kann aufgrund der weiten Entfernung nicht mehr der Arbeit nachkommen

Begonnen von Sanson6, 21. Oktober 2023, 18:36:55

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Sanson6

Habe dem JC mitgeteilt, dass ich aufgrund der weiten Entfernung nicht mehr der Arbeit nachkommen KANN und werde...
Wird nicht anerkannt und Sie verlangen sogar einen Arbeitsvertrag!
Reicht auch ein Praktikumsvertrag dem Frieden willen oder ist das einfach Schikane?
Die Leistungen werden bis dahin einbehalten.
Mein Besuch beim Anwalt war fast umsonst. Wird erst tätig wenn das Bürgergeld nicht mehr fließt.
Wie lange wird das dauern, bis ich wieder Geld bekomme und ist das echt legitim?
Wie soll ich im November Miete/Essen usw. zahlen??
Soll ich nächste Woche nochmal zum Anwalt oder sogar vors Sozialgericht??

Sanson6



[/quote]
Zitat von: Ottokar am 13. Oktober 2023, 19:32:39ollte die Einnahme nicht steuerfrei sein, wird das Finanzamt auch klären, ob es sich um ein Angestelltenverhältnis (Minijob) oder eine selbständige (Neben)Tätigkeit handelt.

Darf das JC diese Tätigkeit anrechnen oder nicht ?

september23

Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Habe dem JC mitgeteilt, dass ich aufgrund der weiten Entfernung nicht mehr der Arbeit nachkommen KANN und werde...
Wird nicht anerkannt und Sie verlangen sogar einen Arbeitsvertrag!
Sie verstehen nicht, dass Pflegeperson keine Arbeit mit Vertrag ist?

Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Reicht auch ein Praktikumsvertrag dem Frieden willen oder ist das einfach Schikane?
welchen Frieden soll das bringen irgendwas zu erfinden, nur weil sie nicht kapieren, dass man bei Pflege keinen Arbeitsvertrag hat und beide Seiten sofort damit aufhören können?

Lass Dir eher vom Arzt bescheinigen, dass Du die PFLEGE nicht mehr machen kannst.

Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Die Leistungen werden bis dahin einbehalten.
Mein Besuch beim Anwalt war fast umsonst. Wird erst tätig wenn das Bürgergeld nicht mehr fließt.
Wie lange wird das dauern, bis ich wieder Geld bekomme und ist das echt legitim?
Wie soll ich im November Miete/Essen usw. zahlen??
Soll ich nächste Woche nochmal zum Anwalt oder sogar vors Sozialgericht??
Natürlich ist das rechtswidrig. Wenn es ein Job WÄRE müsste man verrechnen, aber es ist kein Job. Sozialgericht und Einverfahren/einstweilige Verfügung wenn das komplette Geld einbehalten wird und Du nichts auf dem Konto hast

Sanson6

Hallo meine Lieben
Ich habe bereits in einem anderem Beitrag meinen Kummer mitgeteilt.
Muss ein Bescheid erfolgen wenn JC die Leistungen einstellt oder reicht ein einfaches Schreiben?

Sheherazade

Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:06:44Muss ein Bescheid erfolgen wenn JC die Leistungen einstellt oder reicht ein einfaches Schreiben?


Geht es etwas genauer? Auch ein Bescheid kommt per Post als einfaches Schreiben, von daher wäre der Wortlaut schon wichtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sanson6

Im Brief steht: bitte beachten Sie das die Leistungen ab Oktober 2023 eingestellt wurden

september23

Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:20:28Im Brief steht: bitte beachten Sie das die Leistungen ab Oktober 2023 eingestellt wurden
und was steht vor diesem Satz?

Sanson6

Wenn ich den Arbeitsvertrag nicht vorlege...
Bezug zum meinem Beitrag Minijob

DerGreif

Folge der Aufforderung zur Mitwirkung?
Solltest du was vorlegen?

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:20:28Sie das die Leistungen ab Oktober 2023 eingestellt wurden
Rückwirkend?

Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 14:04:24Wenn ich den Arbeitsvertrag nicht vorlege...
Den muss man auch nicht vorlegen, den braucht das JC nicht.
Dafür gibt es die Lohnabrechnung vom AG.

Sollte also nicht der Grund der Einstellung sein.

september23

Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 14:04:24Wenn ich den Arbeitsvertrag nicht vorlege...
Bezug zum meinem Beitrag Minijob
ok, wenn man erst das Forum durchsuchen muss, um erst Deinen Beitrag zu finden, kann man zu
Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:06:44Muss ein Bescheid erfolgen wenn JC die Leistungen einstellt oder reicht ein einfaches Schreiben?
nur sagen: Kann sein, kann auch nicht sein. :bye:

Ottokar

Eine Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I erfordert immer einen Aufhebungsbescheid. Gegen diesen kann man dann mittels Widerspruch vorgehen.
Parallel sollte man immer beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen, denn sonst steht man ohne Geld da.
In deinem Fall wäre die Aufhebung nach § 66 SGB I wegen Nichtvorlage eines nicht existierenden Arbeitsvertrages grob rechtswidrig. Man kann nicht vorlegen, was es nicht gibt.
Das JC kann hier lediglich das weitergegebene Pflegegeld als Einkommen anrechnen, wogegen du dann Widerspruch einlegen musst.
Da ein Widerspruch die Anrechnung nicht verhindert, wäre es ratsam, beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen. Begründung: das hier angerechnete Pflegegeld ist lt. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Hat das JC hier die Leistung nach § 66 SGB I eingestellt, ohne einen Aufhebungsbescheid zu erlassen, wäre das klar rechtswidrig.
Sollte das JC hier die Zahlung vorläufig eingestellt haben, wäre auch das klar rechtswidrig. Weder erlaubt § 66 SGB I eine vorläufige Zahlungseinstellung, noch liegen die in § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II genannten Gründe für eine solche Zahlungseinstellung vor.
In beiden Fällen sollte unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung:
Ein Aufhebungsbescheid nach § 66 SGB I wurde nicht erlassen.
Die in § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II genannten Voraussetzungen für eine vorläufige Zahlungseinstellung liegen nicht vor.
Die Forderung nach einem Arbeitsvertrag, der nicht existiert, ist unzulässig.
Im Übrigen ist das hier angerechnete Pflegegeld lt. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Eine Leistungsaufhebung oder vorläufige Zahlungseinstellung ist deshalb rechtswidrig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ottokar

Zitat von: Sanson6 am 23. Oktober 2023, 13:06:44Ich habe bereits in einem anderem Beitrag meinen Kummer mitgeteilt.
Seh schön. Trotzdem fehlt hier jeder Kontext zu deinen Fragen.
Was genau ist passiert?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sanson6

Zitat von: Ottokar am 24. Oktober 2023, 10:12:26unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden

Bereite gerade alles vor, da ich heute einen Bescheid vom Jobcenter erhielt das die Rentenbeiträge und Krankenkassen Beiträge eingestellt wurden.

Darf mein Kind und ich jetzt nicht mehr beim Arzt behandelt werden?
Wie lange dauert so eine einstweilige Anordnung?

Rückblick:
Guter Bekannter (Grundsicherung Empfänger) hat seit 08/2023 Pflegestufe 2 und erhält 316 € im Monat.
Davon gibt er mir 250 € ab weil ich ihn pflege. Ich kann aufgrund der langen Wegstrecke (knapp 4 Stunden Bahn/Bus) nicht jeden
Tag bei ihm sein- daher nur 250 €
Belege über Auszahlung wurden den JC vorgelegt.
Darauf verlangten Sie einen Arbeitsvertrag und stellten meine Leistungen ein bis ich diesen vorlege.
BEDARF es wirklich einen ARBEITSVERTRAG??
Hier konnte ich in den Antworten ein klares NEIN lesen!