbeiter sind eben umsonst
Du weißt schon, dass das Unsinn ist? Leute, die ein paar Tage zum Probearbeiten kommen, können in der Zeit niemals einen vollwertigen Arbeitnehmer ersetzen, zudem binden sie während der Probearbeit noch eine Arbeitskraft, die währenddessen nicht ihr Soll erfüllen kann. Die "Probearbeiter" sind also alles andere als "umsonst", im Gegenteil.
Ich habe auch keine Ahnung, wo Ausbildungsplätze massenweise vom Jobcenter finanziert werden, die von dir beschriebene Szene zu Auszubildenden habe ich zuletzt in den 80ern mit den vom Staat ins Leben gerufernen Ausbildungsprogrammen erlebt, heutzutage buhlen die Betriebe auf Ausbildungsmessen und anderen Events an weiterführenden Schulen und auch Gymnasien um motivierte junge Leute.
Zitat von: Sheherazade am 12. September 2023, 09:39:22Du weißt schon, dass das Unsinn ist?
Nicht ganz, es gibt genug sogenannte "Probearbeiten" wo man sofort Eingespannt wird.
Da braucht es keinen der einen Anlernt, wenn dann max. 10 Min.
Habe ich selbst bei einer Firma erleben dürfen, jede Menge "Probearbeiter/innen" wurden da durch geschleust.
Das Perfide war, allen wurde eine mögliche Festanstellung versprochen, wenn sie nur gut mit machen.
Keiner davon wurde je Eingestellt.
Alles mit höflicher Unterstützung vom JC.
Welche Arbeit war das denn?
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. September 2023, 16:39:43Da braucht es keinen der einen Anlernt, wenn dann max. 10 Min.
Von Jobs mit solchen Minimalanforderungen an Intelligenz und/oder handwerklichem Geschick habe ich in über 40 Jahren Erwerbsleben noch nie gehört. Ich wüsste tatsächlich nicht, wo es die geben soll.
Ähem, da gibt es aber einige... Fließband- und Hilfsarbeiterjobs
beim Verlag z.B. Bindemaschine bestücken (klebt & bindet Kataloge & Zeitschriften)
oder in der Schokoladenfabrik Inlets bestücken (z.B. Keksdosen (Selection, Dansish Cookies usw.)
oder Brauerrei Kisten/Flaschen sortieren
oder Wertstoffverwertung (Müll trennen)
oder oder oder!
Oft gesehen bei Zeitarbeitsfirmen.
LG RF
Och naja, Regale auffüllen ist zum Beispiel auch nicht so anspruchsvoll.
Oder Säcke schleppen für einen Saatguthersteller oder oder oder
Zitat von: Sheherazade am 12. September 2023, 17:15:23Von Jobs mit solchen Minimalanforderungen an Intelligenz und/oder handwerklichem Geschick habe ich in über 40 Jahren Erwerbsleben noch nie gehört.
Solche Jobs gibt es reichlich. Du bist in 40 Jahren Erwerbsleben vllt. nur nicht genug rumgekommen, um das beurteilen zu können?
Zitat von: Sheherazade am 12. September 2023, 17:15:23Ich wüsste tatsächlich nicht, wo es die geben soll.
Keine Ahnung warum es bei dir so ist, aber davon gibt es eine Menge.
Der von den Benz Baracken war beim GALA Bau und hatte wohl sehr auf den Job gehofft.
Da braucht es auch keine Einarbeitung weiter, Rasen mähen z.B. kann wohl so ziemlich jeder.
Zitat von: nija am 12. September 2023, 17:09:55Welche Arbeit war das denn?
Bei einem PC Hersteller, für das Montageband.
Immer wenn ein größerer Auftrag rein kam.
Damals war ich bei der Endkontrolle und Reparatur, da ging es eher nicht mit Probearbeit.
Zitat von: Vilu am 12. September 2023, 17:25:59Solche Jobs gibt es reichlich. Du bist in 40 Jahren Erwerbsleben vllt. nur nicht genug rumgekommen, um das beurteilen zu können?
Vielleicht, dann bestätigt mich meine diesbezügliche Unkenntnis aber, dass ich und meine Familie insoweit alles richtig gemacht haben.
Zitat von: Sheherazade am 12. September 2023, 17:51:33Vielleicht, dann bestätigt mich meine diesbezügliche Unkenntnis aber, dass ich und meine Familie insoweit alles richtig gemacht haben.
Das kann ich nicht beurteilen She
Ich habe diese Tätigkeiten aus der Lohnbuchhaltung heraus beobachtet. Niemand muß in solchen Jobs tätig gewesen sein, um davon zu wissen. Natürlich kannst du solche Threads auch nutzen, um dich über andere zu erheben. Meine Art wäre das nicht. Schönen Tag euch allen noch.
:flag:
Mir fallen da spontan alle Firmen ein die vom BerufsFörderWerk (RV war der Träger) im Rahmen der Leistung zur Teilnahme empfohlen wurden.
Einige Teilnehmer waren da schon öfters und wurden jedes Mal für drei Monate Erprobung eingestellt und der Maßnahmeträger bestand sogar darauf in der Bewerbung zu erwähnen dass diesen Firmen keine Kosten entstehen weil diese durch die RV übernommen werden.
Keiner wurde übernommen und der eine oder andere hat sogar öfters für drei Monate die "Probearbeit", Praktikum genannt, durchlaufen.
Zitat von: Vilu am 12. September 2023, 17:59:46Niemand muß in solchen Jobs tätig gewesen sein, um davon zu wissen.
Gebe ich dir recht, übrigens gut Beobachtet :zwinker:
ZitatÄhem, da gibt es aber einige... Fließband- und Hilfsarbeiterjobs
beim Verlag z.B. Bindemaschine bestücken (klebt & bindet Kataloge & Zeitschriften)
oder in der Schokoladenfabrik Inlets bestücken (z.B. Keksdosen (Selection, Dansish Cookies usw.)
oder Brauerrei Kisten/Flaschen sortieren
Das sind keine Jobs, in denen man nach 10 min als Ungelernter, der viele Jahre keiner (Vollzeit)Arbeit nachgegangen ist, regulär arbeiten kann.
Kataloge und Zeitschriften kleben, dafür braucht es Übung und beim Bestücken und Sortieren spielt auch der Zeitfaktor eine Rolle.
Im Grunde kriegt man das nicht mal hin, wenn man die letzten 50 Jahre Vollzeit im Büro mit Überstunden beschäftigt war.
Zitat von: september23 am 12. September 2023, 21:08:26Kataloge und Zeitschriften kleben, dafür braucht es Übung und beim Bestücken und Sortieren spielt auch der Zeitfaktor eine Rolle.
Genau so ist es eben nicht. Wenn ein Probearbeiter nun 15 Minuten länger braucht oder zwei Stunden länger braucht, ist das absolut egal. Kostet ja nichts.
Ausbeutung passiert ja nicht in hochqualifizierten Berufen, sondern bei niederen Tätigkeiten. Um ein Bauteil in die Maschine zu legen, Knopf drücken, rausnehmen und von vorne braucht man keine lange Einarbeitung. Der Schichtleiter steht da fünf Minuten und dann bekommt so etwas wohl jeder hin, der es schafft alleine an die Arbeit zu kommen. Bei solchen Tätigkeiten muss man nichts anderes wissen.
Ich war Mal in einem Lager eines Discounter. Die Einarbeitung ist diese:
1. Das Liste holen
2. Alles was auf der Liste steht auf die Palette packen
3. Dort abstellen
4. Zurück zu Punkt 1.
Zitat von: Hary am 12. September 2023, 23:20:39Genau so ist es eben nicht. Wenn ein Probearbeiter nun 15 Minuten länger braucht oder zwei Stunden länger braucht, ist das absolut egal. Kostet ja nichts.
Natürlich kostet es was. Die Kataloge werde ja nicht als Hobby zusammengeschnürt, sondern weil es ein Auftrag von Kunden ist, die in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Stückzahl geliefert bekommen wollen. Und wenn der Auftrag fertig ist, ist der nächste dran. Braucht der Betrieb zu lange, kann er entweder die Kunden nicht beliefern oder eben nur wenige Kunden und hat entsprechend weniger Umsatz. Umsatz ist u.a. der Betrag, der dafür genommen wird, Arbeitnehmer zu bezahlen. Erst das, was nach Steuern, sonstigen Abgaben und Gehältern übrig bleibt ist der Gewinn des Unternehmens.
Zitat von: Hary am 12. September 2023, 23:20:39Ausbeutung passiert ja nicht in hochqualifizierten Berufen, sondern bei niederen Tätigkeiten. Um ein Bauteil in die Maschine zu legen, Knopf drücken, rausnehmen und von vorne braucht man keine lange Einarbeitung. Der Schichtleiter steht da fünf Minuten und dann bekommt so etwas wohl jeder hin, der es schafft alleine an die Arbeit zu kommen. Bei solchen Tätigkeiten muss man nichts anderes wissen.
Diese Sicht dürfte der Grund sein, dass manche Betriebe Probearbeit wünschen.
Zitat von: Hary am 12. September 2023, 23:20:39Ich war Mal in einem Lager eines Discounter. Die Einarbeitung ist diese:
1. Das Liste holen
2. Alles was auf der Liste steht auf die Palette packen
3. Dort abstellen
4. Zurück zu Punkt 1.
ja, einfache Tätigkeit eben. Die Frage ist, ob man das macht, korrekt, in angemessener Zeit und das auch ein paar Tage durchhält, wenn es z.B. körperlich beanspruchende Aufgaben sind, die man nicht mehr gewohnt ist. Oder schnelles Arbeiten. Daher schrieb ich auch, das kann durchaus auch jemand, der lange im Büro tätig war, ohne Arbeitslosigkeit, nicht unbedingt einfach so.
Klar kann man überlegen, wieso dieses Probearbeiten nicht vergütet wird. So wie auch bestimmte Praktikanten, die nach einiger Zeit tatsächlich Vollzeit den Job machen, leer ausgehen konnten, früher.
Aber dass man nach 5 min einen langjährig Tätigen ersetzen kann...na lassen wir das einfach als strittig stehen.
Zitat von: september23 am 13. September 2023, 06:55:40Die Kataloge werde ja nicht als Hobby zusammengeschnürt
Als ob es noch so viele davon gäbe, was hängst du so an einem einzigen Beispiel fest?
Zitat von: september23 am 13. September 2023, 06:55:40manche Betriebe Probearbeit wünschen.
Da für gibt es die Probezeit Punkt!
Wenn es nicht passt, kann man jederzeit wieder Kündigen.
Außerdem sollte man so etwas, schon beim Bewerbungsgespräch fest stellen können.
Klar, die Ausbeuterbuden machen ja nicht mal das, Hauptsache wieder ein gratis Männel.
Zitat von: september23 am 12. September 2023, 21:08:26Das sind keine Jobs, in denen man nach 10 min als Ungelernter, der viele Jahre keiner (Vollzeit)Arbeit nachgegangen ist, regulär arbeiten kann.
Kataloge und Zeitschriften kleben, dafür braucht es Übung und beim Bestücken und Sortieren spielt auch der Zeitfaktor eine Rolle.
Im Grunde kriegt man das nicht mal hin, wenn man die letzten 50 Jahre Vollzeit im Büro mit Überstunden beschäftigt war.
Deine Antwort verrät mir, daß du keine Ahnung davon hast...
Über eine ZA-Firma hatte ich in Anfang der 90er Berührung damit ghabt...
Da kommt eine Palette mit Zeitschriftenbögen angekarrt und dein Job ist es diese Stapelweise in die Magazinführung einer Heftmaschine einzulegen... Das geht sogar locker mit 4-5 (ggf. mehr) Stationen parallel! - Ist wie Drukerpapier einlegen, nur Masse mehr.
Und wenn ich als Firma kostenfreie Arbeiter "probearbeiten" lassen kann, dann ist es auch rel. egal, ob ich 1 Person an 5 Stationen habe oder 2 an 8 Stationen.
Das kannst du gerne auch auf andere genannte Branchen/Beispiele übertragen.
LG RF
Zitat von: Rettungsfuzzy am 13. September 2023, 17:23:21Über eine ZA-Firma hatte ich in Anfang der 90er Berührung damit ghabt...
Das ist 30 Jahre her. :mocking: Wer hat jetzt keine Ahnung vom aktuellen Berufsleben?
Das Ganze heißt nicht mehr Probearbeiten. Das nennt sich jetzt Vereinbarung über ein Einfühlungsverhältnis.
Falls dieses Einfühlungsverhältnis ohne Bezahlung erfolgen soll, ist man auch zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet. Das wäre quasi Schwarzarbeit, weil die Firma aus deiner kostenlosen Arbeit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Firmen mit normal bezahlten Beschäftigten erzielen würde.
Auch das JC kann dich nicht dazu zwingen 2-3 Tage weisungsgebunden in einer Firma zu arbeiten. Denn es kommt nicht darauf an wie das JC das nennt (Maßnahme oä.) nein es kommt darauf an wie dieses Einfühlungsverhältnis gelebt (ausgeführt) wird.
Notfalls im Zweifel wenn jemand Ärger machen sollte den Zoll wegen Schwarzarbeit informieren. Die kommen und drehen die Bude dann auf links.
Zitat... Weder die gesetzliche Unfallversicherung noch die Haftpflicht des Betriebes finden Anwendung ...
Aha, .. und wenn auf dem Betriebsgelände oder an der Maschine ein Unfall passiert, dann ist man am Ar...
Sowas würde ich niemals unterschreiben.
Als Arbeitsloser bist du über das JC versichert.
Zitat von: Milla am 13. September 2023, 20:58:31Das Ganze heißt nicht mehr Probearbeiten. Das nennt sich jetzt Vereinbarung über ein Einfühlungsverhältnis.
Falls dieses Einfühlungsverhältnis ohne Bezahlung erfolgen soll, ist man auch zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet.
Sollte man allerdings tun, wenn man den Job an sich gern hätte. Manchmal bietet ein Job auch Aufstiegsmöglichkeiten, wozu aber der Einstieg Voraussetzung ist. Wie gesagt, WENN der Job interessant für einen ist.
Zitat von: Milla am 13. September 2023, 20:58:31Das wäre quasi Schwarzarbeit, weil die Firma aus deiner kostenlosen Arbeit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Firmen mit normal bezahlten Beschäftigten erzielen würde.
Mit Sicherheit ist es das nicht.
Zitat von: Sheherazade am 13. September 2023, 18:46:39Das ist 30 Jahre her. :mocking: Wer hat jetzt keine Ahnung vom aktuellen Berufsleben?
Ich weiß nicht, woher du das nimmst, aber glaubst du im vollen Ernst, daß es daß deine Zeitung -plopp- einfach so da ist???
Aber um andersrum auf deine Frage einzugehen:
Vor ca. 1 Jahr hatte ich mal einen Einsatz (BU) in einer Verlagsdruckereri gehabt, wo ich damals über ein paar Tage beschäftigt war... und -oh wunder- ich sah die gleichen Maschinen wie zuvor vor 30 Jahren bereits. Zwar moderner und neuer, aber die Technik und das Handling waren dieselbe.
LG RF
ZitatMit Sicherheit ist es das nicht.
Der Privateinsatz darf nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sein. Ist es aber wenn du bei einem Unternehmen kostenlos arbeitest, was auf Gewinn ausgerichtet ist.
Davon abgesehen wo ist das Problem, wenn man 3 Tagen in einer Firma ein Praktikum/Probearbeiten geht und der AG zahlt dafür 100€. Dann denke ich haben beide Seiten ein gutes Gefühl.
1. der AN lernt seinen "zukünftigen" Job unter realen Bedingungen kennen.
2. die 100€ werden nicht aufs BG angerechnet.
3. der AG hat ein gutes Gewissen gegenüber seinen potentiellen AN, diesen nicht ausgenutzt zu haben.
Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit festgelegt werden. Es braucht keine Probearbeit oder Praktikum.
Das mit der Probezeit im AV ist sowieso Standard. Das ist aber nicht zielführend. Was ist wenn einem die Stelle nun doch nicht zusagt? Dann gibts hinterher nur Ärger mit dem JC. (Sperrzeit,Sanktionen)
Ich finde so ein kurzes hinein schnuppern in ein Unternehmen durchaus für sinnvoll.
1. Entspricht die Stelle meinen Vorstellungen.
2. Sind die Kollegen nett, herrscht soziale Kompetenz untereinander.
3. Werden leistungsgerechte Löhne gezahlt usw.
Wenns halt nicht passt geht man ohne irgendwelche Verpflichtungen oder Nachteile wieder getrennte Wege.
Milla
Zitat von: Milla am 13. September 2023, 20:58:31Das Ganze heißt nicht mehr Probearbeiten. Das nennt sich jetzt Vereinbarung über ein Einfühlungsverhältnis.
Dies zwei Begriffe gibt es schon lange Zeit und es ist sogar gerichtlich so weit geklärt das wenn man Probe arbeitet Anspruch auf Bezahlung hat
und wenn man in einem Einfühlungsverhältnis steht eben nicht und auch kein Geld dafür bekommt. Außer der AG zahlt freiwillig etwas.
Zitat von: Milla am 14. September 2023, 13:18:19Das mit der Probezeit im AV ist sowieso Standard. Das ist aber nicht zielführend. Was ist wenn einem die Stelle nun doch nicht zusagt? Dann gibts hinterher nur Ärger mit dem JC. (Sperrzeit,Sanktionen)
Das ist halt SGB 2.
Dem AG passiert ja nichts.
Der eLB ist dann halt der ....
MfG FN
Zitat von: Milla am 14. September 2023, 13:18:19Was ist wenn einem die Stelle nun doch nicht zusagt? Dann gibts hinterher nur Ärger mit dem JC. (Sperrzeit,Sanktionen)
Das ist ein Argument. Die Ablehnung des Jobs nach Probearbeit ist also sanktionsfrei möglich
auch wenn der Arbeitgeber den Jobcenter Kunden einstellen würde?
Zitat von: Milla am 14. September 2023, 13:18:19Ich finde so ein kurzes hinein schnuppern in ein Unternehmen durchaus für sinnvoll.
Es kommt eben auf den gesamten Kontext an. Ich hatte vor 10 Jahren einmal die Situation dass ich mich nach meiner Weiterbildung als Java Programmierer bei einem Unternehmen beworben habe. Die Anforderungen waren doch andere als ich gelernt und nachweisen konnte. Parktisch konnte ich es aber. Ich habe also zwei Wochen Praktikum vereinbart mit dem Unternehmen um zu beweisen dass ich die Anforderungen erfüllen kann, auch wenn ich kein Zertifikat darüber besitze. Am Ende der zwei Wochen stand dann der Arbeitsvertrag.
Bei einer Firma wo es um Hilfsarbeiten bzw. Arbeiten geht die keine besondere Qualifikation brauchen würde ich so etwas nicht machen wollen.
Das Argument dass ein Langzeitarbeitsloser nicht lange Arbeitsleistung bringen kann ist eigentlich quatsch. Natürlich ist es eine Umstellung von Jahren nichts tun zu Vollzeit, aber daran gewöhnt man sich nun auch nicht an drei Probetage. Da wäre es zweckmäßiger mit Teilzeit einzusteigen und dann nach ein paar Monate zu schauen ob Vollzeit sinn macht.
Was die Work-Life-Balance betrifft würde ich persönlich keine Vollzeit arbeiten wollen. Ich mache Teilzeit und stocke noch etwas auf mit meinen 20 Arbeitsstunden die Woche. Würde ich Vollzeit arbeiten, dann hätte ich zwar Brutto das doppelte Einkommen, Netto wären die Abzüge und zusätzliche Kosten für Versicherung, GEZ und so weiter der Grund warum ich am Ende des Tages weniger Geld hätte.
Zitatwürde ich persönlich keine Vollzeit arbeiten wollen.
Richtig so mache ich das auch. Mehr arbeiten bringt unter Umständen sogar weniger in die Kasse. Ich mache meine 28 Stunden im Monat und hab 160€ mehr im Geldbeutel.
sorry falsch gepostet