Nach Raubüberfall Neuanschaffung von Laptop und Handy abgelehnt

Begonnen von wunderschicht, 13. September 2023, 20:17:21

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wunderschicht

Ich wurde in Berlin überfallen und dabei Laptop und Smartphone gestohlen.
Ich wachte am nächsten Morgen im Krankenhaus auf und wurde ohne Krankenbericht entlassen.
Ich habe keine Erinnerung, wie alles passiert sein soll.
Nach Diebstahlmeldung bei der Polizei bat ich das Jobcenter um Hilfe bei der Neuanschaffung eines Laptops.
Ein Smartphone habe ich vom Bürgergeld abgezwackt, inklusive zweier neuer SIM-Karten und Prepaidkosten. Zusammen etwa 200 €.
Eine Neuanschaffung wurde vom Jobcenter abgelehnt und auch nicht weiter über den Raubüberfall gefragt.
Neuanschaffungen von Elektronikgeräten für Schülerinnen und Schüler werden genehmigt, aber nicht für einen ledigen Arbeitssuchenden?

september23

Zitat von: wunderschicht am 13. September 2023, 20:17:21Neuanschaffungen von Elektronikgeräten für Schülerinnen und Schüler werden genehmigt, aber nicht für einen ledigen Arbeitssuchenden?
Die Bezahlung bei Schülern hängt damit zusammen, dass das für die Schule notwendig ist, die Anschaffung erwartet wird, Teil des Lernens ist usw.

Wofür sollte der ledige Arbeitslose ein Laptop dringend benötigen?

wunderschicht

#2
ZitatWofür sollte der ledige Arbeitslose ein Laptop dringend benötigen?

Für Bewerbung auf Arbeitsangebote, zur Kommunikation mit dem Jobcenter, für Home-Office-Jobs, als Teilnahme am Sozialleben, zur Partnersuche für eigene Kinder, die Laptops bekommen?

Birgit63

Bewerbungen kann man direkt im Jobcenter schreiben und für alles andere reicht dein Smartphone.

Bundspecht

Zitat von: wunderschicht am 13. September 2023, 20:17:21Eine Neuanschaffung wurde vom Jobcenter abgelehnt und auch nicht weiter über den Raubüberfall gefragt.

Die sind da ja auch nicht für zuständig ! Ehr deine Hausratversicherung.....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

september23

Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08Für Bewerbung auf Arbeitsangebote,
geht im JC selbst
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08zur Kommunikation mit dem Jobcenter,
dazu reicht das Smartphone. Außerdem gibt es auch die Ansicht, Telefon und E-mail geht das JC nichts an, als nur klassische Post ist Verpflichtung. Hier würde ein Schuh draus

Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08für Home-Office-Jobs,
wenn man arbeitslos ist, hat man keinen Job. Auch nicht Home-Office. So man einen hat, ändert sich u.U. die Bewilligung eines Laptops
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08als Teilnahme am Sozialleben,
wenn man dazu das online gehen muss/will, ist das Privatsache
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08zur Partnersuche
ebenso Privatsache, zumal es ja nicht nur per Laptop geht, wenn es denn online sein soll
Zitat von: wunderschicht am 14. September 2023, 00:49:08für eigene Kinder, die Laptops bekommen?
wozu braucht der ledige Arbeitslose ein Laptop, wenn die Kinder eins haben? Wenn es um die Kommunikation geht, weil die Kinder nicht bei ihm leben, reicht das Smartphone, wenn sie bei ihm leben, hat er ja das erwünschte Laptop, um all die genannten Aufgaben zu machen. Die Kinder sind ja nicht 24/7 am Laptop.


P.S. nein, bin kein MA des JC, sondern schreibe nur auf die Klage hin, warum Schulkinder die Bewilligung erhalten und der "ledige Arbeitslose" nicht

Sheherazade

Zitat von: wunderschicht am 13. September 2023, 20:17:21Ich wurde in Berlin überfallen und dabei Laptop und Smartphone gestohlen.
Ich wachte am nächsten Morgen im Krankenhaus auf und wurde ohne Krankenbericht entlassen.
Ich habe keine Erinnerung, wie alles passiert sein soll.
Nach Diebstahlmeldung bei der Polizei bat ich das Jobcenter um Hilfe bei der Neuanschaffung eines Laptops.

Keine Anzeige wegen Raubüberfall und ggf. Körperverletzung? Den Entlassungsbericht vom Krankenhaus kann man nachträglich anfordern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Bei genauerer Betrachtung ergibt sich aus der Anzeige noch nicht der Beweis, dass man sein Laptop dabei hatte.
Wozu auch?

wunderschicht

Zitat von: Birgit63 am 14. September 2023, 06:16:12Bewerbungen kann man direkt im Jobcenter schreiben und für alles andere reicht dein Smartphone.

Und wenn das Laptop für den neuen Job gedacht ist?

Josef

Ein seriöser Arbeitgeber wird dir alle nötigen Arbeitsmittel bereitstellen. Somit brauchst du für eine nicht selbstständige Arbeit keinen eigenen Laptop.
Und denk mal selber etwas nach, ein kaputter Laptop wird auch nicht ersetzt. Sonst würde jeder seine Geräte gestohlen melden und diese über Ebay verkaufen und neue über das JC bekommen.

wunderschicht

#10
Zitat von: Josef am 27. September 2023, 20:52:13Ein seriöser Arbeitgeber wird dir alle nötigen Arbeitsmittel bereitstellen. Somit brauchst du für eine nicht selbstständige Arbeit keinen eigenen Laptop.
Und denk mal selber etwas nach, ein kaputter Laptop wird auch nicht ersetzt. Sonst würde jeder seine Geräte gestohlen melden und diese über Ebay verkaufen und neue über das JC bekommen.

Sie schwabulieren am Thema vorbei mit Betrugsvorwurf.
Was passiert dann mit Kinder-Laptops, die kaputt gehen? Das passiert ja öfter als bei Erwachsenen.
Wird das auch bezahlt vom Jobcenter?

KathrinM

Ohne PC lebt man doch heutzutage in der Steinzeit, deshalb finde ich seinen Wunsch nach einem Gerät schon verständlich. Und ein Smartphone ist als PC-Ersatz völlig unbrauchbar. Wer hat denn heutzutage keinen PC im Haushalt? Leute wir leben nicht mehr in der Steinzeit wie bereits erwähnt.

wunderschicht

Zitat von: KathrinM am 27. September 2023, 21:02:50Ohne PC lebt man doch heutzutage in der Steinzeit, deshalb finde ich seinen Wunsch nach einem Gerät schon verständlich. Und ein Smartphone ist als PC-Ersatz völlig unbrauchbar. Wer hat denn heutzutage keinen PC im Haushalt? Leute wir leben nicht mehr in der Steinzeit wie bereits erwähnt.

Vielen Dank und Sie sagen es.
Zumal der Kaufpreis als Darlehen in Raten vom Bürgergeld abgezogen werden würde.

september23

Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 20:41:50Und wenn das Laptop für den neuen Job gedacht ist?
welcher neue Job? Mit Arbeitsvertrag? Und da muss man ein Laptop haben?
Im Eingangsbeitrag ist man arbeitslos. Was ist das für ein Job als Angestellter, bei dem man ein eigenes Laptop benötigt?

Weiter stellt sich die Frage, wozu der bislang Arbeitslose das Laptop mithatte.


Die Frage ist ja nicht, ob man einen Laptop benötigt oder nicht und ob man in der Steinzeit lebt, sondern ob man ein Anrecht auf ein Darlehen hat.

Zitat von: wunderschicht am 27. September 2023, 20:41:50Zumal der Kaufpreis als Darlehen in Raten vom Bürgergeld abgezogen werden würde.
Demnach wird der Betreffende gar keinen Job haben, mit dem er ohne Bürgergeld auskommt?

Und allgemein:
Das JC ist keine Bank für zinslose Darlehen oder weil man nicht in der Steinzeit leben möchte.

Mit der bloßen Behauptung ein mitgeführtes Laptop sei gestohlen worden und man benötige es für irgendeinen Job, hat man zumindest keinen Rechtsanspruch.

Zitat von: KathrinM am 27. September 2023, 21:02:50Ohne PC lebt man doch heutzutage in der Steinzeit, deshalb finde ich seinen Wunsch nach einem Gerät schon verständlich.
ja, ist verständlich

Zitat von: KathrinM am 27. September 2023, 21:02:50Und ein Smartphone ist als PC-Ersatz völlig unbrauchbar. Wer hat denn heutzutage keinen PC im Haushalt? Leute wir leben nicht mehr in der Steinzeit wie bereits erwähnt.
Das stand auch nicht in Frage, in welchem Jahrhundert  wir leben und dass ein PC nicht das gleiche wie ein Smartphone ist.


wunderschicht

#14
Zitat von: september23 am 27. September 2023, 23:00:23Weiter stellt sich die Frage, wozu der bislang Arbeitslose das Laptop mithatte.
Die Frage ist ja nicht, ob man einen Laptop benötigt oder nicht und ob man in der Steinzeit lebt, sondern ob man ein Anrecht auf ein Darlehen hat.

Ich habe mir das Laptop sogar vom Mund d.h. von der Hälfte des Bürgergelds abgespart. Auch das ist eine Bringleistung, um für den Arbeitsmarkt fit zu bleiben. Zudem lassen sich die SGBII-Gesetze an einem größeren Bildschirm besser lesen.

Wie Sie argumentieren, können Sie dann auch den Besitz eines Fernsehers oder Autos in Frage stellen, weil es Smartphone und ÖPNV gibt.