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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59

Titel: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59
Hallo,

Habe in kürze eine Untersuchung beim Amtsarzt.

Hatte die letzten ~8 Jahre 5-6 Operationen am verlängerten Rückgrad (Abzesse).
Die gesundheitliche Situation hat sich allerdings leider verschlechtert anstelle das sie sich gebessert hätte. Folge ist das ich nach wie vor nicht länger als 5min sitzen kann (auch nicht mit speziellen Kissen usw), Ariale des Rückens taub sind und sich  die komplette Rückenmuskulatur anspannt/verhärtet. Dazu kamen noch Wundheilungsstörungen an der Operationnarbe was dazu führte das die Wunde 7 Jahre am nässen/eitern war weil stetig Wundfleisch nachgewachsen ist und sich die Wunde dadurch nie geschlossen hat.

In diesen ~8 Jahren war ich permanent AU geschrieben und bin es aktuell immer noch.
Von einem weiteren operativen Eingriff seh ich in naher Zukunft ab. Hab von dieser Wundheilungs-Odessey erst mal die schnautze voll und habe keine Lust das dass alles wieder von vorne anfängt.

Jetzt soll der Amtsärztliche Deinst vom Jobcenter wohl gucken ob ich überhaupt noch für den Arbeitsmarkt zu gebrauchen bin. meine Sorge ist das der Amtsarzt sich die Narbe anguckt, die inzwischen äußerlich gut verheilt ist aber gelegentlich ohne sich zu öffnen bis ~200ml wundwasser absondert (entzündungsherde) und sagt: "ich seh da nix sie können arbeiten" - was quasi die reinste Folter wär.

Da ich immer noch starke Schmerzen beim Sitzen und längerem Stehen habe würde mich mein behandelner Arzt weiter AU schreiben. Weil er eben auch meine Krankengeschichte die letzten 30 jahre miterlebt hat und mir glaubt.

Kurz: kann der Amtsärtzliche Dienst meinen behandelnen Arzt daran hindern mich weiter AU zu schreiben?

MFG,
Franz
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 15. November 2023, 13:19:28
Nein, kann er nicht. Aber der amtsärztliche Dienst trifft in der Regel die Entscheidung NICHT durch einmaliges Angucken der Problemstelle, sondern zieht für seine Entscheidung u. a. die aktuellen Berichte des/der behandelnden Ärzte hinzu.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Vers am 15. November 2023, 13:25:46
Hallo
Falls es sich z.B. um A I (Hidradenitis suppurativa) handelt, kannst du versuchen, es als eine Schwerbehinderung anzuerkennen lassen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 15. November 2023, 13:40:09
hab schon seit ca. 30 jahren Akne Inversa. Anfang fing es klein an und war im prinzip die ersten 20 Jahre "nur" Axilar R/L - da hatte ich auch locker 20 Operationen in Vollnarkose und am Ende sogar ne Handflächengroße Hauttransplantation da die Operation Wunde zu groß war das sie anders hätte zuheilen können; Operationen mit örtlicher Betäubung zähl ich schon lange nicht mehr mit.

mit der Axilaren Sache hab ich allerdings wenn dann nur noch geringfügig Probleme. Ist zwar auch extrem schmerzhaft aber kann man meistens mit Schwarzer Salbe oder SKID (Hautanibiotikum) in den Griff bekommen.
Eine Langzeittherapie mit Isotretinoin hab ich auch schon ohne Erfolg hinter mir.

Mit der AI Sache war ich schon mal beim Amtsarzt. 15 jahre her. 20% schwerhinderhung ("keine Überkopftätigkeiten und warten bis alles verheilt ist")

Die letzten 8-10 Jahre habe ich quasi ne AU auf Steißbeinfistel (Details s. Oben)
ich denke nach 30 Jahren ständiger Operationen inkl. Wundheilungsstörungen + Depressionen und den kompletten Rücken taub oder mit permanenter Muskelverhärtungen wir das mit "arbeiten gehen" auch nichts mehr werden.

Mir ist schon geholfen wenn der Amtsärtzliche Dienst nicht sagen kann: Wir sehen da nix, da ist nix sie haben keine Schmerzen. Gehen sie Arbeiten!

Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Vers am 15. November 2023, 13:47:02
Das wird er nicht so einfach können, es ist ja eine chronische Krankheit die immer wieder aufflammen kann. Ebenso wie die Fistel, diese Mistdinger graben sich ja regelrechte Gänge ins Fleisch und wenn man im Moment auch außen nichts sehen kann, so sind doch enzündliche Prozesse im Innern und verursachen Schmerzen. Das wird der Arzt sicher berücksichtigen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 16. November 2023, 23:18:41
Zitat von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59Kurz: kann der Amtsärtzliche Dienst meinen behandelnen Arzt daran hindern mich weiter AU zu schreiben?
Nein, dies ist nicht möglich! Wenn überhaupt kann eine Feststellung zur Erwerbsfähigkeit getroffen werden. Selbst wenn der Arzt vom JC eine volle Erwerbsfähigkeit feststellt, kann dein eigener Hausarzt dennoch die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Arbeitsunfähig und Erwerbsfähigkeit sind von der Definition her zwei Paar Schuhe. Wenn das JC die AU "angreifen" will, muss sie die Krankenkasse bitten, den Medizinischen Dienst einzuschalten.

Handelt es sich bei diesem Dienst um den ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur oder einen Amtsarzt? Ist dein JC eine Optionskommune oder in einer gemeinsamen Einrichtung der Agentur für Arbeit? Das kann einen erheblichen Unterschied machen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Rubus am 17. November 2023, 02:33:45
@Junny Neutron: Was ist der Unterschied zwischen "JC eine Optionskommune [ist] oder in einer gemeinsamen Einrichtung der Agentur für Arbeit"?

Und welche Auswirkungen hat das?

Danke :)
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: hotwert am 17. November 2023, 05:57:07
Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: september23 am 17. November 2023, 09:00:12
Zitat von: hotwert am 17. November 2023, 05:57:07Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)
es kann einem selbst recht sein. Wenn man seit Jahren nicht arbeitsfähig ist und keine Besserung in Sicht, ist das doch nachvollziehbar, dass man als erwerbsunfähig gilt.
Es befreit zudem von sämtlichen Pflichten des SGB-II.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: amare am 17. November 2023, 09:41:11
Zitat von: september23 am 17. November 2023, 09:00:12
Zitat von: hotwert am 17. November 2023, 05:57:07Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)
es kann einem selbst recht sein. Wenn man seit Jahren nicht arbeitsfähig ist und keine Besserung in Sicht, ist das doch nachvollziehbar, dass man als erwerbsunfähig gilt.
Es befreit zudem von sämtlichen Pflichten des SGB-II.

Ja,im Auge des Amtes kann es sein,dass diese einen als erwerbsunfähig einstufen.Was dann die Rentenversicherung drauß macht,steht auf einen anderen Blatt Papier.Die können das ganz anders sehen und ihn als arbeitsfähig einstufen,dann wird auch das Amt ihre Meinung wieder ändern.Ich habe den gleichen Scheiß durch und seit zweieinhalb Jahren liegt der Fall nun schon beim Sozialgericht.Manchmal ist schon viel Willkür dabei.

Kann aber auch sein,dass sie ihn erstmal für bestimmte Zeit aus dem Verkehr ziehen.Das hatte ich auch schon.Da hat der Amtsarzt mich erstmal ein Jahr "rausgenommen"und als AU erklärt.Danach wird dann ein neues Gutachten erstellt.

Man kann ja froh sein,dass der Amtsarzt ihn eingeladen hat.Bei mir wird immer nur noch nach Aktenlage entschieden,trotz das ich eine persönliche Vorstellung wollte.

Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: hotwert am 17. November 2023, 12:02:22
Zitat von: september23 am 17. November 2023, 09:00:12
Zitat von: hotwert am 17. November 2023, 05:57:07Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)
es kann einem selbst recht sein. Wenn man seit Jahren nicht arbeitsfähig ist und keine Besserung in Sicht, ist das doch nachvollziehbar, dass man als erwerbsunfähig gilt.
Es befreit zudem von sämtlichen Pflichten des SGB-II.

Ja, daran ist nichts negatives.
Nur reicht der Grundsicherung das amtsärztliche Gutachten nicht, die lassen einen dann erneut begutachten.

Die erneute Begutachtung macht dann die Rentenversicherung, auch wenn man keinen Anspruch auf Rente hat wegen fehlender Beitragszeiten oder so, ist sie zuständig für die Begutachtung für das Sozialamt.

Das Sozialamt ist an das Gutachten gebunden, wenn bei der Untersuchung der Rentenversicherung auch raus kommt das man erwerbsunfähig ist, ist alles gut, man hat keine Pflichten wie beim SGB II und bekommt unterm Strich das selbe Geld.

Oftmals kommt bei der Begutachtung über die Rentenversicherung aber raus das man ja erwerbsfähig wäre, mit zig Einschränkungen (wenig sitzen, kaum Stress, keine Schichtarbeit, nur leichte Arbeit, nicht im freien, usw....)
Damit schiebt das Sozialamt die Leute dann wieder zurück zum JC.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: am 17. November 2023, 12:03:29
Zitat von: Rubus am 17. November 2023, 02:33:45@Junny Neutron: Was ist der Unterschied zwischen "JC eine Optionskommune [ist] oder in einer gemeinsamen Einrichtung der Agentur für Arbeit"?

Und welche Auswirkungen hat das?

Danke :)

Die Gemeinsame Einrichtungen werden von der Bundesagentur "gesteuert" und haben andere, aber in sich relativ gleiche Abläufe.
So kann es z.b. sein, dass du vom ärztlichen Dienst der Agentur untersucht wirst.
Es gibt aber auch gemeinsame Einrichtungen, die auf das Gesundheitsamt des kommunalen Träger zurückgreifen.

Optionskommunen sind dagegen kommunale gesteuert, und regeln das Thema SGB II in Eigenregie. Sprich von Kommune zu Kommune andere Abläufe, andere Formulare.
Sprich, hier erfolgt die Untersuchung definitiv über die Kommune, also Gesundheitsamt.

Während es also bei den gemeinsamen Einrichtungen einen gewissen roten Faden gibt, ist es bei den Optionskommunen, von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 18. November 2023, 14:36:45
unterm strich ist das was ich hier lese eher beruhigend. mal sehen was die aktion nächste woche bringt. schon allein zum termin hin zu kommen wird allerdings eine tortur wenn man an diesem krankheitsbild leidet und dazu mehr oder weniger noch kaputt operiert wurde. insofern: hinschleppen und froh sein wenn die aktion gut über die bühne gegangen ist.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 18. November 2023, 16:15:13
Zitat von: amare am 17. November 2023, 09:41:11Kann aber auch sein,dass sie ihn erstmal für bestimmte Zeit aus dem Verkehr ziehen.Das hatte ich auch schon.Da hat der Amtsarzt mich erstmal ein Jahr "rausgenommen"und als AU erklärt.Danach wird dann ein neues Gutachten erstellt.
Genau dieser Punkt zeigt aber die Problematik mit den Amtsärzten vom Gesundheitsamt. Dies sind in aller Regel eben nicht darin geschult, eine Erwerbsfähigkeit festzustellen, deshalb hatte ich auch nach der Optionskommune gefragt.

@Franz
Kannst du bitte ganz genau beschreiben, zu welchem Zweck du wohin geladen wurdest.
Ist deine Kommune hier vertreten?
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen)
Ärztlicher Dienst oder Gesundheitsamt?

Der Amtsarzt ist, wie zuvor erwähnt, in der Regel nur in der Lage, die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. Die Erwerbsfähigkeit wird in einem sozialmedizinischen Gutachten beurteilt. Eigentlich gibt es eine gemeinsame Vereinbarung mit den Ländern, dass bei Optionskommunen die Beurteilung direkt durch die Rentenversicherung erfolgt. Leider halten sich die Optionskommunen in den seltensten Fällen daran.

Der Hintergrund der ganzen Sache ist, dass um Sozialleistungen nach dem SGB II zu bekommen, man Erwerbsfähig sein muss. Erwerbsfähig ist man, wenn man min. 3 Stunden am Tag arbeiten kann bzw. wenn man zwar krank ist, es aber wahrscheinlich ist, dass man innerhalb 6 Monaten wieder Gesundheit ist, um die min. 3 Stunden zu erreichen. Recht kurz angerissen natürlich.

Ist man nicht erwerbsfähig und dennoch auf Leistungen angewiesen, fällt man in den Rechtskreis des SGB XII. In deinem Fall dürfte dies auf die Hilfe zum Lebensunterhalt herauslaufen nach Kapitel 3 und nicht auf die Grundsicherung. Die Sozialhilfe hat aber auch Nachteile gegenüber den Leistungen nach dem SGB XII.

Daher ist es recht wichtig, dass du dir Gedanken machst, was für dich der richtige Weg ist. Was auch ein Gespräch mit deinem Arzt benötigt. Gerade beim Amtsarzt rate ich aber zur Vorsicht. Hier würde ich z.B. eher dazu raten, bei der Rentensicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und von denen die Begutachtung durchführen zu lassen. Die Entscheidung wäre für alle Leistungsträger bindend. Ganz so auf die leichte Schulter würde ich die Sache nicht nehmen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Besitzwehr am 18. November 2023, 17:04:06
Wer 8 Jahre durchgehend AU ist ist abzuschieben ins SGB XII, warum das Jobcenter hier erst jetzt reagiert ist mir ein Rätsel - Soll nicht negativ aufgefasst werden, nur meine Meinung. Der Grad der Erkrankung ist ein Indiz dafür das eine Integration auf dem Arbeitsmartk aussichtslos ist.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 18. November 2023, 21:38:48
Warum ist das ein Rätsel? Bürgergeld finanziert im Wesentlichen der Bund. Die Sozialhilfe finanzieren die z.B. die Landkreise selber. Es ist absolut kein Einzelfall, dass Fälle wie hier im SGB II-Bezug verbleiben. Es gibt daher auch stillschweigende Vereinbarungen. Meine Erfahrung ist, dass die Träger der Sozialhilfe noch viel mehr auf die Rechte der Leistungsempfänger schei***.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 18. November 2023, 22:19:42
@Franz
Kannst du bitte ganz genau beschreiben, zu welchem Zweck du wohin geladen wurdest.
Ist deine Kommune hier vertreten?
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen)
Ärztlicher Dienst oder Gesundheitsamt?

Der Amtsarzt ist, wie zuvor erwähnt, in der Regel nur in der Lage, die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. Die Erwerbsfähigkeit wird in einem sozialmedizinischen Gutachten beurteilt. Eigentlich gibt es eine gemeinsame Vereinbarung mit den Ländern, dass bei Optionskommunen die Beurteilung direkt durch die Rentenversicherung erfolgt. Leider halten sich die Optionskommunen in den seltensten Fällen daran.

Der Hintergrund der ganzen Sache ist, dass um Sozialleistungen nach dem SGB II zu bekommen, man Erwerbsfähig sein muss. Erwerbsfähig ist man, wenn man min. 3 Stunden am Tag arbeiten kann bzw. wenn man zwar krank ist, es aber wahrscheinlich ist, dass man innerhalb 6 Monaten wieder Gesundheit ist, um die min. 3 Stunden zu erreichen. Recht kurz angerissen natürlich.

Ist man nicht erwerbsfähig und dennoch auf Leistungen angewiesen, fällt man in den Rechtskreis des SGB XII. In deinem Fall dürfte dies auf die Hilfe zum Lebensunterhalt herauslaufen nach Kapitel 3 und nicht auf die Grundsicherung. Die Sozialhilfe hat aber auch Nachteile gegenüber den Leistungen nach dem SGB XII.

Daher ist es recht wichtig, dass du dir Gedanken machst, was für dich der richtige Weg ist. Was auch ein Gespräch mit deinem Arzt benötigt. Gerade beim Amtsarzt rate ich aber zur Vorsicht. Hier würde ich z.B. eher dazu raten, bei der Rentensicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und von denen die Begutachtung durchführen zu lassen. Die Entscheidung wäre für alle Leistungsträger bindend. Ganz so auf die leichte Schulter würde ich die Sache nicht nehmen.
[/quote]

Leistung zur sicherung des lebensunterhalts nach SGBII : hier ärztliche Untersuchung. Gesundheitsamt

zur Abklärung der Erwerbsfähigkeit /Arbeitsmöglichkeit lade ich  sie zum tag xyz  zu einer ärztlichen Untersuchung ein.

Diesem Schreiben ist  ein Gesundheitsfragebogen begefügt. Füllen Sie diesen nach besten Gewissen aus...

(Briefkopf steht: Gesundheitsamt Amtsärztlicher Dienst)
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 19. November 2023, 00:32:42
Wie lange ist noch bis zum Termin?

Allem Anschein nach handelt es sich bei dir um eine Optionskommune. Bei der Formulierung der Einladung bekomme ich schon einen Hals.

Zitat von: Franz am 18. November 2023, 22:19:42Erwerbsfähigkeit /Arbeitsmöglichkeit
Die Arbeitsmöglichkeit ist nichts anderes wie die Arbeitsfähigkeit. Es gibt m.E. keine Rechtsgrundlage, nach der das JC die Prüfung der Arbeitsfähigkeit direkt in Auftrag geben kann. Damit umgeht das Jobcenter die gesetzliche Vorschrift, die sich u.a. aus dem § 56 Abs. 1 SGB II ergeben.

ZitatZweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend.
Dein Zugelassener kommunaler Träger (Optionskommune/ Jobcenter) tritt an die Stelle der Agentur für Arbeit und muss im berechtigten Zweifel an der AU die Krankenkasse mit der Begutachtung beauftragen. Problem dabei ist aber leider, dass die Kosten dann vom Jobcenter zu tragen sind. Der eigene Amtsärztliche Dienst verursacht entsprechend weniger Kosten.
Da es hier auch um die Arbeitsfähigkeit gehen soll und damit letztendlich deine AU-Bescheinigung in Zweifel gesetzt wird, würde ich wirklich vorsichtiger an die Sache herangehen. Daher auch die Frage, wie viele Tage noch bis zum Termin sind.

Ist die Einladung mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen?
Wurdest du auch zur Einwilligung bzgl. der Übermittlung von Daten aufgefordert? Ist diese Einwilligung vielleicht sogar Bestandteil des Fragebogens? Von wem an wen sollen Daten übermittelt werden? Ist die Einladung per PZU (Gelber Umschlag) oder normaler Post gekommen?





Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 19. November 2023, 01:01:28
termin ist dienstag. beim schreiben war keine rechtsfolgebelehrung dabei. vor 6 monaten hat mir allerdings das JC ein schreiben übersendet in dem ich meine einverständniserklärung geben konnte das sie das recht haben sich die krankenakten von den behandelenen ärzten einzusehen. mein aktuell behandelner arzt der meine krankengeschichte ~30 jahre lang kennt sagt das sein unbedenktlich ich können dem zustimmen. hab ich dann auch gemacht. im schreiben steht das ich noch sämtliche akten/befunde mitbringen soll. aber keine cd-rom weil mit die nicht einlesen könne. von sowas hab ich aber nix zuhause.

einladung kam mit der normalen post. normaler brief.

die filemanagerin vom jobcenter meinte die untersuchung diene dazu um rauszufinden ob ich beim JC überhaupt noch richtig bin.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 19. November 2023, 02:02:34
Das Einverständnis würde ich sofort widerrufen. Wenn überhaupt hätte das Einverständnis ausschließlich das Gesundheitsamt betreffen dürfen. Das Jobcenter hat zu keiner Zeit, das Recht zu haben, in irgendwelche Krankenakten einzusehen. Dein Arzt macht sich bezüglich der Informationen natürlich keine Gedanken, da er sich der Aussagekraft der Akte natürlich bewusst ist. Außerdem ist er ja Mediziner und kann die ganzen Hintergründe nicht wissen. Ohne Rechtsfolgebelehrung würde ich an dem Termin am Dienstag nicht teilnehmen und zunächst die Situation klären. In einem gesonderten Schreiben bist du aber nicht zur Mitwirkung aufgefordert worden, oder?

Na ja, da ja auch die Arbeitsfähigkeit (Möglichkeit) eingeschätzt werden soll, scheint die Information der Fallmanagerin nicht ganz vollständig zu sein.
Das Jobcenter hat Doppeluntersuchungen und unterschiedliche Beurteilungen zu vermeiden und diesbezüglich mit dem Rentenversicherungsträger eng zusammen zu wirken.

Solltest du voraussichtlich rentenberechtigt sein, trägt die Rentenversicherung die Kosten der Begutachtung und entscheidet über deine Erwerbsminderungsrente. Solltest du nicht rentenberechtigt sein, trägt das Jobcenter die Kosten der Begutachtung. Womit wir wieder bei der Begründung wären, warum man lieber den eigenen Amtsärztlichen Dienst einschaltet.
Bei der Rentenversicherung wäre aber zumindest eher der Fall, dass du für die Begutachtung bei einem Facharzt landest und dieser trifft auch keine Feststellung bzgl. der Arbeitsfähigkeit.
Minderwertige Untersuchung, weil man kein Geld ausgeben will.

Es wäre daher zunächst zu klären, wie deine Prognose bzgl. der nächsten drei Jahre aussieht. Sieht die eher schlecht aus (was ich mal annehme), kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente natürlich Sinn machen. Unabhängig von der Rentenberechtigung kann damit natürlich auch die Begutachtung durch die Rentenversicherung angestoßen werden und dies ungeachtet von der Rentenberechtigung.
Wenn dem so ist, würde ich einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, das Jobcenter über den Antrag informieren und auffordern im Rahmen der "Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II" mit dem Rentenversicherungsträger eng zusammen zu arbeiten und so Doppeluntersuchungen und unterschiedliche Beurteilungen zu vermeiden.

Zusätzlich vielleicht noch ein paar Fragen stellen im Rahmen der Beratungspflicht nach § 14 SGB I bzgl. der Feststellung der Erwerbsfähigkeit / Arbeitsfähigkeit und Amtsärztlichen Untersuchung.

Wenn du möchtest, kann ich dir diesbezüglich ein Muster-Beispiel fertig machen. Dürfte dann aber Morgen Abend werden.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 19. November 2023, 11:48:31
das JC hat in die daten keine einsicht und hat das schreiben an den gesundheitlichen dienst ungeöffnet weitergeleitet. wurd mir zumindest so gesagt vom JC selbst das sie kein recht hat solche akten einzusehen; war mir aber vorher klar.

die ganze aktion mit der untersuchung wurde natürlich von JC eingeleitet weil sie eben bereits 8-10 jahre mit mir nix anfangen können weil permanent AU. hätte nach aussagen vom JC schon viel eher passieren müssen.

darum meinte meine filemanagerin auch: "da soll festgestellt werden ob ich beim JC noch richtig bin."

da sich an der situation - außer es geschieht ein wunder - sich aber wohl nicht viel ändern wird, denke ich es besteht die möglichkeit das die mich von ALG2 zum sozialamt loswerden wollen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: september23 am 19. November 2023, 15:43:15
Zitat von: Franz am 19. November 2023, 11:48:31da sich an der situation - außer es geschieht ein wunder - sich aber wohl nicht viel ändern wird, denke ich es besteht die möglichkeit das die mich von ALG2 zum sozialamt loswerden wollen.
wieso schilderst Du das so negativ? Du bist doch offenbar krankheitsbedingt leider auf Dauer erwerbsunfähig. Dann wird man Dich nicht "los", sondern zahlt Dir Gelder aus einem anderen Topf und lässt Dich dauerhaft in Ruhe, was Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Versuch in Arbeit zu kommen, angeht.

Du kannst dennoch mit Deinem Arzt weitermachen und alles annehmen, was Du willst und was Deine Gesundheit/Dein Befinden verbessert, das hat damit ja nichts zu tun.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 21. November 2023, 16:45:28
die untersuchung ist hinter mir. langesgespräch 40min wo ich mal auf dem knie gesessen hab (weil dann das steißbein quasi in der luft hängt) und nach 2min immer wieder aufgestanden bin weil es einfach nicht länger mitm sitzen ging. körperliche untersuchung 5min. begutachtung narbe/steißbein. 15sekunden. resulat: bis zu 4h leichte arbeit wäre zumutbar wo ich nach belieben sitze/stehen kann. das mir längeres stehen auch schmerzen bereitet weil eben die komplette rückenmuskulatur bei sitzversuchen bzw. stehen sich stetig verhärtet und dann nur liegen mir erleichterung verschafft hab ich ihm auch geschildert.

zentrale frage: kann das JC jetzt verlangen das ich mich umgehend auf eine solche stelle berwerben muss oder läuft alles wie bisher wenn mich mein behandelner arzt weiter AU schreibt?
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: hotwert am 21. November 2023, 17:24:46
Das JC richtet sich nach dem amtsärtlichen Gutachten.
Also theoretisch wird man dich in so eine Stelle vermitteln wollen. Wobei in der Praxis so eine Stelle kaum existiert.

Die AU hat natürlich weiterhin Bestand, meiner Meinung nach ist der MDK zuständig wenn das JC meint die AU ist nicht richtig, und nicht der Amtsarzt.

Aber genau sagen kann ich es leider auch nicht, irgendjemand hier weiß es bestimmt besser.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: am 22. November 2023, 08:58:30
Zitat von: hotwert am 21. November 2023, 17:24:46Also theoretisch wird man dich in so eine Stelle vermitteln wollen. Wobei in der Praxis so eine Stelle kaum existiert.

So sehe ich es auch.
Da sieht man die Diskrepanz zwischen ÄG und der Realität.
Man wird dir mitteilen, dass du bis zu 4 Stunden täglich unter "bestimmten Voraussetzungen" arbeiten kannst.
Diese Stellen zu finden, die auf deine gesundheitlichen Einschränkungen passen, ist aber pure Lotterie
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 22. November 2023, 11:50:48
mir gehts in erster linie darum was passiert wenn mich mein behandelner arzt weiter AU schreibt. denke/hoffe nicht das dass JC nach dem bericht einer 45min "unersuchung" vom amtsärztlichen dienst einfach die AU knicken kann und mich dann trotz schmerzen, entzündete fistelgänge/abzesse meint ich können bis 4h arbeiten; was die reinste folter wär. abgesehen mal davon weiss das JC doch garnicht worauf ich die (nächste) AU bekommen. könnte ja theoretisch eine weitere erkrankung sein.

hab jetzt mal  google gefragt:

"eine AU ansich kann der amtsärztliche dienst des JC nicht aufheben"

die frage die sich stellt ist was die untersuchung mit dem resultat "kann bis 4h leichte körperliche arbeit verrichten wo man nach belieben stehen/sitzen kann..." überhaupt wert ist. im fall das keine AU mehr bekomme oder wie?
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 22. November 2023, 13:58:46
Zitat von: Franz am 22. November 2023, 11:50:48hab jetzt mal  google gefragt:

OK. Den Usern hier schenkst du keinen Glauben? Auch zu deiner letzten Frage wurde schon was geschrieben, lies einfach mal die Beiträge.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 22. November 2023, 14:07:10
weil quasi 2 meinungen im raum stehen.

1. das JC wird versuchen die aufgrund des berichts der amtsärztlichen untersuchung in so eine stelle max 4h leichte tätigkeit wo man sich siten/stehen aussuchen kann unterzubringen.

gegen

2. die AU bleibt weiter bestehen


Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. November 2023, 17:12:54
Franz

Zitat von: Franz am 22. November 2023, 14:07:10weil quasi 2 meinungen im raum stehen.
stimmt ja auch beides!

Was nicht stimmt dass das JC versucht dich unterzubringen. Das bleibt bei dir hängen.

MfG FN
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 22. November 2023, 22:49:52
Es kommt letztendlich auf die Stellungnahme an das Jobcenter an. Beurteilte das Gesundheitsamt deine Arbeitsfähigkeit, steht dies im direkten Konflikt mit der Bescheinigung des behandelten Arztes. Was auch den Grund widerspiegelt, warum ich vor dem Termin erst die Situation abschließend geklärt und mich nicht blind auf die Untersuchung eingelassen hätte. Beurteilt der Arzt die Erwerbsfähigkeit, bietet dies allenfalls die Grundlage, die Erwerbsfähigkeit anzuzweifeln.
Dabei darf der Arzt eigentlich deine Arbeitsfähigkeit nicht beurteilen und an der sozialmedizinischen Beurteilung fehlt es oft an der entsprechenden Ausbildung und fachlichen Eignung des Arztes.

Wie das JC und auch der SB jetzt auf das Ergebnis reagiert, bleib abzuwarten. Kann alles sein, vom Anzweifeln der AU und Überprüfung der Krankenkasse bis komplette ignorieren einer zukünftigen AU.
Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen wäre anhand der Beurteilung durch den Arzt offensichtlich grundsätzlich möglich. Auch wenn es die Realität nicht widerspiegelt. Ob das Fallmanagement die Situation gänzlich ignoriert, würde ich jetzt erst mal anzweifeln, da ja man von dort dich ja eigentlich loswerden wollte.

Du kannst jetzt abwarten oder selbst tätig werden und z.B. über die Rentenversicherung deine tatsächliche Erwerbsfähigkeit feststellen lassen. Auch würde ich vielleicht über die Feststellung des Grads der Behinderung und Beantragung von Pflegegeld die gesundheitliche Situation festigen lassen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: hotwert am 24. November 2023, 09:11:41
Zitat von: Franz am 22. November 2023, 14:07:10weil quasi 2 meinungen im raum stehen.

1. das JC wird versuchen die aufgrund des berichts der amtsärztlichen untersuchung in so eine stelle max 4h leichte tätigkeit wo man sich siten/stehen aussuchen kann unterzubringen.

gegen

2. die AU bleibt weiter bestehen




Ich finde beides richtig.

Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.

So hab ich das auch gemeint.

Ich denke nach wie vor das man dich in Sozialhilfe abschieben wollte, das amtsärztliche Gutachten hat aber nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Denen wär's Recht gewesen wenn du auf Dauer weniger als 3 Stunden arbeitsfähig wärst.

Insofern wird man dich eventuell sogar mal einladen um das Gutachten zu besprechen und dann läuft's eben weiter wie bisher.

Wobei das JC jetzt hier natürlich andere Geschütze auffahren könnte, theoretisch wärst du ja trotz AU fähig dich zu bewerben, auch Vorstellungsgespräche und Termine von JC kannst du wahrnehmen, du bist ja nicht bettlägerig. Man könnte also eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen wenn du Terminen fern bleibst.
Aber im Normalfall wissen die ja auch das es keine Stellen gibt und lassen dich in Ruhe, ich schreib nur was die machen könnten.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst forderst du das amtsärztliche Gutachten an und lässt Atteste von deinem Arzt ausstellen für die Punkte die zum falschen Ergebnis geführt haben. Das schickst du dann an das JC in einem extra Umschlag auf dem "an den ärztlichen Dienst" steht und forderst eine erneute Beurteilung.
Der Amtsarzt muss dann erneut ein Gutachten ausstellen, vermutlich musst du dann nicht mehr dahin, das kann er auch laut Aktenlage machen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 24. November 2023, 23:15:48

Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.



da ich seit ca. 10 jahren am stück AU bin und es sich um eine chronische krankheit handelt wird sich an der situation in der tat kaum was ändern; außer es geschiet ein wunder.

so wie du es schilderst ergibt die sache für mich auch am ehersten noch sinn. wenn die AU nicht besteht kann ich bis maximal 4h leichte körperliche arbeiten verrichten und wenn ich AU geschrieben bin bin ich nicht arbeitsfähig. insofern kann das JC auch nix gegen eine AU machen, abgesehen davon weiss das JC ja auch garnicht ob ich die nächste AU überhaupt auf das gleiche krankheitsbild bekomme. könnte ja auch eine andere/neue erkrankung sein. insofern will ich mal hoffen das die abreitsunfähigkeit weiter bestanden haben wird. alles andere ergibt für mich auch keinerlei sinn.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: hotwert am 25. November 2023, 03:40:33
Zitat von: Franz am 24. November 2023, 23:15:48Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.



da ich seit ca. 10 jahren am stück AU bin und es sich um eine chronische krankheit handelt wird sich an der situation in der tat kaum was ändern; außer es geschiet ein wunder.

so wie du es schilderst ergibt die sache für mich auch am ehersten noch sinn. wenn die AU nicht besteht kann ich bis maximal 4h leichte körperliche arbeiten verrichten und wenn ich AU geschrieben bin bin ich nicht arbeitsfähig. insofern kann das JC auch nix gegen eine AU machen, abgesehen davon weiss das JC ja auch garnicht ob ich die nächste AU überhaupt auf das gleiche krankheitsbild bekomme. könnte ja auch eine andere/neue erkrankung sein. insofern will ich mal hoffen das die abreitsunfähigkeit weiter bestanden haben wird. alles andere ergibt für mich auch keinerlei sinn.

Die wissen ja nicht mal für was die AU überhaupt ist. Kann ja auch nur Psyche sein und mit deinem körperlichen Symptomen wenig zu tun haben. Die wissen garnichts.
Die sehen auf der AU nur welcher Arzt diese ausgestellt hat. Ok, ein Facharzt für z.B. Urologie kann wird dich kaum wegen Psyche krankschreiben, natürlich können die sich was denken, aber du weißt sicher wie ich es meine.

https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-das-attest-vom-arzt-reicht-nicht-aus-26-10-23;art1373668,11515908#:~:text=Durch%20die%20sogenannte%20Wegeunf%C3%A4higkeitsbescheinigung%20attestiert,Bescheinigung%20werde%20im%20Einzelfall%20angefordert.

Das ist auch interessant für dich, da steht auch das der MDK zuständig ist.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 09. Januar 2024, 21:01:50
stay tuned
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43
Hallo Freunde

die amtsärztliche untersuchung ist jetzt ne weile her und ich habe inzwischen das gutachten (kurzform) sowie eine einladung beim jobcenter erhalten. in dieser einladung heisst es ich folgendes mitbringen:

aktuelle bewerbungsunterlagen incl. lebenslauf (falls vorhanden),
unterlagen für die ärztliche begutachtung (???)
sowie rentenauskunft mitbringen (die können man telefonisch über telefonnr xyz anfordern)

der termin beim jobcenter sei wohl durch meine aktuelle AU nicht absagbar

"sollten sie den termin nicht wahrnehmen können ist für den nachweis eines wichtigen grundes die vorlange einer AU nur dann ausreichend wenn sich bereits aus dem in der AU niedergelegten befund bzw krankheitsbild eindeutig, unmissverständlich und unzweifelhaft eine unfähigkeit zur wahrnehumg des termins ergibt. letzteres ist besonders dann der fall wenn sie zb an einer ansteckenden, meldepflichtigen erkrankung leiden, eine beinfarktur oder einen bandscheibenvorfall haben. gehen aus der AU derartig eindeutige hinweise nicht hervor ist von ihnen der wichtige grund über die unfähigkeit zur wahrnehmung des meldetermins durch vorlage einer wegeunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen."

die kurzform des amtsärztlichen gutachtens sieht so aus.
 :zensiert:

die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann. da es sich um eine chronische entzündung im körper handelt und die operationsnarben inzwischen mal wieder aufgegangen, sich vermutlich weitere entzündungsherde gebildet haben (fieber und schüttelfrost inkl.) kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen das dass jobcenter durch das gutachten verlangen kann das ich damit bis 6h arbeiten gehen soll.

abgsehen mal davon hat es mich doch gewundert das im gutachten details über meine AU bzw. krankheit haarklein stehen (seite 2) und somit das jobcenter einblick hat. da frag ich mich was das schwärzen der AU-begründung/diagnose für einen sinn macht?!







Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Penny am 18. Januar 2024, 17:53:45
Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.


So wie ich weiß nicht, ich bin schon 10,5 Jahre vom Hausdoc durchgehend AU geschrieben, war in der Zeit 2x beim Amtsdoc und mein Hausdoc schreibt mich weiter AU  :grins:
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 18. Januar 2024, 18:10:29
Zitat von: Penny am 18. Januar 2024, 17:53:45
Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.


So wie ich weiß nicht, ich bin schon 10,5 Jahre vom Hausdoc durchgehend AU geschrieben, war in der Zeit 2x beim Amtsdoc und mein Hausdoc schreibt mich weiter AU  :grins:

interessant. was hat das gutachten vom amtsarzt ergeben. und wie geht das JC mit dir um. die werden sich ja sicher mal zu gespräch einladen oder nach dem gutachten mal mit geredet haben.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Penny am 18. Januar 2024, 18:18:10
Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 18:10:29
Zitat von: Penny am 18. Januar 2024, 17:53:45
Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.


So wie ich weiß nicht, ich bin schon 10,5 Jahre vom Hausdoc durchgehend AU geschrieben, war in der Zeit 2x beim Amtsdoc und mein Hausdoc schreibt mich weiter AU  :grins:

interessant. was hat das gutachten vom amtsarzt ergeben. und wie geht das JC mit dir um. die werden sich ja sicher mal zu gespräch einladen oder nach dem gutachten mal mit geredet haben.

Das ich noch arbeiten kann mit Einschränkungen und das ich weiter meine AU einreichen soll, das war das letzte mal vor Corona. Ich soll wohl wieder zum Amtsdoc, ich lasse mich trotzdem nicht gesund schreiben, das Gutachten hat mich eh nie interessiert da mein Hausdoc dafür zuständig ist...
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 18. Januar 2024, 18:38:27
und was sagt der doc der dir die AU ausstellt zum gutachten vom amtsarzt bzw. das du immer wieder mal dahin eingeladen wirst. jobcenter verlangt von dir das du dich trotz AU bewerben und zu vorstellungsgespräche fahren sollst trotz krankschreibung? was bringt dir die AU dann unterm strich wenn das JC die nicht ernst nimmt. (hört sich jedenfalls für mich so an)
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Penny am 18. Januar 2024, 18:44:23
Ich habe schon Jahre keine Bewerbungen mehr geschrieben, für was auch da eh Dauer AU, ich weiß garnicht ob ich meinen doc mal so ein Gutachten gegeben habe, ich schreibe ihn halt alle 14 Tage per WhatsApp wegen Verlängerung 2 Tage vor Ablauf ob ich die neue dann abholen kann ( seit Corona ) und das wars, er weiss ja was ich habe, was soll ich da jedes mal mit ihm reden.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2024, 14:02:09
Franz

Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.
Nein !

Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43abgsehen mal davon hat es mich doch gewundert das im gutachten details über meine AU bzw. krankheit haarklein stehen (seite 2) und somit das jobcenter einblick hat. da frag ich mich was das schwärzen der AU-begründung/diagnose für einen sinn macht?!
Du meinst du hast es geschwärzt und trotzdem stehen da die Diagnosen und nicht nur die sogenannte "sozialmedizinische Stellungsnahme".

Es gibt Teil A und Teil B. Dir stehen beide zu und dem JC nur das Teil B und das darf nur allgemeines beinhalten.
Teil A ist da genauer wird aber beim AÄD unter Verschluss gehalten. Und kann nur von Dir oder deinem Arzt angefordert werden.
Ausnahme du hast das JC dazu ermächtigt. z.B.: mit einer Schweigepflichtsentbindung die du unterschrieben hast und die "JC freundlich" gestaltet ist/war.

MfG FN
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 19. Januar 2024, 16:07:41
Das steht im Gutachten was das JC bekommen hat!


"aus der vorgeschichte sind bei herrn XXX gesundheitsstörungen der haut/unterfettbewebed bekannt, die bei herrn XXX mit entzündungen/abzessbildung einhergehen. zahlreiche operationen wurden erforderlich. zum untersuchungszeitpunkt ist die therapie konservativ. zusätzlich entsteht eine allergieneigung, ein med. behandelter bluthochdruck und eine minderbelastbarheit der wirbelsäule.

das psychische zustandsbild ist zum untersuchungszeitpunkt zufriedenstellend stabil.

von der vorliegenen gesundheitsstörungen lassen sich die oben genannten einschränkungen des tätigkeitsprofils ableiten, unter der berücksichtigung das herr XXX an einem leidensgerechten arbeitsplatz (höhenverstellbarer tisch, leidensgerechter stuhl), als leistungsfähig angesehen werden kann.

die tätigkeit sollte zeitweise stehend, gehen und sitzend auszführen sein, wobei herr XXX den zeitpunkt des wechsels der körperposition selbst bestimmen sollte."
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 22:02:16
Hast du irgendwas unterschrieben, dass eine Datenübermittlung zwischen dem Gesundheitsamt und dem JC stattfinden darf?

Ohne rechtswirksame Einverständnis bzw. Schweigepflichtsentbindung wäre dies ein massiver Verstoß gegen das Datenschutzrecht und m.E. auch eine strafbare Handlung nach § 203 StGB.
Neben der sofortigen Löschung hättest du in einem solchen Fall Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Einfach nur heftig!
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 19. Januar 2024, 22:42:56
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 22:02:16Hast du irgendwas unterschrieben, dass eine Datenübermittlung zwischen dem Gesundheitsamt und dem JC stattfinden darf?

Ohne rechtswirksame Einverständnis bzw. Schweigepflichtsentbindung wäre dies ein massiver Verstoß gegen das Datenschutzrecht und m.E. auch eine strafbare Handlung nach § 203 StGB.
Neben der sofortigen Löschung hättest du in einem solchen Fall Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Einfach nur heftig!


nicht das ich wüsste. ich haben nur meine einverständnis dazu erklärt das der amtsärztliche dienst sich von meinen behandelnen ärzten und krankenhausaufenthalten die akten anfordern lassen darf. hat mir mein aktuell behandelner arzt auch zu geraten. dafür haben ich vom JC 2 blätter bekommen wo ich die jeweilige stationen meiner krankheitsgeschichte bzw. ärzte/krankenhäuse aufgezählt habe mit der einverständniserklärung das der amtsärztliche dienst sich einblick verschaffen darf. hat der AD meiner ansicht nach aber garnicht gemacht. als die begutachtung war wusste der arzt von garnix. das gutachten bzw. die untersuchung hat ca. 40min gedauert davon waren 30min gespräch bzgl. meiner krankengeschichte und zu meinem sozialen umfeld. danach kam ne untersuchung mit blutdruck messen, reaktions-test und ein paar koordinationsübungen. die untersuchung bzgl. der sache worauf ich seit nunmehr 10 jahre die dauer-AU habe hat keine 5 sekunden gedauert.

achja die zwei seiten wo ich meine einverständnis erkläre das der AD sich die akten meiner ärzte zukommen lassen darf hab ich beim jocenter abgeben. meine filemanagerin hat gesagt ich solle auf den umschlag schreiben das der brief für den amtsärztliche dienst bestimmt ist und vom JC nicht geöffnet werden darf. darum wundert es mich auch das der AD dem jobcenter das kurzgutachten (oben kursiv gepostet, bzw. unten anonymisiertes original) zugeschickt hat wo alles bzgl meiner erkrankungen haarkleind geschildert wird. das kurzgutachten kam zusammen mit einer einladung vom JC wo meine filemanagerin mit mir über diese gutachten sprechen will. zudem soll ich noch zu dem termin bewerbungsunterlagen inkl lebenslauf (falls vorhanden), unterlagen für die ärztliche untersuchung (kein plan was das sein soll???) und rentenauskunft mitbringen...


habs mal anonymisiert. jedenfalls kam das mit der einladung zum nächsten gespräch bei JC wo dann mit mir darüber geredet werden soll. (hab ich allerdings auch beim JC angefordert weil auf der einladung stand. "ich habe das gutachten vom amtsäztlichen dienst vorliegen und will mit ihnen darüber sprechen)
https://ibb.co/ys8cLCq
https://ibb.co/CB1H0N6
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Bimimaus5421 am 19. Januar 2024, 23:32:44
@ Franz ,ich kann dich nur ermutigen eine Datenschutzklage einzureichen .
Du kannst nur gewinnen ..trau dich
Anders lernen diese Herrschaften  es nicht ..
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 19. Januar 2024, 23:58:10
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Januar 2024, 23:32:44@ Franz ,ich kann dich nur ermutigen eine Datenschutzklage einzureichen .
Du kannst nur gewinnen ..trau dich
Anders lernen diese Herrschaften  es nicht ..

wo wir bei datenschutz sind. mit der einladung zum neuen termin wo sie mit mir über das gutachten sprechen will kam noch diese rechtsfolgebelehrung (s. unten original). besonders der absatz "gehen aus der AU derart eindeutige, unzweifelhafte und ummissverständliche hinweise nicht hevor, ist von ihnen der wichtige grund über die unfähigkeit....

da frag ich mich was das JC der grund meiner AU angeht. dürfen die doch angeblich garnicht wissen???

https://ibb.co/kqQWtfH
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 01:01:29
Die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist regelmäßig ein wichtiger Grund um den Einladungen zum JC nicht nachzukommen. Es wurde aber eine Möglichkeit geschaffen um den Missbrauch zu unterbinden. Also quasi Fälle, bei denen kurz vor einem Termin oder am Termin selber eine AU auftaucht und der Termin wieder ausfällt. Das ist bei dir ja nicht der Fall. Die JC missbrauchen die Möglichkeit aber auch nicht selten.

In deinem Fall ist das passiert, was ich befürchtet habe. Der Arzt vom Gesundheitsamt hat rechtswidrig deine Arbeitsfähigkeit beurteilt und nicht die Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit und damit auch deine AU grundsätzlich infrage gestellt. Die AU hat aber bestand. Wenn die erste Reaktion nun eine Einladung mit der Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung ist, dann kann dies ein Indiz dafür sein, dass deine AU in Zukunft nicht mehr akzeptiert wird. Den Zahn würde ich dem JC ziehen.

Wie lange ist es noch bis zum Termin?
Meinst du, dein Arzt stellt dir eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung aus?
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Rubus am 20. Januar 2024, 01:36:20
@ Jimmy Neutron: Wie würdest du den Zahn ziehen? Was kann hier machen? Danke :)
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: hotwert am 20. Januar 2024, 05:53:44
In der gutachterlichen Stellungnahme vom AD, den auch der SB bekommt, darf eigentlich nichts über deine Krankheit direkt stehen. Das ist wirklich Datenschutz. Da ist ja aufgeführt was du hast, du kannst du dich wirklich beschweren.

Bei mir stand das immer nur "Erkrankung des Herz Kreislauf Systems" und  "Erkrankung auf dem neurologischen Sachgebiet" oder so ähnlich.

Aber wer weiß was du alles unterschreiben hast?
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 01:01:29Die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist regelmäßig ein wichtiger Grund um den Einladungen zum JC nicht nachzukommen. Es wurde aber eine Möglichkeit geschaffen um den Missbrauch zu unterbinden. Also quasi Fälle, bei denen kurz vor einem Termin oder am Termin selber eine AU auftaucht und der Termin wieder ausfällt. Das ist bei dir ja nicht der Fall. Die JC missbrauchen die Möglichkeit aber auch nicht selten.

In deinem Fall ist das passiert, was ich befürchtet habe. Der Arzt vom Gesundheitsamt hat rechtswidrig deine Arbeitsfähigkeit beurteilt und nicht die Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit und damit auch deine AU grundsätzlich infrage gestellt. Die AU hat aber bestand. Wenn die erste Reaktion nun eine Einladung mit der Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung ist, dann kann dies ein Indiz dafür sein, dass deine AU in Zukunft nicht mehr akzeptiert wird. Den Zahn würde ich dem JC ziehen.

Wie lange ist es noch bis zum Termin?
Meinst du, dein Arzt stellt dir eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung aus?

ob mein doc mir eine wegeunfähigkeitsbescheinigungs ausstellt kann ich nicht sagen. denke aber schon. wobei das ggf. als gefälligkeit des arztes interpretiert werden kann. wie gesagt bei den gesprächen die einmal im jahr stattfinden hab ich immer gesagt wenn ich zum doc (mit termin) gehen kann dann auch eben zum JC mit termin mit der bitte das kurz zu halten. hat auch immer gut geklappt nur hab ich jetzt ne neue filemanagerin.

 der termin beim JC ist erst in ein paar wochen. wie soll das zähne ziehen konkret aussehen?



ich werd zu besagten termin gehen. ggf. im vorfeld noch eine email schreiben mit der bitte den termin aufgrund meiner gesundheitlicheh situation möglichst kurz zu halten.

wenn das negativ verläuft muss dann wohl mal ein anwalt ran. wobei das für mich neuland ist. gibts ggf. eine stelle online die sich meinen fall angucken würden oder macht da keiner was ohne den entsprechenen antrag. wenn hier jemand mit sowas erfahrung hat wär ich für einen ansprechpartner dankbar.

hier nochmal koomplett.
einladung: https://ibb.co/ZxGL73r
belehrung: https://ibb.co/SVZTWfJ
gutachten s1 https://ibb.co/HTbgZ4f
gutachten s2 https://ibb.co/5kWgnh1

Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Miau am 20. Januar 2024, 12:47:10

Zitat von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59Von einem weiteren operativen Eingriff seh ich in naher Zukunft ab. Hab von dieser Wundheilungs-Odessey erst mal die schnautze voll und habe keine Lust das dass alles wieder von vorne anfängt.

Hast du nach all den Jahren erfolgloser Therapien mit zahllosen OPs und nebenwirkungsreichen Medikamenten schon mal daran gedacht, etwas anderes zu probieren?
Akne inversa bzw. Hidradenitis suppurativa lassen sich mit klassischer Homöopathie gut behandeln.

Die neuerliche "Begutachtung" war skandalös und oberflächlich. Eine sorgfältige medizinische Begutachtung sieht anders aus. "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" wie auf dem Sklavenmarkt.

Ich würde an deiner Stelle überlegen, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Auch, um dich qualifiziert durch Fachärzte (Dermatologe, Neurologe) begutachten zu lassen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 20. Januar 2024, 12:59:46
Zitat von: Miau am 20. Januar 2024, 12:47:10
Zitat von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59Von einem weiteren operativen Eingriff seh ich in naher Zukunft ab. Hab von dieser Wundheilungs-Odessey erst mal die schnautze voll und habe keine Lust das dass alles wieder von vorne anfängt.

Hast du nach all den Jahren erfolgloser Therapien mit zahllosen OPs und nebenwirkungsreichen Medikamenten schon mal daran gedacht, etwas anderes zu probieren?
Akne inversa bzw. Hidradenitis suppurativa lassen sich mit klassischer Homöopathie gut behandeln.

Die neuerliche "Begutachtung" war skandalös und oberflächlich. Eine sorgfältige medizinische Begutachtung sieht anders aus. "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" wie auf dem Sklavenmarkt.

Ich würde an deiner Stelle überlegen, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Auch, um dich qualifiziert durch Fachärzte (Dermatologe, Neurologe) begutachten zu lassen.


ich hab noch 30 jahren Akne inversa bzw. Hidradenitis suppurativa alles durch. War schon in zahlreichen Kliniken, bei zahlreichen Experten und hab quasi alles an Behandlungsmethoden bzw. Versuchen durch. Mit dem Ergebnis das nichts auf Dauer geholfen hat sogar noch Folgeschäden von Behandlungen hinzugekommen sind.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Miau am 20. Januar 2024, 13:31:56
Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:59:46War schon in zahlreichen Kliniken, bei zahlreichen Experten und hab quasi alles an Behandlungsmethoden bzw. Versuchen durch. Mit dem Ergebnis das nichts auf Dauer geholfen hat sogar noch Folgeschäden von Behandlungen hinzugekommen sind.

Warst du auch bei einem Heilpraktiker, der klassische Homöopathie macht? Der unterscheidet sich kardinal von anderen, bei denen auf dem Schild oder im Internet nur steht "Homöopathie". Kann mir nicht vorstellen, dass ein Heilpraktiker mit dreijähriger Zusatzausbildung für klassische Homöopathie Folgeschäden verursacht haben soll.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 13:38:42
Zitat von: Franz am 24. November 2023, 23:15:48Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.



da ich seit ca. 10 jahren am stück AU bin und es sich um eine chronische krankheit handelt wird sich an der situation in der tat kaum was ändern; außer es geschiet ein wunder.

so wie du es schilderst ergibt die sache für mich auch am ehersten noch sinn. wenn die AU nicht besteht kann ich bis maximal 4h leichte körperliche arbeiten verrichten und wenn ich AU geschrieben bin bin ich nicht arbeitsfähig. insofern kann das JC auch nix gegen eine AU machen, abgesehen davon weiss das JC ja auch garnicht ob ich die nächste AU überhaupt auf das gleiche krankheitsbild bekomme. könnte ja auch eine andere/neue erkrankung sein. insofern will ich mal hoffen das die abreitsunfähigkeit weiter bestanden haben wird. alles andere ergibt für mich auch keinerlei sinn.
Wenn die Jc schikanieren wollen tun sie dies ..
Eine Wegeunfähigkeitsbescheinig steht nirgends im Gesetz .
Die Jc beziehen sich immer auf das Urteil des BSG .
Auch wenn man nicht kurz vorher Au vor dem Termin ist  ,das ist der Trick der Jc agumentieren Sie mit dem BSG Urteil .
Man sollte genau lesen was im Urteil und in den Einladungen steht seit wann sind die Jc die Agentur für Arbeit ?😂 Und dementsprechend agieren
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 14:18:35
Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39der termin beim JC ist erst in ein paar wochen. wie soll das zähne ziehen konkret aussehen?
Zunächst könntest du dem JC schriftlich bzgl. des Gutachtens und den Folgen Fragen stellen. Ob es z.B. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt.
Fragen ob die Krankenkasse mit der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit beauftragt werden soll.
Was genau beurteilt wurde.
Warum kein Gutachten beim Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben wurde.
Welche Unterlagen du für welches Gutachten mitbringen sollst.
Warum du den Rentenversicherungsverlauf mitbringen sollst.
Warum du zu einem Gespräch über das Gutachten die Bewerbungsunterlagen mitbringen sollst.
In Sachen Datenschutz kann man auch noch einige Fragen stellen.
Auf welcher Rechtsgrundlage z.B. das Kurzgutachten an das JC übermittelt wurde.
Ob es normal ist, dass Diagnosen übermittelt werden. 

Dann würde ich an deiner Stelle zu diesem Gespräch nicht ohne Beistand gehen.

Franz, ich hab das Gefühl, dass du nicht genau weißt welche negative Folge der Rechtskreis des SGB XII tatsächlich für dich hätte. Was genau wäre denn ein Nachteil für dich. Im SGB XII hättest du nämlich in erster Linie Ruhe.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 20. Januar 2024, 14:53:50
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 14:18:35
Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39der termin beim JC ist erst in ein paar wochen. wie soll das zähne ziehen konkret aussehen?
Zunächst könntest du dem JC schriftlich bzgl. des Gutachtens und den Folgen Fragen stellen. Ob es z.B. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt.
Fragen ob die Krankenkasse mit der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit beauftragt werden soll.
Was genau beurteilt wurde.
Warum kein Gutachten beim Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben wurde.
Welche Unterlagen du für welches Gutachten mitbringen sollst.
Warum du den Rentenversicherungsverlauf mitbringen sollst.
Warum du zu einem Gespräch über das Gutachten die Bewerbungsunterlagen mitbringen sollst.
In Sachen Datenschutz kann man auch noch einige Fragen stellen.
Auf welcher Rechtsgrundlage z.B. das Kurzgutachten an das JC übermittelt wurde.
Ob es normal ist, dass Diagnosen übermittelt werden. 

Dann würde ich an deiner Stelle zu diesem Gespräch nicht ohne Beistand gehen.

Franz, ich hab das Gefühl, dass du nicht genau weißt welche negative Folge der Rechtskreis des SGB XII tatsächlich für dich hätte. Was genau wäre denn ein Nachteil für dich. Im SGB XII hättest du nämlich in erster Linie Ruhe.

welche negativen folgen hätte der rechtskreis des SGB XII für mich?

das ist doch anscheinend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( §§ 41 - 46b SGB XII ) Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

nach dem "gutachten" bin ich ja nicht dauerhaft und voll erwerbsgemindert.

hab jetzt erst mal einen anwalt kontaktiert. das ist mir in meinem zustand eh alles zuviel. vllt hab ich ja glück und in zukunft regelt der rechtsbeistand geschichten mit dem JC oder berät mich was ich noch alles tun könnte.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 16:42:59
In deinem Fall wäre dies wohl eher Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XI also Hilfe zum Lebensunterhalt. Leistunden der Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII) gibt es erst, wenn du auf Dauer voll erwerbsgemindert bist. Regelmäßig erfolgt aber durch die Rentenversicherung zunächst eine befristete Feststellung der Erwerbsminderung. In deinem Fall würde sich nur der Rechtskreis ändern und die Termine und Pflichten gegenüber dem JC wegfallen. Unterschiede gibt es u.a. bei der Einkommensanrechnung. Deine Versicherungen wie Haftpflicht, Hausratversicherung wird ebenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 14:53:50nach dem "gutachten" bin ich ja nicht dauerhaft und voll erwerbsgemindert.
DAs Gutachten trifft keine Aussage dazu. Wenn du dir Text über der Tabelle anschaust, hat der Arzt Feststellungen dazu getroffen, unter welchen Bedingungen du arbeitsfähig bist. Die Arbeitsfähigkeit ist etwas ganz anders als die Erwerbs-/Leistungsfähigkeit. Die Arbeitsfähigkeit kann nur dein behandelnder Arzt und im Zweifel der Medizinische Dienst der Krankenkasse beurteilen.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 14:53:50hab jetzt erst mal einen anwalt kontaktiert. das ist mir in meinem zustand eh alles zuviel. vllt hab ich ja glück und in zukunft regelt der rechtsbeistand geschichten mit dem JC oder berät mich was ich noch alles tun könnte.
Dann würde ich schon mal einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2024, 17:16:11
Franz

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 14:53:50hab jetzt erst mal einen anwalt kontaktiert. das ist mir in meinem zustand eh alles zuviel. vllt hab ich ja glück und in zukunft regelt der rechtsbeistand geschichten mit dem JC oder berät mich was ich noch alles tun könnte.
Meiner Meinung nach absolut überflüssig.
Aber der RA wird das schon annehmen gibt schließlich Geld dafür.

Das Attest ist mMn ebenso korrekt und ist das Teil B wie es sich gehört. Was hier als Diagnosen bezeichnet wird sind keine.
Steht auch oben drüber. > kurzgefasste laienverständliche Darstellung von Gesundheitsstörungen <
also auch nichts für den Datenschutz oder RA.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39ob mein doc mir eine wegeunfähigkeitsbescheinigungs ausstellt kann ich nicht sagen. denke aber schon. wobei das ggf. als gefälligkeit des arztes interpretiert werden kann.
sicher nicht auch das kostet. War mal bei ca 17.-
und bringt nur einen großen Haufen an Folgearbeit bis das JC dies einsieht und dann vllt. aber nur vllt. schriftlich oder sogar über einen Hausbesuch bearbeitet wird. Ob es dann geklärt ist ist eine andere Sache.

Abgesehen davon wird die Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert weil du mindestens den letzten Termin nicht wahrgenommen hast!

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39ich werd zu besagten termin gehen. ggf. im vorfeld noch eine email schreiben mit der bitte den termin aufgrund meiner gesundheitlicheh situation möglichst kurz zu halten.
Wenn das die Neue macht kannst du froh sein.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39wenn hier jemand mit sowas erfahrung hat wär ich für einen ansprechpartner dankbar.
Ein bißerl Eigenerfahrung und auch bei einer O.-Kommune wie bei dir.

Zitat von: Franz am 19. Januar 2024, 22:42:56nicht das ich wüsste. ich haben nur meine einverständnis dazu erklärt das der amtsärztliche dienst sich von meinen behandelnen ärzten und krankenhausaufenthalten die akten anfordern lassen darf.
und wenn das vom JC kam wird da uU noch mehr gestanden haben.
Das kann man nur klären wenn du eine anonymisierte Kopie der Schweigepflichtsentbindung hier einstellst. In der Hoffnung das du das abgespeichert oder als Kopie behalten hast was zum A und O beim Umgang mit einem JC ist.

Zitat von: Franz am 19. Januar 2024, 22:42:56das kurzgutachten kam zusammen mit einer einladung vom JC wo meine filemanagerin mit mir über diese gutachten sprechen will. zudem soll ich noch zu dem termin bewerbungsunterlagen inkl lebenslauf (falls vorhanden), unterlagen für die ärztliche untersuchung (kein plan was das sein soll???) und rentenauskunft mitbringen...
Der Anfang davon ist normal und gehört sogar so gemacht.
Was die anderen geforderten Unterlagen angeht nichts mitnehmen weil unnötig. Falls überhaupt nachgefragt wird kannst ja sagen das die auf dem Küchentisch vergessen hast.

MfG FN
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 17:57:47
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2024, 17:16:11Das Attest ist mMn ebenso korrekt und ist das Teil B wie es sich gehört. Was hier als Diagnosen bezeichnet wird sind keine. Steht auch oben drüber. > kurzgefasste laienverständliche Darstellung von Gesundheitsstörungen < also auch nichts für den Datenschutz oder RA.
Die Information über die konkreten Gesundheitsstörungen im Detail geht über die sozialmedizinische Stellungnahme hinaus. Damit legt der Arzt sämtliche Diagnosen offen und dies sogar in leicht verständlicher Sprache. Natürlich werden darüber auch Diagnosen offengelegt. Das Attest ist auch ansonsten nicht korrekt, da es die Arbeitsfähigkeit beurteilt.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 20. Januar 2024, 19:08:05
Hat das JC überhaupt das recht meine Rentenauskunft einzusehen?

über der tabelle steht:
"er ist zurzeit unter folgenden Voraussetzungen Arbeitsfähig"

dadrüber: Fragestellung: Arbeits-/und Erwerbsfähigekeit

weil du ja meintest: "Die Arbeitsfähigkeit ist etwas ganz anders als die Erwerbs-/Leistungsfähigkeit" - nach der fragestellung ist doch beides das gleiche oder hätte der Amtsarzt dann schreiben müssen wenn ich arbeiten gehen könnte "er ist zurzeit unter folgenden Voraussetzungen Erwerbsfähig" - sorry aber da blick ich nicht mehr durch.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 21:40:59
Arbeitsunfähigkeit:
Zitat(3a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – ,,Hartz IV") beantragt haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt, nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.

Quelle: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V

Erwerbsunfähigkeit:
Die Verneinung der Erwerbsfähigkeit erfolgt nur dann, wenn die betroffene Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, innerhalb absehbarer Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein. Bei dieser Entscheidung werden sowohl die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Person als auch damit möglicherweise verbundene rechtliche Einschränkungen berücksichtigt.

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast du nur, wenn du erwerbsfähig bist. Die Arbeitsfähigkeit hat insoweit keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch bzw. aus einer langen Arbeitsunfähigkeit kann sich ein Indiz für eine fehlende Erwerbsfähigkeit ergeben. Mehr als ein Indiz ist es zunächst aber nicht.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 19:08:05Fragestellung: Arbeits-/und Erwerbsfähigekeit
Beantwortet hat er aber nur die Arbeitsfähigkeit. Mir ist bisher keine Situation bekannt, in der ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes im Auftrag einer Optionskommune tatsächlich die Erwerbsfähigkeit beurteilt hat.

Nicht umsonst gibt es die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II. Für die Begutachtung über die Erwerbsfähigkeit bei Optionskommunen ist eigentlich der Rentenversicherungsträger zuständig. Dieses Gutachten kostet aber 1. Geld und 2. für den Landkreis kostest du im SGB XII-Bezug mehr wie im SGB II-Bezug.




Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 20. Januar 2024, 23:05:31
ums mal runterzubrechen. solange ich die AU vom meinem behandelen Arzt bekommen muss/kann ich kein stellenangebot annehmen. das JC kann auch nicht verlangen das ich mich bewerbe, an maßnahmen teilnehmen muss oder zu vorstellungsgesprächen muss da der amtsärtzliche dienst das nicht bestimmen kann sondern nur der MDK?
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 21. Januar 2024, 01:12:36
Fast! Der behandelnde Arzt entscheidet alleine über die AU und der MDK ist als einziger in der Lage, die AU zu überprüfen. Entscheidet so quasi, ob die AU gültig ist oder nicht. Rein rechtlich hat die AU deines Arztes bestand. Das betrifft auch die Vorstellungsgespräche und Maßnahmen. Bewerben kann man sich regelmäßig auch trotz einer Arbeitsunfähigkeit, auch wenn das bei dir wohl keinen Sinn macht. Welcher Arbeitgeber gibt dir in deiner Situation auch einen Vertrag. Solltest du absurderweise Stellenvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung erhalten, dann kannst du dich mit den Vorschlägen hier im Forum melden.

Dem JC fehlte es bereits an der rechtlichen Grundlage, den Amtsarzt mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zu beauftragen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 21. Januar 2024, 14:13:22
Nehmen wir mal an die SB will das ich mich auf eine Stelle bewerbe. wie sollte ich da am besten handeln?

Darf die SB überhaupt meinen Lebenslauf sehen/kopieren/behalten oder kann ich ihn ihr verweigern wegen Datenschutz?
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Yasha am 21. Januar 2024, 14:45:44
Zitat von: Franz am 21. Januar 2024, 14:13:22Darf die SB überhaupt meinen Lebenslauf sehen/kopieren/behalten oder kann ich ihn ihr verweigern wegen Datenschutz?

Mal ganz generell dazu.
Dein Jobcenter unterliegt der Arbeitsmarktstrategie der Vestischen Arbeit inkl. fa:z Fallsteuerung. Und das beeinhaltet entsprechende Bewertungen. Auch zu Bewerbungsunterlagen, Insbesondere Qualitätsmängel und eine möglche Unvollständigkeit können mithin als Bedarf nach speziellen Maßnahmen gewertet werden.

Langzeit AU ùbrigens auch, wenn SB damit eine Nichterreichbarkeit des Kunden nach speziellen Kriterien einschätzen sollten.

Die Zielgruppe besteht aus Personen, die sich im Langzeitbezug von SGB II Leistungen befinden und dem Arbeitsmarkt realistisch nicht zur Verfügung stehen. Die Zielgruppe ist unabhängig von Kulturkreis, Herkunftsland oder Schulabschluss einzugrenzen.

SB  reden dann von Vermeidungshaltungen und –taktiken  des Kunden und das diese vom Fallmanagements bzw. der Arbeitsvermittlung nicht mehr erreicht werden. Achten dazu auf solche Merkmale:
erhebliche Probleme, die Termine im Jobcenter einzuhalten;
wiederkehrend bei Terminen im Jobcenter erkranken oder dauerhaft krankgeschrieben;
Verdacht auf eine psychische Erkrankung;
Leben in sozialer Isolation;
Maßnahmen werden unbegründet abgebrochen bzw. Weigerung an zumutbaren Maßnahmen teilzunehmen.

Ich sammele Konzeptionen von Maßnahmen der Jobcenter . Darunter  auch welche  Deines Jobcenters. Daher kann ich  das genau eingrenzen, was deren Arbeitsmarktpolitik betrifft.

Denn auch das als Bedarf kann ersatzhalber dann vorkommen, wenn diese Maßnahme zugleich näher den Realismus einer Eingliederung näher beleichten soll bzw. deren nicht bestehende Chancen.

Und dazu braucht dann auch ggf.ein Träger Deine Daten. Mithin als Ausgangspunkt für die Erstellung von marktadäquaten Bewerbungsunterlagen., Wenn doch Chancen gesehen werden.

Und solche Maßnahmen hat Dein Jobcenter. Eine davon nennt sich "neue Wege vor Ort". Zum Beispiel.

Mir ist aber nicht klar, wie eine Zuweisung da mit AU funktionieren kann. Es sei denn, Deinem Gutachten lag auch vorher eine ergänzende Zielfrage der SB an den Arzt zur Beantwortung der Maßnahmefähigkeit vor.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 24. Januar 2024, 21:56:24
Jimmy Neutron guck mal PM
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 24. Januar 2024, 22:40:51
Ich möchte dich bitten, den Fall im Einzelnen doch hier im Forum zu besprechen. Nur so profitieren auch andere von deinem Fall. Wenn es um Bedenken bzgl. der Offenlegung der Antwort-Mail der SB geht, kann ich dir aber gerne hier im Thema meinen Eindruck mitteilen, ohne konkret darauf einzugehen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 24. Januar 2024, 23:23:51
ja wär hilfreich. danke.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 09:35:45
Ich habe ein komisches Gefühl. Die Mail ist sehr sachlich, freundlich und neutral formuliert, aber für mich liest es sich so, als ob man das weitere Handeln von deiner Einsicht abhängig machen will und bei mangelnder Einsicht sogar noch weitere Termine in Betracht zieht. Es ist aber nicht klar, um welche Einsicht es gehen könnte.

In Anbetracht deiner Vorgeschichte kann es entweder um die Vermittlung gehen und damit auch die AU gehen oder aber die SB ist selbst nicht zufrieden mit dem Ergebnis und möchte, dass du einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellst. Für den Antrag spricht der Auszug aus dem Versicherungsverlauf, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen zu können. Selbst wenn man die Stellungnahme des Amtsarztes zur Arbeitsfähigkeit als Feststellung zur Erwerbsfähigkeit/Leistungsfähigkeit werten würde, bist du damit quasi nicht vermittelbar.

An deiner Stelle würde ich mich auf den Termin intensiv vorbereiten (selbst Fragen und Klärungsbedarf mitbringen) und nimmst einen Beistand mit, der mit Notizblock alles schön mitschreibt. Vor Ort keine Entscheidung treffen und alles erst mal sacken lassen.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 27. Januar 2024, 15:33:53
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 09:35:45Ich habe ein komisches Gefühl. Die Mail ist sehr sachlich, freundlich und neutral formuliert, aber für mich liest es sich so, als ob man das weitere Handeln von deiner Einsicht abhängig machen will und bei mangelnder Einsicht sogar noch weitere Termine in Betracht zieht. Es ist aber nicht klar, um welche Einsicht es gehen könnte.

In Anbetracht deiner Vorgeschichte kann es entweder um die Vermittlung gehen und damit auch die AU gehen oder aber die SB ist selbst nicht zufrieden mit dem Ergebnis und möchte, dass du einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellst. Für den Antrag spricht der Auszug aus dem Versicherungsverlauf, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen zu können. Selbst wenn man die Stellungnahme des Amtsarztes zur Arbeitsfähigkeit als Feststellung zur Erwerbsfähigkeit/Leistungsfähigkeit werten würde, bist du damit quasi nicht vermittelbar.

An deiner Stelle würde ich mich auf den Termin intensiv vorbereiten (selbst Fragen und Klärungsbedarf mitbringen) und nimmst einen Beistand mit, der mit Notizblock alles schön mitschreibt. Vor Ort keine Entscheidung treffen und alles erst mal sacken lassen.

Wie du ja beireits in einem vorherigen Post gesagt hast wurde wohl anscheinend vom AA-Dienst rechtswidrig die Abreitsfähigkeit NICHT die Leistungs/Erwerbsfähigkeit beurteilt.
Meine SB hatte ich ja neulich angeschrieben. Mit der bitte kurz zu Umreißen in was es in dem Gespräch gehen wird. Antwort kennst du ja bereits. wurde ihrerseits auch aufgrund der "effektivität" kurzgehalten. Es gab also für mich keinerlei Infos in Bezug auf dein "Zähne Ziehen".

hatte neulich beim Gesundheitsamt die kompletten Berichte angefordert. Gibt ja anscheinend mehrere davon. Antwort war das mir diese zugeschickt werden und falls ich noch fragen hätte ich mich melden könnte.

Ist das ne gute Idee den AA-Dienst bezüglich der Fragestelleung was genau beurteilt wurde. Ob Arbeitsfähigkeit oder Leistugs/Erwärsfähigkeit beurteilt wurde, bzw. meine AU durch das Gutachten aufgehoben werden soll, nochmal nachzufragen oder kann mir daraus ggf. ein strick gedreht werden?

Sorry für die rechtsschreibung/grammatik war die Tage beim Arzt und wurde was Medikamente angeht neu eingestellt, weil mich die ganze sache inzwischen psychisch fertig macht.

Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2024, 17:44:10
Franz

Zitat von: Franz am 27. Januar 2024, 15:33:53bzw. meine AU durch das Gutachten aufgehoben werden soll,
Wie oft soll man dir noch sagen dass das nicht passieren kann.
Zumindest rechtskräftig bei JC weiß man ja nie was die so versuchen.

MfG FN
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 28. Januar 2024, 16:50:55
hab den AA angeschrieben das sie mir "komplette gutachten" zuschicken sollen. wie ich hier lesen konnte soll es ja aus mehreren teilen bestehen. zugeschickt wurde mir das gleiche was auch das JC erhalten hat.   :sad:
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 28. Januar 2024, 19:45:27
Dass es einen Teil A und B gibt, ist nur bei der Beurteilung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit vorgegeben. Bei der Rentenversicherung gibt es auch ein gründliches Gutachten und eine sozialmedizinische Stellungnahme bzw. die Sozialmedizinische Stellungnahme ist auch Teil des Gutachtens. Aus deiner Beurteilung geht nicht hervor, dass es zwei Teile geben könnte.

Auch dies spricht dafür, dass das Gutachten vom Amtsarzt auch hier mal wieder kompletter murks ist.
Eine Information noch. Du kannst ja mal deine Unterlagen durchsehen. Du wirst sehr wahrscheinlich die Zustimmung erteilt haben, dass der Amtsarzt das Gutachten direkt an das JC schicken darf. Eine solche Zustimmung kann, z.B. nicht durch die Mitwirkungspflicht gefordert werden. Wenn es überhaupt die rechtliche Möglichkeit gibt, dass der Amtsarzt mit der Begutachtung beauftragt werden kann, dann bedarf es hierfür keine gesonderten Einverständnisse. Hier wäre die Übermittlung bereits durch die gesetzlichen Vorschriften möglich. Wie es z.B. bei externen Gutachten der Fall ist, die für die Rentenversicherung tätig sind.

Was deine Angst angeht. Du hast noch Zeit, dich intensiv auf den Termin vorzubereiten. Alleine ein Beistand hat regelmäßig bereits Einfluss auf die Aussagen und Handlungen des Sachbearbeiters.
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Franz am 28. Januar 2024, 20:16:46
jimmy ich hab dir mal ne PM geschick. Hab eben schiss das die SB hier mitlesen könnte. soweit isses schon

Im prinzip seh ich nur die zwei Optionen die du auch schon benannt hast.

Entweder ich soll mich auf Stellen bewerben und wenn es meiner Gesundheit erlaubt diese annehmen.

oder

Ich soll die EM-Rente gehen. Wobei das auch nicht von Erfolg gekrönt sein dürfte da der AD ja bescheinigt hat das ich unter Vorraussetzung XYZ bis zu 6h arbeiten könnte.

 
Titel: Aw: Untersuchung Amtsärztlicher Dienst
Beitrag von: Jimmy Neutron am 28. Januar 2024, 22:20:58
Zitat von: Franz am 28. Januar 2024, 20:16:46jimmy ich hab dir mal ne PM geschick. Hab eben schiss das die SB hier mitlesen könnte. soweit isses schon
Du machst dich verrückt. Bereite dich einfach auf das Gespräch vor und nimm auf jeden Fall einen Beistand mit. Bei der Fragezusammenstellung kannst du hier auf das Schwarmwissen zurückgreifen.
Deine AU steht, da gibt es auch keine zwei Meinungen. Was die SB jetzt tatsächlich anstrebt, wird sich erst beim Termin zeigen.

Zitat von: Franz am 28. Januar 2024, 20:16:46Ich soll die EM-Rente gehen. Wobei das auch nicht von Erfolg gekrönt sein dürfte da der AD ja bescheinigt hat das ich unter Vorraussetzung XYZ bis zu 6h arbeiten könnte.
Das Ergebnis vom Amtsarzt wird den Rentenversicherungsträger nicht beeindrucken.