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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hansejunge am 18. Oktober 2023, 12:18:15

Titel: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 18. Oktober 2023, 12:18:15
Hallo zusammen,

ich bin erstmalig während des Bürgergeldbezuges krank geschrieben.

Ich hätte Anfang der Woche einen JC-Termin gehabt, das ging aber gesundheitlich nicht, so dass ich mich krank schreiben lassen habe, erstmalig überhaupt.

Die AU-Bescheinigung habe ich zusammen mit dem Rückmeldebogen, warum man nicht zum Termin kommt, sofort am gleichen Tag noch an das JC gefaxt, das ist nachweislich angekommen.

Meine Frage: Muss ich jetzt dennoch die AU-Bescheinigung im Original sofort auch per Post schicken / einwerfen, oder reicht das Fax erst einmal aus, so dass ich die AU einfach zum nächsten Gespräch/Termin mitnehmen kann?

Danke.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Bundspecht am 18. Oktober 2023, 12:38:40
Zitat von: Hansejunge am 18. Oktober 2023, 12:18:15Muss ich jetzt dennoch die AU-Bescheinigung im Original sofort auch per Post schicken / einwerfen, oder reicht das Fax erst einmal aus,

Meine Frau ist nun seid bummelig 4 Jahren durchweg krank geschrieben. Und ich habe bislang IMMER die AU Eingescannt (PDF.), und per Mail an den SB geschickt.

Da es da noch nie eine Beanstandung gab, sollte das ausreichen
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Unwissender am 18. Oktober 2023, 13:04:22
Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 18. Oktober 2023, 13:10:52
Zitat von: Unwissender am 18. Oktober 2023, 13:04:22Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:

Ich habe zwei Zettel bekommen, einen mit Diagnose für mich und einen anonymen "für den Arbeitgeber".

Also wie bei meiner letzten Krankschreibung, die 2019 war.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: 180 am 18. Oktober 2023, 13:24:43
Hallo,
es gibt keinen Grund die im Original vorzulegen oder hinzuschicken.
Es reicht vollkommen die per Fax zuzusenden.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 18. Oktober 2023, 13:34:31
Ok, danke.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Sheherazade am 18. Oktober 2023, 13:42:18
Zitat von: Unwissender am 18. Oktober 2023, 13:04:22Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:

So sollte es normalerweise aussehen, ja. Aber das Jobcenter ist kein Arbeitgeber und kann von daher nichts von der Krankenkasse abrufen. Davon abgesehen, bei uns hängt das System schon wieder und man bekommt auch als AN wieder 2 Zettel in die Hand gedrückt beim Arzt.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Penny am 18. Oktober 2023, 21:41:17
Zitat von: Unwissender am 18. Oktober 2023, 13:04:22Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:

Ich bekomme auch immer den gelben Zettel für den AG, aber ohne Unterschrift vom Hausdoc, davon schicke ich immer ne Kopie zur Arge  :grins:
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 12:14:29
Hallo zusammen,

ich hätte gerne mal Eure Meinung dazu:

https://abload.de/image.php?img=jc-schreibenb1ccy.jpg

Man hat am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt, an dem ich beim Arzt war und die AU gefaxt hatte.

Im letzten Schreiben wurden 10 Prozent Minderung angekündigt, das Schreiben, welches ich nicht erhielt, jetzt wird die komplette Leistungseinstellung angekündigt, obwohl ich mit dem JC ja in Kontakt bin, Faxe schicke, die nachweislich ankommen, Einschreiben, die nachweislich ankommen etc. Ich stelle mich also nicht tot, sondern agieren ja mit dem JC.

Wie begegnet man jetzt diesen Irrsinn? Leistungseinstellung wegen Nichterscheinens zu Terminen? Das hat doch mit der Mitwirkungspflicht nichts zu tun, oder? Ich hatte in beiden Fällen sofort reagiert, per Fax.

Sollte ich mich jetzt mündlich dazu äußern im Gespräch oder lieber ein Schreiben aufsetzen?

Danke.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Oktober 2023, 13:04:23
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 12:14:29Man hat am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt, an dem ich beim Arzt war und die AU gefaxt hatte.

Und wann war der Termin, am selben Tag? Wenn ja, hast du wenigstens telefonisch abgesagt?
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:28:56
Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2023, 13:04:23
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 12:14:29Man hat am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt, an dem ich beim Arzt war und die AU gefaxt hatte.

Und wann war der Termin, am selben Tag? Wenn ja, hast du wenigstens telefonisch abgesagt?

Der Termin mit RFB war Anfang dieser Woche. Am gleichen Tag schrieb ich das Fax mit AU. Telefonisch hatte ich bei der Hotline niemanden erreicht zuvor, war früh am Morgen.

Also: 1. Termin gehabt 2. Nicht dort gewesen wegen Krankheit 3. Sofort nach Arztbesuch AU gefaxt 4. JC hat sofort am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt.

Ich war also entschuldigt und bin meiner Mitwirkung immer nachgekommen.

Wie soll ich jetzt diesem Schreiben begegnen?

"Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne ein persönliches Gespräch nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch besteht. (...) Sollten Sie bis zum o. g. Termin nicht erscheinen, (...) werden Geldleistungen eingestellt."

Was soll das? Mitwirkung nur, wenn man zum Gespräch kommt? Ich hatte in der Zwischenzeit auch meine abschließende EKS mit Kontoauszügen nachweislich schriftlich eingereicht.

Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Oktober 2023, 13:38:31
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:28:56Wie soll ich jetzt diesem Schreiben begegnen?

Zur Kenntnis nehmen und den Termin wahrnehmen.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:49:40
Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2023, 13:38:31
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:28:56Wie soll ich jetzt diesem Schreiben begegnen?

Zur Kenntnis nehmen und den Termin wahrnehmen.

Soll ich mich zu diesem Sachverhalt "Keine mündlichen Gespräche > keine Mitwirkung > Leistungseinstellung" noch äußern (schriftlich/mündlich)? Ich meine, das ist doch gesetzeswidrig, wenn man Leistungen einstellen will, obwohl man schriftlich "da ist", aber mündlich nicht, da krank geschrieben.

So mal in dem Schreiben, siehe Scan, auch der Antwortbogen fehlt, wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann, wie man ihn sonst bei Terminen immer beifügt.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Oktober 2023, 14:04:52
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:49:40Soll ich mich zu diesem Sachverhalt "Keine mündlichen Gespräche > keine Mitwirkung > Leistungseinstellung" noch äußern (schriftlich/mündlich)?

Das ist kein Sachverhalt. Das sind die Konsequenzen, wenn du zum nächsten Termin wieder nicht erscheint.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:06:37
Egal ob entschuldigt oder unentschuldigt?

Prima.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Besitzwehr am 20. Oktober 2023, 14:09:09
Die Vorgehensweise ist ausreichend und völlig in Ordnung. Ich persönlich nutze keine Rückantwort sodern übermittle nur die AU per Email welche ich zuvor eingescannt habe. Anhand der AU ist ersichtlich das der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Das die Rückmeldung nicht kostenlos ist, hier 85 Cent für den LE, sollte auf Email oder andere Übertragung gewechselt werden.

Nach meiner Kenntnis ist der 1. Termin immer ohne RFB
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11
Aber es ist doch ein Unding, Leute:

Man hat einen Termin, erscheint nicht und sofort wird mit Leistungseinstellung gedroht, wenn man den nächsten Termin auch nicht wahrnimmt.

Keine Rücksichtnahme, ob man zum Termin evtl. sogar entschuldigt war oder einen wichtigen Grund hatte, keine Erwähnung, dass es Möglichkeiten gibt, wenn man den zweiten Termin ebenso nicht wahrnehmen kann.

Klar, ist das ein Dorn im Auge, wenn man zweimal unentschuldigt gefehlt hat. Doch sollte man nicht erst einmal 2-3 Tage warten, ob für Termin 1 noch was kommt bzw. mal das Fax checken? Sollte man für Termin 2 nicht ebenso die Möglichkeit liefern, sich zu erklären, wenn man wieder nicht kann?

Warum wird hier gedroht und angekündigt, obwohl das JC doch noch gar nicht weiß, ob alles rechtmäßig verlaufen ist für den "Kunden". Warum gleich die Unterstellung, dass man beim ersten Mal unentschuldigt war und beim zweiten Mal dann wohl sicherlich auch, also Leistungseinstellung. Weiß das JC nicht, dass es hier wohl vielfach auch zu Überschneidungen kommt zwischen "Konsequenz aus Nichterscheinen" und "Nachreichung wichtiger Grund / Belege"?

Warum diese Drohkulisse? Gilt nicht die Unschuldsvermutung? Zumindest ist das im Strafrecht so.

Vielleicht werde ich das zum Gespräch ja sagen, dass man ruhig mal 1-3 Tage warten kann, als sofort loszupoltern, wenn man nicht zum Termin kommt.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Besitzwehr am 20. Oktober 2023, 14:39:48
Die Regel ist, dass der SB 1-2 Tage wartet. Kommt das öfters vor könnte eine Beschwerde Abhilfe leisten.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:43:46
Zitat von: Besitzwehr am 20. Oktober 2023, 14:39:48Die Regel ist, dass der SB 1-2 Tage wartet. Kommt das öfters vor könnte eine Beschwerde Abhilfe leisten.

Dem Anschein nach wartet mein SB 20 Minuten (?)
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Besitzwehr am 20. Oktober 2023, 14:52:57
Vielleicht noch weniger....Wer nicht pünktlich an der Tür klopft dem wird sofort mit empfindlichen Übel gedroht  :weisnich:

Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:56:27
Völlig krank.

Insofern ist das Schreiben von denen mit der Drohkulisse ja gegenstandslos, da Termin 1 ja entschuldigt ist (zwei Stunden nach Termin 1 per Fax eingegangen). Käme ich nächste Woche nicht zum Termin, wäre das dann Termin 1 unentschuldigt bzw. wo das JC nachfragen sollte, was los war.


PS.: Aber genau DEN Satz sollte man vielleicht mit reinschreiben in Anlehnung an Zahlungserinnerungen und Mahnungen:

"Sollte uns (dem JC) in der Zwischenzeit in wichtiger Grund vorliegen oder Sie mündlich / schriftlich glaubhaft gemacht haben, warum Sie nicht zum Termin erschienen sind, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos."
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Oktober 2023, 15:29:44
Hansejunge

 :scratch:

Mal andersrum.

Deutsch ((aus der Einladung)
im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht fordere ich auf sie zum ......
sollten die vom JC können, aber irrelevant.

Dann ist die Mitwirkungspflicht mMn keine für eine Einladung nach § 309+59 gültiger Ersatz.

dann gelten da nur fünf Einladungsgründe.
Zitat1.  Berufsberatung,
2.
    Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
    Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
    Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Wobei zwar einer aufgeführt ist aber eben nicht unter den entsprechenden §.

Eine Anhörung läuft auch unter einem anderen § (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html) und ist darüber hinaus kein Grund für eine Einladung, außer freiwillig. Denn die kann man auch schriftl. beantworten und idR. wird eh nach Aktenlage oder Hybris entschieden.

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 12:14:29Sollte ich mich jetzt mündlich dazu äußern im Gespräch oder lieber ein Schreiben aufsetzen?
Wenn die Einladung korrekt geschrieben worden wäre dann im Gespräch. Jetzt fragt es sich ob du dir das hin und her und was dann vom JC erst mal umgesetzt wird antun willst oder ob du einfach den Termin wahrnehmen wirst, von wollen .....

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Aber es ist doch ein Unding, Leute:
das Unding ist nun mal JC Realität.
Ist wie mit dem "bösen Nachbarn" wenn der nicht will kannst du nicht in Frieden leben.

Weil´s mir gerade noch einfällt:
Zu deiner Kopie du solltest schon die ganzen Seiten einstellen, nicht das da eine Überschrift steht:
Anhörung nach ......
Mitwirkungspflicht nach .....
ist wie mit dem Datum das sollte man auch lesen können.

MfG FN
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 21. Oktober 2023, 18:49:33
Das ist auch mein Gedanke, Fettnäpfchen.

Es wäre "nur" ein Meldeversäumnis mit einer Sanktionsstufe, aber man möchte das gerne in Richtung Mitwirkungspflicht drehen, die eigentlich zur Leistungsabteilung gehört und nicht in die Vermittlungsabteilung.

Aber zu sagen, dass alles eingestellt wird, klingt halt bedrohlicher, als dass nur eine Minderungsstufe ausgesprochen wird.

Und das ein mündliches Gespräch ausschließlich einer Mitwirkung entspricht hatte ich ja schon bemängelt.

Das JC will mich vor Ort sehen, unbedingt. Schriftliches (von mir) ist ihnen ein Dorn im Auge.

Laut des Schreibens wird man also die Leistung einstellen, wenn ich mich schriftlich äußere, nicht aber, wenn ich vor Ort erscheine.

Das widerspricht schon der Mitwirkungspflicht, denn dann müsste ich mit der Leistungsabteilung ALLES mündlich vor Ort machen, was ich bisher NIE tat.

PS.: 1. Ich gehe zum Gespräch / 2. Ich werde danach eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: 180 am 21. Oktober 2023, 21:39:03
Unbedingt einen Beistand mitnehmen.
Falls der SB so doof ist dann weiterhin falsche Behauptungen aufzustellen, wird die Fachaufsichtsbeschwerde direkt viel wirksamer.....
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 22. Oktober 2023, 01:13:09
Ich habe keinen Beistand.


Frage an die Experten: Ist das Schreiben mit diesen Sätzen nicht schon ausreichend für eine Strafanzeige wegen Nötigung?

Keine Erwähnung zur schriftlichen Äußerung, die mir auch zustünde, keine Erwähnung/"Freiheit", abzusagen aus wichtigem Grund.


"Nach § 240 StGB ist Nötigung definiert als das Handeln einer Person, die eine andere Person rechtswidrig durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu zwingt, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Nötigung ist gemäß § 240 StGB in Deutschland eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden."

"Rechtswidrigkeit: Die Handlung muss rechtswidrig sein, d.h., sie darf nicht durch eine Rechtsnorm gerechtfertigt sein."

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/noetigung


Oder übertreibe ich?
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Sheherazade am 22. Oktober 2023, 09:41:31
Zitat von: Hansejunge am 22. Oktober 2023, 01:13:09Oder übertreibe ich?

Ja.

Außerdem wirst du nicht nur wegen der mündlichen Anhörung (während dessen diese Lappalie mit der Überschneidung schnell zu klären ist) eingeladen.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: september23 am 22. Oktober 2023, 10:01:55
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Aber es ist doch ein Unding, Leute:

Man hat einen Termin, erscheint nicht und sofort wird mit Leistungseinstellung gedroht, wenn man den nächsten Termin auch nicht wahrnimmt.
Das ist Verwaltungssprache. Könnte man netter formulieren, ja, hat aber nichts mit Dir persönlich zu tun.

...
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Warum diese Drohkulisse? Gilt nicht die Unschuldsvermutung? Zumindest ist das im Strafrecht so.
Das hat nichts mit Unschuld zu tun. Das ist formale Sprache der Verwaltung. Es gibt in anderen Bereichen manchmal Gebühren, die man jährlich zahlen muss, da kommt ein Bescheid "Sie werden nach § 123 aufgefordert, Blabla und Konsequenz wenn nicht Blabla" - man zahlt diese Gebühren seit Jahren und fragt sich, wieso das wie ein Strafbefehl formuliert werden muss

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Vielleicht werde ich das zum Gespräch ja sagen, dass man ruhig mal 1-3 Tage warten kann, als sofort loszupoltern, wenn man nicht zum Termin kommt.
kannst Du machen, bleib aber sachlich
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 22. Oktober 2023, 12:45:16
Danke für Eure Meinungen.

Ich werde da nächste Woche hingehen, "zahm" und argumentieren, Stichwort Kooperationsplan. Hier wurde ja schon im September angefangen, den zu erarbeiten, jetzt Ende Oktober geht es weiter.

Mehr als seine Sichtweisen / Argumente / Belege dazu kann man eh nicht einbringen, es lohnt nicht, sich mit dem SB über den KOOP zu streiten. Wenn der SB der Meinung ist, er müsse X und Y in den Plan aufnehmen, dann soll er es tun.

Mündlich zählt eh nichts, der KOOP selbst ist dann das Entscheidende, wo ich dann sehr wahrscheinlich in die Schlichtung gehen werde, wenn es so bleibt, wie bisher "vereinbart".

Schönen Sonntag.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 27. Oktober 2023, 14:24:52
Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2023, 09:41:31Außerdem wirst du nicht nur wegen der mündlichen Anhörung (während dessen diese Lappalie mit der Überschneidung schnell zu klären ist) eingeladen.


So eine Lappalie war das gar nicht, denn das JC, der SB und der Teamleiter haben behauptet, kein Fax erhalten zu haben. Nachdem ich denen dann meinen qualif. Sendebericht und die AU im Original vorlegte, fragte man mich dann, wo ich das Fax denn hinschickte, und dass das nicht angekommen sei und noch bestimmt, nach einer Woche, noch im Haus herumschwirrt. Ich solle aber auf jobcenter.digital umsteigen, da gäbe es dann die Probleme nicht.

Doch das ist eine glatte Lüge: Ich reagierte bereits auf eine Anhörung per Fax, das war ein Termin, wo ich gar keine postalische Einladung erhielt, Anfang Oktober. Doch diese Anhörung von Anfang Oktober war diese Woche gar kein Thema mehr, sonder nur der Termin, wo ich krank geschrieben war. Also müsste das JC / der SB das Fax von Anfang Oktober erhalten haben mit meiner Erklärung zur Anhörung oder man hat es schlichtweg vergessen, mich da ja noch sanktionieren zu müssen - was ich schlichtweg nicht glaube.

Es war also meiner Vermutung nach mal wieder eine Schikane, weil ich jobcenter.digital ablehne.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Sheherazade am 27. Oktober 2023, 15:27:01
Zitat von: Hansejunge am 27. Oktober 2023, 14:24:52fragte man mich dann, wo ich das Fax denn hinschickte, und dass das nicht angekommen sei und noch bestimmt, nach einer Woche, noch im Haus herumschwirrt.

Seit ich schon vor Jahren bei der Agentur für Arbeit und auch bei unserer Gemeinde gesehen habe, dass es nur noch vereinzelte Faxgeräte gibt (teilweise pro Etage für 24 Büros nur 1 Gerät), bin ich vom Faxsenden völlig abgekommen. Wenn ich mich irgendwo online nicht anmelden möchte, tut es bisher immer die Email noch am besten.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Hansejunge am 27. Oktober 2023, 15:34:42
Da ich nicht belegen kann, dass der SB / Teamleiter absichtlich kein Fax bekommen haben soll, obwohl mein Sendebericht mir das anzeigt, habe ich mir jetzt überlegt, einfach die Hotline immer anzurufen und einzutragen, dass ich ein Fax nachweislich geschickt habe.

So steht in meiner Akte "hat angerufen und gesagt, ein Fax sei da." und ich kann es schriftlich auch bestätigen. Dann muss SB sich nur mal bewegen.
Titel: Aw: AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?
Beitrag von: Sheherazade am 27. Oktober 2023, 15:58:58
Das wäre mir persönlich zu blöd, aber das muss jeder selbst wissen. Das Fax ist ein Auslaufmodell und entspricht nicht dem derzeitigen digitalen Standard, auch wenn unsere Ämter dem sowieso immer hinterher hinken.