Hallo.
Ich habe im Okt.2022 Aufstockung für 6 Monate als Freiberufler beantragt, und jetzt wieder im Okt. 2023.
Ich muss aber u.a. eine Gewinn-und Verlustrechnung für die sechs Monate ausrechnen, wo ich keine Leistungen erhalten habe.
Darf das JC alle Kontoauszüge aus diesen sechs Monaten verlangen, und was genau muss man angeben? Wenn ich zB in einem Monat 2000 in Rechnung gestellt habe, ist das ja nicht der Nettobeitrag. Abgesehen von den Kosten für Arbeitsraum, Material usw, ist das ja ein Bruttobetrag. Darauf muss ich ja noch Steuern zahlen, aber wie soll man denn wissen, wie viele Steuern man zahlen muss?
Mit anderen Worten, wenn ich 2000 in Rechnung gestellt habe, wie weiß man was es eigentlich netto ist?
Bin gerade etwas überfordert, da ich insgesamt 10 Formulare ausfüllen muss, und zusätzlich schreiben soll, wie ich meine zukünftige Karriere vorstelle. Letzes Jahr waren es wesentlich weniger Formulare und Anforderunegn.
Danke schonmal.
Zusatzfrage: Kann man eigentlich auch einen Termin beim JC machen, wo man dann mit einem Sachbearbeiter alles Formulare ausfüllt?
Zitat von: Eljay am 01. Dezember 2023, 12:26:23Zusatzfrage:
Wenn du dazu Hilfe benötigst, ist ein Hilfeverein in deiner Nähe die bessere Lösung.
Grundsätzlich wäre aber das JC dazu auch verpflichtet.
Zitat von: Eljay am 01. Dezember 2023, 12:26:23wo ich keine Leistungen erhalten habe
Ganz sicher bin ich in deinem Fall nicht.
Aber was in dieser Zeit passiert ist, geht ein JC gar nichts an.
Anders die Zeit, wo du Leistungen erhalten hast.
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Dezember 2023, 17:44:58Aber was in dieser Zeit passiert ist, geht ein JC gar nichts an.
Ich habe die Befürchtung, wenn ich das nicht abgebe, dass mein Antrag abgelehnt wird.
Zitat von: Eljay am 01. Dezember 2023, 12:26:23Ich muss aber u.a. eine Gewinn-und Verlustrechnung für die sechs Monate ausrechnen, wo ich keine Leistungen erhalten habe.
Mit welcher Begründung?
Maßgeblich für den Anspruch auf Bürgergeld ist die Einkommens- und Vermögenssituation bei Antragstellung, bis auf wenige Ausnahmefälle ab 1. des Antragsmonats.
Für Zeiträume davor gibt es - bis auf die Forderung von Kontoauszügen der letzten 3 Monate - keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Daten. Auch bei Selbständigen zählt nur das Einkommen, welches während des Bewilligungszeitraumes erwirtschaftet wird (§ 3 Abs. 1 Bürgergeld-Verordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html)).
Zitat von: Ottokar am 02. Dezember 2023, 13:10:58Mit welcher Begründung?
Meine Auftragslage ist anhand der allgemeinen Wirtschaftslage durch Covid und Ukrainekrieg, und meine Finanzsituation anhand der Inflation und ernorm gestiegenen Gaspreise schlechter geworden, warum ich Aufstockung beantragt habe. Im Erstgespräch mit der JC Mitarbeiterin, was telefonisch stattfand, schob sie meine Situation auf mangelnden Einsatz andere Auftraggeber zu suchen. Mein Hinweisen darauf, dass ich erst durch die allgemeine Situation in die Lage geraten bin und durch die allgemeine wirtschaftliche Lage es wesentlich weniger Auftraggeber gibt, hat sie abgetan.
Daraufhin habe ich von ihr online über das JC Portal ca. 10 Formulare erhalten, die ich ausfüllen soll, plus eine Aufforderung, dass ich darstellen soll, wie meine freiberufliche Tätigkeit als Illustrator weitergehen soll, weil laut JC ich sonst den Beruf aufgeben müsse und mir einen Bürojob suchen(das war der genau Wortlaut).
Daher will das JC wohl wissen, was meine Gewinn-und Verlustrechnung vor dem Antrag war. Anhand dieser soll wohl bewertet werden, ob das, was ich da tue, überhaupt geeignet betrieben wird, um den Lebensunterhalt zukünftig zu sichern.
Ansonsten werde ich verpflichtet, eine andere Arbeit als Arbeitnehmer anzunehmen
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 15:03:39dass ich darstellen soll, wie meine freiberufliche Tätigkeit als Illustrator weitergehen soll
Erst mal hat das JC deinen Antrag zu bearbeiten und zu Bewilligen!
Anhand der aktuellen Situation, bist du jetzt Bedürftig geworden.
Warum, geht die erst mal gar nichts an.
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 15:03:39Daher will das JC wohl wissen, was meine Gewinn-und Verlustrechnung vor dem Antrag war.
Wenn dann ist es eine Information die du dem JC freiwillig geben kannst.
Aber auch erst wenn du deinen ersten Termin bei der Vermittlung (deinem SB) hast.
Jetzt gibt man einfach nur den Antrag mit Auszügen der letzten 3 Monate + Auskunft zum Vermögen ab.
Das müsste doch auch nur ein WBA sein und kein Neuantrag?
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 15:03:39ca. 10 Formulare erhalten, die ich ausfüllen soll
Was soll das denn alles sein?
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Dezember 2023, 17:07:15Was soll das denn alles sein?
- Anlage EK
- Anlage EKS
- Anlage KDU
- Anlage VM
- Antragsbegründung
- Belehrung Selbstständige
- Hauptantrag
- schriftliche Darstellung wie die Perspektive als freier Illustrator weitergehen soll
- Gewinn-und Verlustrechnung von 01.04.2023 bis 01.10.2023
- Merkblatt des Wohnungswechsels
- Hinweisblatt zu IhrenPflichten bei Inanspruchnahme von Leistungennach dem SGB II
Alles muss ausgefüllt werden, oder verfasst werden. Alle Punkte wurden angekreuzt, wonach man sie abzugeben hat. Zusätzlich habe ich ein Merkblatt bekommen, wonach ich anscheinend in einen kleinere Wohnung ziehen soll, was sich Merkblatt zum Wohnungswechsel nennt. Meine Miete war vor dem Ukrainekrieg im Rahmen für eine Person, aber seit dem Anstieg der Gaspreise sind meine NK um 200 Euro gestiegen. Es ist erstaunlich, wie ich dafür verantwortlich gemacht werde. In meiner Stadt wohnen Studenten in 20qm Zimmer einer WG für 500-600 Euro,weil die Mieten unerschwinglich sind.
Ich neige fast dazu es sein zu lassen, was wahrscheinlich das Ziel der JC Mitarbeiterin war.
Habe noch das vergessen:
- Info MiWi
also bisher 12 Formulare....
Was meine Miete betrifft, sehe ich, dass sie UNTER dem was für 1 Person als angemessene Miete von 650 Euro betrifft, da das ja nicht Heizungskosten beinhaltet. Ich zahle ohne Heizungskosten ca. 600 Euro inkl. NK. Der Rest der Nebenkosten sind Heizkosten, die nur aufgrund der Energiekrise im Moment so hoch ist. Ich verstehe daher nicht wie meine Miete zu hoch sein kann
Ich vermute mal, dass bei einer Optionskommune bist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen)
Die Tatsache, dass du deinen Antrag begründen sollst, spricht hier eher für eine Optionskommune. Diese Jobcenter sind keine gemeinsame Einrichtung mit der Agentur für Arbeit und kochen in vielen Dingen ihr eigenes Süppchen. Ein Antrag muss nicht begründet werden.
Welche Formulare und Dokumente hast du bisher eingereicht und wie hoch ist die ca. die monatliche Prognose für die nächsten 6 Monate?
Eine GuV erfolgt in aller Regel zum Jahresabschluss und wird insbesondere auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten erstellt. Spielt im SGB II also grundsätzlich erst mal keine Rolle.
Auch andere geforderte Dinge dürften für die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II keine Rolle spielen. Insbesondere die Frage nach der Perspektive.
Die Sache hat einen Haken und das sind die 6 Monate ohne Leistungen. Es ist kein Einzelfall, dass Gewerbetreibende oder Freiberufler ihre Rechnungen so stellen, dass ein Geldeingang nach dem Bewilligungszeitraum erfolgt und damit keine Relevanz für die Leistungen nach dem SGB II hat und eben ein paar Monate später wieder Leistungen beantragt. Dass das JC hier eine solche Situation vermutet, kann man durchaus nachvollziehen. Dies isoliert gesehen, kann aber keine erweiterte Mitwirkungspflicht auslösen. Daher auch die Frage nach der Prognose. Ist die Prognose nicht schlüssig, darf das Jobcenter auch die letzten 6 Monate heranziehen, um die Prognose zu überprüfen. Dann sollte das Jobcenter die Forderung aber auch begründen, damit nachvollzogen werden kann, was da schiefläuft.
Stellt sich anhand deiner Informationen nun heraus, dass du deinen notwendigen Mitwirkungspflichten bereits nachgekommen bist, dann würde ich dem SB ordentlich auf die Finger hauen.
Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Dezember 2023, 20:16:18Welche Formulare und Dokumente hast du bisher eingereicht und wie hoch ist die ca. die monatliche Prognose für die nächsten 6 Monate?
Bisher habe ich noch keine Formulare eingereicht, aber ich habe alle inzwischen ausgefüllt, außer die Gewinn-und Verlustrechnung. Da will ich schreiben, dass ich nicht sicher bin, wie man das macht und gerne einen Termin beim JC machen würde, damit man mir damit hilft.
Ich habe in den 6 Monaten wo ich keine Leistungen erhalten habe 9500 Euro Einnahmen gehabt, aber das ist
brutto. Davon muss ich ja noch Einkommenssteuer bezahlen und ohne sonstige Abzüge, wie Materialkosten usw sind davon nicht abgezogen. Meine Prognose für die nächsten 6 Monate sind ca. 1100 Euro(ebenfalls brutto). Übrigens wollte ich anmerken, dass das Geld, das ich in den sechs Monaten, wo ich keinerlei Leistungen bekommen habe, selbst wenn man den Bruttobetrag als Netto betrachten würde, immer noch so wenig war, dass ich in der Zeit hätte aufstocken müssen.
Da ich in Köln wohne, denke ich nicht, dass es sich um eine Optionskommune handelt. Die Mitarbeiter des JC, die 2022 meinen Antrag bewilligt hat, sagte es sei kein Problem, wenn ich diesen Okt. 2023 wieder aufstocke(ich hatte erwähnt, dass es sein kann). Daher war ich diesmal überrascht. Es ist allerdings eine andere Mitarbeiterin.
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 20:58:11außer die Gewinn-und Verlustrechnung. Da will ich schreiben, dass ich nicht sicher bin, wie man das macht
Wie lange bist du denn schon selbstständig tätig? Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jobcenter ist identisch mit der GuV für das Finanzamt und wahrlich kein Hexenwerk: Auf eine Seite kommen die Einnahmen, auf die andere Seite die Ausgaben, je nach Abrechnungszeitraum werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen und "tadaaa" man hat den Gewinn bzw. den Verlust des berechneten Zeitraumes - fertig ist die Gewinn- und Verlustrechnung.
Die GuV ist nicht erforderlich, für die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II.
Sie wird nach steuerlichen Kriterien erstellt. Die Berechnung des Einkommens aus der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt aber nicht nach steuerlichen Kriterien und ist Bestandteil des Jahresabschlusses bei Kaufleuten. Der TE muss auch keine GuV für das FA erstellen, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die EÜR wird nach Zahlungszeitpunkt erstellt und die GuV nach Buchungszeitpunkt. Vereinfacht ausgedrückt. Die Forderung nach der GuV ist offensichtlich rechtswidrig.
Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Dezember 2023, 10:08:13Der TE muss auch keine GuV für das FA erstellen, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Ja, du hast Recht, mein Fehler. Die Jobcenter verwenden gerne ausschließlich den Begriff GuV obwohl am Ende eine EÜR absolut ausreichend ist.
Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Dezember 2023, 10:08:13Die Forderung nach der GuV ist offensichtlich rechtswidrig.
Wenn das der Fall ist, was sollte man denn am Besten machen? Ich kann mir vorstellen, dass wenn ich das nicht schicke, dass der Antrag dann abgelehnt wird.
Hast du eigentlich eine vorausschauende EKS (die Schätzungen von Einnahmen und Ausgaben für den zu bescheidenden Bewilligungszeitraum) abgegeben? Da müssten ja auch die zu erwartenden Steuerzahlungen eingebracht werden.
Ich würde wahrscheinlich eine EÜR für den fraglichen Zeitraum 01.04-30.09. erstellen, also für alle tatsächlich erfolgten Einnahmen und Ausgaben. Was hast du eigentlich zum Ende deines letzten Leistungsbezuges zum 31.03.2023 abgegeben, eine abschließende EKS?
Eljay
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26- Merkblatt des Wohnungswechsels
Kannst du das mal anmonymisiert einstellen.
Eine Kostensenkungsaufforderung wäre korrekt wenn es bei deinen KdUH um zu hohe Kosten handeln würde. Da es sich aber um HK handelt dürfte auch das falsch sein. Aber das Teil müsste man halt lesen können.
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26wonach ich anscheinend in einen kleinere Wohnung ziehen soll, was sich Merkblatt zum Wohnungswechsel nennt. Meine Miete war vor dem Ukrainekrieg im Rahmen für eine Person, aber seit dem Anstieg der Gaspreise sind meine NK um 200 Euro gestiegen.
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26Ich neige fast dazu es sein zu lassen, was wahrscheinlich das Ziel der JC Mitarbeiterin war.
Höchstens wenn es eine Anweisung wäre ansonsten interessieren die sich beim JC nicht für so etwas.
Unwissenheit wäre auch noch ein Faktum.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2023, 12:18:14Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26- Merkblatt des Wohnungswechsels
Kannst du das mal anmonymisiert einstellen.
Eine Kostensenkungsaufforderung wäre korrekt wenn es bei deinen KdUH um zu hohe Kosten handeln würde.
Hi Fettnäppchen.
Ich hatte im späteren Beitrag noch geschrieben, dass ich festgestellt habe, meine Miete ist nicht zu hoch. Für 1 Person sind 650 Euro Miete inklusiv NK erlaubt. Das ist aber, wie du auch schreibst OHNE Heizkosten. Meine NK sind ausschließlich wegen den Heizkosten hoch. Ohne HK ist meine Miete 625 Euro. Das Einzige ist, dass da 50qm steht und meine Wohnung ist 66qm, aber sie ist für kölner Verhätnisse extrem billig.Ich hatte unabhänhgig vom JC mal nach 50qm Wohnungen gechaut, aber alle sind extrem teuer.
Edit: hab versucht die Bilder einzustellen aber irgendwas geht nicht.
In deinem Link 'Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?' steht auch Nebenkostenrechnng. Das soll ich auch abgeben, sowie den Schriftverkehr des Mietervereins mit dem Vermieter, da der Mieterverein gerade die Heizkosten prüft.
(https://picr.eu/i/Rz9l3)
Eljay
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04Ich hatte im späteren Beitrag noch geschrieben, dass ich festgestellt habe, meine Miete ist nicht zu hoch. Für 1 Person sind 650 Euro Miete inklusiv NK erlaubt. Das ist aber, wie du auch schreibst OHNE Heizkosten. Meine NK sind ausschließlich wegen den Heizkosten hoch. Ohne HK ist meine Miete 625 Euro. Das Einzige ist, dass da 50qm steht und meine Wohnung ist 66qm, aber sie ist für kölner Verhätnisse extrem billig.Ich hatte unabhänhgig vom JC mal nach 50qm Wohnungen gechaut, aber alle sind extrem teuer.
Ja stimmt bis jetzt habe ich nur still mitgelesen, hab ich vergessen.
Bei 66qm darf das JC die Berechnung so machen das es nur auf 50qm Bezug nimmt.
Gut dass das gerade berechnet wird. Ich würde das Schreiben dem JC nur zukommen lassen wenn es für dich von Vorteil ist ansonsten sollen die Ihren Job selber machen.
Jetzt mach ich zur Gesamtangemessenheit noch zwei Links in den Anhang!
Dann auch gleich zur Wirtschaftlichkeitsberechnung das alles in einem da ist! Und für den Fall das die KdUH nach der Berechnung des Mietvereins immer noch zu hoch wären. Zu deutsch wäre der Umzug den das JC bezahlen muss (auch wenn du eine Firma brauchst weil du es nicht kannst) teurer als die Mietdifferenz von "Angemessen auf zu teuer" den nächsten zwei Jahren darf das JC eben aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht verlangen und muss die kompletten KdUH leisten.
Ich denke mal so hoch wird die Differenz nicht sein und du bist da sehr wahrscheinlich sicher (also safe).
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04Edit: hab versucht die Bilder einzustellen aber irgendwas geht nicht.
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 04/2013) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0) vllt klappt es damit.
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04sowie den Schriftverkehr des Mietervereins mit dem Vermieter, da der Mieterverein gerade die Heizkosten prüft.
eigentlich sind das Daten Dritter da würde ich nachfragen ob du das darfst und wenn nicht siehe oben.
MfG FN
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04Das soll ich auch abgeben, sowie den Schriftverkehr des Mietervereins mit dem Vermieter, da der Mieterverein gerade die Heizkosten prüft.
NK Abrechnung erst wenn du eine innerhalb dem jetzigen Bewilligungszeitraum bekommst.
Was vor Leistungsbezug war, geht das JC nichts an.
Schriftverkehr mit dem MV geht auch kein JC etwas an.
Die KdU müssen erst mal Übernommen werden, sind sie tatsächlich weit drüber, muss erst ein Kostensenkungsverfahren vom JC eingeleitet werden.
Schon darum weil die Wohnung ja schon mal als Angemessen gegolten hatte.
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26- Antragsbegründung- Belehrung Selbstständige
- schriftliche Darstellung wie die Perspektive als freier Illustrator weitergehen soll
- Gewinn-und Verlustrechnung von 01.04.2023 bis 01.10.2023
Das ALLES ist nicht Notwendig und kein Grund, den Antrag abzulehnen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2023, 16:16:11Das ALLES ist nicht Notwendig und kein Grund, den Antrag abzulehnen.
Das Problem ist, ich wette egal was ich weglasse, sie werden dann meinen Antrag nicht bearbeiten. Sie sitzen ja am längeren Hebel. Die Sachbearbeieterin war telefonisch so unangenehm, dass sie alles dransetzen wird, es mir schwer zu machen. Grund, dass sie unfreundlich war, war einfach, dass ich einen Antrag gestellt habe.
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 17:08:19dass sie unfreundlich war, war einfach, dass ich einen Antrag gestellt habe.
Dann würde ich den einfach Abgeben, mit allen was es dazu braucht, kein weiteres unnützes Zeug.
Du bist aktuell Bedürftig und alles andere, wie Perspektiven, kommt danach bei der Vermittlung.
Notfalls braucht es da noch ein SG, sollte sich das JC wirklich derart Quer stellen.
Oft testen die auch gern mal aus, wie weit sie es treiben können.
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 17:08:19Die Sachbearbeieterin war telefonisch so unangenehm
Man sollte möglichst gar nicht erst mit denen telefonieren.
Diese Aussagen haben eh keinen Wert, nur schriftliches zählt beim JC.
Da aber auch nicht jede Forderung, nach irgendwelchen Daten.
Ja.ich werde zumindest das Nötigste schicken, und bei dem was nicht nötig ist, sollen sie nochmal nachhaken. Danke für deinen Input.
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 10:11:56obwohl am Ende eine EÜR absolut ausreichend ist.
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 11:38:51Ich würde wahrscheinlich eine EÜR für den fraglichen Zeitraum 01.04-30.09. erstellen,
Auch die Forderung nach einer EÜR wäre am Ende rechtswidrig. Korrekt ist, dass die JC gerne die EÜR sehen wollen. Die EÜR wird aber auch für ein komplettes Kalenderjahr erstellt und wird zudem nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten erstellt. Die EÜR vorzulegen, wäre in dem Fall also rückwirkend frühestens für das Jahr 2022 möglich.
Ich bin gerade am Überlegen ob es diesem Fall Sinn macht den Antrag erneut über das Portal (jobcenter.digitel) einzureichen, wo man mithilfe des System ja nur die notwendigen Dinge ausfüllt und abgibt.
Was die Dinge betrifft, die nicht gefordert werden dürfen, da würde ich entsprechende Fragen stellen und mich der Mitwirkung nicht grundsätzlich verweigern.
So z.B.
ZitatMit Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum] habe ich einige Unklarheiten bezüglich der geforderten Unterlagen und Informationen, für die ich gerne Ihre Beratung in Anspruch nehmen würde.
Die Anforderung der Kontoauszüge für einen Zeitraum von sechs Monaten hat mich verwundert, insbesondere da das Urteil des Bundessozialgerichts zu diesem Thema in den Medien diskutiert wurde und mir daher bekannt ist. Könnten Sie bitte erläutern, warum in meinem Fall von der üblichen Frist von drei Monaten abgewichen wird? Welche spezifischen Erkenntnisse, Informationen und Daten versprechen Sie sich durch die Vorlage der erweiterten Kontoauszüge? Ist diese Anforderung Teil meiner Mitwirkungspflicht, und betrifft sie den Bewilligungszeitraum ab Oktober 2023 oder gibt es andere Gründe für diese Anfrage? Zudem würde mich interessieren, warum mir nicht die Möglichkeit zur Schwärzung eingeräumt wurde.
In Bezug auf die Forderung nach der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bin ich verunsichert. Mein Verständnis ist, dass die GuV im Rahmen des Jahresabschlusses, und nur von Kaufleuten, erstellt wird. Da ich selbst noch nie eine GuV erstellt habe und das Steuerrecht meiner Kenntnis nach bei der Berechnung des Einkommens aus meiner freiberuflichen Tätigkeit keine Anwendung findet, ist mir die Notwendigkeit der GuV nicht klar. Könnten Sie mir bitte erklären, warum diese Unterlage angefordert wird und ob mein Anspruch auf Leistungen nicht auch ohne die GuV festgestellt werden kann?
Des Weiteren frage ich mich, ob es erforderlich ist, meinen Antrag nach dem SGB II gesondert zu begründen. Falls dies der Fall ist, bitte ich um entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Bezüglich der schriftlichen Darstellung meiner beruflichen Perspektive als freier Illustrator bin ich unsicher, welche konkreten Informationen Sie hierbei erwarten. Könnten Sie mir bitte präzisieren, welchen Zweck diese Darstellung verfolgt und welche Fragen ich dabei beantworten sollte? Ist diese Information isoliert betrachtet notwendig, um meinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II festzustellen?
Ich möchte betonen, dass mir an einer zügigen Bearbeitung meines Antrags gelegen ist. Dennoch bitte ich Sie, meine Fragen umfassend zu beantworten. Sollte die Bearbeitung meines Antrags mehr Zeit in Anspruch nehmen, wäre ich dankbar, wenn Sie die Leistungen vorläufig bewilligen könnten.
Ich muss aber feststellen, dafür, dass ich nur aufstocken will, was bedeutet, dass das Amt mir sowieso nur paar hundert Euro zahlen würde, finde ich die Art, wie man mit Formularen und Bedingungen überschüttet wird, schon heftig. Ich habe immerhin seit meinem Berufsanfang vor über 20 Jahren extrem viele Steuern bezahlt.
Dass dann so getan wird, als würde ich ständig Aufstockung beantragen würde(bzw das wurde gesagt), ist schon dreist. Schließlich ist meine Lage ein direktes Ergebnis der Politik, und nicht weil ich ich weniger arbeite.
Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Dezember 2023, 19:36:04Ich bin gerade am Überlegen ob es diesem Fall Sinn macht den Antrag erneut über das Portal (jobcenter.digitel) einzureichen, wo man mithilfe des System ja nur die notwendigen Dinge ausfüllt und abgibt.
Ich wußte gar nicht, dass das geht. Ich hatte mich online da angemeldet, bekam einen Rückruf, und sollte dann 6 Wochen auf den vereibarten Rückruf der Sachbearbeiterin warten. Telefonischer Rückruf ging quasi vom JC aus.
Eljay
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 18:00:19Ja.ich werde zumindest das Nötigste schicken, und bei dem was nicht nötig ist, sollen sie nochmal nachhaken.
sehr wahrscheinlich werden die weitermachen wie gewohnt also deine Rechte ignorieren und dann:
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2023, 17:32:29Notfalls braucht es da noch ein SG, sollte sich das JC wirklich derart Quer stellen.
für den Fall das es ein WBA ist:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
ansonsten bei einem Erstantrag entsprechend umformulieren.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2023, 15:14:37sehr wahrscheinlich werden die weitermachen wie gewohnt also deine Rechte ignorieren und dann:
Ich habe am Ende alles geschickt, bis auf die Gewinn-und Verlustrechnung. Wenn da nochmal nach gefragt wird, werde ich erst fragen, wieso das von Interesse ist, da ich in der Zeit keine Leistungen erhalten habe und warum das relevant für die jetzigen Leistungen sind. Ich werde aber nicht meine Kontoauszüge aus den 6 Monaten zeigen, weil sie die letzte 3 eh schon haben und ich nich einsehe, warum ich mehr Infos als erlaubt rausrücken muss.
Was ist eigentlich ein SG? Gibt es eigentlich in Städten Anlaufstellen, wo Fachleute drüberschauen bzw beraten können, ähnlich wie Verbraucherzentrale?
Zitat von: Eljay am 04. Dezember 2023, 19:37:00Was ist eigentlich ein SG? Gibt es eigentlich in Städten Anlaufstellen, wo Fachleute drüberschauen bzw beraten können, ähnlich wie Verbraucherzentrale?
SG ist das Kürzel für Sozialgericht.
Anlaufstellen sind rar gesät und gerne haben die auch nicht wirklich Ahnung so erlebt bei unserer Caritas.
Du kannst ja mal bei dem nachschauen:
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen (http://hartz.info/index.php?topic=62514.0) Tacheles also H. Thome dürfte zu deiner Anfrage passen.
MfG FN
Ok, danke.
Allerdings lohnt sich für mich nicht einen Anwalt zu bezahlen. Da ich ja wahrscheinlich nur Paar hundert Euro bekomme, kostet der Anwalt am Ende mehr, als was ich von Amt bekäme. Naja, mal abwarten. Entweder wird der Antrag bearbeitet oder ich habe halt Pech gehabt.
Danke für die Antworten.
Eljay
Zitat von: Eljay am 05. Dezember 2023, 14:43:35Allerdings lohnt sich für mich nicht einen Anwalt zu bezahlen.
Dafür gibt es keinen Zwang das kannst du auch alleine machen.
Oder was denkst du für was der untere Link da ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2023, 15:14:37Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php/topic,19984.msg170064.html#msg170064)
ansonsten bei einem Erstantrag entsprechend umformulieren.
MfG FN