Hallo zusammen,
bin neu hier und habe direkt eine Frage. Lange Geschichte, kurz.
Mein Mann und ich sind beide krank, mein Mann seit 2016,ich "sammel" seit 2009 Krankheiten.
Beide mittlerweile ausgesteuert und seit 2021 in Hartz IV SGBB II. Mussten anfangs, trotz krankschreibung die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, abgelaufen jeweils zum 01.09.23.
Mein Mann, durch Gutachter der Agentur für Arbeit (keine pers. Vorstellung) vom 31.03-31.09.23
arbeitsunfähig geschrieben. Neu-Antrag mit pers. Begutachtung schon beantragt. Hintergrund: Klage gegen die DRV wegen EM abgewiesen, dank eines tollen Gutachters :zensiert: Er soll über die AfA in EM gehen. Ich hänge noch in der Klage mit der DRV. Nun unser Anliegen: Logischer Weise müssen und haben nun unser Haus verkauft, Übergabe ca. innerhalb der nächsten 2 Wochen. Ebenfalls Logisch, werden unsere Schulden unteranderem mit dem Kaufbetrag gezahlt, der noch nicht auf unserem Konto eingegangen ist. JC weiß noch nix, nur ungefähr. Meine Frage ist nun: Ablauf unseres Bewilligungszeitraum am 30.11.23. Was passiert mit dem Rest vom Kaufbetrag, der uns dann noch übrig bleibt? Ich habe vor, persönlich beim JC zu gehen. Ich weiß aber nicht, was ist unser Recht, wo dürfen die dran, sollte ich die Weiterbewilligung beantragen? Mein Kopf qualmt...
LG Alex
Vergessen... ich bin immer noch angestellt, mein AG lässt das erst mal so. Rechnet aber nicht mehr mit mir.
Hab noch gelesen, das der Verkauf von Eigentum, das erhaltene Geld, nicht als Einkommen zählt. Ist das korrekt? Auch beim Hausverkauf?
Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 09:06:07Hab noch gelesen, das der Verkauf von Eigentum, das erhaltene Geld, nicht als Einkommen zählt. Ist das korrekt? Auch beim Hausverkauf?
Ja, nennt man Vermögensumwandlung. Jetzt kommt es darauf an, wie viel nach Abzug der Verbindlichkeiten übrig bleibt vom Verkaufspreis (Stichwort Vermögensfreibetrag).
Zwischen 100.000 € und 110.000 € bleiben übrig. Davon werden ca. 45.000 € für unser nächstes Heim
(Wohnwagen) ausgegeben.
Ich nehme an, ihr braucht dann kein Bürgergeld mehr, wenn ihr im Wohnwagen unterwegs seid? Oder wie sieht euer Plan für die Zeit nach 11/2023 (Ablauf des Bewilligungszeitraumes) aus?
Wir wollten das Restgeld "sparen" um früher oder später wieder ein Grundstück zu kaufen. Wir haben gesundheitlich noch soviel offen, und müssen warten, bis das alles abgeklärt ist. Wenn alles mal abgeschlossen ist, wollten wir dann schauen, wo in Deutschland, wir uns dann wieder Niederlassen. Um dann wieder neu anzufangen.
Wir warten darauf, das unsere EM`s durch sind, diese Übergangszeit müsste dann überbrückt werden.
Dann wären die Vermögensfreibeträge (die ich leider gerade nicht weiß, weil mit dem Bürgergeld vieles neu ist) für euch interessant zum Rechnen. Vielleicht kann einer der anderen User da mal aushelfen.
Das hab ich gelesen:
"Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten.01.01.2023"
Eine wirklich doofe Frage zwischendurch.
Da wir beide arbeitsunfähig sind, ist es Bürgergeld oder Grundsicherung? Auf den Schreiben steht z.B. "Änderungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"
Und im Satz dann: "Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit....."
Ich habe soviel Papierkram um die Ohren, das ich total das Brett vorm Kopf habe. :wand:
Solange ihr "nur" arbeitsunfähig seid, bleibt es beim Bürgergeld nach SGB2.
Ich habe gerade erst gesehen, dass der Ratgeber Vermögen aktualisiert wurde. Die Karenzzeit gilt nur für Erstantragsteller, das seid ihr ja nicht, wenn ihr schon im Bezug seid. Guck mal hier rein und lies dich da durch. https://hartz.info/index.php/topic,25.0.html#new
Danke, das hatte ich fast gedacht. Weiß nur gerade nicht was ich machen soll...
-Wie muss eine Umverteilung gemacht werden? Sohn geht nicht, da Bafög.
-Was passiert, wenn ich die Leistungen auslaufen lasse? Das JC hat dann doch bestimmt Fragen, oder.
-Aber was passiert dann mit der Begutachtung meines Mannes, fällt die dann auch weg? Oder hat das Eine
mit dem Anderen nichts zu tun?
-Der Nachweis zum Kauf des Wohnwagens, fällt der dann unter verschleudern des Geldes? Sollte ich die
Weiterbewilligung einreichen......
:wand: :wand: :wand: :wand:
ein KFZ pro Person ab 15 Jahren (Auto, Motorrad) bis zu einem Verkehrswert i.H.v. 7.500€, Alles andere zählt als Vermögen
Ein KFZ haben wir, und auch angegeben. Oder was meinst du?
Das Wohnmobil mit einem Wert von ca. 45.000€ ist gemeint.
Entschuldigt bitte, hab ja gesagt, ich hab zur Zeit schwer ein Brett vorm Kopp :wand:
Also wäre das Wohnmobil, mit ca. 45.000, zu groß/teuer für das JC?
Ich bitte wirklich meine Begriffsschwierigkeit zu entschuldigen, war früher nicht so, hab ich einer Krankheit und dem Stress mit sämtlichen Ämtern zu verdanken :scratch:
Ja das ist definitiv zu viel, denn von 45000 Euro könntest du/ ihr erstmal eine ganze Weile lang leben und dann sind ja noch weitere 100.000 - 110.000 Euro vorhanden
Hab ich ehrlich gesagt, gar nicht bedacht. Hab gerade nachgelesen, das dann eine Veränderungsmitteilung angebracht ist.
Würde ich dann online machen, unter "Veränderung der Vermögensverhältnisse"?
Wie sieht das denn dann bei meinem Mann aus, läuft der Antrag über die persönliche Begutachtung weiter oder wird das dann eingestellt?
Alex-Marco
Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2023, 13:17:43Vielleicht kann einer der anderen User da mal aushelfen.
Hmmh da macht mich die eine oder andere Aussage stutzig und ich schlage vor mal vorsichtshalber Ottokar um Mithilfe bitten.
Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 09:06:07Meine Frage ist nun: Ablauf unseres Bewilligungszeitraum am 30.11.23. Was passiert mit dem Rest vom Kaufbetrag, der uns dann noch übrig bleibt? Ich habe vor, persönlich beim JC zu gehen. Ich weiß aber nicht, was ist unser Recht, wo dürfen die dran, sollte ich die Weiterbewilligung beantragen? Mein Kopf qualmt...
Noch ist das Geld nicht zugeflossen ? daher würde ich überlegen ob das man nicht steuern kann das es erst zum Dezember kommt.
Dann kann man überlegen ob man davon lebt, also keinen WBA stellt.
Oder ob man es so anlegt das es geschützt ist.
In dem Fall nach https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html 1 Punkt 6 >Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist, und das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen zu Wohnzwecken dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde sowie<
Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2023, 14:00:41Die Karenzzeit gilt nur für Erstantragsteller, das seid ihr ja nicht, wenn ihr schon im Bezug seid.
Meiner Meinung nach gilt das auch für Bestandskunden. Da halt vom 01.01.23 bis 31.12.23 ähnlich wurde es ja zu Coronazeiten auch gehalten.
Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 13:47:07Eine wirklich doofe Frage zwischendurch.
Da wir beide arbeitsunfähig sind, ist es Bürgergeld oder Grundsicherung?
Es ist Bürgergeld.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
Danke, für deine Erklärungen :smile:
Wir werden sehr wahrscheinlich eine Veränderungsmitteilung online abgeben und dann aus dem Bürgergeld ausscheiden. Ist wahrscheinlich die einfachste und hoffentlich stressfreiste Möglichkeit. Die letzten Jahre waren sehr "lehrreich" und unter aller Sau mit dem JC zu kommunizieren. Da fehlen uns die Nerven für.
Oder wäre eine persönliche Veränderungsmitteilung "besser"?
Das wichtigste wäre nun noch zu erfahren, ob die Beantragung des Gutachtens, über den medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit, dann weiter läuft oder ob dies dann abgebrochen wird??
Wir danken euch für eure, auch bisherigen, Antworten :ok:
Alex-Marco
Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 18:27:58Wir werden sehr wahrscheinlich eine Veränderungsmitteilung online abgeben und dann aus dem Bürgergeld ausscheiden. Ist wahrscheinlich die einfachste und hoffentlich stressfreiste Möglichkeit.
Das ist unnötig. Da die Bewilligung erst nächsten Monat abläuft, also die letzte Zahlung am Ende dieses Monats stattfindet und Ihr keinen WBA stellt seit ihr aus dem Bezug.
Vorzeitig über VM wäre aber nur über http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html möglich was wiederum durch den Punkt 2 einen Verzicht unwirksam macht.
Zu Deutsch> fließt das Geld noch bis Ende November zu müsst Ihr den November zurückzahlen.
Wie es ausschaut wenn eure Bewilligung vorläufig ist?
es könnte passieren das ihr sogar eine Berechnung auf die letzten sechs Monate bekommt,
allerdings weiß ich das nicht wirklich da es nicht zu meiner Materie gehört. Aber mitteilen will ich meine Bedenken dahingehend schon.
Vllt. wird das ja von Wissenderen beantwortet.
MfG FN
Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 09:06:07Was passiert mit dem Rest vom Kaufbetrag, der uns dann noch übrig bleibt? Ich habe vor, persönlich beim JC zu gehen. Ich weiß aber nicht, was ist unser Recht, wo dürfen die dran, sollte ich die Weiterbewilligung beantragen? Mein Kopf qualmt...
Ein Haus verkauft man ja erst, wenn jemand von dem Geld bis zur Rente und danach davon leben kann und beantragt kein Bürgergeld, so war es jedenfalls in der Vergangenheit.Schicksalsschläge natürlich ausgenommen wie in eurem Fall. Ich glaube kaum das der WBA genehmigt wird, mit der hohen Geldsumme vom Haus.
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2023, 15:23:58Zu Deutsch> fließt das Geld noch bis Ende November zu müsst Ihr den November zurückzahlen.
Das rechne ich mit ein, ist ja logisch. Aber dein nächster Abschnitt macht mir gerade echt Angst.
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2023, 15:23:58es könnte passieren das ihr sogar eine Berechnung auf die letzten sechs Monate bekommt,
allerdings weiß ich das nicht wirklich da es nicht zu meiner Materie gehört. Aber mitteilen will ich meine Bedenken dahingehend schon.
Was wäre denn die Grundlage / Gesetz dafür, dass das JC die letzten 6 Monate wieder zurück gezahlt haben möchte?
Die Weiterbewilligung werde ich nicht stellen. Wenn ich eine Veränderungsmitteilung mache, muss ich ja das Übergabe Protokoll vorlegen und den Kaufvertrag. Was ist dann besser? Ohne Info`s auslaufen lassen (werden dann ja bestimmt trotzdem nachfragen und für eine abschließende Bewilligung des letzten Weiterbewilligungsantrag 01.12.22 - 30.11.23 die Jahresabrechnungen von Gas, Wasser, etc. haben wollen) oder lieber sofort die Veränderungsmitteilung, wenn der Kaufbetrag eingegangen ist?
War bis jetzt eigentlich der Meinung, das ich dann, "nur" den November zurückzahle. Der Kaufpreis ist noch nicht gezahlt, schätzungsweise wird dies bis Mitte November passieren.
Gibt es eigentlich eine unabhängige Beratungsstelle, für solche Fragen. Möchte ja noch, keine schlafenden Hunde wecken.
Ich danke euch wirklich für eure Hilfe!
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Ohne Info`s auslaufen lassen (werden dann ja bestimmt trotzdem nachfragen und für eine abschließende Bewilligung des letzten Weiterbewilligungsantrag 01.12.22 - 30.11.23 die Jahresabrechnungen von Gas, Wasser, etc. haben wollen)
Es gibt keine abschließende Bewilligung, wenn der Bewilligungsbescheid nicht vorläufig ist (und das wird er mit einem Jahr Laufzeit nicht gewesen sein). Und die Jahresabrechnungen für Gas/Strom hättet ihr ohnehin direkt nach Erhalt einreichen müssen, die werden nicht erst am Ende verlangt.
ICH würde demnach keinen Weiterbewilligungsantrag stellen, Nachfragen kommen in der Regel nicht. Was ihr daraus macht, bleibt euch überlassen.
Zitat von: Sheherazade am 27. Oktober 2023, 09:27:46Es gibt keine abschließende Bewilligung, wenn der Bewilligungsbescheid nicht vorläufig ist (und das wird er mit einem Jahr Laufzeit nicht gewesen sein). Und die Jahresabrechnungen für Gas/Strom hättet ihr ohnehin direkt nach Erhalt einreichen müssen, die werden nicht erst am Ende verlangt.
Ich habe für den Zeitraum 01.12.22 - 30.11.23 eine Bewilligung und danach nochmal 3 Änderungsbescheide bekommen. Also ist es keine vorläufige Bewilligung, richtig? Trotz der Änderungsbescheide?
Davor haben wir immer für ein halbes Jahr vorläufige Bewilligungen bekommen, wo dann irgendwann eine oder auch noch keine abschließende Bewilligung geschickt wurde.
Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung? Wie gesagt, der Kaufbetrag trudelt irgendwann Mitte November ein. Wir möchten uns nichts zu schulden kommen lassen. Wir sind einfach froh, wenn wir nichts mehr mit Bürgergeld und Jobcenter zu tun haben. Die haben uns viele Nerven in den letzten 2 Jahren gekostet. Da anzurufen ist schon eine Zumutung.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Ich habe für den Zeitraum 01.12.22 - 30.11.23 eine Bewilligung und danach nochmal 3 Änderungsbescheide bekommen. Also ist es keine vorläufige Bewilligung, richtig? Trotz der Änderungsbescheide?
Das ist anzunehmen, sollte aber den Bescheiden zu entnehmen sein.
ZitatWir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung?
Niemand hier kann dir sagen, wie ihr es machen sollt. Jeder kann nur schreiben, wie er/sie es selbst machen würde. Und ICH würde die Füße still halten, zumal es ja nicht absolut sicher ist, dass die Zahlung vor dem 30. November bei euch eintrudelt.
Zitat von: Sheherazade am 27. Oktober 2023, 11:08:01Niemand hier kann dir sagen, wie ihr es machen sollt. Jeder kann nur schreiben, wie er/sie es selbst machen würde. Und ICH würde die Füße still halten, zumal es ja nicht absolut sicher ist, dass die Zahlung vor dem 30. November bei euch eintrudelt.
Nein, das ist mir klar :smile: Hätte ja sein können, dass es hier jemanden gibt, der es einfach hat auslaufen lassen, aus welchen Gründen auch immer und weiß ob das JC nachfragt.
Wir danken Dir für deine Hilfe. Das alles hat uns schon weitergeholfen :ok:
Alex-Marco
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Was wäre denn die Grundlage / Gesetz dafür, dass das JC die letzten 6 Monate wieder zurück gezahlt haben möchte?
Genau das was Userin Sheherazade ausgeführt hat also die Vorläufigkeit
und das steht auf dem letzten und gültigen Bescheid.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung? Wie gesagt, der Kaufbetrag trudelt irgendwann Mitte November ein. Wir möchten uns nichts zu schulden kommen lassen.
Wie schon geschrieben wenn ihr im November noch im Bezug seid dann ist die Mitwirkungspflicht eindeutig und ihr müsst den Zufluß >Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0)< melden.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 11:18:35Nein, das ist mir klar :smile: Hätte ja sein können, dass es hier jemanden gibt, der es einfach hat auslaufen lassen, aus welchen Gründen auch immer und weiß ob das JC nachfragt.
Ich habe es mal über den Verzicht versucht aber den habe ich zurückgezogen da es nach dem § eh nicht gegangen wäre. Danach war ich dann Privatier für ein halbes Jahr.
Also Zufluß während des Bezuges ist gleich eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598)
Zufluß nach dem Bezug also ab Dezember:
Wenn man keinen WBA stellt ist das Ende des Bezuges auch das Ende der Verpflichtung und selbst wenn das JC Fragen hat hat es keine Rechtliche Grundlage dafür.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Der Kaufpreis ist noch nicht gezahlt, schätzungsweise wird dies bis Mitte November passieren.
Macht doch einfach den Monat Dez. zum Überweisungstag. Dann braucht Ihr gar nichts unternehmen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2023, 15:22:13Macht doch einfach den Monat Dez. zum Überweisungstag. Dann braucht Ihr gar nichts unternehmen.
eines Tages wenn sie vielleicht wieder im Bürgergeld stecken wird ja gefragt wovon sie in der Zeit gelebt haben.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung? Wie gesagt, der Kaufbetrag trudelt irgendwann Mitte November ein.
auf alle Fälle melden und den Nov.wieder zuückzahlen auf Schreiben vom JC.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:5901.12.22 - 30.11.23 die Jahresabrechnungen von Gas, Wasser, etc. haben wollen)
ja wenn die Rechnung noch im Nov. eintrutelt melden lieber reinen Tisch machen ein Hausverkauf ist ja nicht verbotenes wenn man es nach 10 Jahren verkauft da fällt auch keine Spekulationssteuer an.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Gibt es eigentlich eine unabhängige Beratungsstelle, für solche Fragen. Möchte ja noch, keine schlafenden Hunde wecken.
warum bei euch ist doch alles klar und geregelt wenn ihr weiter keinen Antrag mehr stellt.
Erstmal danke für die Antworten :smile:
Ich fasse mal zusammen:
Wenn der Kaufpreis auf unser Konto eingeht, werde ich die Veränderungsmitteilung machen und die Leistung für November zurück buchen. Somit sollte dann alles erledigt sein, was das Jobcenter betrifft.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 17:33:25und die Leistung für November zurück buchen.
Auf keinen Fall!!!! Du wartest auf den Rückforderungsbescheid.
Alex-Marco
Nur zu deiner Sicherheit!
Zitat von: Sheherazade am 28. Oktober 2023, 09:59:53Auf keinen Fall!!!! Du wartest auf den Rückforderungsbescheid.
:sehrgut:
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 17:33:25Ich fasse mal zusammen:
Wenn der Kaufpreis IM NOVEMBERauf unser Konto eingeht, werde ich die Veränderungsmitteilung machen und die Leistung für November zurück buchen. Somit sollte dann alles erledigt sein, was das Jobcenter betrifft.
Zitat von: Rotti am 27. Oktober 2023, 16:27:18eines Tages wenn sie vielleicht wieder im Bürgergeld stecken wird ja gefragt wovon sie in der Zeit gelebt haben.
Das ist doch absolut irrelevant was irgendwann eines fernen Tages ist.
MfG FN
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung?
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2023, 15:34:59Zitateines Tages wenn sie vielleicht wieder im Bürgergeld stecken wird ja gefragt wovon sie in der Zeit gelebt haben.
Das ist doch absolut irrelevant was irgendwann eines fernen Tages ist.
aus der Überlegung des TE würde ich mir schon Gedanken machen.
Zitat von: Rotti am 28. Oktober 2023, 15:53:48aus der Überlegung des TE würde ich mir schon Gedanken machen.
Wenn man keine Ahnung hat macht man sich halt mal überflüssige Gedanken. Und um Ahnung zu bekommen wird z.B. hier nachgefragt.
Wenn dann so Tipps kommen macht man die Fragesteller nur unsicher, aber im Endeffekt kommt es eh nur darauf an was der TE dann umsetzt.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2023, 16:08:27Wenn man keine Ahnung hat macht man sich halt mal überflüssige Gedanken. Und um Ahnung zu bekommen wird z.B. hier nachgefragt.
ja deshalb schreib ich aus meiner Erfahrung ich hatte früher von meinen Ersparten als Privatier gelebt und musste danach auch Hartz4 beantragen weil ich nicht mehr arbeiten konnte. Aber wenn man schon vorher z.b. Bürgergeld bezogen hat, haben die JC die Akten war bei mir nicht der Fall.
Hallo,
danke, erstmal an euch allen.
Leider können wir den Geldeingang nicht steuern, damit auch leider nicht auf Dezember verlegen.
Werden die Veränderungsmitteilung machen und warten dann, auf den Rückforderungsbescheid. Wobei ich da echt hoffe, das die nur den November zurück haben wollen.
Ja, man macht sich echt (zu)viele Gedanken darüber.... :scratch:
LG
Zitat von: Alex-Marco am 29. Oktober 2023, 08:10:45Werden die Veränderungsmitteilung machen
Aber erst nach Geldeingang, zusammen mit einer Kopie des Kontoauszuges, der den Eingang belegt.
Aber erst nach Geldeingang, zusammen mit einer Kopie des Kontoauszuges, der den Eingang belegt.
[/quote]
Ja klar :ok: