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Bürgergeld und Hausverkauf

Begonnen von Alex-Marco, 24. Oktober 2023, 09:06:07

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Fettnäpfchen

Alex-Marco

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2023, 13:17:43Vielleicht kann einer der anderen User da mal aushelfen.
Hmmh da macht mich die eine oder andere Aussage stutzig und ich schlage vor mal vorsichtshalber Ottokar um Mithilfe bitten.

Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 09:06:07Meine Frage ist nun: Ablauf unseres Bewilligungszeitraum am 30.11.23. Was passiert mit dem Rest vom Kaufbetrag, der uns dann noch übrig bleibt? Ich habe vor, persönlich beim JC zu gehen. Ich weiß aber nicht, was ist unser Recht, wo dürfen die dran, sollte ich die Weiterbewilligung beantragen? Mein Kopf qualmt...
Noch ist das Geld nicht zugeflossen ? daher würde ich überlegen ob das man nicht steuern kann das es erst zum Dezember kommt.
Dann kann man überlegen ob man davon lebt, also keinen WBA stellt.
Oder ob man es so anlegt das es geschützt ist.
In dem Fall nach https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html 1 Punkt 6 >Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist, und das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen zu Wohnzwecken dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde sowie<

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2023, 14:00:41Die Karenzzeit gilt nur für Erstantragsteller, das seid ihr ja nicht, wenn ihr schon im Bezug seid.
Meiner Meinung nach gilt das auch für Bestandskunden. Da halt vom 01.01.23 bis 31.12.23 ähnlich wurde es ja zu Coronazeiten auch gehalten.

Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 13:47:07Eine wirklich doofe Frage zwischendurch.
Da wir beide arbeitsunfähig sind, ist es Bürgergeld oder Grundsicherung?
Es ist Bürgergeld.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Alex-Marco

Hallo Fettnäpfchen,

Danke, für deine Erklärungen  :smile:
Wir werden sehr wahrscheinlich eine Veränderungsmitteilung online abgeben und dann aus dem Bürgergeld ausscheiden. Ist wahrscheinlich die einfachste und hoffentlich stressfreiste Möglichkeit. Die letzten Jahre waren sehr "lehrreich" und unter aller Sau mit dem JC zu kommunizieren. Da fehlen uns die Nerven für.
Oder wäre eine persönliche Veränderungsmitteilung "besser"?
Das wichtigste wäre nun noch zu erfahren, ob die Beantragung des Gutachtens, über den medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit, dann weiter läuft oder ob dies dann abgebrochen wird??

Wir danken euch für eure, auch bisherigen, Antworten  :ok:

Fettnäpfchen

Alex-Marco

Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 18:27:58Wir werden sehr wahrscheinlich eine Veränderungsmitteilung online abgeben und dann aus dem Bürgergeld ausscheiden. Ist wahrscheinlich die einfachste und hoffentlich stressfreiste Möglichkeit.
Das ist unnötig. Da die Bewilligung erst nächsten Monat abläuft, also die letzte Zahlung am Ende dieses Monats stattfindet und Ihr keinen WBA stellt seit ihr aus dem Bezug.
Vorzeitig über VM wäre aber nur über http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html möglich was wiederum durch den Punkt 2 einen Verzicht unwirksam macht.
Zu Deutsch> fließt das Geld noch bis Ende November zu müsst Ihr den November zurückzahlen.

Wie es ausschaut wenn eure Bewilligung vorläufig ist?
es könnte passieren das ihr sogar eine Berechnung auf die letzten sechs Monate bekommt,
allerdings weiß ich das nicht wirklich da es nicht zu meiner Materie gehört. Aber mitteilen will ich meine Bedenken dahingehend schon.

Vllt. wird das ja von Wissenderen beantwortet.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 09:06:07Was passiert mit dem Rest vom Kaufbetrag, der uns dann noch übrig bleibt? Ich habe vor, persönlich beim JC zu gehen. Ich weiß aber nicht, was ist unser Recht, wo dürfen die dran, sollte ich die Weiterbewilligung beantragen? Mein Kopf qualmt...
Ein Haus verkauft man ja erst, wenn jemand von dem Geld bis zur Rente und danach davon leben kann und beantragt kein Bürgergeld, so war es jedenfalls in der Vergangenheit.Schicksalsschläge natürlich ausgenommen wie in eurem Fall. Ich glaube kaum das der WBA genehmigt wird, mit der hohen Geldsumme vom Haus.

Alex-Marco

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2023, 15:23:58Zu Deutsch> fließt das Geld noch bis Ende November zu müsst Ihr den November zurückzahlen.

Das rechne ich mit ein, ist ja logisch. Aber dein nächster Abschnitt macht mir gerade echt Angst.

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2023, 15:23:58es könnte passieren das ihr sogar eine Berechnung auf die letzten sechs Monate bekommt,
allerdings weiß ich das nicht wirklich da es nicht zu meiner Materie gehört. Aber mitteilen will ich meine Bedenken dahingehend schon.

Was wäre denn die Grundlage / Gesetz dafür, dass das JC die letzten 6 Monate wieder zurück gezahlt haben möchte?

Die Weiterbewilligung werde ich nicht stellen. Wenn ich eine Veränderungsmitteilung mache, muss ich ja das Übergabe Protokoll vorlegen und den Kaufvertrag. Was ist dann besser? Ohne Info`s auslaufen lassen (werden dann ja bestimmt trotzdem nachfragen und für eine abschließende Bewilligung des letzten Weiterbewilligungsantrag 01.12.22 - 30.11.23 die Jahresabrechnungen von Gas, Wasser, etc. haben wollen) oder lieber sofort die Veränderungsmitteilung, wenn der Kaufbetrag eingegangen ist?
War bis jetzt eigentlich der Meinung, das ich dann, "nur" den November zurückzahle. Der Kaufpreis ist noch nicht gezahlt, schätzungsweise wird dies bis Mitte November passieren.
Gibt es eigentlich eine unabhängige Beratungsstelle, für solche Fragen. Möchte ja noch, keine schlafenden Hunde wecken.

Ich danke euch wirklich für eure Hilfe!

Sheherazade

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Ohne Info`s auslaufen lassen (werden dann ja bestimmt trotzdem nachfragen und für eine abschließende Bewilligung des letzten Weiterbewilligungsantrag 01.12.22 - 30.11.23 die Jahresabrechnungen von Gas, Wasser, etc. haben wollen)

Es gibt keine abschließende Bewilligung, wenn der Bewilligungsbescheid nicht vorläufig ist (und das wird er mit einem Jahr Laufzeit nicht gewesen sein). Und die Jahresabrechnungen für Gas/Strom hättet ihr ohnehin direkt nach Erhalt einreichen müssen, die werden nicht erst am Ende verlangt.

ICH würde demnach keinen Weiterbewilligungsantrag stellen, Nachfragen kommen in der Regel nicht. Was ihr daraus macht, bleibt euch überlassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alex-Marco

Zitat von: Sheherazade am 27. Oktober 2023, 09:27:46Es gibt keine abschließende Bewilligung, wenn der Bewilligungsbescheid nicht vorläufig ist (und das wird er mit einem Jahr Laufzeit nicht gewesen sein). Und die Jahresabrechnungen für Gas/Strom hättet ihr ohnehin direkt nach Erhalt einreichen müssen, die werden nicht erst am Ende verlangt.

Ich habe für den Zeitraum 01.12.22 - 30.11.23 eine Bewilligung und danach nochmal 3 Änderungsbescheide bekommen. Also ist es keine vorläufige Bewilligung, richtig? Trotz der Änderungsbescheide?
Davor haben wir immer für ein halbes Jahr vorläufige Bewilligungen bekommen, wo dann irgendwann eine  oder auch noch keine abschließende Bewilligung geschickt wurde.

Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung? Wie gesagt, der Kaufbetrag trudelt irgendwann Mitte November ein. Wir möchten uns nichts zu schulden kommen lassen. Wir sind einfach froh, wenn wir nichts mehr mit Bürgergeld und Jobcenter zu tun haben.  Die haben uns viele Nerven in den letzten 2 Jahren gekostet. Da anzurufen ist schon eine Zumutung.

Sheherazade

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Ich habe für den Zeitraum 01.12.22 - 30.11.23 eine Bewilligung und danach nochmal 3 Änderungsbescheide bekommen. Also ist es keine vorläufige Bewilligung, richtig? Trotz der Änderungsbescheide?

Das ist anzunehmen, sollte aber den Bescheiden zu entnehmen sein.

ZitatWir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung?

Niemand hier kann dir sagen, wie ihr es machen sollt. Jeder kann nur schreiben, wie er/sie es selbst machen würde. Und ICH würde die Füße still halten, zumal es ja nicht absolut sicher ist, dass die Zahlung vor dem 30. November bei euch eintrudelt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alex-Marco

Zitat von: Sheherazade am 27. Oktober 2023, 11:08:01Niemand hier kann dir sagen, wie ihr es machen sollt. Jeder kann nur schreiben, wie er/sie es selbst machen würde. Und ICH würde die Füße still halten, zumal es ja nicht absolut sicher ist, dass die Zahlung vor dem 30. November bei euch eintrudelt.

Nein, das ist mir klar  :smile: Hätte ja sein können, dass es hier jemanden gibt, der es einfach hat auslaufen lassen, aus welchen Gründen auch immer und weiß ob das JC nachfragt.
Wir danken Dir für deine Hilfe. Das alles hat uns schon weitergeholfen  :ok:

Fettnäpfchen

Alex-Marco

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Was wäre denn die Grundlage / Gesetz dafür, dass das JC die letzten 6 Monate wieder zurück gezahlt haben möchte?
Genau das was Userin Sheherazade ausgeführt hat also die Vorläufigkeit
und das steht auf dem letzten und gültigen Bescheid.

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung? Wie gesagt, der Kaufbetrag trudelt irgendwann Mitte November ein. Wir möchten uns nichts zu schulden kommen lassen.
Wie schon geschrieben wenn ihr im November noch im Bezug seid dann ist die Mitwirkungspflicht eindeutig und ihr müsst den Zufluß >Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)< melden.

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 11:18:35Nein, das ist mir klar  :smile: Hätte ja sein können, dass es hier jemanden gibt, der es einfach hat auslaufen lassen, aus welchen Gründen auch immer und weiß ob das JC nachfragt.
Ich habe es mal über den Verzicht versucht aber den habe ich zurückgezogen da es nach dem § eh nicht gegangen wäre. Danach war ich dann Privatier für ein halbes Jahr.

Also Zufluß während des Bezuges ist gleich eine VÄM

Zufluß nach dem Bezug also ab Dezember:
Wenn man keinen WBA stellt ist das Ende des Bezuges auch das Ende der Verpflichtung und selbst wenn das JC Fragen hat hat es keine Rechtliche Grundlage dafür.
Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Der Kaufpreis ist noch nicht gezahlt, schätzungsweise wird dies bis Mitte November passieren.
Macht doch einfach den Monat Dez. zum Überweisungstag. Dann braucht Ihr gar nichts unternehmen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2023, 15:22:13Macht doch einfach den Monat Dez. zum Überweisungstag. Dann braucht Ihr gar nichts unternehmen.
eines Tages wenn sie vielleicht wieder im Bürgergeld stecken wird ja gefragt wovon sie in der Zeit gelebt haben.

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung? Wie gesagt, der Kaufbetrag trudelt irgendwann Mitte November ein.
auf alle Fälle melden und den Nov.wieder zuückzahlen auf Schreiben vom JC.

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:5901.12.22 - 30.11.23 die Jahresabrechnungen von Gas, Wasser, etc. haben wollen)

ja wenn die Rechnung noch im Nov. eintrutelt melden lieber reinen Tisch machen ein Hausverkauf ist ja nicht verbotenes wenn man es nach 10 Jahren verkauft da fällt auch keine Spekulationssteuer an.

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 08:24:59Gibt es eigentlich eine unabhängige Beratungsstelle, für solche Fragen. Möchte ja noch, keine schlafenden Hunde wecken.

warum bei euch ist doch alles klar und geregelt wenn ihr weiter keinen Antrag mehr stellt.

Alex-Marco

Erstmal danke für die Antworten  :smile:

Ich fasse mal zusammen:
Wenn der Kaufpreis auf unser Konto eingeht, werde ich die Veränderungsmitteilung machen und die Leistung für November zurück buchen. Somit sollte dann alles erledigt sein, was das Jobcenter betrifft.



Sheherazade

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 17:33:25und die Leistung für November zurück buchen.

Auf keinen Fall!!!! Du wartest auf den Rückforderungsbescheid.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Alex-Marco


Nur zu deiner Sicherheit!

Zitat von: Sheherazade am 28. Oktober 2023, 09:59:53Auf keinen Fall!!!! Du wartest auf den Rückforderungsbescheid.
:sehrgut:

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 17:33:25Ich fasse mal zusammen:
Wenn der Kaufpreis IM NOVEMBERauf unser Konto eingeht, werde ich die Veränderungsmitteilung machen und die Leistung für November zurück buchen. Somit sollte dann alles erledigt sein, was das Jobcenter betrifft.

Zitat von: Rotti am 27. Oktober 2023, 16:27:18eines Tages wenn sie vielleicht wieder im Bürgergeld stecken wird ja gefragt wovon sie in der Zeit gelebt haben.
Das ist doch absolut irrelevant was irgendwann eines fernen Tages ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Alex-Marco am 27. Oktober 2023, 10:20:49Wir werden es auf jeden Fall auslaufen lassen und den Betrag von November wieder zurückzahlen oder sollen wir einfach die Füße still halten und es einfach auslaufen lassen ohne Rückzahlung?
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2023, 15:34:59
Zitateines Tages wenn sie vielleicht wieder im Bürgergeld stecken wird ja gefragt wovon sie in der Zeit gelebt haben.
Das ist doch absolut irrelevant was irgendwann eines fernen Tages ist.

aus der Überlegung des TE würde ich mir schon Gedanken machen.