Sozialamt möchte wegen Verhinderungspflege Hausbesuch machen

Begonnen von Bimimaus5421, 23. November 2023, 20:15:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Bimimaus5421

Zitat von: Maunzi am 13. Dezember 2023, 09:44:44Auch dann wäre es ratsam sich dort umgehend zu melden, man kann am Telefon immernoch klären was genau die nun wollen. Kann durchaus auch ein falsch gesetzter Textbaustein sein oder sie hat etwas missverstanden, das Datum wurde ggf falsch gelesen etc pp. Ist jedenfalls die bessere Lösung als im Forum rätselraten zu spielen, das kostet nicht nur Zeit sondern ggf auch das Geld der Verhinderungspflege wenns ganz dumm läuft und Fristen verpasst werden.

Man telefoniert nicht mit diesen Verbrecher die sowieso machen was Sie wollen.
Es wird nicht einmal auf Schriftsätze reagiert.
Es ist zwecklos mit denen zu telefonieren , da Sie gerne verklagt werden wollen und alles an die Rechtstelle schicken .

Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.

lisa63

Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Man telefoniert nicht mit diesen Verbrecher die sowieso machen was Sie wollen.
Naja, dann mach es halt nicht, ist ja deine Entscheidung.


(Ich finde übrigens den Begriff "Verbrecher" in diesem Zusammenhang völlig unangebracht.)

september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.
Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann.

Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts?

Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll.

Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.

Steht da nichts im Schreiben?

Bimimaus5421

Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.
Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann  .

Das was du  da ansprichst ist  das Pflegeld nach  § 11 ergänzend mit der Hilfe zur Pflege ,wenn das Pflegegeld nicht ausreicht  .
Meine  Mutter  bekommt aber nur das Pflegegeld vom Sozialamt  nach  Hilfe zur Pflege nach  § 61 .66 SGB 12 ,weil Sie  keinen  Anspruch  nach  SGB 11 sondern nach  SGB 12 .

Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts? Nein nach SGB 11 nicht  .

Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll. Mir auch nicht  .

Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.


Steht da nichts im Schreiben?

Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Dezember 2023, 22:19:06Was für Fristen ? Wenn du richtig und alles gelesen hättest ging es um die Erstattung der Verhinderungspflege die bereits schon der Ersatzperson bezahlt wurde.
Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann.

Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts?

Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll.

Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.

Genau  . Und der Erstattungsbetrag war unter  1000 € für diese Jahr .

Steht da nichts im Schreiben? Nein  ,Wie  ich schon in den  vorherigen  Post erläutert habe 
Nur  wir möchten  Hausbesuch machen  ,das die  Pflegekraft angeblich ihre Schützlinge sehen  will oder möchte  das Sozialamt hat  der den Auftrag  gegeben 
Meine Mutter erfüllt seit  über 4 Jahren  die  Vorraussetzungen  Dauerhaftes MDK Gutachten 


september23

Hab mal entzerrt, denn sonst kann man nichts lesen
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Das Sozialamt leistet, wenn die Pflegekasse nicht zahlt, oder der Bedarf höher ist als das Pflegegeld und die Pflegebedürftige das nicht selbst zahlen kann

dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Das was du  da ansprichst ist  das Pflegeld nach  § 11 ergänzend mit der Hilfe zur Pflege ,wenn das Pflegegeld nicht ausreicht  .
Meine  Mutter  bekommt aber nur das Pflegegeld vom Sozialamt  nach  Hilfe zur Pflege nach  § 61 .66 SGB 12 ,weil Sie  keinen  Anspruch  nach  SGB 11 sondern nach  SGB 12 .
Frage 2
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Denn normalerweise ist Geld für die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegekasse. Bekommst Du da nichts?
dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Nein nach SGB 11 nicht
ok

Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Mir ist nicht klar, was mit dem Hausbesuch geprüft werden soll.
dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Mir auch nicht
und noch
Zitat von: september23 am 13. Dezember 2023, 22:54:34Denn "die Voraussetzung zur Verhinderungspflege" ist ja nur, eine pflegebedürftige Person, eine Person, die pflegt und eine weitere, die einspringt und die Pflegeperson entlastet. Und wie genannt, dass die Pflegekasse nicht oder nicht genug hierfür zahlt.
dazu
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:06:45Genau  . Und der Erstattungsbetrag war unter  1000 € für diese Jahr .

Wie  ich schon in den  vorherigen  Post erläutert habe 
Nur  wir möchten  Hausbesuch machen  ,das die  Pflegekraft angeblich ihre Schützlinge sehen  will oder möchte  das Sozialamt hat  der den Auftrag  gegeben 
Meine Mutter erfüllt seit  über 4 Jahren  die  Vorraussetzungen  Dauerhaftes MDK Gutachten 
mir fällt dazu nur ein, dass das nicht unüblich ist, auch wenn man z.B. nur Geld von der Pflegekasse bekommt, dass das regelmäßig, aber in großen Zeitabständen, per Hausbesuch nochmals geprüft wird und ein Bericht angefertigt wird, was der Betreffende benötigt, wie es ihm geht, ein Pflegebericht.
Kann mir nur sowas vorstellen  :weisnich:

begees

Ich betreue drei pflegebedürftige Personen, einschl. auf das Jahr verteilte Verhinderungspflege.
Alle sechs Monate muss eine häusliche Pflegeberatung stattfinden, das ist in den Bescheiden über die Feststellung des Pflegegrades durch die Pflegekasse nach SGB XI so festgesetzt worden.
Im Ausgangsfall werden allerdings keine Leistungen nach dem SGB XI, sondern ausschließlich nach dem SGB XII erbracht (zumindest verstehe ich das so). Dann aber ist die Pflegebedarfsfeststellung und Bedarfsüberprüfung Sache des Sozialhilfeträgers. Dieser entscheidet selbst, welche Überprüfungsmaßnahmen er vornehmen möchte und in welchen zeitlichen Abständen. Insofern könnten beim Sozialamt Zweifel aus irgendwelchen Gründen aufgekommen sein, die es auszuräumen gilt.
Es wurde ja schon mehrfach der Hinweis gegeben, dort mal anzufragen. Mit welchem Ergebnis ist das denn erfolgt?

Bimimaus5421

Zitat von: begees am 14. Dezember 2023, 09:36:15Ich betreue drei pflegebedürftige Personen, einschl. auf das Jahr verteilte Verhinderungspflege.
Alle sechs Monate muss eine häusliche Pflegeberatung stattfinden, das ist in den Bescheiden über die Feststellung des Pflegegrades durch die Pflegekasse nach SGB XI so festgesetzt worden.
Im Ausgangsfall werden allerdings keine Leistungen nach dem SGB XI, sondern ausschließlich nach dem SGB XII erbracht (zumindest verstehe ich das so). Dann aber ist die Pflegebedarfsfeststellung und Bedarfsüberprüfung Sache des Sozialhilfeträgers. Dieser entscheidet selbst, welche Überprüfungsmaßnahmen er vornehmen möchte und in welchen zeitlichen Abständen. Insofern könnten beim Sozialamt Zweifel aus irgendwelchen Gründen aufgekommen sein, die es auszuräumen gilt.
Es wurde ja schon mehrfach der Hinweis gegeben, dort mal anzufragen. Mit welchem Ergebnis ist das denn erfolgt?

Die häusliche Pflegeberatung  nach paragraf 37 sgb 11 abs 3 wird regelmäßig alle 6 Monate in Anspruch genommen .Ist meine Mutter ja dazu verpflichtet .
Das meinst du doch ?

Maunzi

Wenn du etwas willst (das Geld erstattet bekommen) und die dafür etwas wollen (mit dir sprechen), dann werden die sicherlich nix erstatten wenn keine Antwort kommt. Und auch wenn keine Fristen genannt werden gehe ich stark davon aus, dass sie nix mehr zahlen werden solltest du dich erst nach vielen Monaten/Jahren bei ihnen melden.
Im schlimmsten Fall wird man bei konsequentem Ignorieren von deren Schreiben/Aufforderungen eventuell auch die (Pflege)leistungen gänzlich einstellen. Ihr dürftet bei den Leistungen sicherlich eine gewisse Mitwirkungspflicht (mag anders heißen aber im Grunde genommen das selbe sein) haben. Daher immernoch mein Rat: fragt doch wenigstens mal was die wollen und theoretisiert das nicht tagelang im Forum. Wissen wird am ehesten die Dame die das Schreiben verfasst hat wieso, weshalb, warum. So können hier nur 100 Theorien verfasst werden die keinem wirklich weiterhelfen, da keiner hier diese Dame sein dürfte. Deine Frage was sie genau prüfen will lässt sich also nur so prüfen indem du Kontakt suchst.

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Bimimaus5421

So der Hausbesuch konnte abgwehrt werden und nun wurde die Verhinderungspflege bezahlt zwar zu wenig ,dagegen wird auch vorgegangen.
Ist immer wichtig sich zu wehren . Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt...😁

Vollloser

Huch !
Ich bin hier mal gerade so reingeschmökert.

Was ist denn bitteschön eine "Verhinderungspflege" ??
Sowas habe ich ja noch nie gehört !  :schock:

Favorit fürs Unwort des Jahres ??
Gibt es vielleicht auch "Verhinderungsmutterschaft" ?
"Verhinderungsschwangerschaft"... ?
"Verhinderungsnochirgendwas" ?
 :scratch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !


september23

Zitat von: Vollloser am 26. Januar 2024, 23:11:37Ich bin hier mal gerade so reingeschmökert.
Was ist denn bitteschön eine "Verhinderungspflege" ??
Sowas habe ich ja noch nie gehört !  :schock:
Favorit fürs Unwort des Jahres ??

Man könnt auch einfach die Klärung seiner Frage oder offensichtlichen Missverständnisses abwarten (oder googeln), ehe man sich aufregt und nach "Unwort" ruft .

Wenn die Pflegeperson verhindert ist (krank, Urlaub, ein paar Stunden unterwegs) sozusagen, damit jemand einspringt. Und der bekommt Geld, dass der/die Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält.

Wieso sollte eine finanzielle und praktische Hilfe und Unterstützung- vor allem für die Pflegeperson, um sie zu entlasten- schockierend sein?

Zitat von: Vollloser am 26. Januar 2024, 23:11:37Gibt es vielleicht auch "Verhinderungsmutterschaft" ?
"Verhinderungsschwangerschaft"... ?
"Verhinderungsnochirgendwas" ?
 :scratch:
:wand: Nein gibt es nicht, da man eine Schwangerschaft nicht für ein paar Stunden irgendwem anders geben kann.
Und Mutter ist man oder nicht.
Allerdings kann kann Kinder durchaus zur Betreuung z.B. zu einer Tagesmutter bringen, die dann irgendwie auch so eine Art "Verhinderungsmutter" macht.
Nennt man halt nicht so, weil es recht unsinnig wäre, im Gegensatz zur Verhinderungspflege.

Bimimaus5421

Tja,einige wissen anscheinend nicht wie man Google benutzt?🙈

Vollloser

Hu hu hu, uiuiuiui !

Falsche Fragen stellen, ist hier also auch schwierich !?
 :schock:  :scratch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am 27. Januar 2024, 09:43:54Falsche Fragen stellen, ist hier also auch schwierich !?

Nein, aber auch hier macht immer noch der Ton die Musik.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"