Habe dem JC mitgeteilt, dass ich aufgrund der weiten Entfernung nicht mehr der Arbeit nachkommen KANN und werde...
Wird nicht anerkannt und Sie verlangen sogar einen Arbeitsvertrag!
Reicht auch ein Praktikumsvertrag dem Frieden willen oder ist das einfach Schikane?
Die Leistungen werden bis dahin einbehalten.
Mein Besuch beim Anwalt war fast umsonst. Wird erst tätig wenn das Bürgergeld nicht mehr fließt.
Wie lange wird das dauern, bis ich wieder Geld bekomme und ist das echt legitim?
Wie soll ich im November Miete/Essen usw. zahlen??
Soll ich nächste Woche nochmal zum Anwalt oder sogar vors Sozialgericht??
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Zitat von: Ottokar am 13. Oktober 2023, 19:32:39ollte die Einnahme nicht steuerfrei sein, wird das Finanzamt auch klären, ob es sich um ein Angestelltenverhältnis (Minijob) oder eine selbständige (Neben)Tätigkeit handelt.
Darf das JC diese Tätigkeit anrechnen oder nicht ?
Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Habe dem JC mitgeteilt, dass ich aufgrund der weiten Entfernung nicht mehr der Arbeit nachkommen KANN und werde...
Wird nicht anerkannt und Sie verlangen sogar einen Arbeitsvertrag!
Sie verstehen nicht, dass Pflegeperson keine Arbeit mit Vertrag ist?
Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Reicht auch ein Praktikumsvertrag dem Frieden willen oder ist das einfach Schikane?
welchen Frieden soll das bringen irgendwas zu erfinden, nur weil sie nicht kapieren, dass man bei Pflege keinen Arbeitsvertrag hat und beide Seiten sofort damit aufhören können?
Lass Dir eher vom Arzt bescheinigen, dass Du die PFLEGE nicht mehr machen kannst.
Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Die Leistungen werden bis dahin einbehalten.
Mein Besuch beim Anwalt war fast umsonst. Wird erst tätig wenn das Bürgergeld nicht mehr fließt.
Wie lange wird das dauern, bis ich wieder Geld bekomme und ist das echt legitim?
Wie soll ich im November Miete/Essen usw. zahlen??
Soll ich nächste Woche nochmal zum Anwalt oder sogar vors Sozialgericht??
Natürlich ist das rechtswidrig. Wenn es ein Job WÄRE müsste man verrechnen, aber es ist kein Job. Sozialgericht und Einverfahren/einstweilige Verfügung wenn das komplette Geld einbehalten wird und Du nichts auf dem Konto hast
Hallo meine Lieben
Ich habe bereits in einem anderem Beitrag meinen Kummer mitgeteilt.
Muss ein Bescheid erfolgen wenn JC die Leistungen einstellt oder reicht ein einfaches Schreiben?
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:06:44Muss ein Bescheid erfolgen wenn JC die Leistungen einstellt oder reicht ein einfaches Schreiben?
Geht es etwas genauer? Auch ein Bescheid kommt per Post als einfaches Schreiben, von daher wäre der Wortlaut schon wichtig.
Im Brief steht: bitte beachten Sie das die Leistungen ab Oktober 2023 eingestellt wurden
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:20:28Im Brief steht: bitte beachten Sie das die Leistungen ab Oktober 2023 eingestellt wurden
und was steht vor diesem Satz?
Wenn ich den Arbeitsvertrag nicht vorlege...
Bezug zum meinem Beitrag Minijob
Folge der Aufforderung zur Mitwirkung?
Solltest du was vorlegen?
Sanson6
Geht´s noch bequemer?
Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
MfG FN
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:20:28Sie das die Leistungen ab Oktober 2023 eingestellt wurden
Rückwirkend?
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 14:04:24Wenn ich den Arbeitsvertrag nicht vorlege...
Den muss man auch nicht vorlegen, den braucht das JC nicht.
Dafür gibt es die Lohnabrechnung vom AG.
Sollte also nicht der Grund der Einstellung sein.
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 14:04:24Wenn ich den Arbeitsvertrag nicht vorlege...
Bezug zum meinem Beitrag Minijob
ok, wenn man erst das Forum durchsuchen muss, um erst Deinen Beitrag zu finden, kann man zu
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:06:44Muss ein Bescheid erfolgen wenn JC die Leistungen einstellt oder reicht ein einfaches Schreiben?
nur sagen: Kann sein, kann auch nicht sein. :bye:
Eine Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I erfordert immer einen Aufhebungsbescheid. Gegen diesen kann man dann mittels Widerspruch vorgehen.
Parallel sollte man immer beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen, denn sonst steht man ohne Geld da.
In deinem Fall wäre die Aufhebung nach § 66 SGB I wegen Nichtvorlage eines nicht existierenden Arbeitsvertrages grob rechtswidrig. Man kann nicht vorlegen, was es nicht gibt.
Das JC kann hier lediglich das weitergegebene Pflegegeld als Einkommen anrechnen, wogegen du dann Widerspruch einlegen musst.
Da ein Widerspruch die Anrechnung nicht verhindert, wäre es ratsam, beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen. Begründung: das hier angerechnete Pflegegeld ist lt. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Hat das JC hier die Leistung nach § 66 SGB I eingestellt, ohne einen Aufhebungsbescheid zu erlassen, wäre das klar rechtswidrig.
Sollte das JC hier die Zahlung vorläufig eingestellt haben, wäre auch das klar rechtswidrig. Weder erlaubt § 66 SGB I eine vorläufige Zahlungseinstellung, noch liegen die in § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II genannten Gründe für eine solche Zahlungseinstellung vor.
In beiden Fällen sollte unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung:
Ein Aufhebungsbescheid nach § 66 SGB I wurde nicht erlassen.
Die in § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II genannten Voraussetzungen für eine vorläufige Zahlungseinstellung liegen nicht vor.
Die Forderung nach einem Arbeitsvertrag, der nicht existiert, ist unzulässig.
Im Übrigen ist das hier angerechnete Pflegegeld lt. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Eine Leistungsaufhebung oder vorläufige Zahlungseinstellung ist deshalb rechtswidrig.
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:06:44Ich habe bereits in einem anderem Beitrag meinen Kummer mitgeteilt.
Seh schön. Trotzdem fehlt hier jeder Kontext zu deinen Fragen.
Was genau ist passiert?
Zitat von: Ottokar am 24. Oktober 2023, 10:12:26unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden
Bereite gerade alles vor, da ich heute einen Bescheid vom Jobcenter erhielt das die Rentenbeiträge und Krankenkassen Beiträge eingestellt wurden.
Darf mein Kind und ich jetzt nicht mehr beim Arzt behandelt werden?
Wie lange dauert so eine einstweilige Anordnung?
Rückblick:
Guter Bekannter (Grundsicherung Empfänger) hat seit 08/2023 Pflegestufe 2 und erhält 316 € im Monat.
Davon gibt er mir 250 € ab weil ich ihn pflege. Ich kann aufgrund der langen Wegstrecke (knapp 4 Stunden Bahn/Bus) nicht jeden
Tag bei ihm sein- daher nur 250 €
Belege über Auszahlung wurden den JC vorgelegt.
Darauf verlangten Sie einen Arbeitsvertrag und stellten meine Leistungen ein bis ich diesen vorlege.
BEDARF es wirklich einen ARBEITSVERTRAG??
Hier konnte ich in den Antworten ein klares NEIN lesen!
Zitat von: Sanson6 am 25. Oktober 2023, 14:36:05Bescheid vom Jobcenter erhielt das die Rentenbeiträge und Krankenkassen Beiträge eingestellt wurden
Rente zahlt das JC eh nicht und KK wird mit Einstellung der Leistungen Automatisch nichts mehr gezahlt.
Zitat von: Sanson6 am 25. Oktober 2023, 14:36:05BEDARF es wirklich einen ARBEITSVERTRAG??
Hier NICHT, der Bekannte muss mit dir keinen Arbeitsvertrag machen, wofür denn?
Er gibt dir lediglich einen Teil von seinem Pflegegeld, für deine Hilfe.
Wenn schon kein Geld ab Oktober oder November, dann mach was in Antwort 12 steht.
Ganz schnell :smile:
Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Mein Besuch beim Anwalt war fast umsonst. Wird erst tätig wenn das Bürgergeld nicht mehr fließt
Geh evtl. noch mal hin, mit dem Bescheid vom JC.
Nicht erst Warten bis kein Geld mehr kommt, steht ja schon im Bescheid dabei ab wann Einstellung der Leistungen.
Was hier, wenn es so ist, vom JC eine Frechheit ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Oktober 2023, 17:49:02Was hier, wenn es so ist, vom JC eine Frechheit ist.
Klingt rechtswidrig, andererseits kann man schlecht wissen, welche Aussagen dem JC gegenüber gemacht wurden und was eingereicht wurde. Denn, nichts für Ungut, in den diversen teils kryptischen Schilderungen wird es hier auch etwas chaotisch und schwer verständlich, was Sache ist.
Wenn man von "Kann die
Arbeit nicht mehr machen" spricht, schafft man unnötige Missverständnisse.
Ja. Pflege ist Arbeit. Aber mit dem Begriff Arbeit ist nun mal was anderes verbunden.
Eventuell liegen auch keine Unterlagen der Pflegekasse des Betreffenden vor, in der man als Pflegeperson eingetragen ist.
Bekommt man von einer Person, die Pflegegeld bezieht Geld, weil man ihr hilft, wird dieses Geld nicht automatisch zu Pflegegeld, das nicht angerechnet werden darf.
Mal zu einer Beratungsstelle gehen und die Unterlagen, die man vorliegen hat und eingereicht hat, prüfen?
Zitat von: Sanson6 am 25. Oktober 2023, 14:36:05ückblick:
Guter Bekannter (Grundsicherung Empfänger) hat seit 08/2023 Pflegestufe 2 und erhält 316 € im Monat.
Davon gibt er mir 250 € ab weil ich ihn pflege. Ich kann aufgrund der langen Wegstrecke (knapp 4 Stunden Bahn/Bus) nicht jeden
Tag bei ihm sein- daher nur 250 €
Belege über Auszahlung wurden den JC vorgelegt.
Darauf verlangten Sie einen Arbeitsvertrag und stellten meine Leistungen ein bis ich diesen vorlege.
BEDARF es wirklich einen ARBEITSVERTRAG??
Hier konnte ich in den Antworten ein klares NEIN lesen!
Ich befürchte, dass anhand dieser neuen Informationen das Jobcenter das Pflegegeld zurecht als Einkommen anrechnet. Bei einem "gutem Bekannten" dürfte die sittliche Verpflichtung zur Pflege fehlen. Erst recht, wenn man es als "Arbeit" gegenüber dem JC bezeichnet.
@Sanson6
Also schreibst du hier auch unter vegi2023?
Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38Bekommt man von einer Person, die Pflegegeld bezieht Geld, weil man ihr hilft, wird dieses Geld nicht automatisch zu Pflegegeld, das nicht angerechnet werden darf.
Doch, im Normalfall ist das so. Auch im SGB II, dort geregelt in § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung.
Zitat von: Ottokar am 26. Oktober 2023, 15:13:59@Sanson6
Also schreibst du hier auch unter vegi2023?
Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38Bekommt man von einer Person, die Pflegegeld bezieht Geld, weil man ihr hilft, wird dieses Geld nicht automatisch zu Pflegegeld, das nicht angerechnet werden darf.
Doch, im Normalfall ist das so. Auch im SGB II, dort geregelt in § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung.
Ok, danke. Muss der Betreffende denn nicht der Pflegekasse gemeldet sein?
Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38in der man als Pflegeperson eingetragen ist
Vermutlich ist es hier eine Art Nachbarschaftshilfe, keine richtige Pflege und Arbeit an sich.
Da kann der Betroffene das Geld an verschiedene Helfer verteilen.
Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38in den diversen teils kryptischen Schilderungen wird es hier auch etwas chaotisch und schwer verständlich, was Sache ist.
Korrekt :smile:
Zitat von: september23 am 26. Oktober 2023, 16:10:37Muss der Betreffende denn nicht der Pflegekasse gemeldet sein?
Nein, warum auch?
Ja :wand: durch meine Ausdrucksweise Minijob habe ich mir selbst ins Fleisch geschnitten.
Pflege ist für mich ein harter Job.
Hätte ich sollen schreiben, ich geh dort zum Kaffeekränzchen? :coffee:
Er ist mehr als ein guter Bekannter, er ist der Pate meines Kindes.
Schlimm finde ich, dass ich jetzt auch das Pflegegeld gestrichen bekam für meine Mutter, weil keine Beiträge mehr an die KV Versicherung gezahlt werden.
Ich glaube ich komme nicht um eine Gerichtsverhandlung rum, wo geklärt wird ob und wieviel Geld angerechnet werden darf!
Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38Denn, nichts für Ungut, in den diversen teils kryptischen Schilderungen wird es hier auch etwas chaotisch und schwer verständlich, was Sache ist.
Das mit dem Pflegegeld ist verwirrend, was ich gerade bitterböse zu spüren bekomme!
JC hat mir EK-Nachweis zum ausfüllen geschickt.
Da steht Zeug drauf, wie wenn ich in einer Firma angestellt wäre.
Wenn ich das ausfüllen lasse vom meinem Bekannten, bescheinige ich dann doch Einkommen und reite mich noch weiter rein?
Ein Begleitschreiben ist ebenso dabei, dass ich zur Zeit Leistungen beziehe. Da ist eine infame Lüge!Keinen Cent habe ich im November bekommen
Zitat von: Sanson6 am 02. November 2023, 06:26:22JC hat mir EK-Nachweis zum ausfüllen geschickt.
Da steht Zeug drauf, wie wenn ich in einer Firma angestellt wäre.
Ja, weil du die Pflegetätigkeit als Minijob angegeben hast.
ZitatEin Begleitschreiben ist ebenso dabei, dass ich zur Zeit Leistungen beziehe. Da ist eine infame Lüge!Keinen Cent habe ich im November bekommen
Auch, wenn man dir die Leistung bis zur Klärung vorübergehend eingestellt hat, bist du immer noch im Leistungsbezug, da ist nichts gelogen.
ZitatPflege ist für mich ein harter Job.
Hätte ich sollen schreiben, ich geh dort zum Kaffeekränzchen?
Nö, private Pflegetätigkeit hätte gereicht.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2023, 09:30:28Nö, private Pflegetätigkeit hätte gereicht.
Habe die Private Pflege bei meiner Mutter auch als Minijob angegeben-und nichts ist passiert!
Tätigkeit gleich Job? Für mich schon!
Ich werde einfach meine Mutter und meinen Bekannten nicht mehr pflegen!
Ich überlasse die ihrem Schicksal und gehe Vollzeit arbeiten, am besten als Raumpflegerin in einer Leichenhalle dann hat das JC seine Ruhe vor mir.
KEIN WUNDER, dass freiwillige Helfer und sozial engagierte Menschen am aussterben sind!!
Sanson6
Zitat von: Sanson6 am 02. November 2023, 18:34:32Ich werde einfach meine Mutter und meinen Bekannten nicht mehr pflegen!
Ich überlasse die ihrem Schicksal und gehe Vollzeit arbeiten, am besten als Raumpflegerin in einer Leichenhalle dann hat das JC seine Ruhe vor mir.
Wenn du nicht geeignet bist oder es zu viel Belastung ist könnte ich das nachvollziehen aber mit dem Text machst du dich lächerlich
und deine freiwillige Hilfetätigkeit ist wohl nur um an ein mehr von Geld zu kommen.
Du kannst doch die Fakten schreiben ist sowieso egal und anonym bist du hier auch.
MfG FN
Zitat von: Sanson6 am 02. November 2023, 18:34:32KEIN WUNDER, dass freiwillige Helfer und sozial engagierte Menschen am aussterben sind!!
Du ärgerst Dich über Dich selbst und wirst ungerecht bis -mit Verlaub- trotzig.
Du allein hast etwas falsch angegeben, das mag beim ersten Mal nicht aufgefallen sein.
Nun wurde der angebliche Minijob eben so behandelt.
Nicht jede Tätigkeit ist ein ,,Job". Auch wenn jede Tätigkeit natürlich Arbeit MACHT.
Korrigiere das beim Amt indem Du schlicht Deine missverständliche Angabe klar stellst. Aber nicht mit ,,alle anderen sind schuld oder blöd", sondern ,,ich hab irrtümlich was falsch angegeben".
Und wie schon genannt, lass Deinen Arzt was ausstellen, dass Du die Pflege des Bekannten, zu dem Du ja 1-2 Stunden fahren musst, nicht mehr machen kannst.
Der wird schon nicht ,,seinem Schicksal überlassen".
Erstens willst Du ihn doch abgeben und zweitens kommt er auch bislang an 4 Tagen der Woche ohne Dich zurecht.