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Begonnen von Bundspecht, 03. Dezember 2023, 09:37:52

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Kopfbahnhof

#15
Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Zu Not überweise ich noch die 0,50€ , ....
Der Händler sollte hier Kulant sein, auf die 50 Cent verzichten.
Muss er halt einen Kaffee weniger trinken, schon hat er den Megaverlust wieder ein :grins:

Bei manch einem Girokonto kostet allein, die Überweisung schon mehr.

Der Friese

Ganz vielleicht hast du Recht und die haben einen Fehler gemacht, der nicht durch die AGB abgedeckt ist. Nur was ist die Konsequenz? Du beharrst auf deinem "Recht" und bekommst die Bücher vielleicht irgendwann, nach einem langen Gerichtsprozess. Denn das ist deine einzige Möglichkeit, dagegen anzugehen. Und das alles wegen dem Prinzip und 50ct?  :scratch:
Ich würde das abhaken und meiner Tochter ein schönes Weihnachtsgeschenk machen.  :flag:

Bundspecht

Zitat von: Der Friese am 03. Dezember 2023, 17:03:12Und das alles wegen dem Prinzip und 50ct? 

Nunja .... ehr den Prinzip wegen, nicht wegen den 0,50€. Mir gefällt es eben nicht, für etwas zu "haften", woran ich nicht schuld bin .....

Aber ....

Zitat von: Der Friese am 03. Dezember 2023, 17:03:12Ich würde das abhaken und meiner Tochter ein schönes Weihnachtsgeschenk machen. 

 :zwinker:  :ok:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

AlterGaul

Es fehlt immer noch der Teil, wann der Händler das Angebot des Käufers die Artikel zu erwerben verbindlich angenommen hat. Dieses hat der TE bisher noch nicht mitgeteilt.
Welche Bestätigung hast du vom Händler, jawohl wir nehmen dein Angebot an, dass du die Artikel kaufen willst. Der gepostete Screenshot ist keine Bestätigung. Da du auch keine unverbindliche Bestellbestätigng bekommen hast, könnte man daraus eventuell sogar bereits vermuten, dass irgendwas nicht passt. Des Weiteren bliebe dem Händler noch §119 BGB.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Xellos

Je nach Band 6,50 oder 7 bei gleichem Umfang. Hätte ich meine nicht verliehen, könnte ich nachsehen, obs immer so war.

Logisch ist da nüchts.

september23

Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Ok , mag sein, dann hat aber der Händler das Buch falsch ausgezeichnet , und dafür kann ich ja nix !
Der Händler hat das Buch nicht falsch ausgezeichnet

Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Das verstehe ich schon, aber ist dann nicht der Händler selber schuld, wenn der den falschen Preis verlangt ?
nein, außerdem geht es hier um keine Schuldfrage

Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44Ist ja schon wie bei der ReGIERung .... Fehler machen, und dann die Kosten auf andere abschieben  :lachen:  :lachen:  :lachen:
Der Händler hat keinen Fehler gemacht.

Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 16:27:44...mehr den Prinzip wegen, nicht wegen den 0,50€. Mir gefällt es eben nicht, für etwas zu "haften", woran ich nicht schuld bin .....
Du haftest auch nicht und das ganze hat nichts mit schuld zu tun.

Wenn Du darauf bestehst, aus Deinem Prinzip nicht den vollen Preis zahlen zu wollen, kann der Händler Kulanz zeigen oder die Bestellung stornieren.

(Man sollte sich bei soviel Prinzip ab und an fragen, ob man nie einen Fehler macht und dann nicht mehr kritisieren, wenn andere "aus Prinzip" dann selbst bei Kleinigkeiten einem selbst das gleiche Verhalten zukommen lassen)


Bundspecht

Zitat von: AlterGaul am 03. Dezember 2023, 20:25:25Es fehlt immer noch der Teil, wann der Händler das Angebot des Käufers die Artikel zu erwerben verbindlich angenommen hat. Dieses hat der TE bisher noch nicht mitgeteilt.

Nicht gelesen was ich geschrieben hatte !???


Habe mir mal eben die AGB´s angesehen  :grins:

Das steht folgendes :

"2.3 Wann ein Vertrag mit uns zustande kommt, hängt von der von Ihnen gewählten Zahlungsart ab:

c) Vorkasse: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton und Versand der Vorkasse Aufforderung mit Angabe der Bankverbindung an Sie durch uns"


Und genau diese Aufforderung habe ich ja erhalten ! Ergo ist ein gültiger Vertrag zwischen mir und dem Händler dabei raus gekommen ....


Zitat von: september23 am 03. Dezember 2023, 21:27:05Der Händler hat das Buch nicht falsch ausgezeichnet


Ach ja ..... Keine Ahnung wie DU das nennst, aber ICH nenne das Falsch ausgezeichnet, wenn nicht der passende Preis an der Ware vorhanden ist !

Zitat von: september23 am 03. Dezember 2023, 21:27:05Der Händler hat keinen Fehler gemacht.

Ach soooo.....Statt 7,00€ stand da vorher 6,50€ ...Wer ist denn für seine Webhop verantwortlich ..Der Händler ! Ergo hat auch dieser den Fehler gemacht
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Birgit63

Ich habe es aber auch schon andersherum gehabt. Ich habe was gekauft und dann war es plötzlich billiger und ich habe Geld zurückerhalten.

Bundspecht

Zitat von: Birgit63 am 04. Dezember 2023, 07:32:09Ich habe was gekauft und dann war es plötzlich billiger und ich habe Geld zurückerhalten.

Hatte ich noch nie sowas ...
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

september23

Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 06:56:31Ach ja ..... Keine Ahnung wie DU das nennst, aber ICH nenne das Falsch ausgezeichnet, wenn nicht der passende Preis an der Ware vorhanden ist !
Vorläufiger Preis und Preisanpassung. Oder Irrtum.

Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 06:56:31Ach soooo.....Statt 7,00€ stand da vorher 6,50€ ...Wer ist denn für seine Webhop verantwortlich ..Der Händler ! Ergo hat auch dieser den Fehler gemacht
wenn Du damit glücklicher bist, dann nenne es halt einen Fehler. Rechtlich ist es keiner.  :bye:

Bundspecht

Zitat von: september23 am 04. Dezember 2023, 07:40:08Rechtlich ist es keiner. 

Tja, und rein "rechtlich" müsste ich für die 0,50€ mehr nicht aufkommen....


ABER !
Zitat von: Der Friese am 03. Dezember 2023, 17:03:12Ich würde das abhaken und meiner Tochter ein schönes Weihnachtsgeschenk machen. 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

AlterGaul

Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 08:12:42Tja, und rein "rechtlich" müsste ich für die 0,50€ mehr nicht aufkommen....
Rein rechtlich gilt ebenso immer noch §119 BGB. Darauf wird sich der Händler zusätzlich noch beziehen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

turbulent

Zitat von: Bundspecht am 04. Dezember 2023, 06:56:31Habe mir mal eben die AGB´s angesehen  :grins:

Das steht folgendes :
Gilt das auch für Vorbestellungen?

Bundspecht

Zitat von: turbulent am 04. Dezember 2023, 08:22:32Gilt das auch für Vorbestellungen?

Solange Du diese auch schon bezahlt hast , denke ich mal schon.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Bundspecht

 So ich habe da mal angerufen ....

Was für ein Kuddel Muddel  :schock:  :wand:

Am 30.11. die per Mail geforderte Summe überweisen (laut Thalia Mitarbeiterin , so auch völlig Ok )

Nun hat Thalia mir aber die Summe am 01.12 wieder zurück überwiesenen mit dem Vermerk "mit der Zahlung ist keine Buchung möglich"

(dies habe ich aber auch eben erst bei dem Telefonat gesehen)

Nun soll ich die besagte Summe + die 0,50€ nochmal überweisen, und wenn diese dann verbucht wurde, würde man mir dann die 0,50€ erstatten !!!  :schock:  :weisnich:  :wand:

Das Dumme an dem ganzen ist, dass ausgerechnet der Band 09 momentan nicht erhältlich ist , und es fraglich ist ob alles zusammen bis Weihnachten geleifert wird  :zensiert:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !