Frage zu Gewinn-und Verlustrechnung von der Zeit ohne Leistung

Begonnen von Eljay, 01. Dezember 2023, 12:26:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26- Merkblatt des Wohnungswechsels
Kannst du das mal anmonymisiert einstellen.
Eine Kostensenkungsaufforderung wäre korrekt wenn es bei deinen KdUH um zu hohe Kosten handeln würde. Da es sich aber um HK handelt dürfte auch das falsch sein. Aber das Teil müsste man halt lesen können.
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26wonach ich anscheinend in einen kleinere Wohnung ziehen soll, was sich Merkblatt zum Wohnungswechsel nennt. Meine Miete war vor dem Ukrainekrieg im Rahmen für eine Person, aber seit dem Anstieg der Gaspreise sind meine NK um 200 Euro gestiegen.

Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26Ich neige fast dazu es sein zu lassen, was wahrscheinlich das Ziel der JC Mitarbeiterin war.
Höchstens wenn es eine Anweisung wäre ansonsten interessieren die sich beim JC nicht für so etwas.
Unwissenheit wäre auch noch ein Faktum.

Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eljay

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2023, 12:18:14
Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26- Merkblatt des Wohnungswechsels
Kannst du das mal anmonymisiert einstellen.
Eine Kostensenkungsaufforderung wäre korrekt wenn es bei deinen KdUH um zu hohe Kosten handeln würde.
Hi Fettnäppchen.

Ich hatte im späteren Beitrag noch geschrieben, dass ich festgestellt habe, meine Miete ist nicht zu hoch. Für 1 Person sind 650 Euro Miete inklusiv NK erlaubt. Das ist aber, wie du auch schreibst OHNE Heizkosten. Meine NK sind ausschließlich wegen den Heizkosten hoch. Ohne HK ist meine Miete 625 Euro. Das Einzige ist, dass da 50qm steht und meine Wohnung ist 66qm, aber sie ist für kölner Verhätnisse extrem billig.Ich hatte unabhänhgig vom JC mal nach 50qm Wohnungen gechaut, aber alle sind extrem teuer.

Edit: hab versucht die Bilder einzustellen aber irgendwas geht nicht.

In deinem Link 'Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?' steht auch Nebenkostenrechnng. Das soll ich auch abgeben, sowie den Schriftverkehr des Mietervereins mit dem Vermieter, da der Mieterverein gerade die Heizkosten prüft.


Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04Ich hatte im späteren Beitrag noch geschrieben, dass ich festgestellt habe, meine Miete ist nicht zu hoch. Für 1 Person sind 650 Euro Miete inklusiv NK erlaubt. Das ist aber, wie du auch schreibst OHNE Heizkosten. Meine NK sind ausschließlich wegen den Heizkosten hoch. Ohne HK ist meine Miete 625 Euro. Das Einzige ist, dass da 50qm steht und meine Wohnung ist 66qm, aber sie ist für kölner Verhätnisse extrem billig.Ich hatte unabhänhgig vom JC mal nach 50qm Wohnungen gechaut, aber alle sind extrem teuer.
Ja stimmt bis jetzt habe ich nur still mitgelesen, hab ich vergessen.
Bei 66qm darf das JC die Berechnung so machen das es nur auf 50qm Bezug nimmt.
Gut dass das gerade berechnet wird. Ich würde das Schreiben dem JC nur zukommen lassen wenn es für dich von Vorteil ist ansonsten sollen die Ihren Job selber machen.
Jetzt mach ich zur Gesamtangemessenheit noch zwei Links in den Anhang!

Dann auch gleich zur Wirtschaftlichkeitsberechnung das alles in einem da ist! Und für den Fall das die KdUH nach der Berechnung des Mietvereins immer noch zu hoch wären. Zu deutsch wäre der Umzug den das JC bezahlen muss (auch wenn du eine Firma brauchst weil du es nicht kannst) teurer als die Mietdifferenz von "Angemessen auf zu teuer" den nächsten zwei Jahren darf das JC eben aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht verlangen und muss die kompletten KdUH leisten.
Ich denke mal so hoch wird die Differenz nicht sein und du bist da sehr wahrscheinlich sicher (also safe).
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04Edit: hab versucht die Bilder einzustellen aber irgendwas geht nicht.
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 04/2013) vllt klappt es damit.

Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04sowie den Schriftverkehr des Mietervereins mit dem Vermieter, da der Mieterverein gerade die Heizkosten prüft.
eigentlich sind das Daten Dritter da würde ich nachfragen ob du das darfst und wenn nicht siehe oben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 13:00:04Das soll ich auch abgeben, sowie den Schriftverkehr des Mietervereins mit dem Vermieter, da der Mieterverein gerade die Heizkosten prüft.
NK Abrechnung erst wenn du eine innerhalb dem jetzigen Bewilligungszeitraum bekommst.
Was vor Leistungsbezug war, geht das JC nichts an.

Schriftverkehr mit dem MV geht auch kein JC etwas an.

Die KdU müssen erst mal Übernommen werden, sind sie tatsächlich weit drüber, muss erst ein Kostensenkungsverfahren vom JC eingeleitet werden.
Schon darum weil die Wohnung ja schon mal als Angemessen gegolten hatte.

Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 18:39:26- Antragsbegründung- Belehrung Selbstständige

- schriftliche Darstellung wie die Perspektive als freier Illustrator weitergehen soll

- Gewinn-und Verlustrechnung von 01.04.2023 bis 01.10.2023

Das ALLES ist nicht Notwendig und kein Grund, den Antrag abzulehnen.

Eljay

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2023, 16:16:11Das ALLES ist nicht Notwendig und kein Grund, den Antrag abzulehnen.


Das Problem ist, ich wette egal was ich weglasse, sie werden dann meinen Antrag nicht bearbeiten. Sie sitzen ja am längeren Hebel. Die Sachbearbeieterin war telefonisch so unangenehm, dass sie alles dransetzen wird, es mir schwer zu machen. Grund, dass sie unfreundlich war, war einfach, dass ich einen Antrag gestellt habe.

Kopfbahnhof

Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 17:08:19dass sie unfreundlich war, war einfach, dass ich einen Antrag gestellt habe.
Dann würde ich den einfach Abgeben, mit allen was es dazu braucht, kein weiteres unnützes Zeug.
Du bist aktuell Bedürftig und alles andere, wie Perspektiven, kommt danach bei der Vermittlung.

Notfalls braucht es da noch ein SG, sollte sich das JC wirklich derart Quer stellen.

Oft testen die auch gern mal aus, wie weit sie es treiben können.
Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 17:08:19Die Sachbearbeieterin war telefonisch so unangenehm
Man sollte möglichst gar nicht erst mit denen telefonieren.
Diese Aussagen haben eh keinen Wert, nur schriftliches zählt beim JC.
Da aber auch nicht jede Forderung, nach irgendwelchen Daten.

Eljay

Ja.ich werde zumindest das Nötigste schicken, und bei dem was nicht nötig ist, sollen sie nochmal nachhaken. Danke für deinen Input.

Jimmy Neutron

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 10:11:56obwohl am Ende eine EÜR absolut ausreichend ist.
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 11:38:51Ich würde wahrscheinlich eine EÜR für den fraglichen Zeitraum 01.04-30.09. erstellen,
Auch die Forderung nach einer EÜR wäre am Ende rechtswidrig. Korrekt ist, dass die JC gerne die EÜR sehen wollen. Die EÜR wird aber auch für ein komplettes Kalenderjahr erstellt und wird zudem nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten erstellt. Die EÜR vorzulegen, wäre in dem Fall also rückwirkend frühestens für das Jahr 2022 möglich.

Ich bin gerade am Überlegen ob es diesem Fall Sinn macht den Antrag erneut über das Portal (jobcenter.digitel) einzureichen, wo man mithilfe des System ja nur die notwendigen Dinge ausfüllt und abgibt.

Was die Dinge betrifft, die nicht gefordert werden dürfen, da würde ich entsprechende Fragen stellen und mich der Mitwirkung nicht grundsätzlich verweigern.

So z.B.
ZitatMit Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum] habe ich einige Unklarheiten bezüglich der geforderten Unterlagen und Informationen, für die ich gerne Ihre Beratung in Anspruch nehmen würde.

Die Anforderung der Kontoauszüge für einen Zeitraum von sechs Monaten hat mich verwundert, insbesondere da das Urteil des Bundessozialgerichts zu diesem Thema in den Medien diskutiert wurde und mir daher bekannt ist. Könnten Sie bitte erläutern, warum in meinem Fall von der üblichen Frist von drei Monaten abgewichen wird? Welche spezifischen Erkenntnisse, Informationen und Daten versprechen Sie sich durch die Vorlage der erweiterten Kontoauszüge? Ist diese Anforderung Teil meiner Mitwirkungspflicht, und betrifft sie den Bewilligungszeitraum ab Oktober 2023 oder gibt es andere Gründe für diese Anfrage? Zudem würde mich interessieren, warum mir nicht die Möglichkeit zur Schwärzung eingeräumt wurde.

In Bezug auf die Forderung nach der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bin ich verunsichert. Mein Verständnis ist, dass die GuV im Rahmen des Jahresabschlusses, und nur von Kaufleuten, erstellt wird. Da ich selbst noch nie eine GuV erstellt habe und das Steuerrecht meiner Kenntnis nach bei der Berechnung des Einkommens aus meiner freiberuflichen Tätigkeit keine Anwendung findet, ist mir die Notwendigkeit der GuV nicht klar. Könnten Sie mir bitte erklären, warum diese Unterlage angefordert wird und ob mein Anspruch auf Leistungen nicht auch ohne die GuV festgestellt werden kann?

Des Weiteren frage ich mich, ob es erforderlich ist, meinen Antrag nach dem SGB II gesondert zu begründen. Falls dies der Fall ist, bitte ich um entsprechende Hinweise und Vorgaben.

Bezüglich der schriftlichen Darstellung meiner beruflichen Perspektive als freier Illustrator bin ich unsicher, welche konkreten Informationen Sie hierbei erwarten. Könnten Sie mir bitte präzisieren, welchen Zweck diese Darstellung verfolgt und welche Fragen ich dabei beantworten sollte? Ist diese Information isoliert betrachtet notwendig, um meinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II festzustellen?

Ich möchte betonen, dass mir an einer zügigen Bearbeitung meines Antrags gelegen ist. Dennoch bitte ich Sie, meine Fragen umfassend zu beantworten. Sollte die Bearbeitung meines Antrags mehr Zeit in Anspruch nehmen, wäre ich dankbar, wenn Sie die Leistungen vorläufig bewilligen könnten.

Eljay

#23
Ich muss aber feststellen, dafür, dass ich nur aufstocken will, was bedeutet, dass das Amt mir sowieso nur paar hundert Euro zahlen würde, finde ich die Art, wie man mit Formularen und Bedingungen überschüttet wird, schon heftig. Ich habe immerhin seit meinem Berufsanfang vor über 20 Jahren extrem viele Steuern bezahlt.

Dass dann so getan wird, als würde ich ständig Aufstockung beantragen würde(bzw das wurde gesagt), ist schon dreist. Schließlich ist meine Lage ein direktes Ergebnis der Politik, und nicht weil ich ich weniger arbeite.

Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Dezember 2023, 19:36:04Ich bin gerade am Überlegen ob es diesem Fall Sinn macht den Antrag erneut über das Portal (jobcenter.digitel) einzureichen, wo man mithilfe des System ja nur die notwendigen Dinge ausfüllt und abgibt.



Ich wußte gar nicht, dass das geht. Ich hatte mich online da angemeldet, bekam einen Rückruf, und sollte dann 6 Wochen auf den vereibarten Rückruf der Sachbearbeiterin warten. Telefonischer Rückruf ging quasi vom JC aus.

Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 03. Dezember 2023, 18:00:19Ja.ich werde zumindest das Nötigste schicken, und bei dem was nicht nötig ist, sollen sie nochmal nachhaken.
sehr wahrscheinlich werden die weitermachen wie gewohnt also deine Rechte ignorieren und dann:
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2023, 17:32:29Notfalls braucht es da noch ein SG, sollte sich das JC wirklich derart Quer stellen.
für den Fall das es ein WBA ist:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
ansonsten bei einem Erstantrag entsprechend umformulieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eljay

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2023, 15:14:37sehr wahrscheinlich werden die weitermachen wie gewohnt also deine Rechte ignorieren und dann:

Ich habe am Ende alles geschickt, bis auf die Gewinn-und Verlustrechnung. Wenn da nochmal nach gefragt wird, werde ich erst fragen, wieso das von Interesse ist, da ich in der Zeit keine Leistungen erhalten habe und warum das relevant für die jetzigen Leistungen sind. Ich werde aber nicht meine Kontoauszüge aus den 6 Monaten zeigen, weil sie die letzte 3 eh schon haben und ich nich einsehe, warum ich mehr Infos als erlaubt rausrücken muss.

Was ist eigentlich ein SG? Gibt es eigentlich in Städten Anlaufstellen, wo Fachleute drüberschauen bzw beraten können, ähnlich wie Verbraucherzentrale?

Fettnäpfchen

Zitat von: Eljay am 04. Dezember 2023, 19:37:00Was ist eigentlich ein SG? Gibt es eigentlich in Städten Anlaufstellen, wo Fachleute drüberschauen bzw beraten können, ähnlich wie Verbraucherzentrale?
SG ist das Kürzel für Sozialgericht.

Anlaufstellen sind rar gesät und gerne haben die auch nicht wirklich Ahnung so erlebt bei unserer Caritas.
Du kannst ja mal bei dem nachschauen:
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen Tacheles also H. Thome dürfte zu deiner Anfrage passen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eljay

Ok, danke.
Allerdings lohnt sich für mich nicht einen Anwalt zu bezahlen. Da ich ja wahrscheinlich nur Paar hundert Euro bekomme, kostet der Anwalt am Ende mehr, als was ich von Amt bekäme. Naja, mal abwarten. Entweder wird der Antrag bearbeitet oder ich habe halt Pech gehabt.

Danke für die Antworten.

Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 05. Dezember 2023, 14:43:35Allerdings lohnt sich für mich nicht einen Anwalt zu bezahlen.
Dafür gibt es keinen Zwang das kannst du auch alleine machen.
Oder was denkst du für was der untere Link da ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2023, 15:14:37Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
ansonsten bei einem Erstantrag entsprechend umformulieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.