Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Weihnachtszeit.

Hauptmenü

Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?

Begonnen von Yessamin82, 19. November 2023, 20:23:59

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Yessamin82

Ich tippe das hier mal rein Ottokar:

"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:

- vom 01.03.2024 bis 31.03. 2024 in Höhe von 270 Euro mehr als bisher bewilligt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 13.04. 2023, 16.05.2023, 29.06.2023, 10.10.2023, 26.12.2023, 03.01.2024 und 08.01.24 werden insgesamt insoweit aufgehoben.

Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgestzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01.03.2024 bis 31.03.2024 in folgender Höhe bewilligt:

Monatlicher Gesamtbetrag für März 2024 - da steht dann die Gesamtsumme die ich für März 2024 bekommen habe.

Was ich jetzt nicht verstehe - wie schon erwähnt sind in den 270 Euro die 220 Euro für die Heizungsrechnung inbegriffen. Verstehe ich das jetzt richtig, das die Differnz von 50 Euro für das Wasser für das erste Quartal 2024 ist? Das würde nämlich stimmen, da sich die Kosten im Quartal auf 102 Euro belaufen für zwei Personen.

Aber warum hebt die SB die Bescheide von 2023 auf, wenn hier gar keine Nachzahlung erfolgt ist? Das wären nochmal 200 Euro und dann nochmal 200 Euro für 2022. Beide Nachzahlungen betreffen jedoch den Überprüfungsantrag.

Nicht das ich jetzt Widerspruch einlege und die 50 Euro beziehen sich auf das erste Quartal 2024.

Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 10. April 2024, 16:18:19Verstehe ich das jetzt richtig, das die Differnz von 50 Euro für das Wasser für das erste Quartal 2024 ist?
Aufgrund dessen
Zitat von: Yessamin82 am 10. April 2024, 16:18:19vom 01.03.2024 bis 31.03. 2024 in Höhe von 270 Euro mehr als bisher bewilligt
würde ich das auch so sehen.
Das JC hat lediglich für März 2024 die Leistung neu berechnet.

Zitat von: Yessamin82 am 10. April 2024, 16:18:19Aber warum hebt die SB die Bescheide von 2023 auf, wenn hier gar keine Nachzahlung erfolgt ist?
Diese Frage kann ich so nicht beantworten.
Von wann bis wann geht denn dein aktueller Bewilligungszeitraum?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yessamin82

@Ottokar: der Weiterbewilligungsantrag wurde Mitte März eingereicht. Der noch aktuelle ist gültig bis 31.04.2024. Der neue Bescheid ist noch nicht da und würde dann ab 1. Mai gelten.

Ottokar

Da ein Bewilligungszeitraum i.d.R. 12 Monate umfasst, geht deiner vermutlich vom 01.05.2023 bis 30.04.2024.
Ich vermute deshalb, dass der Bescheid vom 13.04.2023 der Weiterbewilligungsbescheid für diesen Zeitraum war und alle nachfolgenden Bescheide Änderungsbescheide dazu.
Aufgehoben wurden diese lediglich hinsichtlich des Monats März 2024. Alle anderen Monate sind davon nicht betroffen.
Die Kosten für Wasser und Abwasser der Jahre 2022 und 2023 wird das JC im Ergebnis der Überprüfung dieser Zeiträume gemäß § 44 SGB X nachzahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yessamin82

So könnte es sein Ottokar. Ich schau mir diese Bescheide vom letzten Jahr mal an. Seltsam finde ich das irgendwie schon. Denn an sich hätte es ja gereicht den einen Bescheid von 2024 abzuändern bezüglich der Nachzahlung der 50 Euro. Als ich angerufen habe, meinte die SB das sich der Überprüfungsantrag auf 2022 bezieht. Dieser bezieht sich aber auch auf das Jahr 2023. Warum sie die Bescheide für 2023 aufgehoben hat, wollte sie mir nicht genauer erklären, weshalb ich dann hier nachgefragt habe, da ihr mir in dieser Hinsicht ja schon sehr geholfen habt. Sonst wüsste ich bis heute nicht, das das JC Wasser bezahlen muß.

Der Überprüfungsantrag müsste bis Mitte Mai beantwortet / bearbeitet werden. Dann hat das JC mal wieder die vollen 6 Monate ausgeschöpft. Blöd wäre nur, das ich dann keinen Widerspruch mehr einreichen könnte, da diese ja nur innerhalb von 4 Wochen geht und eine Woche ist schon rum.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll, da das mit den Bescheiden ja mehr oder weniger eine Vermutung ist, warum die aufgehoben wurden.

Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 11. April 2024, 17:43:24Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll, da das mit den Bescheiden ja mehr oder weniger eine Vermutung ist, warum die aufgehoben wurden.
Diese Vermutung kannst du leicht selbst überprüfen, indem du mal in diese Bescheide siehst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yessamin82

Ich habe mir die Bescheide inzwischen alle angeschaut. Zahlungen für Wasser für 2023 sind nicht erfolgt. Da wusste ich ja noch gar nicht, das das JC das bezahlen muß. Bei diesen Bescheiden handelt es sich lediglich um diverse Nachzahlungen wie z.B. Schornsteinfeger Rechnung, Heizungsrechnung, Reparaturen. Mit Wasser / Abwasser hat keiner dieser Bescheide etwas zu tun. Warum also hebt die SB die Bescheide von April 2023 bis Ende 2023 auf ohen das eine Nachzahlung für das Wasser erfolgt?

Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Ottokar

Das hatte ich doch schon geschrieben.
Diese Bescheide werden ja nicht zur Gänze aufgehoben, sondern nur die darin für den Monat März 2024 getroffene Leistungsentscheidung. Alle anderen Monate bleiben unverändert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yessamin82

Ok danke Ottokar! Dann brauche ich diesbezüglich keinen Widerspruch einlegen und warte nun einfach den Bescheid über den Überprüfungsantrag ab. Ich werde dann berichten.

Yessamin82

Ich möchte euch kurz auf dem Laufenden halten. Bisher habe ich weder bezüglich des Überprüfungsantrags einen Bescheid erhalten noch einen Cent an Rückzahlung. Man lässt sich hier anscheinend die vollen 6 Monate Zeit zur Bearbeitung oder legt es wieder mal auf einen Untätigkeitsklage an, die natürlich nach Ablauf der Frist meinerseits erfolgen wird.

Das ist schon äusserst frech erst jahrelang die Unkosten für Wasser nicht zu bezahlen und dann den Kunden auch noch ein halbes Jahr warten lassen. Daher nochmal die Fragen an euch - kann man gegen diese Person im JC vorgehen? Ich meine nicht die Bearbeitung des Überprüfungsantrages, da die Frist noch nicht ganz abgelaufen ist. Ich meine die Sachbearbeitung der Geldkasse die es vermutlich absichtlich versäumt hat die Kosten seit Antragsbeginn zu zahlen. Wenn man als Kunde seine Pflichten nicht erfüllt wird sofort sanktioniert. Diese Person hat ihre Pflichten verletzt und mich hat das letztendlich mehrere hundert Euro in zwei Jahren gekostet, die nicht mehr zurückgezahlt werden, da "verjährt". Ich möchte das nicht einfach so auf sich beruhen lassen. Geschäftsleitung informieren?

Yessamin82

Hallo,

der Bescheid Überprüfungsantrag ist da. Meine Frage an euch: wird hier nur Wasser / Abwasser bezahlt oder auch Kanal?

Gruß!

Ronald BW

Es gibt Wasser und Abwasser
Abwasserkanal gibt es auch, der ist für das Abwasser.
Zahlst du da was getrennt? oder doppelt?

Sheherazade

Zitat von: Yessamin82 am 11. Juni 2024, 12:33:43Meine Frage an euch: wird hier nur Wasser / Abwasser bezahlt oder auch Kanal?

Wir bezahlen Frischwasser an den Wasserversorgungsverband und Abwasser inkl. Kanalgebühren an die Gemeinde - das würde bei uns komplett in die KdU gehören.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yessamin82

Also auf dem Abrechnungsbescheid der Stadt ist das so aufgeführt:

1. Wasser 59 Euro
2. Kanal 45,00 Euro

Pro Quartal werden insgesamt 104 Euro abgebucht. Wenn man das x4 nehme würde wären wir bei 416 Euro : 2 (da zwei Personen) = 208 Euro für 1 Jahr

Für zwei Jahre die das JC nachzahlen muß wären das 416 Euro. Bezahlt haben sie aber nur 220 Euro.

Daher die Frage, ob hier nur die Wasserkosten vom JC bezahlt werden müssen oder auch die Kosten für Kanal? Wie sich der Betrag zusammen setzt steht übrigens nicht im Bescheid.

Muß das JC also Kanal auch bezahlen, dann muß ich Widerspruch einlegen. Wäre euch somit für eine Antwort diesbezüglich dankbar. Nicht das ich Widerspruch wegen fehlender Zahlung einreiche und die müssen das nicht bezahlen. Kann ich hier einen Screeshot einfügen?

Gruß!