Hallo , das Sozialamt möchte eine Pflegefachkraft nach Hause schicken ob die Verhinderungspflege gegeben ist .
Man hat die Erstattung eingerichtet mit allen unterlagen und angefragt den Sachstand darauf hin kommt sie möchten eine pflegekraft schicken um zu prüfen ob die Vorraussetzungen für eine Verhinderungspflege gegeben ist .
Nennt sich Beratungszentrum für ältere ,pflegebedürftige und körperbehinderte menschen .
Gibt es neuerdings keine Verhinderungspflege beim Sozialamt?
Die Pflegebedarfsprüfung ist ein geeignetes Vorgehen bei der Anspruchsermittlung und evtl. auch in deinem Interesse, denn das Sozialamt kann mglw. höhere Leistungen erbringen als die Pflegekasse. Daher gebe ich die Empfehlung, die Pflegefachkraft einzulassen.
Zitat von: begees am 23. November 2023, 22:31:56Die Pflegebedarfsprüfung ist ein geeignetes Vorgehen bei der Anspruchsermittlung und evtl. auch in deinem Interesse, denn das Sozialamt kann mglw. höhere Leistungen erbringen als die Pflegekasse. Daher gebe ich die Empfehlung, die Pflegefachkraft einzulassen.
Das mag sein .Es wurde aber nichts weiter beantragt sondern nur die Verhinderungspflege Erstattung eingereicht und zwar weniger als 1000 euro
Wie will man hier eine Erbrachte Verhinderungspflege prüfen stelle ich mir die Frage ,wenn die Verhinderungspflege bereits schon getätigt worden ist ? Ich als pflegende Person bin ja wieder da
Du darfst dein Zuhause mit Kameras die sowohl Ton, als auch Sprache aufzeichnen versehen.
Das ist dein Recht in deiner Wohnung.
Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D
Es ist dein Recht! Öffentlich aufzuzeichnen. Öffentlich, transparent mit DSGVO Schild am Eingang und vorherriger Mitteilung. =D
Insgesamt, kann ich dir sagen, dass du mitwirken musst, aber es genügend andere Möglichkeiten gibt. Video. Fotos. Selber schriftlich Bestätigen, dass du alleine Wohnst. Oder auch ein Video von den Räumen machst. Klingelschild, etc. Mitwirken, bedeutet, mitwirken, So kannst du erstmal auf deren Reaktion abwarten.
Für die ist das nur eine einfache Möglichkeit, mal zu schauen und so deinen persönlichen Raum zu verletzen. Kenne deine Rechte.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 14:19:48Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D
Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen der komplette Unfug ist.
Zitat von: Bimimaus5421 am 23. November 2023, 20:15:52Hallo, das Sozialamt möchte eine Pflegefachkraft nach Hause schicken ob die Verhinderungspflege gegeben ist .
Mach dir den § 14 (Beratung) SGB I zu eigen und stelle im Rahmen der Beratung nach § 14 Fragen zum Vorgehen. Fragen zur rechtlichen Grundlage; Fragen zum Datenschutz; Fragen zum genauen Ablauf; Fragen, ob dieses Vorgehen geeignet ist eine bereits erfolgte Verhinderungspflege zu überprüfen/hinterfragen usw.. Alles, was so durch den Kopf geht.
Die Fragen sollen umfassend beantwortet und von pauschalen Antworten soll abgesehen werden.
Zitat von: Jimmy Neutron am 27. November 2023, 23:08:05Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 14:19:48Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D
Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen der komplette Unfug ist.
Ich kritisiere dich nicht. Auch deine Aussagen sind gut.
Ich kann dir bestätigen, das wir beim MDK sogar, es geschaft haben, dass keiner von den Gutachtern die Pflegebegutachtugn durchführen will. Und die Krankenkasse damit nicht genau weiß umzugehen, und die uns bereits seit mehreren Monaten jede Woche 80€ überweisen. Weil die ihrer gesetzlichen Frist nicht nachkommen können.
Und beim JobCenter haben wirklich einige mit dieser argumentation nachgegeben. Du darfst bei dir zuhasue filme. Und wer von dennen will sich schon bei der Arbeit filmen lassen. =D
Ich bitte dich nochmal höflich, zumindest das was du nicht verstehst, nicht gleich runter zu reden.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 23:22:13Ich kann dir bestätigen, das wir beim MDK sogar, es geschaft haben, dass keiner von den Gutachtern die Pflegebegutachtugn durchführen will. Und die Krankenkasse damit nicht genau weiß umzugehen, und die uns bereits seit mehreren Monaten jede Woche 80€ überweisen. Weil die ihrer gesetzlichen Frist nicht nachkommen können.
Auch diese Aussage halte ich für groben Unfug.
Falls die Pflegekasse es versäumt, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags einen schriftlichen Bescheid zu erteilen oder die verkürzten Begutachtungsfristen nicht einzuhalten, ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, nach Ablauf der Frist für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung umgehend
70 Euro an die Antragstellerin oder den Antragsteller zu zahlen. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu verantworten hat. Es liegt in der Verantwortung des Antragsstellers zum einen die Begutachtung zu ermöglichen. Das Verletzen der Persönlichkeitsrechte von Gutachtern des MdK ist von diesen sicherlich nicht hinzunehmen. Die Zahlung von 70 Euro ist im § 18c Abs. 5 SGB XI geregelt und widerlegt m.E. abschließend die Behauptung, dass jede Woche 80 Euro gezahlt werden sollen. Ansonsten wäre die Krankenkasse schon selten dämlich. Dieses Verhalten würde ich pers. in die Ecke der Reichsbürger und Konsorten einordnen.
Ganz abgesehen davon verzögert ein Antragssteller so aktiv sein eigenes Verfahren. Selbst bei Zahlung der 70 Euro wöchentlich komme ich bei vier Wochen auf 280 Euro. Ab Pflegegrad 2 erhält der Pflegebedürftig bereits 316 (2023) bzw. 332 (ab 2024).
In jedem Fall ist davon abzuraten eine Begutachtung zu umgehen, in dem man seine Wohnung mit Kameras ausstattet.
Letztendlich ist auch die Behauptung, dass einige im JC mit dieser Argumentation nachgegeben haben, fern ab der Realität. In den Fällen, in den ein Hausbesuch Teil der Mitwirkungspflicht ist, verletze ich mit ebendiesem Vorgehen die selbige.
Dann sind es halt 70€. Ich bin da nicht so genau. Ich hab ganz andere Stärken.
Anscheinend hältst du dich für so schlau, dass du dem Anderen dann gar nicht mehr zuhören willst. Bist du neidisch oder was?
Jeder Mitarbeiter, vor allem im öffentlichen Bereich hat bei der Ausführung kein privates Persönlichkeit recht. Nicht wenn er einfach bei der Arbeit von einer Kamera aufgenommen wird. Die Reichen haben sogar Überwachungskammeras. Briefkasten die den Postboten erfassen wen er etwas reinwirft. Und vieles mehr. Und wenn du den MDK oder das JobCenter betrittst wirst du ebenfalls VideoÜberwacht. Da wird auch alles aufgezeichnet.
Ich hab mir deine Beiträge durchgelesen. Du bist sehr destruktiv und wertes vieles ab. Wenn du so schlau bist, warum hilfst du nicht mehr. Oder willst du nur zeigen, was du weißt. In jedem Beitrag machst du andere nieder. Bleib doch bei dir. Wir alle haben die unterschiedlichsten Strategien erfolgreich zu sein. Deine sind auch gut.
Ich ignorier dich nun. Erinnerst mich eher an einen EnergieVampir. =)
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Dann sind es halt 70€. Ich bin da nicht so genau. Ich hab ganz andere Stärken.
:yes: vor allem Kritikfähigkeit
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Jeder Mitarbeiter, vor allem im öffentlichen Bereich hat bei der Ausführung kein privates Persönlichkeit recht. Nicht wenn er einfach bei der Arbeit von einer Kamera aufgenommen wird.
Dies ist sachlich nun mal nicht korrekt. Der Mitarbeiter, der einen notwendigen Hausbesuch macht, weil jemand Gelder beantragt, gibt nicht sein Persönlichkeitsrecht an der Haustür ab.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Die Reichen haben sogar Überwachungskammeras.
Man muss nicht reich sein, um Überwachungskameras zu installieren. Und wenn der Reiche jemand zu sich einlädt und von dem was will, wird er auf dessen Forderung hin, die Kamera ausschalten müssen.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Briefkasten die den Postboten erfassen wen er etwas reinwirft.
wenn die Kamera dabei das Gesicht des Postboten erfasst, ist das ebenfalls nicht erlaubt.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Und vieles mehr. Und wenn du den MDK oder das JobCenter betrittst wirst du ebenfalls VideoÜberwacht. Da wird auch alles aufgezeichnet.
Das ist öffentlicher Raum und keine Privatwohnung
Zitat von: Jimmy Neutron am 27. November 2023, 23:08:05Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 14:19:48Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D
Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen der komplette Unfug ist.
Zitat von: Bimimaus5421 am 23. November 2023, 20:15:52Hallo, das Sozialamt möchte eine Pflegefachkraft nach Hause schicken ob die Verhinderungspflege gegeben ist .
Mach dir den § 14 (Beratung) SGB I zu eigen und stelle im Rahmen der Beratung nach § 14 Fragen zum Vorgehen. Fragen zur rechtlichen Grundlage; Fragen zum Datenschutz; Fragen zum genauen Ablauf; Fragen, ob dieses Vorgehen geeignet ist eine bereits erfolgte Verhinderungspflege zu überprüfen/hinterfragen usw.. Alles, was so durch den Kopf geht.
Die Fragen sollen umfassend beantwortet und von pauschalen Antworten soll abgesehen werden.
Danke
Der Pflegefachkraft die die Verhinderungspflege beführworten muss ,schon einige Fragen gestellt die nicht beantwortet wurden .
@ Paul ich sehe dies als reine Schikane um um die Erstattung der Verhinderungspflege rumzukommen nicht zu erstatten.
Warum sollte hier fremde Leute in die Wohnung lassen die durch das GG geschützt ist und nachträglich was gibt es da zu prüfen ?
Das kann man garnicht prüfen .
Das ist ja der Trick damit sie noch weiteres konstruieren wollen um nicht zu zahlen.
Bestes Beispiel meine Mutter bekommt Bescheid über Pflegegeld mit alten Beitrag von 545euro obwohl schon im nächsten Jahr 573 € geben soll ist sogar schon beschlossen.
@ Bimimaus5421
Wenn du mir das Schreiben gibt, dass die deine Wohnung sehen wollen, schau ich mir das gerne genauer an.
Total absurd. =D
@ paul, in dem Schreiben steht drin das ich für meine Mutter die Verhinderungspflege beantragt habe ,was nicht stimmt, denn meine Mutter hat den Antrag gestellt.
Und das das Sozialamt die Pflegefachkraft beauftragt hat zu prüfen ,ob die Vorraussetzungen für eine Verhinderungspflege gegeben ist und man bittet die Pflegefachkraft anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.
Eine Freundin die die letzten Jahre die Verhinderungspflege gemacht hatte ,hat die Pflegefachkraft per Email angeschrieben um Antwort gebeten was konkret geprüft werden soll und das einem nicht bekannt ist das getätige Verhinderungspflege geprüft wird.
Darauf hin hatte man der Freundin geantwortet das die Pflegefachkraft all ihre Hilfeempfänger sehen muss um den Bedarf zu beurteilen .Ihre Aufgabe wäre es den Bedarf einer persönlichen Begutachtung zu beurteilen und es klar ist das sie die Verhinderungspflege beführworten muss und sich daher ersteinmal einen Überblick über die Situation verschafft und daher meine Freundin bittet meine Mutter sich bei der Pflegefachkraft meldet um einen Termin abzumachen
Also steht da gar nicht, dass da jemand unbedingt irgendwas in der Wohnung prüfen möchte? Es klingt eher danach, als ob man Rückfragen hätte die sich u.U. sogar am Telefon klären lassen können. So ein Termin kann ja auch bei denen stattfinden. Minimum da anrufen und nachfragen was genau da geklärt werden soll würde ich sehr zeitnah tun, sonst wird ziemlich sicher abgelehnt weil ihr euch nicht gemeldet habt.
Zitat von: Maunzi am 11. Dezember 2023, 14:35:38Also steht da gar nicht, dass da jemand unbedingt irgendwas in der Wohnung prüfen möchte? Es klingt eher danach, als ob man Rückfragen hätte die sich u.U. sogar am Telefon klären lassen können. So ein Termin kann ja auch bei denen stattfinden. Minimum da anrufen und nachfragen was genau da geklärt werden soll würde ich sehr zeitnah tun, sonst wird ziemlich sicher abgelehnt weil ihr euch nicht gemeldet habt.
Falsch das hätte ich schreiben sollen.
Als Überschrift steht Hausbesuch
Auch dann wäre es ratsam sich dort umgehend zu melden, man kann am Telefon immernoch klären was genau die nun wollen. Kann durchaus auch ein falsch gesetzter Textbaustein sein oder sie hat etwas missverstanden, das Datum wurde ggf falsch gelesen etc pp. Ist jedenfalls die bessere Lösung als im Forum rätselraten zu spielen, das kostet nicht nur Zeit sondern ggf auch das Geld der Verhinderungspflege wenns ganz dumm läuft und Fristen verpasst werden.
Zitat von: Maunzi am 13. Dezember 2023, 09:44:44Auch dann wäre es ratsam sich dort umgehend zu melden, man kann am Telefon immernoch klären was genau die nun wollen. Kann durchaus auch ein falsch gesetzter Textbaustein sein oder sie hat etwas missverstanden, das Datum wurde ggf falsch gelesen etc pp. Ist jedenfalls die bessere Lösung als im Forum rätselraten zu spielen, das kostet nicht nur Zeit sondern ggf auch das Geld der Verhinderungspflege wenns ganz dumm läuft und Fristen verpasst werden.
Man telefoniert nicht mit diesen Verbrecher die sowieso machen was Sie wollen.
Es wird nicht einmal auf Schriftsätze reagiert.
Es ist zwecklos mit denen zu telefonieren , da Sie gerne verklagt werden wollen und alles an die Rechtstelle schicken .
Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Man telefoniert nicht mit diesen Verbrecher die sowieso machen was Sie wollen.
Naja, dann mach es halt nicht, ist ja deine Entscheidung.
(Ich finde übrigens den Begriff "Verbrecher" in diesem Zusammenhang völlig unangebracht.)
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.
Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann.
Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts?
Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll.
Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.
Steht da nichts im Schreiben?
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.
Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann .
Das was du da ansprichst ist das Pflegeld nach § 11 ergänzend mit der Hilfe zur Pflege ,wenn das Pflegegeld nicht ausreicht .
Meine Mutter bekommt aber nur das Pflegegeld vom Sozialamt nach Hilfe zur Pflege nach § 61 .66 SGB 12 ,weil Sie keinen Anspruch nach SGB 11 sondern nach SGB 12 .
Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts? Nein nach SGB 11 nicht .
Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll. Mir auch nicht .
Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.
Steht da nichts im Schreiben?
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.
Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann.
Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts?
Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll.
Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.
Genau . Und der Erstattungsbetrag war unter 1000 € für diese Jahr .
Steht da nichts im Schreiben? Nein ,Wie ich schon in den vorherigen Post erläutert habe
Nur wir möchten Hausbesuch machen ,das die Pflegekraft angeblich ihre Schützlinge sehen will oder möchte das Sozialamt hat der den Auftrag gegeben
Meine Mutter erfüllt seit über 4 Jahren die Vorraussetzungen Dauerhaftes MDK Gutachten
Hab mal entzerrt, denn sonst kann man nichts lesen
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann
dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Das was du da ansprichst ist das Pflegeld nach § 11 ergänzend mit der Hilfe zur Pflege ,wenn das Pflegegeld nicht ausreicht .
Meine Mutter bekommt aber nur das Pflegegeld vom Sozialamt nach Hilfe zur Pflege nach § 61 .66 SGB 12 ,weil Sie keinen Anspruch nach SGB 11 sondern nach SGB 12 .
Frage 2
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts?
dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Nein nach SGB 11 nicht
ok
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll.
dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Mir auch nicht
und noch
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.
dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Genau . Und der Erstattungsbetrag war unter 1000 € für diese Jahr .
Wie ich schon in den vorherigen Post erläutert habe
Nur wir möchten Hausbesuch machen ,das die Pflegekraft angeblich ihre Schützlinge sehen will oder möchte das Sozialamt hat der den Auftrag gegeben
Meine Mutter erfüllt seit über 4 Jahren die Vorraussetzungen Dauerhaftes MDK Gutachten
mir fällt dazu nur ein, dass das nicht unüblich ist, auch wenn man z.B. nur Geld von der Pflegekasse bekommt, dass das regelmäßig, aber in großen Zeitabständen, per Hausbesuch nochmals geprüft wird und ein Bericht angefertigt wird, was der Betreffende benötigt, wie es ihm geht, ein Pflegebericht.
Kann mir nur sowas vorstellen :weisnich:
Ich betreue drei pflegebedürftige Personen, einschl. auf das Jahr verteilte Verhinderungspflege.
Alle sechs Monate muss eine häusliche Pflegeberatung stattfinden, das ist in den Bescheiden über die Feststellung des Pflegegrades durch die Pflegekasse nach SGB XI so festgesetzt worden.
Im Ausgangsfall werden allerdings keine Leistungen nach dem SGB XI, sondern ausschließlich nach dem SGB XII erbracht (zumindest verstehe ich das so). Dann aber ist die Pflegebedarfsfeststellung und Bedarfsüberprüfung Sache des Sozialhilfeträgers. Dieser entscheidet selbst, welche Überprüfungsmaßnahmen er vornehmen möchte und in welchen zeitlichen Abständen. Insofern könnten beim Sozialamt Zweifel aus irgendwelchen Gründen aufgekommen sein, die es auszuräumen gilt.
Es wurde ja schon mehrfach der Hinweis gegeben, dort mal anzufragen. Mit welchem Ergebnis ist das denn erfolgt?
Zitat von: begees am 14. Dezember 2023, 09:36:15Ich betreue drei pflegebedürftige Personen, einschl. auf das Jahr verteilte Verhinderungspflege.
Alle sechs Monate muss eine häusliche Pflegeberatung stattfinden, das ist in den Bescheiden über die Feststellung des Pflegegrades durch die Pflegekasse nach SGB XI so festgesetzt worden.
Im Ausgangsfall werden allerdings keine Leistungen nach dem SGB XI, sondern ausschließlich nach dem SGB XII erbracht (zumindest verstehe ich das so). Dann aber ist die Pflegebedarfsfeststellung und Bedarfsüberprüfung Sache des Sozialhilfeträgers. Dieser entscheidet selbst, welche Überprüfungsmaßnahmen er vornehmen möchte und in welchen zeitlichen Abständen. Insofern könnten beim Sozialamt Zweifel aus irgendwelchen Gründen aufgekommen sein, die es auszuräumen gilt.
Es wurde ja schon mehrfach der Hinweis gegeben, dort mal anzufragen. Mit welchem Ergebnis ist das denn erfolgt?
Die häusliche Pflegeberatung nach paragraf 37 sgb 11 abs 3 wird regelmäßig alle 6 Monate in Anspruch genommen .Ist meine Mutter ja dazu verpflichtet .
Das meinst du doch ?
Wenn du etwas willst (das Geld erstattet bekommen) und die dafür etwas wollen (mit dir sprechen), dann werden die sicherlich nix erstatten wenn keine Antwort kommt. Und auch wenn keine Fristen genannt werden gehe ich stark davon aus, dass sie nix mehr zahlen werden solltest du dich erst nach vielen Monaten/Jahren bei ihnen melden.
Im schlimmsten Fall wird man bei konsequentem Ignorieren von deren Schreiben/Aufforderungen eventuell auch die (Pflege)leistungen gänzlich einstellen. Ihr dürftet bei den Leistungen sicherlich eine gewisse Mitwirkungspflicht (mag anders heißen aber im Grunde genommen das selbe sein) haben. Daher immernoch mein Rat: fragt doch wenigstens mal was die wollen und theoretisiert das nicht tagelang im Forum. Wissen wird am ehesten die Dame die das Schreiben verfasst hat wieso, weshalb, warum. So können hier nur 100 Theorien verfasst werden die keinem wirklich weiterhelfen, da keiner hier diese Dame sein dürfte. Deine Frage was sie genau prüfen will lässt sich also nur so prüfen indem du Kontakt suchst.
So der Hausbesuch konnte abgwehrt werden und nun wurde die Verhinderungspflege bezahlt zwar zu wenig ,dagegen wird auch vorgegangen.
Ist immer wichtig sich zu wehren . Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt...😁
Huch !
Ich bin hier mal gerade so reingeschmökert.
Was ist denn bitteschön eine "Verhinderungspflege" ??
Sowas habe ich ja noch nie gehört ! :schock:
Favorit fürs Unwort des Jahres ??
Gibt es vielleicht auch "Verhinderungsmutterschaft" ?
"Verhinderungsschwangerschaft"... ?
"Verhinderungsnochirgendwas" ?
:scratch:
https://lmdfdg.com/?q=Verhinderungspflege
Zitat von: Vollloser am 26. Januar 2024, 23:11:37Ich bin hier mal gerade so reingeschmökert.
Was ist denn bitteschön eine "Verhinderungspflege" ??
Sowas habe ich ja noch nie gehört ! :schock:
Favorit fürs Unwort des Jahres ??
Man könnt auch einfach die Klärung seiner Frage oder offensichtlichen Missverständnisses abwarten (oder googeln), ehe man sich aufregt und nach "Unwort" ruft .
Wenn die Pflegeperson verhindert ist (krank, Urlaub, ein paar Stunden unterwegs) sozusagen, damit jemand einspringt. Und der bekommt Geld, dass der/die Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält.
Wieso sollte eine finanzielle und praktische Hilfe und Unterstützung- vor allem für die Pflegeperson, um sie zu entlasten- schockierend sein?
Zitat von: Vollloser am 26. Januar 2024, 23:11:37Gibt es vielleicht auch "Verhinderungsmutterschaft" ?
"Verhinderungsschwangerschaft"... ?
"Verhinderungsnochirgendwas" ?
:scratch:
:wand: Nein gibt es nicht, da man eine Schwangerschaft nicht für ein paar Stunden irgendwem anders geben kann.
Und Mutter ist man oder nicht.
Allerdings kann kann Kinder durchaus zur Betreuung z.B. zu einer Tagesmutter bringen, die dann irgendwie auch so eine Art "Verhinderungsmutter" macht.
Nennt man halt nicht so, weil es recht unsinnig wäre, im Gegensatz zur Verhinderungspflege.
Tja,einige wissen anscheinend nicht wie man Google benutzt?🙈
Hu hu hu, uiuiuiui !
Falsche Fragen stellen, ist hier also auch schwierich !?
:schock: :scratch:
Zitat von: Vollloser am 27. Januar 2024, 09:43:54Falsche Fragen stellen, ist hier also auch schwierich !?
Nein, aber auch hier macht immer noch der Ton die Musik.
Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2024, 09:45:54Nein, aber auch hier macht immer noch der Ton die Musik.
Hm. Na wenn ich jemand in diesem Forum hier mit "falscher Musik" belästigt habe, möchte ich mich dafür entschuldigen.
Tja - irgendwie bin ich für diese ganze Materie wohl echt nicht gemacht - habe ich tatsächlich langsam selber das Gefühl !
:scratch: