Pflegebedürftige Person

Begonnen von Veronika, 17. Dezember 2023, 12:39:15

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Veronika

@Bimimaus5421

So ist es leider.

Sie lebt bei einem privaten Ehepaar (mit pflegerischem Hintergrund). Nun ist letztes Jahr die Frau gestorben und der Mann, auch schon über 70, ist einerseits überfordert andererseits ist es ihm egal. Der will seine Ruhe haben und jeden Monat eine hübsche Summe kassieren.
Den Träger (KK) darauf angesprochen meinte ein Wechsel ist nicht möglich da kein Platz frei.

september23

Zitat von: Veronika am 19. Dezember 2023, 10:39:12@Bimimaus5421

So ist es leider.

Sie lebt bei einem privaten Ehepaar (mit pflegerischem Hintergrund). Nun ist letztes Jahr die Frau gestorben und der Mann, auch schon über 70, ist einerseits überfordert andererseits ist es ihm egal. Der will seine Ruhe haben und jeden Monat eine hübsche Summe kassieren.
Den Träger (KK) darauf angesprochen meinte ein Wechsel ist nicht möglich da kein Platz frei.
Hätte das nie mit "betreutem Wohnen" in Zusammenhang gebracht... Selbst eine andere Pflegestelle/Betreute Wohngruppe suchen?

Veronika

@september

Wie bitte? Man kann eine eingeschränkte, hilfsbedürftige Person nicht einfach in Eigenregie irgendwo unterbringen!

Sheherazade

Wieso nicht? Deine Verwandte ist ganz offensichtlich nicht entmündigt, hat keinen Pflegegrad und es zahlt kein Amt für dieses merkwürdige "betreute Wohnen", was ich nur als Servicewohnen kenne (allerdings in eigenen Wohnungen). Also eine Dienstleistung mit Vertrag, für die man selbst zahlen muss. Das Einverständnis deiner Verwandten brauchst du natürlich schon, sie muss auch den Servicevertrag selbst kündigen, wenn ihr was anderes gefunden habt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Veronika am 19. Dezember 2023, 15:20:09@september

Wie bitte? Man kann eine eingeschränkte, hilfsbedürftige Person nicht einfach in Eigenregie irgendwo unterbringen!

natürlich geht das. Entweder die Frau kann das noch selbst entscheiden oder man ist/hat einen Betreuer, der das regelt. Und man kann als Angehöriger auch einen Betreuer, der die Frau verwahrlost abbestellen. Geht übers Gericht natürlich.

september23

Zitat von: Veronika am 19. Dezember 2023, 15:20:09@september

Wie bitte? Man kann eine eingeschränkte, hilfsbedürftige Person nicht einfach in Eigenregie irgendwo unterbringen!

P.S.
Zitates ging auch nicht um "irgendwo", sondern
Selbst eine andere Pflegestelle/Betreute Wohngruppe suchen?

Veronika

Es handelt sich nicht um ein Service Wohnen. Träger ist die KK, die bezahlt auch die Kosten der Unterbringung.
Und nochmal : nein, man kann sie nicht selbst anderweitig unterbringen.

Sheherazade

Seit wann zahlt die Krankenkasse für so etwas
Zitatbei einem privaten Ehepaar (mit pflegerischem Hintergrund)
?

Da würde mich ja echt mal die Bewilligungsgrundlage interessieren, es muss ja einen Bescheid darüber geben.

Mal davon abgesehen, sollte man beim Träger der Leistung (in diesem Fall wohl die Krankenkasse) nachweislich schriftlich über die mangelhafte Betreuung/Pflege -oder was auch immer das darstellen soll- Meldung machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Veronika

Die Eingangsfrage war ja ob jemand wüsste an wen man sich (der sich in diesen Fragen auskennt) wenden kann.
Um was es geht habe ich erklärt.
Für adäquate Tipps und Hinweise bin ich dankbar, mit "kenne ich nicht, hab ich noch nie gehört, etc. kann ich nichts anfangen. Dann doch bitte einfach nicht antworten. Danke

Sheherazade

Man wendet sich IMMER an den Träger, der eine bestimmte Leistung bezahlt, wenn diese Leistung nur mangelhaft oder gar nicht erbracht wird. Grundlage ist der jeweilige Leistungsbescheid.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Veronika

Dieses "merkwürdige betreute wohnen" findet in Gastfamilien statt und ist eine  häufige ambulante Betreuungsform.
Private Haushalte nehmen 1 bis 2 Personen mit Behinderung in ihre Wohngemeinschaft auf und stellen ihnen ein Zimmer zur Verfügung.
Auf die Frage seit wann die KK das zahlt: schon immer.

september23

Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Es handelt sich nicht um ein Service Wohnen.
davon bin ich auch nicht ausgegangen

Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Träger ist die KK, die bezahlt auch die Kosten der Unterbringung.
dann spricht mit der
Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Und nochmal : nein, man kann sie nicht selbst anderweitig unterbringen.
was heißt hier "nochmals"? Du hast kategorisch abgelehnt, dass man eine Betreuung wechseln kann, und das stimmt so allgemein nun mal nicht.

Spezielle Info zu Deiner Verwandten, die ausschließen, was sonst nun mal machbar ist, musst Du vorher geben, sonst ist das im Neben stochern

Zitat von: Veronika am 20. Dezember 2023, 10:27:50Die Eingangsfrage war ja ob jemand wüsste an wen man sich (der sich in diesen Fragen auskennt) wenden kann.
und dazu hast Du Antworten erhalten. Dass das so speziell ist im Fall Deiner Tante kann man ja nicht ahnen, wenn es sonst anders läuft  :bye:

september23

ZitatDieses "merkwürdige betreute wohnen" findet in Gastfamilien statt und ist eine  häufige ambulante Betreuungsform.
Wie häufig auch immer es ist, da man allgemein damit eher Wohngruppen oder Betreutes Wohnen in Wohnheimen (das ist nicht immer "Service-Wohnen") verbindet. Das ist es:
"Betreutes Wohnen in Gastfamilien
Das ,,Betreute Wohnen in Gastfamilien" (BWF) ist eine besondere Leistung der Eingliederungshilfe. Sie entspricht einer familienanalogen Hilfeform, ähnlich wie sie in der Jugendhilfe unter dem Begriff ,,Pflegefamilie" bekannt ist.

Menschen mit Behinderungen leben als Gäste in einer sogenannten Gastfamilie. Die Gastfamilie erbringt mit Unterstützung eines BWF Fachteams Leistungen zur Sozialen Teilhabe:

Eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll ermöglicht oder erleichtert werden.
Die Gastfamilie unterstützt bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung.
Angebot für Menschen mit Behinderungen

Das BWF ist eine sehr personenzentrierte Leistung, die Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung in einer Familie ermöglicht. Dieses Angebot richtet sich an Personen, denen die Betreuung in einer besonderen Wohnform zu viel und eine Betreuung im Rahmen der eigenen Häuslichkeit im Rahmen von Fachleistungsstunden oder Assistenz zu wenig Unterstützung und Sicherheit bietet.
"

Dieses BWF Fachteam und Krankenkasse wären hier der Ansprechpartner, um die Gastfamilie zu wechseln. Kann auch Sinn machen, wenn ein Alleinstehender bereits 70jähriger nicht mehr in der Lage ist, die erforderliche Integrationsarbeit zu leisten.

Mehr kann man dazu kaum sagen.

Veronika

Das es betreutes Wohnen in einer Gastfamilien ist habe ich, glaube ich, bereits hinreichend erörtert.
Aber vielen Dank fürs googeln um mir erklären zu können daß es ein betreutes Wohnen in Gastfamilien ist.
Wie kommst du eigentlich darauf das es sich um meine Tante handelt?

Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten und beende (für mich) die Diskussion jetzt.

Sheherazade

Zitat von: Veronika am 21. Dezember 2023, 11:03:36Das es betreutes Wohnen in einer Gastfamilien ist habe ich, glaube ich, bereits hinreichend erörtert.

Weder hinreichend noch einleuchtend, sonst hätte man nicht so viel nachfragen müssen. Das
Zitat von: september23 am 21. Dezember 2023, 08:24:40Das ,,Betreute Wohnen in Gastfamilien" (BWF) ist eine besondere Leistung der Eingliederungshilfe.
wäre von Anfang an die korrekte Erklärung gewesen und steht mit Sicherheit auch so auf dem Leistungsbescheid für die Eingliederungshilfe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"