AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?

Begonnen von Hansejunge, 18. Oktober 2023, 12:18:15

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Hansejunge

Hallo zusammen,

ich bin erstmalig während des Bürgergeldbezuges krank geschrieben.

Ich hätte Anfang der Woche einen JC-Termin gehabt, das ging aber gesundheitlich nicht, so dass ich mich krank schreiben lassen habe, erstmalig überhaupt.

Die AU-Bescheinigung habe ich zusammen mit dem Rückmeldebogen, warum man nicht zum Termin kommt, sofort am gleichen Tag noch an das JC gefaxt, das ist nachweislich angekommen.

Meine Frage: Muss ich jetzt dennoch die AU-Bescheinigung im Original sofort auch per Post schicken / einwerfen, oder reicht das Fax erst einmal aus, so dass ich die AU einfach zum nächsten Gespräch/Termin mitnehmen kann?

Danke.

Bundspecht

Zitat von: Hansejunge am 18. Oktober 2023, 12:18:15Muss ich jetzt dennoch die AU-Bescheinigung im Original sofort auch per Post schicken / einwerfen, oder reicht das Fax erst einmal aus,

Meine Frau ist nun seid bummelig 4 Jahren durchweg krank geschrieben. Und ich habe bislang IMMER die AU Eingescannt (PDF.), und per Mail an den SB geschickt.

Da es da noch nie eine Beanstandung gab, sollte das ausreichen
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Unwissender

Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Hansejunge

Zitat von: Unwissender am 18. Oktober 2023, 13:04:22Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:

Ich habe zwei Zettel bekommen, einen mit Diagnose für mich und einen anonymen "für den Arbeitgeber".

Also wie bei meiner letzten Krankschreibung, die 2019 war.

180

Hallo,
es gibt keinen Grund die im Original vorzulegen oder hinzuschicken.
Es reicht vollkommen die per Fax zuzusenden.


Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 18. Oktober 2023, 13:04:22Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:

So sollte es normalerweise aussehen, ja. Aber das Jobcenter ist kein Arbeitgeber und kann von daher nichts von der Krankenkasse abrufen. Davon abgesehen, bei uns hängt das System schon wieder und man bekommt auch als AN wieder 2 Zettel in die Hand gedrückt beim Arzt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Penny

Zitat von: Unwissender am 18. Oktober 2023, 13:04:22Hä? Ich dachte es gibt keinen gelben Zettel mehr und die AG (Jobcenter) müssen sich die AU von der Krankenkasse holen?  :weisnich:

Ich bekomme auch immer den gelben Zettel für den AG, aber ohne Unterschrift vom Hausdoc, davon schicke ich immer ne Kopie zur Arge  :grins:

Hansejunge

#8
Hallo zusammen,

ich hätte gerne mal Eure Meinung dazu:

https://abload.de/image.php?img=jc-schreibenb1ccy.jpg

Man hat am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt, an dem ich beim Arzt war und die AU gefaxt hatte.

Im letzten Schreiben wurden 10 Prozent Minderung angekündigt, das Schreiben, welches ich nicht erhielt, jetzt wird die komplette Leistungseinstellung angekündigt, obwohl ich mit dem JC ja in Kontakt bin, Faxe schicke, die nachweislich ankommen, Einschreiben, die nachweislich ankommen etc. Ich stelle mich also nicht tot, sondern agieren ja mit dem JC.

Wie begegnet man jetzt diesen Irrsinn? Leistungseinstellung wegen Nichterscheinens zu Terminen? Das hat doch mit der Mitwirkungspflicht nichts zu tun, oder? Ich hatte in beiden Fällen sofort reagiert, per Fax.

Sollte ich mich jetzt mündlich dazu äußern im Gespräch oder lieber ein Schreiben aufsetzen?

Danke.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 12:14:29Man hat am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt, an dem ich beim Arzt war und die AU gefaxt hatte.

Und wann war der Termin, am selben Tag? Wenn ja, hast du wenigstens telefonisch abgesagt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2023, 13:04:23
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 12:14:29Man hat am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt, an dem ich beim Arzt war und die AU gefaxt hatte.

Und wann war der Termin, am selben Tag? Wenn ja, hast du wenigstens telefonisch abgesagt?

Der Termin mit RFB war Anfang dieser Woche. Am gleichen Tag schrieb ich das Fax mit AU. Telefonisch hatte ich bei der Hotline niemanden erreicht zuvor, war früh am Morgen.

Also: 1. Termin gehabt 2. Nicht dort gewesen wegen Krankheit 3. Sofort nach Arztbesuch AU gefaxt 4. JC hat sofort am gleichen Tag dieses Schreiben aufgesetzt.

Ich war also entschuldigt und bin meiner Mitwirkung immer nachgekommen.

Wie soll ich jetzt diesem Schreiben begegnen?

"Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne ein persönliches Gespräch nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch besteht. (...) Sollten Sie bis zum o. g. Termin nicht erscheinen, (...) werden Geldleistungen eingestellt."

Was soll das? Mitwirkung nur, wenn man zum Gespräch kommt? Ich hatte in der Zwischenzeit auch meine abschließende EKS mit Kontoauszügen nachweislich schriftlich eingereicht.


Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:28:56Wie soll ich jetzt diesem Schreiben begegnen?

Zur Kenntnis nehmen und den Termin wahrnehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2023, 13:38:31
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:28:56Wie soll ich jetzt diesem Schreiben begegnen?

Zur Kenntnis nehmen und den Termin wahrnehmen.

Soll ich mich zu diesem Sachverhalt "Keine mündlichen Gespräche > keine Mitwirkung > Leistungseinstellung" noch äußern (schriftlich/mündlich)? Ich meine, das ist doch gesetzeswidrig, wenn man Leistungen einstellen will, obwohl man schriftlich "da ist", aber mündlich nicht, da krank geschrieben.

So mal in dem Schreiben, siehe Scan, auch der Antwortbogen fehlt, wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann, wie man ihn sonst bei Terminen immer beifügt.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 13:49:40Soll ich mich zu diesem Sachverhalt "Keine mündlichen Gespräche > keine Mitwirkung > Leistungseinstellung" noch äußern (schriftlich/mündlich)?

Das ist kein Sachverhalt. Das sind die Konsequenzen, wenn du zum nächsten Termin wieder nicht erscheint.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Egal ob entschuldigt oder unentschuldigt?

Prima.