Hallo,
es gibt folgende Situation:
JC hat alleinerziehende Mutter aufgefordert, für ihre 16jährige, jetzt im März d.J.aus dem Ausland (nicht EU) zugezogen, UHV zu beantragen. Die UHV Stelle will Informationen über den
Vater,der verstorben ist. Es gibt seit 16J. keinerlei Kontakt und kein Urkundenwesen in dem Land. So wurde es auch mitgeteilt. Trotzdem wird weiter gefragt, ob das Kind beim Vater gemeldet war, wann und wo er verstorben sei und ob er jemals in DE gelebt habe.
Seit der Flucht der Mutter vor 10J. lebte die Tochter bei den Großeltern im Heimatland.
Alles Wesentliche ist mitgeteilt. Sind weitere Datenerhebungen dann zulässig?
Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 07:26:52Alles Wesentliche ist mitgeteilt. Sind weitere Datenerhebungen dann zulässig?
Solange es noch nicht mal eine Sterbeurkunde des Vaters gibt, werden die Fragen eher nicht aufhören und sind -ohne Nachweise- auch legitim. Erzählen kann man viel, ohne Nachweise muss man das nicht glauben.
Im betreffenden Land gibt es weder Geburts- noch Heirats- oder Sterbeurkunden.
Das kann ja nicht zu Lasten der Mutter ausgelegt werden. Und außerdem gab es keinerlei Kontakt zum Kindesvater seit Geburt des Kindes.
Das heißt, für das betreffende Kind gibt es auch keine Geburtsurkunde?
Ich sehe da im übrigen keine Datenerhebung (es gibt ja offenbar keine Daten, die zu erheben wären), sondern nur berechtigte (wenn auch nervende) Nachfragen. Ggf. könnte die Mutter Auskunft an Eides statt versichern.
Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 12:02:58Im betreffenden Land gibt es weder Geburts- noch Heirats- oder Sterbeurkunden.
Das kann ja nicht zu Lasten der Mutter ausgelegt werden. Und außerdem gab es keinerlei Kontakt zum Kindesvater seit Geburt des Kindes.
Dann benötigt man einen Nachweis, dass in diesem Land nichts registriert wird, niemand einem Vater und Mutter zugeordnet wird.
Wie konnte die Frau nachweisen, dass es sich um Ihre Tochter handelt?
Ist sie es überhaupt?
Natürlich kann die Behörde so viel ermitteln wie sie will.
Sobald die Mutter alles getan hat, was in ihrer Macht steht und alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat (die sie beantworten kann), dürfen die Behördenmitarbeiter von Amts wegen so viel machen wie sie wollen. Das ist dann aber nicht das Problem der Mutter, wenn die Behörden Mitarbeiter viel Zeit verschwenden, obwohl es zu keinem Ergebnis führt.
Vor wie vielen Wochen/Monaten/Jahren hat die Mutter denn den UHV beantrag? Ewig darf der Antrag auch nicht verzögert werden - vorausgesetzt die Mutter hat alle Mitwirkungspflichten erfüllt.
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2023, 12:26:07Das heißt, für das betreffende Kind gibt es auch keine Geburtsurkunde?
Ich sehe da im übrigen keine Datenerhebung (es gibt ja offenbar keine Daten, die zu erheben wären), sondern nur berechtigte (wenn auch nervende) Nachfragen. Ggf. könnte die Mutter Auskunft an Eides statt versichern.
Es gibt nur kirchliche Tauf- und Heiratsurkunden. Die werden in DE nicht anerkannt.
Ja, ich dachte auch schon, dass nur eine eidesstattliche Versicherung der Mutter übrig bleibt.
Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 12:02:58Im betreffenden Land gibt es weder Geburts- noch Heirats- oder Sterbeurkunden.
Das kann ja nicht zu Lasten der Mutter ausgelegt werden.
Es kann aber auch nicht dem Steuerzahler angelastet werden.....
Irgendein Nachweis muss es aber geben. Ansonsten kann ja jeder kommen und dies oder jenes behaupten.
Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 14:46:17Es gibt nur kirchliche Tauf- und Heiratsurkunden. Die werden in DE nicht anerkannt.
Immerhin sind das Dokumente, die eine Ehe und bei den Kindern Mutter und Vater nachweisen.
Was heißt die werden nicht anerkannt?
Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 14:46:17Ja, ich dachte auch schon, dass nur eine eidesstattliche Versicherung der Mutter übrig bleibt.
wie weist die Frau nach, dass sie die Mutter ist?
Zitat von: september23 am 17. Oktober 2023, 20:28:27Was heißt die werden nicht anerkannt?
Kirchliche Urkunden haben in DE keine Gültigkeit.
Zitat von: september23 am 17. Oktober 2023, 20:28:27Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 14:46:17Es gibt nur kirchliche Tauf- und Heiratsurkunden. Die werden in DE nicht anerkannt.
Immerhin sind das Dokumente, die eine Ehe und bei den Kindern Mutter und Vater nachweisen.
Was heißt die werden nicht anerkannt?
wie weist die Frau nach, dass sie die Mutter ist?
Das geht nur mit der kirchlichen Taufurkunde, die dann doch akzeptiert werden muß, weil es das einzige Dokument über die Existenz ist. In der Taufurkunde stehen die Eltern mit Namen drin. Der Pastor unterschreibt.
Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 06:45:16Das geht nur mit der kirchlichen Taufurkunde, die dann doch akzeptiert werden muß, weil es das einzige Dokument über die Existenz ist. In der Taufurkunde stehen die Eltern mit Namen drin. Der Pastor unterschreibt.
Hab mal aus Interesse recherchiert. Es stimmt nicht, dass es Länder gibt, in denen es keine Registrierung von Geburten gibt, sondern dass in manchen asiatiaschen und afrikanischen Ländern die mögliche Registrierung unterbleibt, in der Tat nur 5-10% der Kinder registriert werden. Klar wird das dann ein Problem. Aber es ist unzutreffend zu sagen, es gäbe dort kein Urkundenwesen, nur weil viele es schlicht nicht nutzen. Der Weg zu weit, zu teuer, egal, die Beurkundung gibt es dennoch.
Wenn es nur ein kirchliches Dokument gibt, muss das wohl anerkannt werden. Deine Frage war aber:
Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 06:45:16Trotzdem wird weiter gefragt, ob das Kind beim Vater gemeldet war, wann und wo er verstorben sei und ob er jemals in DE gelebt habe.
Seit der Flucht der Mutter vor 10J. lebte die Tochter bei den Großeltern im Heimatland.
Alles Wesentliche ist mitgeteilt. Sind weitere Datenerhebungen dann zulässig?
Auch wenn es nichts schriftliches gibt. Wurden denn die o.a. Fragen beantwortet oder geht es in der Frage darum, ob man sie nicht mal schriftlich und ohne Dokumente aus dem Heimatland beantworten muss?
Ja, die Fragen wurden beantwortet. Eine Entscheidung steht noch aus.
Es gibt im Land nur in der Hauptstadt oder in größeren Stadten ein Standesamt. Die meisten Flüchtlinge hier im Ort lebten in Dörfern. Da gibt es nur die Kirche.
Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 09:10:05Die meisten Flüchtlinge hier im Ort lebten in Dörfern.
Schön und gut, aber auch da muss man nachweisen , wo man herkommt , oder man Vater oder Mutter von Kind xy ist ....
Ich kann mir vorstellen, dass es nicht einfach sein wird, aber ohne jedweden Nachweis gibt es sicherlich kein Geld
Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 09:10:05Ja, die Fragen wurden beantwortet. Eine Entscheidung steht noch aus.
ok, dann ist das also nicht mehr die Frage
Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 09:10:05Es gibt im Land nur in der Hauptstadt oder in größeren Stadten ein Standesamt. Die meisten Flüchtlinge hier im Ort lebten in Dörfern. Da gibt es nur die Kirche.
was die recherchierte Antwort bestätigt (auch wenn mir nicht viele Länder im asiatischen oder afrikanischen Raum mit Kirchen bekannt sind, aber ok, es gibt sie). Es GIBT also ein Standesamt, aber viele der Einwohner nutzen es nicht.
Ob berechtigt oder nicht, aber es ist nicht zutreffend, dass es kein Amt gibt.
Wenn in dem Land kirchliche Unterlagen die gleiche Wirksamkeit haben, wie staatliche, dann müsste es möglich sein mit den kirchlichen Unterlagen
beim Amt des Landes ein staatliches Dokument zu bekommen.
Zitat von: september23 am 18. Oktober 2023, 13:31:04Wenn in dem Land kirchliche Unterlagen die gleiche Wirksamkeit haben, wie staatliche, dann müsste es möglich sein mit den kirchlichen Unterlagen beim Amt des Landes ein staatliches Dokument zu bekommen.
Ist es normalerweise auch. Die Landbevölkerung macht das in der Regel bei den jährlichen Besuchen in der Regierungs- bzw. Bezirkshauptstadt. Jedenfalls die, die das wollen. In manchen Ländern sind diese jährlichen "Meldetermine" sogar Pflicht. Letztendlich für die Fragestellung hier auch egal.
Sobald der Antragssteller alles getan ha, was im Rahmen der eigenen Möglichkeiten ist, kann nicht mehr verlangt werden. Dann muss die Behörde von Amts wegen (mehr oder weniger vergeblich) versuchen mehr herauszufinden.
Von einer bedürftigen Person kann nicht verlangt werden, dass diese für viele hundert/tausend Euro in ferne Länder reist und mit unklaren Erfolgsaussichten der Sache nachgeht.
Zumal die Behörde sicher nicht die Reisekosten erstatten wird.
Zitat von: lappa am 18. Oktober 2023, 13:47:37Sobald der Antragssteller alles getan ha, was im Rahmen der eigenen Möglichkeiten ist, kann nicht mehr verlangt werden.
genau das ist die Frage, was im Rahmen der Möglichkeiten ist. Die Behauptung, es gäbe in dem Land keine Meldestelle, stimmt ja schon mal nicht.
Zitat von: lappa am 18. Oktober 2023, 13:47:37Dann muss die Behörde von Amts wegen (mehr oder weniger vergeblich) versuchen mehr herauszufinden.
Von einer bedürftigen Person kann nicht verlangt werden, dass diese für viele hundert/tausend Euro in ferne Länder reist und mit unklaren Erfolgsaussichten der Sache nachgeht.
Die Behörde soll also in dem Land, in dem sich der heutige Antragsteller nicht hat registrieren lassen, "recherchieren", statt das der Antragsteller z.B. auch mittels Verwandtschaft vor Ort oder Konsulat - so vorhanden- eine Taufbescheinigung in ein amtliches Dokument ändern lässt.
Und welche unklaren Erfolgsaussichten? Den Menschen gibt es und er hat eine Taufbescheinigung. Mit der ließe sich eine Registrierung nachholen.
Und ob eine Bedürftigkeit vorliegt oder nicht doch ein unterhaltsfähiger Vater ist ja für das Amt gerade die Frage.
Zitat von: lappa am 18. Oktober 2023, 13:47:37Zumal die Behörde sicher nicht die Reisekosten erstatten wird.
wieso sollte sie?
Der ausländische Antragsteller aus dem Land, in dem man sich nicht automatisch registriert, begehrt doch die Hilfe und verweist auf Bedürftigkeit.
Dann müsste wenigstens von irgendeiner amtlichen Seite und sei es ein Konsulat oder sonstige Vertretung ein Dokument zu beschaffen sein oder sonst eben diese Bescheinigung, dass es mehr nicht gibt.
Die Frage ist ja, ob das Amt es fordern kann, dass Angaben zum Vater erhoben werden, bei UVG. Und die Antwort darauf dürfte lauten, dass dies soweit erlaubt ist, wie man auch bei einheimischen Antragstellern fragen darf, also ja.
Zitat von: lappa am 18. Oktober 2023, 13:47:37Von einer bedürftigen Person kann nicht verlangt werden, dass diese für viele hundert/tausend Euro in ferne Länder reist und mit unklaren Erfolgsaussichten der Sache nachgeht.
Aber von dem Amt wird das erwartet oder wie !??? Wir mussten und damals bei ALG II auch "Nackt" machen, und hat ein Dokument , oder ein Nachweis gefehlt, wurde entweder nicht bearbeitet, oder gleich ganz die Leistung versagt...
Sorry , aber wenn ich aus einem anderen Land herkomme, dann sollte ich meine "Anliegen" auch irgendwie nachweisen können !
Ansonsten , bleibt es leider wie viel zu oft, bei Steuerzahler hängen
Zitat von: Bundspecht am 18. Oktober 2023, 20:44:59Sorry , aber wenn ich aus einem anderen Land herkomme, dann sollte ich meine "Anliegen" auch irgendwie nachweisen können !
Die Mutter hatte vor 16J. den letzten Kontakt zum Kindesvater. Sie kommt aus einen diktatorischen Land. Dort werden Menschen verschleppt, gefoltert und wahllos getötet. Von Verwandten hat sie nur die Info, dass der Vater tot sei. Mehr nicht. Etwas anderes kann sie der Unterhaltsvorschusskasse nicht sagen. Es gibt keine sozialen Abkommen mit diesem Land.
Zitat von: TG am 19. Oktober 2023, 07:08:04Trotzdem wird weiter gefragt, ob das Kind beim Vater gemeldet war, wann und wo er verstorben sei und ob er jemals in DE gelebt habe.
...
Alles Wesentliche ist mitgeteilt. Sind weitere Datenerhebungen dann zulässig?
und
Zitat von: TG am 19. Oktober 2023, 07:08:04Ja, die Fragen wurden beantwortet. Eine Entscheidung steht noch aus.
Dann warte doch ab, was bei rauskommt und wenn es Probleme gibt, gibt es auch eine Begründung, mit der man dann was anfangen kann.
Im Moment dreht sich alles um die offenbar bereits beantwortete Frage zum Vater und ob man die stellen darf. Ja, darf man. Wenn es dann in diesem diktatorischen Land üblich ist, sich nicht zu registrieren und man beerdigt wird, ohne dass irgendwelche Beurkundungen, nicht mal kirchlicher Art gibt und falls der Vater vermisst ist, auch dies nicht gemeldet wird, dann wird man mehr nicht machen können.
Danach fragen gehört aber wie bei einem hiesigen Hilfsbedürftigen selbstverständlich dazu.