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Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?

Begonnen von Yessamin82, 19. November 2023, 20:23:59

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Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 01. Dezember 2023, 17:55:00Muß das Jobcenter per Brief bestätigen, das der Überprüfungsantrag eingegangen ist?
nein

Zitat von: Yessamin82 am 01. Dezember 2023, 17:55:00Hat das Jobcenter bei einem Überprüfungsantrag 3 oder 6 Monate Zeit zur Bearbeitung?
Zur Bearbeitung von Anträgen hat das 6 Monate Zeit. Diese Frist für den Überprüfungsantrag betrifft hier aber in der Praxis nur bereits beendete Bewilligungszeiträume.
Was den aktuellen Bewilligungszeitraum betrifft, ist hier § 48 Abs. 1 SGB X vorrangig, das JC muss danach bereits aufgrund seiner Kenntnis über das Entstehen der Wasser- und Abwasserkosten unabhängig vom Überprüfungsantrag diese Kosten im aktuellen Bewilligungsbescheid berücksichtigen und zwar rückwirkend zum Beginn des Bewilligungszeitraumes. Dazu ist kein Antrag erforderlich, dass muss das JC bereits von gesetzeswegen tun.

Anstatt abzuwarten, ob und dass das JC hier selbst dieser Obliegenheitspflicht nachkommt, wäre es möglicherweise angebracht, das JC hier unter Nachweis der bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten für Wasser- und Abwasser zusätzlich schriftlich aufzufordern, diese Kosten unverzüglich und rückwirkend zum Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraumes gemäß § 48 Abs. 1 SGB X anzuerkennen und entsprechend höhere Leistungen zu bewilligen.
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Yessamin82

@Ottokar: der Antrag wurde vor ca. 8 Tagen eingereicht. Kann ich mich denn da überhaupt jetzt schon mit einem weiteren Schreiben an das JC wenden? Ich vermute, das dann wieder nicht reagiert wird oder es in einem Schreiben heisst "die Bearbeitung benötigt einige Zeit". Ich wüsste jetzt auch wieder nicht wie ich das neue Schreiben formulieren soll. Ich bin darin einfach nicht so bewandert, sag ich mal.

Yessamin82

Hier steht das das JC 6 Monate Zeit hat zur Bearbeitung eine Überprüfungsantrages. In wie weit diese Aussagen in dem Bericht stimmen, weiß ich leider nicht, da ich mich zu wenig damit auskenne, aber ich kann mir kaum vorstellen, das ich nach einer Woche da schon einen Brief einreichen kann, weil noch keine Antwort kam:

https://rightmart.de/ratgeber/ueberpruefungsantrag-stellen#:~:text=Achtung%3A%20Überprüfungsantrag%20hat%20keine%20aufschiebende%20Wirkung&text=Dafür%20müssen%20Sie%20bei%20der,auf%20Aussetzung%20der%20Vollziehung%20stellen.

Ottokar

Wie ich schon in Beitrag #15 schrieb, hat der Hinweis auf die Berücksichtigung der Kosten für Wasser und Abwasser im aktuellen Bewilligungszeitraum nichts mit dem Überprüfungsantrag zu tun.
Du kannst sofort unter Nachweis/Vorlage der Rechnungen, Abschlagsforderungen etc. (immer Kopien versenden) fordern, dass diese Kosten berücksichtigt werden.
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Yessamin82

Nochmals vielen Dank Ottokar! Dann reiche ich das Schreiben zu dem Du mir geraten hast ein.

Yessamin82

Schreiben wurde eingereicht. Was kann ich machen, wenn (wie ich vermute) das JC nach 8 Tagen immer noch nicht reagiert hat? Kann man Untätigkeitsklage in diesem Fall beim SG einreichen oder wie kann / sollte ich dann vorgehen?

Ottokar

Du solltest dem JC schon 2 Wochen Zeit geben.
Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten für Wasser und Abwasser?
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Yessamin82

Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:36:32Du solltest dem JC schon 2 Wochen Zeit geben.
Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten für Wasser und Abwasser?

Dann ist vermutlich im Dezember nicht mehr mit Rückzahlung zu rechnen, da es in Richtung Weihnachten und somit Feiertage und Neujahr geht. Ich frage deshalb mein Dispo erschöpft ist und ich jetzt am Monatsanfang ohne Geld da stehe. Ich musste Reparaturen bezahlen für die das JC nicht aufgekommen ist.

EDIT: die Beträge für Wasser und Abwasser werden jeweils einzeln immer im Vierteljahr abgebucht. Also Grundsteuer, Wasser und Kanal

Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 05. Dezember 2023, 16:15:41Ich musste Reparaturen bezahlen für die das JC nicht aufgekommen ist.
Bitte mal genauer.

Zitat von: Yessamin82 am 05. Dezember 2023, 16:15:41EDIT: die Beträge für Wasser und Abwasser werden jeweils einzeln immer im Vierteljahr abgebucht. Also Grundsteuer, Wasser und Kanal
Das beantwortet meine Frage nicht:
Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:36:32Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten für Wasser und Abwasser?
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Yessamin82

@Ottokar: zwei Reparaturen wurden nicht bezahlt. Zum einen war die Tür vom Schlafzimmer zum Balkon raus kaputt, die ließ sich nicht mehr richtig schliessen und somit zog die Kälte ins Zimmer. Da hätte man umsonst geheizt, hätte man das nicht reparieren lassen. Das JC wollte ein Gutachten von der Firma, die das repariert hat. Einerseits sind diese Gutachten kostenpflichtig und die Kosten will das JC nicht übernehmen, zum Anderen muß und möchte ich nicht jeder Firma auf die Nase binden, das ich Bürgergeld beziehe, denn die Firma möchte wissen, warum ein Gutachten notwendig ist. Die andere Reparatur war eine Jalousie an der Balkontür, die sich nicht mehr öffnen ließ, weil zwei dieser Teilstücke zerbrochen sind. Auch hier keine Zahlung ohne Gutachten.

Wenn man für ein Gutachten schon zwischen 10-15 Euro zahlen soll, dann brauche ich die Rechnung nicht einreichen, denn dann kommen diese Kosten ja auch noch auf einen zu. Hat das JC das Recht hier Gutachten zu fordern?

Die Kosten für Wasser und Abwasser sind ja immer unterschiedlich, je nach Verbrauch. Ich kann jetzt mal grob für das Jahr 2023 rechnen. Im Quartal sind das für Wasser ca. 50 Euro. Im Monat also ungefähr um die 16 Euro. Kanal hab ich jetzt nicht im Kopf, müsste ich die Abrechnungen raussuchen.

Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 16:25:05Im Monat also ungefähr um die 16 Euro.
Danke, das wollte ich wissen.
Wenn das JC im aktuellen Bewilligungszeitraum die die Kosten nicht zeitnah anerkennt, könnte man dazu beim SG den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen.

Was die Reparaturen betrifft, ist die Forderung des JC nach einem Gutachten und davon die Kostenübernahme abhängig zu machen klar rechtswidrig.
Lt. § 22 Abs. 2 SGB II hat das JC auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum als Bedarfe anzuerkennen. Dafür ist kein Gutachten erforderlich, da reicht eine Besichtigung aus. Im Übrigen muss das JC hier von amtswegen ermitteln, stattdessen ein Gutachten zu fordern und so die Obliegenheitspflichten auf dich zu übertragen, ist schlicht rechtswidrig.
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Yessamin82

Hallo Ottokar,

dann warte ich bezüglich dem Überprüfungsantrag jetzt mal 14 Tage noch ab. Ich habe das Schreiben das die Zahlung unverzüglich erfolgen muß ja erst vor ein paar Tagen eingereicht. Wenn dann nichts kommt, dann wäre es sehr nett von Dir, wenn Du mir schreiben könntest wie ich so eine einstweilige Anordnung beim SG beantragen kann.

Die Begründung für die Forderung für die Gutachten lautete quasi das nur Reparaturen bezahlt werden, die unbedingt sofort ausgeführt werden müssen. Was sich also "rausschieben" lassen könnte, wird nicht bezahlt. Ich denke jedoch es ist wirklich erforderlich gewesen die Tür zum Balkon reparieren zu lassen, da wir nun mal Herbst haben. Was nützt es, wenn man das Schlafzimmer beheizt, wenn die Kälte durch einen ca. 2m langen Türspalt kommt? Da hat es richtig reingezogen. Ausserdem hat die Tür immer laut gekracht beim Öffnen, weil irgendwas mit dem Scharnier war, das musste neu eingestellt werden.

Bei dieser Rechnung sind die 4 Wochen bezüglich dem Widerspruch aber schon um, weil ich da eh keine Chance sah, das die Kosten übernommen werden. Bei der anderen Rechnung wäre aber ein Widerspruch noch möglich.


Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 21:14:45Bei dieser Rechnung sind die 4 Wochen bezüglich dem Widerspruch aber schon um, weil ich da eh keine Chance sah, das die Kosten übernommen werden.
Dann stelle bezüglich des Ablehnungsbescheides dieser Rechnung einen Überprüfungsantrag, oder einen erneuten Antrag.
Bei den anderen würde ich Widerspruch einlegen.
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Yessamin82

Zitat von: Ottokar am 07. Dezember 2023, 15:52:04
Zitat von: Yessamin82 am 06. Dezember 2023, 21:14:45Bei dieser Rechnung sind die 4 Wochen bezüglich dem Widerspruch aber schon um, weil ich da eh keine Chance sah, das die Kosten übernommen werden.
Dann stelle bezüglich des Ablehnungsbescheides dieser Rechnung einen Überprüfungsantrag, oder einen erneuten Antrag.
Bei den anderen würde ich Widerspruch einlegen.

Hab ich jetzt gemacht. Ich melde mich wieder, wenn ich Bescheide bzw. Schreiben vom JC bekommen habe.

Gruß!

Yessamin82