Moin,
folgendes ist gerade am laufen.
Unsere Tochter ist ein Riesen Fan von Sailor Moon. Vor einigen Wochen , hat sie gesehen, dass die ersten 12 Bände, die vor über 30 Jahren das erstmal auf dem Markt waren , wieder neu aufgelegt werden sollen.
Und da ja nun Weihnachten vor der Tür steht, haben meine Frau und ich uns dazu entschlossen, unserer Tochter besagte 12 Bände Weihnachten zu schenken. Einige der Bände kosten 6,50€ andere 7,00€ Warum weis ich nicht.
Ich habe also alles am 30.11.23 bei "Thalia" Online bestellt, und auch sofort überwiesen (geht nur Überweisung, PayPal oder Kreditkarte).
Ich habe auch eine Mail von Thalia bekommen mit der bitte die Summe X (jeder Band ist da noch einmal kurz beschrieben incl. Preis ) zu überweisen.
Ich habe wie gesagt nur den Preis überwiesen, der mir da genannt wurde.
Soweit alles Ok ...
Gesten nun bekommen ich folgende Mail von Thalia ...
"wir haben folgende Informationen zum Auftrag.
Ihr Auftrag:
Auftragsdatum:
Kundennummer:
134*******
30.11.2023
77******
Der Preis des vorbestellten Artikels hat sich geändert.
Takeuchi, Naoko; Pretty Guardian Sailor Moon 09
9783770476565Buch (dtsch)
Diesen Artikel erhalten Sie für 7,00 EUR statt 6,50 EUR.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der gesetzlichen Buchpreisbindung den geänderten Preis des Verlages berücksichtigen müssen. Der Rechnungsbetrag wird entsprechend angepasst. Selbstverständlich können Sie den Auftrag auch stornieren.
Herzliche Grüße
Ihr Thalia-Team
Es geht mir nun wahrlich nicht um die 0,50€, sondern darum , ob das nicht das Problem von dem Händler ist, und nicht meins !
Der Händler setzt den Preis ja fest, und genau den habe ich ja auch bezahlt.
Ist so eine nachträgliche Preiserhöhung rechtens !?
Wie gesagt es geht mir nicht um die 0,50€ sondern ums Prinzip ! Zumal der Preis jetzt im Shop bei 7,00€ steht. ich es aber mit 6,50€ Schwarz auf Weiß habe .....
Das war bei Vorbestellungen eigentlich immer schon so, das Stichwort wurde dir ja geliefert: gesetzliche Buchpreisbindung. Der Shop kann bei Vorbestellungen nur den vom Verlag vorläufig festgesetzten Preis ansetzen, sollte aber auch bei der Vorbestellung irgendwo stehen bzw. gestanden haben. Manchmal hat man Glück und es wird billiger, manchmal war der Preis gut kalkuliert und es bleibt beim Preis der Vorbestellung und manchmal wird es eben auch was teurer. Letztendlich machen die Verlage die Preise, nicht die Verkäufer.
"Nach einer gewissen Vorlaufphase, in der Bücher durch verbindliche Vorbestellungen vor dem offiziellen Erscheinungstermin zum Subskriptionspreis günstiger verkauft werden dürfen, gilt die Buchpreisbindung."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreisbindung
Was da jetzt bei deiner Vorbestellung genau stand, kannst aber nur du wissen.
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 09:55:37Der Shop kann bei Vorbestellungen nur den vom Verlag vorläufig festgesetzten Preis ansetzen, sollte aber auch bei der Vorbestellung irgendwo stehen bzw. gestanden haben.
Da stand nicht ein Wort davon ....
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 09:55:37Was da jetzt bei deiner Vorbestellung genau stand, kannst aber nur du wissen.
(https://up.picr.de/46717136zx.jpg)
das ist Teil der besagten Mail, mit der Bitte Summe X zu überweisen. Und ganz oben steht der Band 09 für besagte 6,50€.
Andere Bände haben ja auch teilweise "nur" 6,50€ gekostet....
Naja, irgendwo wird schon ein Wort dazu gestanden haben, dieser eine Teil der Vorkasseanforderung sagt ja jetzt nichts aus. Unter Umständen stand es schon im Artikel bzw. spätestens in der Bestellbestätigung.
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 10:15:05Naja, irgendwo wird schon ein Wort dazu gestanden haben
Sorry , aber NEIN es stand dort nichts davon , dass sich der Preis vielleicht noch ändern kann.
Eine Bestellbestätigung habe ich ja noch nicht mal erhalten ...Nur besagte Mail bezüglich der Überweisungssumme .......
Ich mag mich irren, aber meiner Meinung nach kommt der Kaufvertrag erst mit Zusendung der Bestellbestätiugng zustande und dieses ist die Annahme des Kaufvertrages. Letztendlich nimmt der Händler die Absicht des Verbrauchers an, diesen Artikel zu erwerben.
Zitat von: AlterGaul am 03. Dezember 2023, 12:19:04Ich mag mich irren, aber meiner Meinung nach kommt der Kaufvertrag erst mit Zusendung der Bestellbestätiugng zustande
Ich kenn das so , dass der Vertrag erst mit der Lieferung , sprich die Übergabe an den Versand Dienstleister zustande kommt ....
Aber in diesem Fall, habe ich ja schon gekauft, und der Händler hat mir eine Mail zukommen lassen , indem er klipp und klar sagt welche Summe ich für die einzelnen Bücher insgesamt zu zahlen habe (und ich ja auch schon am selben Tag überwiesen habe ) !!!
Und normalerweise, bekomme ich eine Bestellbestätigung, relative schnell nach einer Onlinebestellung ...
Teilweise bekomme ich die schon , da bin ich noch auf der Seite des Händlers :grins:
Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 13:12:05Aber in diesem Fall, habe ich ja schon gekauft, und der Händler hat mir eine Mail zukommen lassen , indem er klipp und klar sagt welche Summe ich für die einzelnen Bücher insgesamt zu zahlen habe (und ich ja auch schon am selben Tag überwiesen habe ) !!!
Dann gilt noch §119 BGB. Sowohl für dich als auch für den Händler. Ohne Bestätigung des Händlers, hast du keinen gültigen Kaufvertrag.
Im Supermarkt nimmt die Kassenkraft dein Angebot an, weil du es auf das Kassenband legst und deutlich machst, dass du den Artikel kaufen willst. Danach habt ihr einen Kaufvertrag geschlossenen.
Wegen 50 Cent so einen "Aufstand"? Storniere den Auftrag, wenn du nicht einverstanden bist und gut ist!
Zitat von: AlterGaul am 03. Dezember 2023, 13:28:14Im Supermarkt nimmt die Kassenkraft dein Angebot an, weil du es auf das Kassenband legst und deutlich machst, dass du den Artikel kaufen willst.
Habe ich, aber nicht das selbe mit meiner schon getätigten Zahlung gemacht !???
Ich meine, wie soll ich meine Kaufabsicht besser beweisen als mit einer Bezahlung "voraus" ?
Zitat von: OLD-MAN am 03. Dezember 2023, 13:36:55Wegen 50 Cent so einen "Aufstand"?
Es geht mir hier ums Prinzip, und ob das ganze mit rechten Dingen abläuft ! Ich fühle mich nämlich gerade ein wenig auf den Arm genommen !
Wenn Du dir ein Auto kaufst, und den Betrag vorab überweist, und bei der Abholung meint der Händler dann , er würde noch 500€ von Dir bekommen, würdest Du das auch nicht gut heißen , oder !?
Ich weis ist ein Dummer vergleich, aber im Prinzip das selbe
Habe mir mal eben die AGB´s angesehen :grins:
Das steht folgendes :
"2.3 Wann ein Vertrag mit uns zustande kommt, hängt von der von Ihnen gewählten Zahlungsart ab:
c) Vorkasse: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton und Versand der Vorkasseaufforderung mit Angabe der Bankverbindung an Sie durch uns"
Ergo habe ich mit dem Händler einen gültigen Vertrag geschlossen. !
Wenn der Verlag einen anderen Preis festlegt, darf der Händler dir das Buch gar nicht zu einem anderen Preis verkaufen. Genau das sagt die Buchpreisbindung, auf die der Händler ja verweist. Er dürfte dir noch nicht einmal kulanterweise die 50 Cent erlassen, ohne sich strafbar zu machen.
Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2023, 14:43:49darf der Händler dir das Buch gar nicht zu einem anderen Preis verkaufen.
Es gilt der Preis welcher auf der Rechnung steht, diese wurde bereits Bezahlt.
Was der Händler verlangen darf oder auch nicht, muss ich als Kunde ja nicht wissen.
Da man hier sofort Bezahlen muss, kann der Händler nachher nicht noch einen Zuschlag fordern.
Dafür wurde dem Käufer ja auch angeboten, vom Vertrag zurück zu treten.
Vorkasse heist nichts anderes wie der Kunde, MUSS den Betrag vorab Bezahlen.
Danach kann der Verkäufer also nicht noch mit einer Erhöhung, um die Ecke kommen.
Natürlich kann der Verkäufer dich nicht zwingen, den höheren Betrag zu zahlen, und du kannst vom Kauf zurücktreten. Aber wenn du das Buch haben willst, mußt du wegen der Buchpreisbindung den Preis zahlen, den der Verlag (und eben nicht der Händler) bestimmt.
Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2023, 14:43:49Wenn der Verlag einen anderen Preis festlegt, darf der Händler dir das Buch gar nicht zu einem anderen Preis verkaufen.
Ok , mag sein, dann hat aber der Händler das Buch falsch ausgezeichnet , und dafür kann ich ja nix !
Wie gesagt ich habe das Buch zusammen mit den anderen 11 Bänden ja schon bezahlt.
Ich werde da morgen mal anrufen. Zu Not überweise ich noch die 0,50€ , ....
Aber.....
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2023, 15:55:40Danach kann der Verkäufer also nicht noch mit einer Erhöhung, um die Ecke kommen.
Zumal ja laut deren AGB, schon ein Vertrag zustande gekommen ist
Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2023, 16:27:01Aber wenn du das Buch haben willst, mußt du wegen der Buchpreisbindung den Preis zahlen, den der Verlag (und eben nicht der Händler) bestimmt.
Das verstehe ich schon, aber ist dann nicht der Händler selber schuld, wenn der den falschen Preis verlangt ?
Ist ja schon wie bei der ReGIERung .... Fehler machen, und dann die Kosten auf andere abschieben :lachen: :lachen: :lachen:
Wahrscheinlich hat der Verlag den Preis erhöht, aber selbst wenn der Händler den Fehler gemacht haben sollte, darf er trotzdem nicht zu dem Preis verkaufen. Da geht es nicht drum, wer schiebt wem den Fehler zu, sondern um die Einhaltung eines Gesetzes.
Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Zu Not überweise ich noch die 0,50€ , ....
Der Händler sollte hier Kulant sein, auf die 50 Cent verzichten.
Muss er halt einen Kaffee weniger trinken, schon hat er den Megaverlust wieder ein :grins:
Bei manch einem Girokonto kostet allein, die Überweisung schon mehr.
Ganz vielleicht hast du Recht und die haben einen Fehler gemacht, der nicht durch die AGB abgedeckt ist. Nur was ist die Konsequenz? Du beharrst auf deinem "Recht" und bekommst die Bücher vielleicht irgendwann, nach einem langen Gerichtsprozess. Denn das ist deine einzige Möglichkeit, dagegen anzugehen. Und das alles wegen dem Prinzip und 50ct? :scratch:
Ich würde das abhaken und meiner Tochter ein schönes Weihnachtsgeschenk machen. :flag:
Zitat von: Der Friese am 03. Dezember 2023, 17:03:12Und das alles wegen dem Prinzip und 50ct?
Nunja .... ehr den Prinzip wegen, nicht wegen den 0,50€. Mir gefällt es eben nicht, für etwas zu "haften", woran ich nicht schuld bin .....
Aber ....
Zitat von: Der Friese am 03. Dezember 2023, 17:03:12Ich würde das abhaken und meiner Tochter ein schönes Weihnachtsgeschenk machen.
:zwinker: :ok:
Es fehlt immer noch der Teil, wann der Händler das Angebot des Käufers die Artikel zu erwerben verbindlich angenommen hat. Dieses hat der TE bisher noch nicht mitgeteilt.
Welche Bestätigung hast du vom Händler, jawohl wir nehmen dein Angebot an, dass du die Artikel kaufen willst. Der gepostete Screenshot ist keine Bestätigung. Da du auch keine unverbindliche Bestellbestätigng bekommen hast, könnte man daraus eventuell sogar bereits vermuten, dass irgendwas nicht passt. Des Weiteren bliebe dem Händler noch §119 BGB.
Je nach Band 6,50 oder 7 bei gleichem Umfang. Hätte ich meine nicht verliehen, könnte ich nachsehen, obs immer so war.
Logisch ist da nüchts.
Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Ok , mag sein, dann hat aber der Händler das Buch falsch ausgezeichnet , und dafür kann ich ja nix !
Der Händler hat das Buch nicht falsch ausgezeichnet
Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Das verstehe ich schon, aber ist dann nicht der Händler selber schuld, wenn der den falschen Preis verlangt ?
nein, außerdem geht es hier um keine Schuldfrage
Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Ist ja schon wie bei der ReGIERung .... Fehler machen, und dann die Kosten auf andere abschieben :lachen: :lachen: :lachen:
Der Händler hat keinen Fehler gemacht.
Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44...mehr den Prinzip wegen, nicht wegen den 0,50€. Mir gefällt es eben nicht, für etwas zu "haften", woran ich nicht schuld bin .....
Du haftest auch nicht und das ganze hat nichts mit schuld zu tun.
Wenn Du darauf bestehst, aus Deinem Prinzip nicht den vollen Preis zahlen zu wollen, kann der Händler Kulanz zeigen oder die Bestellung stornieren.
(Man sollte sich bei soviel Prinzip ab und an fragen, ob man nie einen Fehler macht und dann nicht mehr kritisieren, wenn andere "aus Prinzip" dann selbst bei Kleinigkeiten einem selbst das gleiche Verhalten zukommen lassen)
Zitat von: AlterGaul am 03. Dezember 2023, 20:25:25Es fehlt immer noch der Teil, wann der Händler das Angebot des Käufers die Artikel zu erwerben verbindlich angenommen hat. Dieses hat der TE bisher noch nicht mitgeteilt.
Nicht gelesen was ich geschrieben hatte !???
Habe mir mal eben die AGB´s angesehen :grins:
Das steht folgendes :
"2.3 Wann ein Vertrag mit uns zustande kommt, hängt von der von Ihnen gewählten Zahlungsart ab:
c) Vorkasse: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton und Versand der Vorkasse Aufforderung mit Angabe der Bankverbindung an Sie durch uns"Und genau diese Aufforderung habe ich ja erhalten ! Ergo ist ein gültiger Vertrag zwischen mir und dem Händler dabei raus gekommen ....
Zitat von: september23 am 03. Dezember 2023, 21:27:05Der Händler hat das Buch nicht falsch ausgezeichnet
Ach ja ..... Keine Ahnung wie DU das nennst, aber ICH nenne das Falsch ausgezeichnet, wenn nicht der passende Preis an der Ware vorhanden ist !
Zitat von: september23 am 03. Dezember 2023, 21:27:05Der Händler hat keinen Fehler gemacht.
Ach soooo.....Statt 7,00€ stand da vorher 6,50€ ...Wer ist denn für seine Webhop verantwortlich ..Der Händler ! Ergo hat auch dieser den Fehler gemacht
Ich habe es aber auch schon andersherum gehabt. Ich habe was gekauft und dann war es plötzlich billiger und ich habe Geld zurückerhalten.
Zitat von: Birgit63 am 04. Dezember 2023, 07:32:09Ich habe was gekauft und dann war es plötzlich billiger und ich habe Geld zurückerhalten.
Hatte ich noch nie sowas ...
Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 06:56:31Ach ja ..... Keine Ahnung wie DU das nennst, aber ICH nenne das Falsch ausgezeichnet, wenn nicht der passende Preis an der Ware vorhanden ist !
Vorläufiger Preis und Preisanpassung. Oder Irrtum.
Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 06:56:31Ach soooo.....Statt 7,00€ stand da vorher 6,50€ ...Wer ist denn für seine Webhop verantwortlich ..Der Händler ! Ergo hat auch dieser den Fehler gemacht
wenn Du damit glücklicher bist, dann nenne es halt einen Fehler. Rechtlich ist es keiner. :bye:
Zitat von: september23 am 04. Dezember 2023, 07:40:08Rechtlich ist es keiner.
Tja, und rein "rechtlich" müsste ich für die 0,50€ mehr nicht aufkommen....
ABER !
Zitat von: Der Friese am 03. Dezember 2023, 17:03:12Ich würde das abhaken und meiner Tochter ein schönes Weihnachtsgeschenk machen.
Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 08:12:42Tja, und rein "rechtlich" müsste ich für die 0,50€ mehr nicht aufkommen....
Rein rechtlich gilt ebenso immer noch §119 BGB. Darauf wird sich der Händler zusätzlich noch beziehen.
Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 06:56:31Habe mir mal eben die AGB´s angesehen :grins:
Das steht folgendes :
Gilt das auch für Vorbestellungen?
Zitat von: turbulent am 04. Dezember 2023, 08:22:32Gilt das auch für Vorbestellungen?
Solange Du diese auch schon bezahlt hast , denke ich mal schon.
So ich habe da mal angerufen ....
Was für ein Kuddel Muddel :schock: :wand:
Am 30.11. die per Mail geforderte Summe überweisen (laut Thalia Mitarbeiterin , so auch völlig Ok )
Nun hat Thalia mir aber die Summe am 01.12 wieder zurück überwiesenen mit dem Vermerk "mit der Zahlung ist keine Buchung möglich"
(dies habe ich aber auch eben erst bei dem Telefonat gesehen)
Nun soll ich die besagte Summe + die 0,50€ nochmal überweisen, und wenn diese dann verbucht wurde, würde man mir dann die 0,50€ erstatten !!! :schock: :weisnich: :wand:
Das Dumme an dem ganzen ist, dass ausgerechnet der Band 09 momentan nicht erhältlich ist , und es fraglich ist ob alles zusammen bis Weihnachten geleifert wird :zensiert:
In Deutschland gilt das Buchpreisbindungsgesetz. Dieses regelt u.a., dass die Verlage den Händlern die Preise mitzuteilen haben und das die Händler nur diese Preise verlangen dürfen.
Für Vorbestellungen sind außerdem Subskriptionspreise zulässig, d.h. Preisnachlässe.
Außerdem regelt § 309 BGB, dass bei Waren, die innerhalb von 4 Monaten nach der Bestellung geliefert werden, Preiserhöhungen nach Vertragsschluss unzulässig sind.
Wenn also - wie hier offenbar geschehen - der Verlag den zunächst bekanntgegebenen Preis erhöht hat, liegt für die vor dieser Preiserhöhung erfolgten Verkäufe kein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor, da die Kaufverträge ja zu dem zum Verkaufszeitpunkt verbindlich geltenden Preis abgeschlossen wurden. Wann das Buch dann geliefert wird, ist unrelevant, sofern dies innerhalb von 4 Monaten geschieht.
Thalia kann also in diesem Fall nicht unter Berufung auf das Buchpreisbindungsgesetz nachträglich einen höheren Preis verlangen, weil dieser sich nach dem Kaufabschluss erhöht hat.
Das der Verlag nach dem Kaufabschluss den Buchpreis erhöht hat, erfüllt auch nicht die Anforderungen an § 119 BGB, denn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lag ja kein Irrtum vor, vielmehr erfolgte der Verkauf zu dem zu diesem Zeitpunkt verbindlich vom Verlag bekanntgegebenen Preis.
Zitat von: AlterGaul am 03. Dezember 2023, 20:25:25Da du auch keine unverbindliche Bestellbestätigng bekommen hast
Es gibt eine Vorkasserechnung, was einer Bestellbestätigung gleich kommt.
Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 07:39:44Hatte ich noch nie sowas ...
Also ich auch nicht.
Eher anders herum (kennen sicher noch mehr hier) gekauft im Angebot.
Dann falsche Ware oder Größe versendet (warum auch immer) macht Rücksendung.
Dann möchte man plötzlich bei Neuversand, den aktuellen höheren Preis haben.
Bei mir vor allem bei O..o öfter eine Masche, andere machen da kein Theater.
Letztlich bekommt man zum Angebotspreis, aber trotzdem nervt es.
O..O ist momentan eh eine Katastrophe und will sich wohl selbst Demontieren.
Ich hatte das schon mal bei Am....on. Da hatte ich eine CD bestellt und bezahlt. Dann bekam ich eine Nachricht, dass die CD günstiger geworden ist und sie mir die Differenz auf das Konto zurücküberweisen.