Ich wurde in Berlin überfallen und dabei Laptop und Smartphone gestohlen.
Ich wachte am nächsten Morgen im Krankenhaus auf und wurde ohne Krankenbericht entlassen.
Ich habe keine Erinnerung, wie alles passiert sein soll.
Nach Diebstahlmeldung bei der Polizei bat ich das Jobcenter um Hilfe bei der Neuanschaffung eines Laptops.
Ein Smartphone habe ich vom Bürgergeld abgezwackt, inklusive zweier neuer SIM-Karten und Prepaidkosten. Zusammen etwa 200 €.
Eine Neuanschaffung wurde vom Jobcenter abgelehnt und auch nicht weiter über den Raubüberfall gefragt.
Neuanschaffungen von Elektronikgeräten für Schülerinnen und Schüler werden genehmigt, aber nicht für einen ledigen Arbeitssuchenden?
Zitat von: wunderschicht am 13. September 2023, 20:17:21Neuanschaffungen von Elektronikgeräten für Schülerinnen und Schüler werden genehmigt, aber nicht für einen ledigen Arbeitssuchenden?
Die Bezahlung bei Schülern hängt damit zusammen, dass das für die Schule notwendig ist, die Anschaffung erwartet wird, Teil des Lernens ist usw.
Wofür sollte der ledige Arbeitslose ein Laptop dringend benötigen?
ZitatWofür sollte der ledige Arbeitslose ein Laptop dringend benötigen?
Für Bewerbung auf Arbeitsangebote, zur Kommunikation mit dem Jobcenter, für Home-Office-Jobs, als Teilnahme am Sozialleben, zur Partnersuche für eigene Kinder, die Laptops bekommen?
Bewerbungen kann man direkt im Jobcenter schreiben und für alles andere reicht dein Smartphone.
Zitat von: wunderschicht am 13. September 2023, 20:17:21Eine Neuanschaffung wurde vom Jobcenter abgelehnt und auch nicht weiter über den Raubüberfall gefragt.
Die sind da ja auch nicht für zuständig ! Ehr deine Hausratversicherung.....
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08Für Bewerbung auf Arbeitsangebote,
geht im JC selbst
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08zur Kommunikation mit dem Jobcenter,
dazu reicht das Smartphone. Außerdem gibt es auch die Ansicht, Telefon und E-mail geht das JC nichts an, als nur klassische Post ist Verpflichtung. Hier würde ein Schuh draus
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08für Home-Office-Jobs,
wenn man arbeitslos ist, hat man keinen Job. Auch nicht Home-Office. So man einen hat, ändert sich u.U. die Bewilligung eines Laptops
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08als Teilnahme am Sozialleben,
wenn man dazu das online gehen muss/will, ist das Privatsache
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08zur Partnersuche
ebenso Privatsache, zumal es ja nicht nur per Laptop geht, wenn es denn online sein soll
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08für eigene Kinder, die Laptops bekommen?
wozu braucht der ledige Arbeitslose ein Laptop, wenn die Kinder eins haben? Wenn es um die Kommunikation geht, weil die Kinder nicht bei ihm leben, reicht das Smartphone, wenn sie bei ihm leben, hat er ja das erwünschte Laptop, um all die genannten Aufgaben zu machen. Die Kinder sind ja nicht 24/7 am Laptop.
P.S. nein, bin kein MA des JC, sondern schreibe nur auf die Klage hin, warum Schulkinder die Bewilligung erhalten und der "ledige Arbeitslose" nicht
Zitat von: wunderschicht am 13. September 2023, 20:17:21Ich wurde in Berlin überfallen und dabei Laptop und Smartphone gestohlen.
Ich wachte am nächsten Morgen im Krankenhaus auf und wurde ohne Krankenbericht entlassen.
Ich habe keine Erinnerung, wie alles passiert sein soll.
Nach Diebstahlmeldung bei der Polizei bat ich das Jobcenter um Hilfe bei der Neuanschaffung eines Laptops.
Keine Anzeige wegen Raubüberfall und ggf. Körperverletzung? Den Entlassungsbericht vom Krankenhaus kann man nachträglich anfordern.
Bei genauerer Betrachtung ergibt sich aus der Anzeige noch nicht der Beweis, dass man sein Laptop dabei hatte.
Wozu auch?
Zitat von: Birgit63 am 14. September 2023, 06:16:12Bewerbungen kann man direkt im Jobcenter schreiben und für alles andere reicht dein Smartphone.
Und wenn das Laptop für den neuen Job gedacht ist?
Ein seriöser Arbeitgeber wird dir alle nötigen Arbeitsmittel bereitstellen. Somit brauchst du für eine nicht selbstständige Arbeit keinen eigenen Laptop.
Und denk mal selber etwas nach, ein kaputter Laptop wird auch nicht ersetzt. Sonst würde jeder seine Geräte gestohlen melden und diese über Ebay verkaufen und neue über das JC bekommen.
Zitat von: Josef am 27. September 2023, 20:52:13Ein seriöser Arbeitgeber wird dir alle nötigen Arbeitsmittel bereitstellen. Somit brauchst du für eine nicht selbstständige Arbeit keinen eigenen Laptop.
Und denk mal selber etwas nach, ein kaputter Laptop wird auch nicht ersetzt. Sonst würde jeder seine Geräte gestohlen melden und diese über Ebay verkaufen und neue über das JC bekommen.
Sie schwabulieren am Thema vorbei mit Betrugsvorwurf.
Was passiert dann mit Kinder-Laptops, die kaputt gehen? Das passiert ja öfter als bei Erwachsenen.
Wird das auch bezahlt vom Jobcenter?
Ohne PC lebt man doch heutzutage in der Steinzeit, deshalb finde ich seinen Wunsch nach einem Gerät schon verständlich. Und ein Smartphone ist als PC-Ersatz völlig unbrauchbar. Wer hat denn heutzutage keinen PC im Haushalt? Leute wir leben nicht mehr in der Steinzeit wie bereits erwähnt.
Zitat von: KathrinM am 27. September 2023, 21:02:50Ohne PC lebt man doch heutzutage in der Steinzeit, deshalb finde ich seinen Wunsch nach einem Gerät schon verständlich. Und ein Smartphone ist als PC-Ersatz völlig unbrauchbar. Wer hat denn heutzutage keinen PC im Haushalt? Leute wir leben nicht mehr in der Steinzeit wie bereits erwähnt.
Vielen Dank und Sie sagen es.
Zumal der Kaufpreis als Darlehen in Raten vom Bürgergeld abgezogen werden würde.
Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 20:41:50Und wenn das Laptop für den neuen Job gedacht ist?
welcher neue Job? Mit Arbeitsvertrag? Und da muss man ein Laptop haben?
Im Eingangsbeitrag ist man arbeitslos. Was ist das für ein Job als Angestellter, bei dem man ein eigenes Laptop benötigt?
Weiter stellt sich die Frage, wozu der bislang Arbeitslose das Laptop mithatte.
Die Frage ist ja nicht, ob man einen Laptop benötigt oder nicht und ob man in der Steinzeit lebt, sondern ob man ein Anrecht auf ein Darlehen hat.
Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 20:41:50Zumal der Kaufpreis als Darlehen in Raten vom Bürgergeld abgezogen werden würde.
Demnach wird der Betreffende gar keinen Job haben, mit dem er ohne Bürgergeld auskommt?
Und allgemein:
Das JC ist keine Bank für zinslose Darlehen oder weil man nicht in der Steinzeit leben möchte.
Mit der bloßen Behauptung ein mitgeführtes Laptop sei gestohlen worden und man benötige es für irgendeinen Job, hat man zumindest keinen Rechtsanspruch.
Zitat von: KathrinM am 27. September 2023, 21:02:50Ohne PC lebt man doch heutzutage in der Steinzeit, deshalb finde ich seinen Wunsch nach einem Gerät schon verständlich.
ja, ist verständlich
Zitat von: KathrinM am 27. September 2023, 21:02:50Und ein Smartphone ist als PC-Ersatz völlig unbrauchbar. Wer hat denn heutzutage keinen PC im Haushalt? Leute wir leben nicht mehr in der Steinzeit wie bereits erwähnt.
Das stand auch nicht in Frage, in welchem Jahrhundert wir leben und dass ein PC nicht das gleiche wie ein Smartphone ist.
Zitat von: september23 am 27. September 2023, 23:00:23Weiter stellt sich die Frage, wozu der bislang Arbeitslose das Laptop mithatte.
Die Frage ist ja nicht, ob man einen Laptop benötigt oder nicht und ob man in der Steinzeit lebt, sondern ob man ein Anrecht auf ein Darlehen hat.
Ich habe mir das Laptop sogar vom Mund d.h. von der Hälfte des Bürgergelds abgespart. Auch das ist eine Bringleistung, um für den Arbeitsmarkt fit zu bleiben. Zudem lassen sich die SGBII-Gesetze an einem größeren Bildschirm besser lesen.
Wie Sie argumentieren, können Sie dann auch den Besitz eines Fernsehers oder Autos in Frage stellen, weil es Smartphone und ÖPNV gibt.
Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 23:16:35Ich habe mir das Laptop sogar vom Mund d.h. von der Hälfte des Bürgergelds abgespart. Auch das ist eine Bringleistung, um für den Arbeitsmarkt fit zu bleiben. Zudem lassen sich die SGBII-Gesetze an einem größeren Bildschirm besser lesen.
ja und? was hat das mit Deinem Anliegen des Darlehens zu tun? Für theoretische Fitness wird man nun mal kein Darlehen erhalten.
Außerdem war die Frage, ob es einen
Arbeitsvertrag gibt und einen Job, bei dem Du dieses
Laptop benötigst, aber
nicht vom Chef zur Verfügung gestellt bekommst?
Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 23:16:35Wie Sie argumentieren, können Sie dann auch den Besitz eines Fernsehers oder Autos in Frage stellen, weil es Smartphone und ÖPNV gibt.
ich hab nichts dergleichen argumentiert. Es wäre nett, wenn Du mir nichts unterstellst, was ich nirgends geschrieben habe.
Deine Frage zu Beginn war, ob es für einen Arbeitslosen einen Rechtsanspruch auf dieses Darlehen für ein Laptop gibt und die Antwort ist allgemein und wenn damit nicht unmittelbar die Arbeitsaufnahme und eine nennenswerte Reduktion des Sozialleistungen verbunden sind: Nein. Kein Anspruch. Eventuell Ermessenssache.
und damit :bye:
Zitat von: september23 am 28. September 2023, 00:28:53Deine Frage zu Beginn war, ob es für einen Arbeitslosen einen Rechtsanspruch auf dieses Darlehen für ein Laptop gibt und die Antwort ist allgemein und wenn damit nicht unmittelbar die Arbeitsaufnahme und eine nennenswerte Reduktion des Sozialleistungen verbunden sind: Nein. Kein Anspruch. Eventuell Ermessenssache.
und damit :bye:
Als eventuelle/r Mitarbeiter/in im Jobcenter sollten Sie "Ermessenssache" nicht erwähnen, wenn Sie vorher vehement Veto einlegen.
In der Tat gelten Kostenübernahme für Bildung und Teilhabe nur bis zum 25. Lebensalter.
Mögen diese EmpfängerInnen nie beraubt werden und um Schadensersatz bitten.
Zitat von: wunderschicht am 28. September 2023, 02:33:59Mögen diese EmpfängerInnen nie beraubt werden und um Schadensersatz bitten.
Uff....Und noch einmal, das JC ist
NICHT dafür zuständig Ihnen geklaute Wertgegenstände (Laptop Handy ect.) neu zu beschaffen, auch nicht über ein Darlehn.
Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 23:16:35Ich habe mir das Laptop sogar vom Mund d.h. von der Hälfte des Bürgergelds abgespart.
Was in der Vergangenheit möglich gewesen ist, könnte auch jetzt zumutbar erscheinen.
Zitat von: wunderschicht am 28. September 2023, 02:33:59Als eventuelle/r Mitarbeiter/in im Jobcenter sollten Sie "Ermessenssache" nicht erwähnen, wenn Sie vorher vehement Veto einlegen.
nur, weil ich Dir nicht sage, was Du gern hören möchtest, bin ich noch lange keine JC-Mitarbeiterin und werde das auch nie sein, da kannst Du sicher sein. Wenn Dir jemand schreibt, "klar, ein Laptop ist wichtig, muss jeder haben" auch für Zukunftsvisionen der Arbeit, fühlst Du Dich besser, hast aber keine verwertbare Information.
Da Du die Frage nach dem Arbeitsvertrag bei Deinem nachgeschobenen, dass das Laptop für die Arbeit sei, nicht beantwortest, gibt es den vermutlich nicht. Und damit eben keine Grundlage der Bezahlung bzw. eines Darlehens. Du machst offenbar auch keine Fortbildung oder Umschulung und würdest hier den PC benötigen.
Und damit ists sozialrechtlich halt klar.
Zitat von: wunderschicht am 28. September 2023, 02:33:59In der Tat gelten Kostenübernahme für Bildung und Teilhabe nur bis zum 25. Lebensalter.
Mögen diese EmpfängerInnen nie beraubt werden und um Schadensersatz bitten.
Ich hatte Dir schon bei Deinem ersten Beitrag und Klage erklärt, wieso Schulkinder es bekommen. Es wird auch Gründe geben, dass die Teilhabe bis zum 25. LJ eine andere ist, als danach.
Im Übrigen gibt es viele Menschen mit wenig Geld, die bei Raub/Verlust nicht zum JC können, um Ersatz für Laptop oder sonstiges zu bekommen.
Nur als letzte Info zu Deinem "möge". Es gibt nun mal gute Gründe, warum junge Menschen in Ausbildung eine höhere Leistung erhalten sollen.
Der TE dreht sich hier im Kreis. Die richtige Antwort steht schon ganz am Anfang, nämlich hier.
Zitat von: Bundspecht am 14. September 2023, 07:12:14Zitat von: wunderschicht am 13. September 2023, 20:17:21Eine Neuanschaffung wurde vom Jobcenter abgelehnt und auch nicht weiter über den Raubüberfall gefragt.
Die sind da ja auch nicht für zuständig ! Ehr deine Hausratversicherung.....
Und um das zu präzisieren, einfach mal hier (https://www.verivox.de/hausratversicherung/diebstahlversicherung/#:~:text=Die%20Diebstahl%2DVersicherung%20zahlt%20bei,Diebstahl%20(darunter%20f%C3%A4llt%20auch%20Trickdiebstahl)) reinschauen.
Zitat von: besserwessi am 28. September 2023, 08:00:57Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 23:16:35Ich habe mir das Laptop sogar vom Mund d.h. von der Hälfte des Bürgergelds abgespart.
Was in der Vergangenheit möglich gewesen ist, könnte auch jetzt zumutbar erscheinen.
Das sag(t)en Nazis auch...
Zitat von: september23 am 14. September 2023, 13:49:33Bei genauerer Betrachtung ergibt sich aus der Anzeige noch nicht der Beweis, dass man sein Laptop dabei hatte.
Wozu auch?
Bei genauerer Betrachtung liegen Kaufbelege, Seriennummer und IMEI der Polizei vor.
Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 21:05:30Zitat von: KathrinM am 27. September 2023, 21:02:50Ohne PC lebt man doch heutzutage in der Steinzeit, deshalb finde ich seinen Wunsch nach einem Gerät schon verständlich. Und ein Smartphone ist als PC-Ersatz völlig unbrauchbar. Wer hat denn heutzutage keinen PC im Haushalt? Leute wir leben nicht mehr in der Steinzeit wie bereits erwähnt.
Vielen Dank und Sie sagen es.
Zumal der Kaufpreis als Darlehen in Raten vom Bürgergeld abgezogen werden würde.
Dann erspare dir doch den ganzen Driss und besorge dir eines Online.
Zitat von: wunderschicht am 28. September 2023, 11:55:32Bei genauerer Betrachtung liegen Kaufbelege, Seriennummer und IMEI der Polizei vor.
Und wenn du diese Kaufbelege zusammen mit der Meldung bei der Polizei deiner Versicherung vorlegst, bekommst du den Schaden erstattet. Natürlich müsste man dafür nicht am falschen Ende gespart haben und eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.
Zitat von: wunderschicht am 28. September 2023, 11:55:32Bei genauerer Betrachtung liegen Kaufbelege, Seriennummer und IMEI der Polizei vor.
Nur so allgemein, unabhängig von der Frage, wie man zum Geld kommt: Das beweist nicht, dass Du das Laptop dabei hattest, sondern nur, dass Du die Kaufbelege, Seriennummer und IMEI der Polizei vorgelegt hast.
Zitat von: wunderschicht am 28. September 2023, 10:30:34Zitat von: besserwessi am 28. September 2023, 08:00:57Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 23:16:35Ich habe mir das Laptop sogar vom Mund d.h. von der Hälfte des Bürgergelds abgespart.
Was in der Vergangenheit möglich gewesen ist, könnte auch jetzt zumutbar erscheinen.
Das sag(t)en Nazis auch...
Du scheinst den Preis für den unpassendsten Vergleich anzustreben. Erst die Schüler, jetzt der Vergleich Darlehen für ein Laptop vs. Gräueltaten der Nazis.
Zitat von: september23 am 28. September 2023, 14:51:38Du scheinst den Preis für den unpassendsten Vergleich anzustreben. Erst die Schüler, jetzt der Vergleich Darlehen für ein Laptop vs. Gräueltaten der Nazis.
Sie hatten sich doch schon aus dem Thema verabschiedet, drehen aber weiter an der Provokationsschraube.
Ich habe den Vergleich nicht gezogen zwischen Darlehen und Nazis, sondern so den Kommentar eines anderen Beitrags umschrieben.
Warum aber ist das Hauptquartier des Jobcenters in Nürnberg...
Zitat von: wunderschicht am 28. September 2023, 17:39:48Warum aber ist das Hauptquartier des Jobcenters in Nürnberg...
Wessen Geistes Kind muss man nur sein, um da nun einen Zusammenhang herzustellen ...... :wand:
Mal so nebenbei gefragt, sind Sie vielleicht ein wenig zu doof , um zu begreifen ??? ich frag ja nur, denn den Eindruck hinterlassen Sie hier !
Warum in drei Teufels Namen kapieren Sie es nicht endlich , dass das JC NICHT dafür Zuständig ist , sich mal eben neue Geräte anzuschaffen .... Aber was frage ich da überhaupt. :lol:
Mann sollte diesen Tread dicht machen
:troll:
Zitat von: Bundspecht am 29. September 2023, 07:24:03Wessen Geistes Kind muss man nur sein, um da nun einen Zusammenhang herzustellen ...... :wand:
Mann sollte diesen Tread dicht machen
:troll:
Was begreifen Sie denn?
Sie verbinden Nürnberg nicht mit den Nazis?
Zu früh abgebrochene Nachweltkriegsprozesse, Rock im Park auf demselben Marschfeld und wie gesagt, das Hauptquartier des Jobcenters nicht weit entfernt.
Dieser Thread ist thematisch schon dicht, da brauchen Sie nicht die Meinungsfreiheit absägen.
Zitat von: wunderschicht am 01. Oktober 2023, 16:11:11Sie verbinden Nürnberg nicht mit den Nazis?
Nicht so wie Sie .... Über "angebliche" geklaute Sachen, dass JC mit ins Spiel nehmen, dann über Nürnberg zu den Nazis !!! WOW