Hallo Forum
Vielleicht kann man mir hier helfen.
Eine Verwandte (74) ist geistig eingeschränkt und schon immer im mehr oder weniger betreuten wohnen untergebracht. Bisher klappte das gut, aber mit zunehmendem Alter wird es problematisch. So bestehT z. B. eine Inkontinenz und sie hat wohl ein Messie-Syndrom entwickelt (vermüllt ihr Zimmer, reinigt nichts). Im Sommer würde sie nach einer Ohnmacht (zu wenig getrunken) ins KH gebracht. Dort wurde eine leichte Verwahrlosung festgestellt und großer Ausschlag auf der Haut behandelt. (mangelnde Hygiene).
Es wurde eine Pflegestufe beantragt und abgelehnt. Widerspruch und wieder abgelehnt. Der dritte Widerspruch läuft.
Sie sollte dringend in eine Pflege kommen, aber ohne Pflegestufe hat sie wohl keine Chance, da unbezahlbar.
Gibt es irgendetwas was man noch "versuchen" könnte? An wen kann man sich wenden, gibt es irgendwo Hilfe?
Danke fürs lesen und eure Zeit.
Gibt es Pflegegutachten?
Hallo
Ja, gibt es. 0 Punkte beim ersten und zweiten
O Punkte passen aber nicht zu der Ausgangsbeschreibung :nea:
Das finde ich auch. Daher die Frage was man tun kann.
Kannst du das anonymisiert hier einstellen:
- letztes Pflegegutachten
- letzter Widerspruchsbescheid
- letzter Ablehnungsbescheid und
- Widerspruchsschreiben gegen den letzten Ablehnungsbescheid.
Zitat von: Veronika am 17. Dezember 2023, 12:39:15Es wurde eine Pflegestufe beantragt und abgelehnt. Widerspruch und wieder abgelehnt. Der dritte Widerspruch läuft.
ein dritter Widerspruch? kenne ich nicht. Nach Ablehnung gehts ans Sozialgericht.
Sorry, habe mich verschrieben. Der 2. Widerspruch läuft.
Zitat von: Veronika am 18. Dezember 2023, 08:27:22Sorry, habe mich verschrieben. Der 2. Widerspruch läuft.
m.E. nach gibt es eine Art Schlichtungsstelle der KK selbst (die man vergessen kann, denn die halten sich an das noch so widersinnige Gutachten des MDK), danach gehts zum Sozialgericht.
Moin,
War den jemand immer bei den Gutachten dabei?
Den neuerdings ist immer die Frage was noch eigenständig geht. :weisnich:
Das Recht auf Verwahrlosung gibt es leider. Da kann man nicht sehr viel machen.
Und daran denken für jeden Widerspruch wenn es zum ersten eine Klage gibt daran eine anhangsklage mit fest zu machen, nicht dass es plötzlich mitten drin aufhört und das alte Gutachten wieder zählt. :schaem:
LG
@Sylvergirl
Danke und ja, es war jemand von der Familie dabei.
Was ich nicht verstehe ist: wenn niemand darauf achtet ob die Leute genug essen/trinken und sich sauber halten, warum sind sie dann im "betreuten Wohnen"?
Es gibt die Pflegewächter. Sind Anwälte die darauf spezialisiert sind. Habe auch auf YouTube ein Interview.
@PaulHilft
Sehr interessant, danke!
Zitat von: Veronika am 18. Dezember 2023, 11:05:53Was ich nicht verstehe ist: wenn niemand darauf achtet ob die Leute genug essen/trinken und sich sauber halten, warum sind sie dann im "betreuten Wohnen"?
anders gefragt: Wenn die Frau doch schon im Betreuten Wohnen ist, warum passiert von dort nichts?
Zitat von: september23 am 18. Dezember 2023, 22:02:05Zitat von: Veronika am 18. Dezember 2023, 11:05:53Was ich nicht verstehe ist: wenn niemand darauf achtet ob die Leute genug essen/trinken und sich sauber halten, warum sind sie dann im "betreuten Wohnen"?
anders gefragt: Wenn die Frau doch schon im Betreuten Wohnen ist, warum passiert von dort nichts?
Vielleicht weil unsere Gesellschaft so krank ist und das egal zu scheinen scheit , ausser an das Betreutes Wohnen kann man schön daran mit verdienen, genauso wie man sich bei den Aslybewerbe r
mit verdienen dran mit den Unterkünften.
Es geht nur noch ums Geld nicht um das Individuum...
@Bimimaus5421
So ist es leider.
Sie lebt bei einem privaten Ehepaar (mit pflegerischem Hintergrund). Nun ist letztes Jahr die Frau gestorben und der Mann, auch schon über 70, ist einerseits überfordert andererseits ist es ihm egal. Der will seine Ruhe haben und jeden Monat eine hübsche Summe kassieren.
Den Träger (KK) darauf angesprochen meinte ein Wechsel ist nicht möglich da kein Platz frei.
Zitat von: Veronika am 19. Dezember 2023, 10:39:12@Bimimaus5421
So ist es leider.
Sie lebt bei einem privaten Ehepaar (mit pflegerischem Hintergrund). Nun ist letztes Jahr die Frau gestorben und der Mann, auch schon über 70, ist einerseits überfordert andererseits ist es ihm egal. Der will seine Ruhe haben und jeden Monat eine hübsche Summe kassieren.
Den Träger (KK) darauf angesprochen meinte ein Wechsel ist nicht möglich da kein Platz frei.
Hätte das nie mit "betreutem Wohnen" in Zusammenhang gebracht... Selbst eine andere Pflegestelle/Betreute Wohngruppe suchen?
@september
Wie bitte? Man kann eine eingeschränkte, hilfsbedürftige Person nicht einfach in Eigenregie irgendwo unterbringen!
Wieso nicht? Deine Verwandte ist ganz offensichtlich nicht entmündigt, hat keinen Pflegegrad und es zahlt kein Amt für dieses merkwürdige "betreute Wohnen", was ich nur als Servicewohnen kenne (allerdings in eigenen Wohnungen). Also eine Dienstleistung mit Vertrag, für die man selbst zahlen muss. Das Einverständnis deiner Verwandten brauchst du natürlich schon, sie muss auch den Servicevertrag selbst kündigen, wenn ihr was anderes gefunden habt.
Zitat von: Veronika am 19. Dezember 2023, 15:20:09@september
Wie bitte? Man kann eine eingeschränkte, hilfsbedürftige Person nicht einfach in Eigenregie irgendwo unterbringen!
natürlich geht das. Entweder die Frau kann das noch selbst entscheiden oder man ist/hat einen Betreuer, der das regelt. Und man kann als Angehöriger auch einen Betreuer, der die Frau verwahrlost abbestellen. Geht übers Gericht natürlich.
Zitat von: Veronika am 19. Dezember 2023, 15:20:09@september
Wie bitte? Man kann eine eingeschränkte, hilfsbedürftige Person nicht einfach in Eigenregie irgendwo unterbringen!
P.S.
Zitates ging auch nicht um "irgendwo", sondern
Selbst eine andere Pflegestelle/Betreute Wohngruppe suchen?
Es handelt sich nicht um ein Service Wohnen. Träger ist die KK, die bezahlt auch die Kosten der Unterbringung.
Und nochmal : nein, man kann sie nicht selbst anderweitig unterbringen.
Seit wann zahlt die Krankenkasse für so etwas
Zitatbei einem privaten Ehepaar (mit pflegerischem Hintergrund)
?
Da würde mich ja echt mal die Bewilligungsgrundlage interessieren, es muss ja einen Bescheid darüber geben.
Mal davon abgesehen, sollte man beim Träger der Leistung (in diesem Fall wohl die Krankenkasse) nachweislich schriftlich über die mangelhafte Betreuung/Pflege -oder was auch immer das darstellen soll- Meldung machen.
Die Eingangsfrage war ja ob jemand wüsste an wen man sich (der sich in diesen Fragen auskennt) wenden kann.
Um was es geht habe ich erklärt.
Für adäquate Tipps und Hinweise bin ich dankbar, mit "kenne ich nicht, hab ich noch nie gehört, etc. kann ich nichts anfangen. Dann doch bitte einfach nicht antworten. Danke
Man wendet sich IMMER an den Träger, der eine bestimmte Leistung bezahlt, wenn diese Leistung nur mangelhaft oder gar nicht erbracht wird. Grundlage ist der jeweilige Leistungsbescheid.
Dieses "merkwürdige betreute wohnen" findet in Gastfamilien statt und ist eine häufige ambulante Betreuungsform.
Private Haushalte nehmen 1 bis 2 Personen mit Behinderung in ihre Wohngemeinschaft auf und stellen ihnen ein Zimmer zur Verfügung.
Auf die Frage seit wann die KK das zahlt: schon immer.
Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Es handelt sich nicht um ein Service Wohnen.
davon bin ich auch nicht ausgegangen
Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Träger ist die KK, die bezahlt auch die Kosten der Unterbringung.
dann spricht mit der
Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Und nochmal : nein, man kann sie nicht selbst anderweitig unterbringen.
was heißt hier "nochmals"? Du hast kategorisch abgelehnt, dass man eine Betreuung wechseln kann, und das stimmt so allgemein nun mal nicht.
Spezielle Info zu Deiner Verwandten, die ausschließen, was sonst nun mal machbar ist, musst Du vorher geben, sonst ist das im Neben stochern
Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Die Eingangsfrage war ja ob jemand wüsste an wen man sich (der sich in diesen Fragen auskennt) wenden kann.
und dazu hast Du Antworten erhalten. Dass das so speziell ist im Fall Deiner Tante kann man ja nicht ahnen, wenn es sonst anders läuft :bye:
ZitatDieses "merkwürdige betreute wohnen" findet in Gastfamilien statt und ist eine häufige ambulante Betreuungsform.
Wie häufig auch immer es ist, da man allgemein damit eher Wohngruppen oder Betreutes Wohnen in Wohnheimen (das ist nicht immer "Service-Wohnen") verbindet. Das ist es:
"Betreutes Wohnen in Gastfamilien
Das ,,Betreute Wohnen in Gastfamilien" (BWF) ist eine besondere Leistung der Eingliederungshilfe. Sie entspricht einer familienanalogen Hilfeform, ähnlich wie sie in der Jugendhilfe unter dem Begriff ,,Pflegefamilie" bekannt ist.
Menschen mit Behinderungen leben als Gäste in einer sogenannten Gastfamilie. Die Gastfamilie erbringt mit Unterstützung eines BWF Fachteams Leistungen zur Sozialen Teilhabe:
Eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll ermöglicht oder erleichtert werden.
Die Gastfamilie unterstützt bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung.
Angebot für Menschen mit Behinderungen
Das BWF ist eine sehr personenzentrierte Leistung, die Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung in einer Familie ermöglicht. Dieses Angebot richtet sich an Personen, denen die Betreuung in einer besonderen Wohnform zu viel und eine Betreuung im Rahmen der eigenen Häuslichkeit im Rahmen von Fachleistungsstunden oder Assistenz zu wenig Unterstützung und Sicherheit bietet."
Dieses BWF Fachteam und Krankenkasse wären hier der Ansprechpartner, um die Gastfamilie zu wechseln. Kann auch Sinn machen, wenn ein Alleinstehender bereits 70jähriger nicht mehr in der Lage ist, die erforderliche Integrationsarbeit zu leisten.
Mehr kann man dazu kaum sagen.
Das es betreutes Wohnen in einer Gastfamilien ist habe ich, glaube ich, bereits hinreichend erörtert.
Aber vielen Dank fürs googeln um mir erklären zu können daß es ein betreutes Wohnen in Gastfamilien ist.
Wie kommst du eigentlich darauf das es sich um meine Tante handelt?
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten und beende (für mich) die Diskussion jetzt.
Zitat von: Veronika am 21. Dezember 2023, 11:03:36Das es betreutes Wohnen in einer Gastfamilien ist habe ich, glaube ich, bereits hinreichend erörtert.
Weder hinreichend noch einleuchtend, sonst hätte man nicht so viel nachfragen müssen. Das
Zitat von: september23 am 21. Dezember 2023, 08:24:40Das ,,Betreute Wohnen in Gastfamilien" (BWF) ist eine besondere Leistung der Eingliederungshilfe.
wäre von Anfang an die korrekte Erklärung gewesen und steht mit Sicherheit auch so auf dem Leistungsbescheid für die Eingliederungshilfe.
Zitat von: Veronika am 21. Dezember 2023, 11:03:36Das es betreutes Wohnen in einer Gastfamilien ist habe ich, glaube ich, bereits hinreichend erörtert.
Aber vielen Dank fürs googeln um mir erklären zu können daß es ein betreutes Wohnen in Gastfamilien ist.
Das habe ich nicht für Dich gegoogelt, sondern für Leser hier, denn von Dir kam zu wenig Info, Missverständnisse durch das unzureichende "Betreutes Wohnen"
Zitat von: Veronika am 21. Dezember 2023, 11:03:36Wie kommst du eigentlich darauf das es sich um meine Tante handelt?
Tut mir leid, falls es für Dich eine Beleidigung ist, dass ich irrtümlich dachte, es sei Deine Tante.
Zudem ändert das nichts an der Antwort, dass der Kostenträger der Betreuung anzusprechen ist.
Ich wollte mir ja dieses aggressive Gelaber anderer - Hauptsache auch mal was gesagt-eigentlich nicht mehr antun. Aber die Sucht mancher Personen sich aufzuplustern und wichtig zu tun ist einfach nur erbärmlich. Selbst nach der Ansage ist gut jetzt gibt es scheinbar Leute die nicht lassen können. Ich kenne sowas eigentlich nur von Personen die sonst kein Leben haben, nur hier im Internet die Klappe aufreißen.
Zitat von: Veronika am 21. Dezember 2023, 21:08:44Ich wollte mir ja dieses aggressive Gelaber anderer - Hauptsache auch mal was gesagt-eigentlich nicht mehr antun. Aber die Sucht mancher Personen sich aufzuplustern und wichtig zu tun ist einfach nur erbärmlich. Selbst nach der Ansage ist gut jetzt gibt es scheinbar Leute die nicht lassen können. Ich kenne sowas eigentlich nur von Personen die sonst kein Leben haben, nur hier im Internet die Klappe aufreißen.
gern geschehen, dass man Dir helfen wollte. Ich habe nichts geschrieben, was ich nicht einer Person direkt sagen bzw. FRAGEN würde.
Was Du hier über Aggression schreibst trifft allerdings nur auf Deine Aussagen über den gesamten Verlauf des Threads zu. Man hat
Fragen gestellt, um Dir zu helfen und Du hast genervt reagiert oder es Angriff gewertet oder bist einfach gefrustet, dass es keine einfach Lösung gibt und lässt es jetzt hier raus.
Alles was Du hier zu den Personen im Internet schreibst, gilt, mit Verlaub, Dir selbst. :bye: :bye: :bye: