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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Yessamin82 am 19. November 2023, 20:23:59

Titel: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 19. November 2023, 20:23:59
Hallo,

ich wohne im Eigenheim welches auch als angemessen vom Jobcenter anerkannt wurde. Meines Wissens werden Kosten wie Heizöl und Warmwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Schornsteinfeger übernommen. Nun hat mir jemand gesagt (auch Eigenheimbewohner) das das Jobcenter bei ihm auch die Kosten für Wasser (die die Stadt abrechnet) und Abwasser bzw. Kanal übernimmt. Das wurde mir vom Jobcenter aber nicht mitgeteilt. Stimmt das oder hat man mir hier was falsches erzählt?

Und wie sieht es mit Rechnungen aus von Reparaturen, die im Haus und um das Haus herum anfallen z.B. Reparaturen an der Heizung, Fenster, Türen, Handwerker im Badezimmer, Küche usw..?

Grüße!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 20. November 2023, 14:52:48
Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung gehören auch alle Kosten, die in der Betriebskostenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/) und Heizkostenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/) geregelt sind. Somit auch die Wasser- und Abwasserkosten.
Wenn das JC dies "vergessen" hat im Rahmen seiner Informations- und Beratungspflichten nach §§ 13 bis 15 SGB I zu erwähnen, ist es diesbezüglich haftbar.
Eine rückwirkende Anerkennung und Zahlung dieser Kosten kannst du noch bis 31.12.2023 rückwirkend bis zum 01.01.2022 mit einem Überprüfungsantrag erreichen.
Kosten für Zeiträume die länger zurück liegen kannst du nur in Form von Schadensersatz über die Amtshaftung einfordern.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 20. November 2023, 20:39:00
Hallo Ottokar,

ich danke Dir für die Info! Dann stimmt das also tatsächlich. Eine Mustervorlage für einen Überprüfungsantrag hab ich mir schon herunter geladen. Darf ich Dich noch fragen, was ich darin alles erwähnen muß? Ich habe so einen Antrag bisher nämlich noch nicht gestellt. Man hätte mich bereits 2020 darauf aufmerksam machen müssen, ich habe das leider nicht gewusst, da ich vorher kein Eigenheim bewohnt habe.

Es müssten quasi Rechnungen vom 01.01. 2022 bis aktuell 2023 vorgelegt werden bezüglich Wasser, Abwasser und Kanal? Ich bekam bisher nur die Kosten für Heizöl erstattet. Bei uns wird das im Vierteljahr berechnet und vom Konto abgezogen. Ich habe somit immer nur eine Rechnung von der Stadt. Reicht das aus?

Wie kann ich den Schadensersatz über die Amtshaftung einfordern? An wen muß ich mich da wenden.

Wäre super, wenn ich hier weitere Hilfe erhalten würde, ich kenne mich damit leider selbst nicht aus.

Danke!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 21. November 2023, 13:58:08
Ich würde das wie folgt formulieren:


Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

hiermit beantrage ich die Überprüfung aller Bescheide über die Bewilligung von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II rückwirkend zum 01.01.2020.

Gründe
Bislang wurden von Ihnen keine Kosten für Wasser und Abwasser berücksichtigt, obwohl Ihnen bekannt ist, das diese regelmäßig anfallen.
Die sich aus dieser Kenntnis nach §§ 13 bis 15 SGB I ergebenden Beratungspflichten zur Geltendmachung dieser Kosten sind Sie pflichtwidrig nicht nachgekommen.
Erst aktuell ist mir durch einen Bekannten erklärt worden, dass alle Kosten, die in der Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung geregelt sind, zu den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II gehören, somit auch die Wasser- und Abwasserkosten.
Mir ist bekannt, dass eine rückwirkende Leistungsbewilligung durch § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II auf den 01.01.2022 begrenzt ist.
Aus dem o.g. Beratungsversagen ergibt sich jedoch regelmäßig ein Schadensersatzanspruch (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch), den ich hiermit für den weiter zurückliegenden Zeitraum geltend mache.
Die Kostennachweise habe ich in Kopie beigefügt.

MfG
...
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 21. November 2023, 18:23:17
Hallo Ottokar,

vielen vielen Dank! So hätte ich das gar nicht formulieren können, da mir die entsprechenden Paragraphen nicht bekannt waren. Ich werde das Schreiben mit Kopien der Kostennachweise sofort einreichen. Ich werde dann berichten, wie sich das Jobcenter dazu geäussert hat.

Bis dahin ein grosses Dankeschön für die Hilfe!

Grüße,
Yessamin
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Simone- am 22. November 2023, 09:18:21
Zitat von: Ottokar am 21. November 2023, 13:58:08hiermit beantrage ich die Überprüfung aller Bescheide über die Bewilligung von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II rückwirkend zum 01.01.2020.
...
@ Ottokar

Wenn es hier nur einen Bescheid betrifft - ok.
Aber mir wurde mal erklärt, falls es mehrere Bescheide betrifft, man müsse bei einem Überprüfungs-Antrag alle betreffenden Bescheide extra aufzählen.
Also Überprüfungsantrag für
Bescheid vom aaa für den Zeitraum 111111
Bescheid vom bbb für den Zeitraum 222222
usw.

Irrtum? Oder hat sich das geändert?


Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 22. November 2023, 10:12:21
Lt. BSG-Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 37/15 R (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/190738?modul=esgb&id=190738) (RdNr 14), müssen bei einem Überprüfungsantrag die betroffenen Bescheide nicht konkret benannt werden. Es reicht, wenn der streitgegenständliche Zeitraum benannt wird. Damit sind die betroffenen Bescheide ohne Weiteres ermittelbar und der Umfang des Prüfauftrags erkennbar.

Im Kern geht es darum, dass das JC bei einem Überprüfungsantrag nicht ins Blaue hinein prüfen muss, der Antragsteller muss für das JC nachvollziehbar vortragen, weshalb er die Überprüfung beantragt und was überprüft werden soll. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt: als Grund der Überprüfung wurde die Nichtberücksichtigung der Wasser- und Abwasserkosten genannt und als Gegenstand der Überprüfung der Leistungszeitraum 01.01.2020 bis aktuell. Die in diesem Leistungszeitraum betroffenen Bewilligungsbescheide über Unterkunftskosten kann das JC leicht selbst ermitteln.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 22. November 2023, 18:09:52
Zitat von: Ottokar am 21. November 2023, 13:58:08Aus dem o.g. Beratungsversagen ergibt sich jedoch regelmäßig ein Schadensersatzanspruch (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch), den ich hiermit für den weiter zurückliegenden Zeitraum geltend mache.
Die Kostennachweise habe ich in Kopie beigefügt.

MfG
...

@Ottokar: dazu hätte ich noch kurz eine Frage. Ich habe gelesen, das bei solchen Übeprüfungsanträgen nur die letzten beiden Jahre berücksichtigt werden müssen. Also die Nachzahlung von Anfang 2022 bis Ende 2023. Wie kann man denn dann einen Schadensersatzanspruch geltend machen? Und wie wird das Jobcenter darauf vermutlich reagieren? Kann ich mich damit vielleicht selbst in Schwierigkeiten bringen oder hat das keine Nachteile für mich, wenn das im Antrag erwähnt wird?

Gruß!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 22. November 2023, 21:09:07
Lies nochmal meinen 1. Beitrag.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 23. November 2023, 12:52:38
Zitat von: Ottokar am 20. November 2023, 14:52:48Kosten für Zeiträume die länger zurück liegen kannst du nur in Form von Schadensersatz über die Amtshaftung einfordern.

Das hatte ich gelesen Ottokar, aber was bedeutet "Schadensersatz über die Amtshaftung"? Geht das dann über das Sozialgericht? Ich kenne mich da leider gar nicht aus. Den Überprüfungsantrag hab ich fertig.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 24. November 2023, 17:00:03
Die Überprüfung von Verwaltungsakten nach § 44 SGB X ist auch im SGB II 4 Jahre rückwirkend möglich, also aktuell bis 01.01.2020, allerdings muss das JC wegen einer Sonderregelung in § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II nur 2 Jahre rückwirkend Leistung nachzahlen. Diese Sonderregelung gilt aber nicht bei Schadensersatzansprüchen.
Also muss man hier beides geltend machen, die Kosten für Wasser und Abwasser für den Zeitraum 01.01.2022 bis aktuell über den Nachzahlungsanspruch und für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2021 über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 24. November 2023, 20:40:11
Alles klar Ottokar. Wenn ich Dich also richtig verstanden habe, wird das alles über das Jobcenter abgeklärt und hat nicht mit dem Sozialgericht zu tun? Vielen Dank! Mir war wichtig zu wissen, das ich dafür keinen Anwalt benötige, denn da habe ich sehr schlechte Erfahrugen machen müssen, die mich viel Geld gekostet haben.

Gruß!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 25. November 2023, 11:00:28
Zunächst benötigst du keinen Anwalt.
Ich gehe davon aus, dass das JC nur für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 Kosten für Wasser und Abwasser nachzahlen wird. Der Anspruch für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 wird vermutlich mit Verweis auf § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II abgelehnt werden.
Gegen diese Ablehnung musst du dann Widerspruch einlegen, damit begründet, dass der Anspruch im Wege des Amtshaftungsanspruches geltend gemacht wird, der nicht durch § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II begrenzt wird, da dem JC bekannt war, dass Kosten für Wasser und Abwasser anfallen und es dem aus dieser Kenntnis resutierenden Beratungspflichten nach §§ 13 bis 15 SGB I hinsichtlich Nachweis und Geltendmachung dieser Kosten im SGB II pflichtwidrig nicht nachgekommen ist, sodass du diese nicht erhalten konntest.
Sollte das JC diesen Widerspruch zurückweisen, kannst du dagegen vorm SG klagen. Damit würde ich in deinem Fall aber einen Anwalt beauftragen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 26. November 2023, 16:52:56
@Ottokar: vielen Dank! Damit sind alle meine Fragen beantwortet worden. Ich werde euch berichten, sobald ich Antwort vom JC habe.

Grüße!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 01. Dezember 2023, 17:55:00
Muß das Jobcenter per Brief bestätigen, das der Überprüfungsantrag eingegangen ist? Bis jetzt kam nämlich nichts. Beim Widerspruch war der Brief am nächsten Tag da.

Hat das Jobcenter bei einem Überprüfungsantrag 3 oder 6 Monate Zeit zur Bearbeitung?

Gruß!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 02. Dezember 2023, 12:55:44
Zitat von: Yessamin82 am 01. Dezember 2023, 17:55:00Muß das Jobcenter per Brief bestätigen, das der Überprüfungsantrag eingegangen ist?
nein

Zitat von: Yessamin82 am 01. Dezember 2023, 17:55:00Hat das Jobcenter bei einem Überprüfungsantrag 3 oder 6 Monate Zeit zur Bearbeitung?
Zur Bearbeitung von Anträgen hat das 6 Monate Zeit. Diese Frist für den Überprüfungsantrag betrifft hier aber in der Praxis nur bereits beendete Bewilligungszeiträume.
Was den aktuellen Bewilligungszeitraum betrifft, ist hier § 48 Abs. 1 SGB X vorrangig, das JC muss danach bereits aufgrund seiner Kenntnis über das Entstehen der Wasser- und Abwasserkosten unabhängig vom Überprüfungsantrag diese Kosten im aktuellen Bewilligungsbescheid berücksichtigen und zwar rückwirkend zum Beginn des Bewilligungszeitraumes. Dazu ist kein Antrag erforderlich, dass muss das JC bereits von gesetzeswegen tun.

Anstatt abzuwarten, ob und dass das JC hier selbst dieser Obliegenheitspflicht nachkommt, wäre es möglicherweise angebracht, das JC hier unter Nachweis der bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten für Wasser- und Abwasser zusätzlich schriftlich aufzufordern, diese Kosten unverzüglich und rückwirkend zum Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraumes gemäß § 48 Abs. 1 SGB X anzuerkennen und entsprechend höhere Leistungen zu bewilligen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 03. Dezember 2023, 15:17:56
@Ottokar: der Antrag wurde vor ca. 8 Tagen eingereicht. Kann ich mich denn da überhaupt jetzt schon mit einem weiteren Schreiben an das JC wenden? Ich vermute, das dann wieder nicht reagiert wird oder es in einem Schreiben heisst "die Bearbeitung benötigt einige Zeit". Ich wüsste jetzt auch wieder nicht wie ich das neue Schreiben formulieren soll. Ich bin darin einfach nicht so bewandert, sag ich mal.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 03. Dezember 2023, 21:32:31
Hier steht das das JC 6 Monate Zeit hat zur Bearbeitung eine Überprüfungsantrages. In wie weit diese Aussagen in dem Bericht stimmen, weiß ich leider nicht, da ich mich zu wenig damit auskenne, aber ich kann mir kaum vorstellen, das ich nach einer Woche da schon einen Brief einreichen kann, weil noch keine Antwort kam:

https://rightmart.de/ratgeber/ueberpruefungsantrag-stellen#:~:text=Achtung%3A%20Überprüfungsantrag%20hat%20keine%20aufschiebende%20Wirkung&text=Dafür%20müssen%20Sie%20bei%20der,auf%20Aussetzung%20der%20Vollziehung%20stellen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 04. Dezember 2023, 09:21:32
Wie ich schon in Beitrag #15 schrieb, hat der Hinweis auf die Berücksichtigung der Kosten für Wasser und Abwasser im aktuellen Bewilligungszeitraum nichts mit dem Überprüfungsantrag zu tun.
Du kannst sofort unter Nachweis/Vorlage der Rechnungen, Abschlagsforderungen etc. (immer Kopien versenden) fordern, dass diese Kosten berücksichtigt werden.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 04. Dezember 2023, 12:23:44
Nochmals vielen Dank Ottokar! Dann reiche ich das Schreiben zu dem Du mir geraten hast ein.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 05. Dezember 2023, 12:04:59
Schreiben wurde eingereicht. Was kann ich machen, wenn (wie ich vermute) das JC nach 8 Tagen immer noch nicht reagiert hat? Kann man Untätigkeitsklage in diesem Fall beim SG einreichen oder wie kann / sollte ich dann vorgehen?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:36:32
Du solltest dem JC schon 2 Wochen Zeit geben.
Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten für Wasser und Abwasser?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 05. Dezember 2023, 16:15:41
Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:36:32Du solltest dem JC schon 2 Wochen Zeit geben.
Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten für Wasser und Abwasser?

Dann ist vermutlich im Dezember nicht mehr mit Rückzahlung zu rechnen, da es in Richtung Weihnachten und somit Feiertage und Neujahr geht. Ich frage deshalb mein Dispo erschöpft ist und ich jetzt am Monatsanfang ohne Geld da stehe. Ich musste Reparaturen bezahlen für die das JC nicht aufgekommen ist.

EDIT: die Beträge für Wasser und Abwasser werden jeweils einzeln immer im Vierteljahr abgebucht. Also Grundsteuer, Wasser und Kanal
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 06. Dezember 2023, 10:21:42
Zitat von: Yessamin82 am 05. Dezember 2023, 16:15:41Ich musste Reparaturen bezahlen für die das JC nicht aufgekommen ist.
Bitte mal genauer.

Zitat von: Yessamin82 am 05. Dezember 2023, 16:15:41EDIT: die Beträge für Wasser und Abwasser werden jeweils einzeln immer im Vierteljahr abgebucht. Also Grundsteuer, Wasser und Kanal
Das beantwortet meine Frage nicht:
Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:36:32Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten für Wasser und Abwasser?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 16:25:05
@Ottokar: zwei Reparaturen wurden nicht bezahlt. Zum einen war die Tür vom Schlafzimmer zum Balkon raus kaputt, die ließ sich nicht mehr richtig schliessen und somit zog die Kälte ins Zimmer. Da hätte man umsonst geheizt, hätte man das nicht reparieren lassen. Das JC wollte ein Gutachten von der Firma, die das repariert hat. Einerseits sind diese Gutachten kostenpflichtig und die Kosten will das JC nicht übernehmen, zum Anderen muß und möchte ich nicht jeder Firma auf die Nase binden, das ich Bürgergeld beziehe, denn die Firma möchte wissen, warum ein Gutachten notwendig ist. Die andere Reparatur war eine Jalousie an der Balkontür, die sich nicht mehr öffnen ließ, weil zwei dieser Teilstücke zerbrochen sind. Auch hier keine Zahlung ohne Gutachten.

Wenn man für ein Gutachten schon zwischen 10-15 Euro zahlen soll, dann brauche ich die Rechnung nicht einreichen, denn dann kommen diese Kosten ja auch noch auf einen zu. Hat das JC das Recht hier Gutachten zu fordern?

Die Kosten für Wasser und Abwasser sind ja immer unterschiedlich, je nach Verbrauch. Ich kann jetzt mal grob für das Jahr 2023 rechnen. Im Quartal sind das für Wasser ca. 50 Euro. Im Monat also ungefähr um die 16 Euro. Kanal hab ich jetzt nicht im Kopf, müsste ich die Abrechnungen raussuchen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 06. Dezember 2023, 18:28:30
Zitat von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 16:25:05Im Monat also ungefähr um die 16 Euro.
Danke, das wollte ich wissen.
Wenn das JC im aktuellen Bewilligungszeitraum die die Kosten nicht zeitnah anerkennt, könnte man dazu beim SG den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen.

Was die Reparaturen betrifft, ist die Forderung des JC nach einem Gutachten und davon die Kostenübernahme abhängig zu machen klar rechtswidrig.
Lt. § 22 Abs. 2 SGB II hat das JC auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum als Bedarfe anzuerkennen. Dafür ist kein Gutachten erforderlich, da reicht eine Besichtigung aus. Im Übrigen muss das JC hier von amtswegen ermitteln, stattdessen ein Gutachten zu fordern und so die Obliegenheitspflichten auf dich zu übertragen, ist schlicht rechtswidrig.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 21:14:45
Hallo Ottokar,

dann warte ich bezüglich dem Überprüfungsantrag jetzt mal 14 Tage noch ab. Ich habe das Schreiben das die Zahlung unverzüglich erfolgen muß ja erst vor ein paar Tagen eingereicht. Wenn dann nichts kommt, dann wäre es sehr nett von Dir, wenn Du mir schreiben könntest wie ich so eine einstweilige Anordnung beim SG beantragen kann.

Die Begründung für die Forderung für die Gutachten lautete quasi das nur Reparaturen bezahlt werden, die unbedingt sofort ausgeführt werden müssen. Was sich also "rausschieben" lassen könnte, wird nicht bezahlt. Ich denke jedoch es ist wirklich erforderlich gewesen die Tür zum Balkon reparieren zu lassen, da wir nun mal Herbst haben. Was nützt es, wenn man das Schlafzimmer beheizt, wenn die Kälte durch einen ca. 2m langen Türspalt kommt? Da hat es richtig reingezogen. Ausserdem hat die Tür immer laut gekracht beim Öffnen, weil irgendwas mit dem Scharnier war, das musste neu eingestellt werden.

Bei dieser Rechnung sind die 4 Wochen bezüglich dem Widerspruch aber schon um, weil ich da eh keine Chance sah, das die Kosten übernommen werden. Bei der anderen Rechnung wäre aber ein Widerspruch noch möglich.

Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 07. Dezember 2023, 15:52:04
Zitat von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 21:14:45Bei dieser Rechnung sind die 4 Wochen bezüglich dem Widerspruch aber schon um, weil ich da eh keine Chance sah, das die Kosten übernommen werden.
Dann stelle bezüglich des Ablehnungsbescheides dieser Rechnung einen Überprüfungsantrag, oder einen erneuten Antrag.
Bei den anderen würde ich Widerspruch einlegen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 08. Dezember 2023, 20:45:05
Zitat von: Ottokar am 07. Dezember 2023, 15:52:04
Zitat von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 21:14:45Bei dieser Rechnung sind die 4 Wochen bezüglich dem Widerspruch aber schon um, weil ich da eh keine Chance sah, das die Kosten übernommen werden.
Dann stelle bezüglich des Ablehnungsbescheides dieser Rechnung einen Überprüfungsantrag, oder einen erneuten Antrag.
Bei den anderen würde ich Widerspruch einlegen.

Hab ich jetzt gemacht. Ich melde mich wieder, wenn ich Bescheide bzw. Schreiben vom JC bekommen habe.

Gruß!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 19. Dezember 2023, 14:42:44
Bis jetzt keine Reaktion vom JC. Soll ich weiter abwarten?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 19. Dezember 2023, 17:48:36
So schnell sind die nicht.
Widerspruch 3 Monate, Überprüfungsantrag 6 Monate.
Was die Übernahme der laufenden Kosten für Wasser und Abwasser betrifft, sollten die das bis Ende Dezember hinbekommen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 20. Dezember 2023, 10:55:49
Ok danke Ottokar!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 02. Januar 2024, 17:22:16
Bis jetzt kein Bescheid und auch kein Geld für Wasser bekommen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 07. April 2024, 16:13:52
Hallo,

ich berichte euch mal wieder über den Überprüfungsantrag in Sachen Wasser / Abwasser. Der Überprüfungsantrag blieb bis jetzt unbeantwortet. Es kam aber die Tage ein Bescheid, bei dem ich überhaupt nicht durchblicke. Ihr habt ja gesagt das JC müsse die Kosten für Wasser rückwirkend für 2022 bis aktuell zahlen. Im Quartal wurden von 2022 bis jetzt immer ca. 100 Euro abgebucht. Davon die Hälfte (da zwei Personen im Haus) 50 Euro.

Das wären dann 200 Euro für 2022, 200 Euro für 2023 und dann von Januar - April 2024 nochmal 50 Euro. Ich komme auf eine Summe von ca. 450 Euro. Korrekt?

Nun steht in dem Bescheid folgendes:

zunächst sind die vorher ergangenen Bescheide von April 2023 bis Januar 2024 aufgelistet - 8 an der Zahl. Dann folgt der Gesamtbetrag bewilligt für März 2024:

Hier die Begründung:

"Es sind folgende Änderungen eingetreten:

- Im Rahmen der Gewährleistung von Leistungen zur Grundsicherung  für Arbeitsuchende nach § 22 SGB  II sind die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen. Ihre Nebenkosten wurden entsprechend der von Ihnen vorgelegten Naachweise berücksichtigt. Abschlag Wasser / Kanal, Reparatur Heizungsanlage. Die Berücksichtigung erfolgt in den Monaten der jeweiligen Fälligkeit. Sollten Ihnen weitere Nebenkosten entstehen, z. B. Versicherungen, Schornsteinfeger etc. legen Sie bitte die Rechnungen unmittelbar nach Erhalt bei mir vor. Erst danach kann über die Bewilligung weitere Kosten der Unterkunft entschieden werden.

Zu Ihrer Hausgemeinschaft zählt eine weitere Person, die für Ihren Anteil der Unterkuft selbst aufkommen muss. Daher errechnet sich eine Nachzahlung in Höhe von 270,25 Euro, die Ihnen in den nächsten Tagen überwiesen wird."

Dann folgt die Grundlage der Abänderung mit den entsprechenden Paragraphen.

Was ich jetzt nicht verstehe - der hier erwähnte Betrag wurde auf mein Konto überwiesen. Wenn ich jetzt aber auf dem nächsten Blatt bei "Berechnung der Leistungen für März 2024" nachschaue, dann stehen dort bei Nebenkosten 375 Euro. Ich habe aber nur die 270 Euro überwiesen bekommen. Wie darf ich das jetzt verstehen? Erfolgt da dann noch eine Überweisung? Anbei ist dann nur noch die Rechtsbehelfsbelehrung, die ihr vermutlich eh alle kennt.

Ansonsten steht da gar nichts weiter dabei. Ich weiß nicht, wie sich die Summe zusammen setzt und warum von den Nebenkosten nur 270 Euro und nicht die 377 Euro gezahlt wurden. Andere Nebenkosten sind im März nicht angefallen. Ich habe nur die 563 Euro für März überwiesen bekommen.

Meine Fragen an euch:

1. Warum kam keine Antwort auf den Übeprüfungsantrag, aber dieser Bescheid mit falscher Summe?
2. Wo ist der fehlende Betrag der um die 100 Euro beträgt?
3. Soll ich hier Widerspruch einlegen oder kommt da vielleicht nochmal ein Bescheid?
4. Muß für die Rechnung der Heizungsarbeiten nicht ein separater Bescheid erfolgen? Hier wurden beide anscheinend zusammen gewürfelt

Wäre schön, wenn ihr mir weiter helfen könntet. Danke!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2024, 16:46:12
Anhand der Angaben müsstest du zwei Zahlungen erhalten, einmal die Nachzahlung für Wasser+Abwasser und einmal die Kosten für die Heizungsarbeiten.
Wenn du den Bescheid mal anonymisiert hier einstellst, kann man möglicherweise Genaueres dazu sagen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 07. April 2024, 17:12:42
Hallo Ottokar,

würde ich machen, aber ich habe momentan keinen Scanner bwz. funktioniert der Scanner meines Druckers nicht. Es steht eigentlich nicht viel mehr drin als ich oben eingetippt habe. Du hast aber eben recht - ich müsste einen separaten Bescheid für die Heizungsrechnung bekommen. Wenn Du Dir aber diesen Absatz nochmal anschaust, dann hat die SB hier - ich weiß nicht ob absichtlich um mich zu verwirren - Abwasser von 2023 berechnet (dennoch falsche Summe) und hat die Heizungsrechnung da einfach mit eingefügt. Aber die Heizungsrechnung läge alleine schon über 220 Euro. Und warum wird nur 2023 und 2024 berechnet (und obendrein falsch) und 2022 nicht, wenn ich doch den Überprüfungsantrag im November 2023 eingereicht habe? Du hattest damals geschrieben, das das JC zwei Jahre nachzahlen muß.

Darf die SB hier einfach für Abwasser und Heizungsrechnung einen Bescheid erstellen ohne korrekte Auflistung wofür der Betrag von 270 Euro eigentlich ist? Soll ich Widerspruch einlegen? Und warum steht auf Seite 2 die Gesamtsumme von über 900 Euro? Ich schau mal ob ich das mit dem Handy fotografieren kann.

Gruß!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2024, 17:24:32
Versuche mal ein Foto zu machen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 07. April 2024, 17:38:47
Auf Seite 2 steht quasi der auszuzahlende Betrag von 274 Euro. Den Betrag hab ich erhalten. Auf Seite 3 steht aber bei der Gesamtsumme für März 377 Euro. Ich habe also die 563 Euro Regelsatz bekommen und die erwähnten 274 Euro. Aber was ist bitte mit der Differenz von 113 Euro? Ich hatte keine weiteren Unkosten und das Geld auch nicht bekommen. Wie kann ich Handy Fotos hier einfügen? Ich habe ja keine URL.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 08. April 2024, 09:58:02
Wie füge ich hier bitte Fotos vom Handy ein ohne eine URL?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 08. April 2024, 10:12:27
Direkt unter dem Antwortfeld steht "Ziehen Sie Ihre Dateien hierhin, oder benutzen Sie den Button, um Dateien hinzuzufügen".
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 08. April 2024, 11:15:36
Ohne den Bescheid zu kennen, kann ich die Fragen nicht beantworten.
Schreibst du vom PC aus oder vom Handy?
Wenn PC, dann musst du die Bilder erst mal vom Handy auf den PC übertragen (z.B. mit QuickShare über BT) und dann von dort einfügen, indem du "Ziehen Sie Ihre Dateien hierhin, oder benutzen Sie den Button, um Dateien hinzuzufügen." anklickst.
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Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 08. April 2024, 17:06:41
Danke Sheherazade und Ottokar! Man hat mir am Telefon erklärt, das sich die ausgezahlte Summe von 270 Euro auf zwei Dinge bezieht:

1. Rechnung Heizungsfirma Reparatur 220 Euro
2. Nachzahlung Abwasser vom 01.01.2023 - 31.12.2023

Es wurden also für das Jahr 2023 lediglich 50 Euro (!) für Wasser zurückgezahlt. Im Quartal sind aber jeweils 50 Euro für Wasser gezahlt worden. Wenn ich also die 50 Euro x4 pro Quartal nehme dann komme ich auf eine Summe von 200 Euro und nicht 50 Euro. Hier wäre eine Nachzahlung von 150 Euro fällig - oder sehe ich das falsch?

Man sagte mir weiterhin, das die Rückzahlung für das Jahr 2022 von anderer Stelle bearbeitet wird, da der Überprüfungsantrag eingereicht wurde. Dieser Antrag wurde aber zusammen für die Jahre 2022 - aktuell 2024 eingereicht. Wieso zahlt die SB jetzt den falschen Betrag für 2023 zurück, während der Betrag von 2022 noch fehlt und von anderer Stelle kommt? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Widerspruch einlegen oder?

Im Beitrag #33 habe ich eigentlich alles reingeschrieben, was im Bescheid steht. Mehr steht da nicht.

Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 09. April 2024, 11:17:19
Für den aktuellen Leistungszeitraum stellen diese Kosten eine Änderung dar, d.h. der aktuelle Bewilligungsbescheid wird geändert.
Für bereits beendete zurückliegende Leistungszeiträume wird das Ganze als Überprüfungsantrag behandelt.
Das sind zwei separate Verwaltungsvorgänge.

Beträgt die Rechnung für die Heizungsreparatur bzw. dein Anteil daran 220 Euro?
Du schreibst "Bescheide von April 2023 bis Januar 2024", aber welcher Leistungszeitraum wird da konkret geregelt? Denn daraus ergibt sich die Höhe der Nachzahlung für Wasser/Abwasser des aktuellen Leistungszeitraumes.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 09. April 2024, 20:30:36
Mein Teil an der Heizungsrechnung beträgt wie Du richtig geschrieben hast Ottokar 220 Euro. Diese sind laut SB in den 270 Euro enthalten. Und die Differenz soll die Nachzahlung für Wasser / Abwasser für das ganze Jahr sein. Also lächerliche 50 Euro obwohl ich 200 Euro bezahlen musste.

Der Überprüfungsantrag zu dem Du mir damals geraten hast betrifft die Jahre 2022 und 2023. Wie kommt nun also die SB der Geldkasse dazu mir gerade mal 50 Euro für das Jahr 2023 zurück zu zahlen, wenn dieser Vorgang doch zum Überprüfungsantrag gehört? Dann hätte sie ja auch das Jahr 2022 zurück zahlen müssen. Und obendrein fehlen ja alleine schon für das Jahr 2023 200 Euro. Für das Jahr 2022 wären ja nochmal 200 Euro.

Für 2024 müssten bisher 50 Euro bezahlt werden. Das müsste zum einen in einem Änderungsbescheid stehen (was nicht geschehen ist) und die Zahlung ab dem 2. Quartal müsste dann im Bescheid für den neuen Bewilligungsbescheid vermerkt sein. Diesen habe ich jedoch noch nicht bekommen.

Was mich interessieren würde - wenn ein Kunde seinen Pflichten (auf welche Art und Weise) nicht nachkommt folgt darauf hin meist eine Sanktion. Diese SB hat mich (aus Willkür wie ich vermute?) 2020 nicht darauf hingewiesen, das das JC Wasser / Abwasser zahlen muß. Das heisst das JC hat auf Grund dieser Angestellten für zwei Jahre das Geld "eingespart", was schon eine Frechheit ist. Wieso hat das für diese Person keine Konsequenzen?

EDIT: ich versuche morgen mal ob ich die Scanfunktion vom Drucker wieder hinbekomme um den Bescheid hochladen zu können. Mit dem Handy bekomme ich den Text nicht ganz drauf
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 10. April 2024, 09:42:37
Beantworte doch zumindest mal die Frage:
Du schreibst "Bescheide von April 2023 bis Januar 2024", aber welcher Leistungszeitraum wird da konkret geregelt?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 10. April 2024, 16:18:19
Ich tippe das hier mal rein Ottokar:

"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:

- vom 01.03.2024 bis 31.03. 2024 in Höhe von 270 Euro mehr als bisher bewilligt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 13.04. 2023, 16.05.2023, 29.06.2023, 10.10.2023, 26.12.2023, 03.01.2024 und 08.01.24 werden insgesamt insoweit aufgehoben.

Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgestzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01.03.2024 bis 31.03.2024 in folgender Höhe bewilligt:

Monatlicher Gesamtbetrag für März 2024 - da steht dann die Gesamtsumme die ich für März 2024 bekommen habe.

Was ich jetzt nicht verstehe - wie schon erwähnt sind in den 270 Euro die 220 Euro für die Heizungsrechnung inbegriffen. Verstehe ich das jetzt richtig, das die Differnz von 50 Euro für das Wasser für das erste Quartal 2024 ist? Das würde nämlich stimmen, da sich die Kosten im Quartal auf 102 Euro belaufen für zwei Personen.

Aber warum hebt die SB die Bescheide von 2023 auf, wenn hier gar keine Nachzahlung erfolgt ist? Das wären nochmal 200 Euro und dann nochmal 200 Euro für 2022. Beide Nachzahlungen betreffen jedoch den Überprüfungsantrag.

Nicht das ich jetzt Widerspruch einlege und die 50 Euro beziehen sich auf das erste Quartal 2024.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 11. April 2024, 10:01:06
Zitat von: Yessamin82 am 10. April 2024, 16:18:19Verstehe ich das jetzt richtig, das die Differnz von 50 Euro für das Wasser für das erste Quartal 2024 ist?
Aufgrund dessen
Zitat von: Yessamin82 am 10. April 2024, 16:18:19vom 01.03.2024 bis 31.03. 2024 in Höhe von 270 Euro mehr als bisher bewilligt
würde ich das auch so sehen.
Das JC hat lediglich für März 2024 die Leistung neu berechnet.

Zitat von: Yessamin82 am 10. April 2024, 16:18:19Aber warum hebt die SB die Bescheide von 2023 auf, wenn hier gar keine Nachzahlung erfolgt ist?
Diese Frage kann ich so nicht beantworten.
Von wann bis wann geht denn dein aktueller Bewilligungszeitraum?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 11. April 2024, 12:28:56
@Ottokar: der Weiterbewilligungsantrag wurde Mitte März eingereicht. Der noch aktuelle ist gültig bis 31.04.2024. Der neue Bescheid ist noch nicht da und würde dann ab 1. Mai gelten.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 11. April 2024, 14:46:11
Da ein Bewilligungszeitraum i.d.R. 12 Monate umfasst, geht deiner vermutlich vom 01.05.2023 bis 30.04.2024.
Ich vermute deshalb, dass der Bescheid vom 13.04.2023 der Weiterbewilligungsbescheid für diesen Zeitraum war und alle nachfolgenden Bescheide Änderungsbescheide dazu.
Aufgehoben wurden diese lediglich hinsichtlich des Monats März 2024. Alle anderen Monate sind davon nicht betroffen.
Die Kosten für Wasser und Abwasser der Jahre 2022 und 2023 wird das JC im Ergebnis der Überprüfung dieser Zeiträume gemäß § 44 SGB X nachzahlen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 11. April 2024, 17:43:24
So könnte es sein Ottokar. Ich schau mir diese Bescheide vom letzten Jahr mal an. Seltsam finde ich das irgendwie schon. Denn an sich hätte es ja gereicht den einen Bescheid von 2024 abzuändern bezüglich der Nachzahlung der 50 Euro. Als ich angerufen habe, meinte die SB das sich der Überprüfungsantrag auf 2022 bezieht. Dieser bezieht sich aber auch auf das Jahr 2023. Warum sie die Bescheide für 2023 aufgehoben hat, wollte sie mir nicht genauer erklären, weshalb ich dann hier nachgefragt habe, da ihr mir in dieser Hinsicht ja schon sehr geholfen habt. Sonst wüsste ich bis heute nicht, das das JC Wasser bezahlen muß.

Der Überprüfungsantrag müsste bis Mitte Mai beantwortet / bearbeitet werden. Dann hat das JC mal wieder die vollen 6 Monate ausgeschöpft. Blöd wäre nur, das ich dann keinen Widerspruch mehr einreichen könnte, da diese ja nur innerhalb von 4 Wochen geht und eine Woche ist schon rum.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll, da das mit den Bescheiden ja mehr oder weniger eine Vermutung ist, warum die aufgehoben wurden.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 11. April 2024, 20:25:53
Zitat von: Yessamin82 am 11. April 2024, 17:43:24Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll, da das mit den Bescheiden ja mehr oder weniger eine Vermutung ist, warum die aufgehoben wurden.
Diese Vermutung kannst du leicht selbst überprüfen, indem du mal in diese Bescheide siehst.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 14. April 2024, 20:29:12
Ich habe mir die Bescheide inzwischen alle angeschaut. Zahlungen für Wasser für 2023 sind nicht erfolgt. Da wusste ich ja noch gar nicht, das das JC das bezahlen muß. Bei diesen Bescheiden handelt es sich lediglich um diverse Nachzahlungen wie z.B. Schornsteinfeger Rechnung, Heizungsrechnung, Reparaturen. Mit Wasser / Abwasser hat keiner dieser Bescheide etwas zu tun. Warum also hebt die SB die Bescheide von April 2023 bis Ende 2023 auf ohen das eine Nachzahlung für das Wasser erfolgt?

Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 15. April 2024, 10:05:42
Das hatte ich doch schon geschrieben.
Diese Bescheide werden ja nicht zur Gänze aufgehoben, sondern nur die darin für den Monat März 2024 getroffene Leistungsentscheidung. Alle anderen Monate bleiben unverändert.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 15. April 2024, 12:57:28
Ok danke Ottokar! Dann brauche ich diesbezüglich keinen Widerspruch einlegen und warte nun einfach den Bescheid über den Überprüfungsantrag ab. Ich werde dann berichten.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 13. Mai 2024, 21:10:14
Ich möchte euch kurz auf dem Laufenden halten. Bisher habe ich weder bezüglich des Überprüfungsantrags einen Bescheid erhalten noch einen Cent an Rückzahlung. Man lässt sich hier anscheinend die vollen 6 Monate Zeit zur Bearbeitung oder legt es wieder mal auf einen Untätigkeitsklage an, die natürlich nach Ablauf der Frist meinerseits erfolgen wird.

Das ist schon äusserst frech erst jahrelang die Unkosten für Wasser nicht zu bezahlen und dann den Kunden auch noch ein halbes Jahr warten lassen. Daher nochmal die Fragen an euch - kann man gegen diese Person im JC vorgehen? Ich meine nicht die Bearbeitung des Überprüfungsantrages, da die Frist noch nicht ganz abgelaufen ist. Ich meine die Sachbearbeitung der Geldkasse die es vermutlich absichtlich versäumt hat die Kosten seit Antragsbeginn zu zahlen. Wenn man als Kunde seine Pflichten nicht erfüllt wird sofort sanktioniert. Diese Person hat ihre Pflichten verletzt und mich hat das letztendlich mehrere hundert Euro in zwei Jahren gekostet, die nicht mehr zurückgezahlt werden, da "verjährt". Ich möchte das nicht einfach so auf sich beruhen lassen. Geschäftsleitung informieren?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 11. Juni 2024, 12:33:43
Hallo,

der Bescheid Überprüfungsantrag ist da. Meine Frage an euch: wird hier nur Wasser / Abwasser bezahlt oder auch Kanal?

Gruß!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ronald BW am 11. Juni 2024, 12:43:49
Es gibt Wasser und Abwasser
Abwasserkanal gibt es auch, der ist für das Abwasser.
Zahlst du da was getrennt? oder doppelt?
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2024, 14:10:05
Zitat von: Yessamin82 am 11. Juni 2024, 12:33:43Meine Frage an euch: wird hier nur Wasser / Abwasser bezahlt oder auch Kanal?

Wir bezahlen Frischwasser an den Wasserversorgungsverband und Abwasser inkl. Kanalgebühren an die Gemeinde - das würde bei uns komplett in die KdU gehören.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 11. Juni 2024, 18:33:40
Also auf dem Abrechnungsbescheid der Stadt ist das so aufgeführt:

1. Wasser 59 Euro
2. Kanal 45,00 Euro

Pro Quartal werden insgesamt 104 Euro abgebucht. Wenn man das x4 nehme würde wären wir bei 416 Euro : 2 (da zwei Personen) = 208 Euro für 1 Jahr

Für zwei Jahre die das JC nachzahlen muß wären das 416 Euro. Bezahlt haben sie aber nur 220 Euro.

Daher die Frage, ob hier nur die Wasserkosten vom JC bezahlt werden müssen oder auch die Kosten für Kanal? Wie sich der Betrag zusammen setzt steht übrigens nicht im Bescheid.

Muß das JC also Kanal auch bezahlen, dann muß ich Widerspruch einlegen. Wäre euch somit für eine Antwort diesbezüglich dankbar. Nicht das ich Widerspruch wegen fehlender Zahlung einreiche und die müssen das nicht bezahlen. Kann ich hier einen Screeshot einfügen?

Gruß!
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ronald BW am 11. Juni 2024, 18:58:43
Kanal ist Kosten für Abwasser
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Rotti am 11. Juni 2024, 19:24:39
Zitat von: Ronald BW am 11. Juni 2024, 18:58:43Kanal ist Kosten für Abwasser
sind bestimmt auch zukünftige Kanalsanierungen im Preis, weil es jetzt Kanal heißt ich kannte auch nur Abwasserkosten.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 11. Juni 2024, 21:20:27
Ok danke euch! Ich habe die Abrechnungen ab 2020 eingereicht. Da war es auch schon so aufgeteilt in Kosten für a) Wasser und b) Kanal. Daher wusste ich jetzt nicht ob mit Abwasser tatsächlich auch die Kanalkosten gemeint sind und ob das JC die bezahlen muß. Bevor ich Widerspruch einlege, habe ich lieber nochmal nachgefragt. Dann kann deren Abrechnung aber nicht stimmen, denn dann komme ich auch über 400 Euro anstatt 220 Euro.

Wenn ihr weiter nach vorne scrollt, dann könnt ihr dort lesen, das ich gefragt habe, warum die einfach einige Bescheide von 2023 aufgehoben haben. Tatsächlich haben sie für 2023 nur 12 Euro (!) nachbezahlt. Ohne jegliche Begründung. Auch 2023 beliefen sich die Unkosten auf 104 Euro für Wasser und Kanal im Quartal. Hier möchte man wohl nochmal Geld einsparen, nachdem sie mich schon auf den Kosten für 2020 und 2021 haben sitzen lassen.

Widerspruch mache ich morgen fertig.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Ottokar am 14. Juni 2024, 09:41:48
Zitat von: Yessamin82 am 11. Juni 2024, 18:33:40Muß das JC also Kanal auch bezahlen, dann muß ich Widerspruch einlegen.
Ja und ja.
Das JC muss alle in der Betriebskostenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html) aufgeführten Kosten als solche anerkennen.
Mit "Kanal" ist das Abwasser gemeint, wie bereits geschrieben wurde. Falls die MA bei JC das anzweifeln, kann man sich das von der Stadt bestätigen lassen.
Titel: Aw: Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?
Beitrag von: Yessamin82 am 14. Juni 2024, 18:01:40
Danke Dir Ottokar! Den Link hab ich mir gleich mal abgespeichert. Widerspruch wurde eingereicht. Ich werde sobald ich Antwort habe. Vermutlich lässt man sich knapp 3 Monate Zeit.

Gruß!