Hallo!
Mich würde mal interessiren, wer schon einen Änderungsbescheid über den höheren Regelsatz erhalten hat!
Bei mir ist es so, das ich den Bescheid bislang stets in der 1. Dezemberwoche erhalten habe, bislang kam aber noch nix!
Wie ist das bei euch?
			
			
			
				Die automatisierte Erstellung für die Jobcenter in gE lief am 16.12.23. Die Bescheide müssten zumindest über jc-digital schon einsehbar sein und dürften in den nächsten Tagen mit der Post eintrudeln.
			
			
			
				Hab meinen Änderungsbescheid vorige Tage bekommen zwar nur digital aber kann man sich ja ausdrucken. 😊
			
			
			
				Hier kommt meist gar keiner.
Liegt evtl. an der Laufzeit weil im Februar eh neuer WBA (ab April) gestellt wird.
			
			
			
				hab heute meinen normalen bescheid bekommen für januar bis dezember 24 aber von denn 50 euro mehr steht da leider nichts drauf
(https://i.ibb.co/dWW3X9N/20231219-220200.jpg)
			
			
			
				Zitat von: confused am 19. Dezember 2023, 22:12:38hab heute meinen normalen bescheid bekommen für januar bis dezember 24 aber von denn 50 euro mehr steht da leider nichts drauf
Kann auch nicht das gibt einen extra Änderungsbescheid, außerdem sind es keine 50 sondern ca.61€. 😜
			
 
			
			
				Hallo,
bei mir kamen die Änderungsbescheide am 16.12 mit dem neuen Regelsatz. 
			
			
			
				Zitat von: confused am 19. Dezember 2023, 22:12:38von denn 50 euro mehr steht da leider nichts drauf
Dazu steht in der Regel auf der Rückseite die entsprechende Erklärung!
			
 
			
			
				Zitat von: Unwissender am 19. Dezember 2023, 11:45:57Hallo!
Mich würde mal interessiren, wer schon einen Änderungsbescheid über den höheren Regelsatz erhalten hat!
Bei mir ist es so, das ich den Bescheid bislang stets in der 1. Dezemberwoche erhalten habe, bislang kam aber noch nix!
Wie ist das bei euch?
Bei meinen neuen Änderungs-Bescheid wegen Beitragserhöhung meiner KFZ Versicherung für Januar ist es schon berücksichtigt. Bei uns in der Stadt sind sehr fleißige Angestellte. :smile: 
			
 
			
			
				Zitat von: Rotti am 21. Dezember 2023, 16:39:53Zitat von: Unwissender am 19. Dezember 2023, 11:45:57Hallo!
Mich würde mal interessiren, wer schon einen Änderungsbescheid über den höheren Regelsatz erhalten hat!
Bei mir ist es so, das ich den Bescheid bislang stets in der 1. Dezemberwoche erhalten habe, bislang kam aber noch nix!
Wie ist das bei euch?
Bei meinen neuen Änderungs-Bescheid wegen Beitragserhöhung meiner KFZ Versicherung für Januar ist es schon berücksichtigt. Bei uns in der Stadt sind sehr fleißige Angestellte. :smile: 
welcher zusammenhang hat dein kfz mit der erhöhung zu tun?
			
 
			
			
				Zitat von: börgie am 22. Dezember 2023, 03:55:36welcher zusammenhang hat dein kfz mit der erhöhung zu tun?
Das würde ich auch gerne wissen.  :scratch: 
			
 
			
			
				siehe hier
Insofern müsse es dem Leistungsberechtigten auch möglich sein, die mit der Haltereigenschaft verbundenen Vorteile in Anspruch zu nehmen. So kann die Kfz-Haftpflichtversicherung beim Bürgergeld vom Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung: Es muss Einkommen vorhanden sein! Das LSG hatte in seinem Urteil ausgeführt, dass über die Versicherungspauschale hinaus die Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene private Versicherungen wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesondert vom Einkommen absetzbar sind. 
https://www.gegen-hartz.de/news/grundsicherung-kfz-haftpflichtversicherung-als-absetzbetrag
			
			
			
				davon habe ich ja noch nie gehört dass das jc die kfz versicherung bezahlt. was meinst du mit es muss einkommen vorhanden sein?
			
			
			
				Bei mir hat sich immer noch nix getan! Wird wohl dieses Jahr nix mehr! Die Frage ist, ob dann die bishrige Leistung (bewilligt) gezahlt wird die Erhöhung oder gar keine?  :weisnich: 
			
			
			
				Zitat von: Unwissender am 23. Dezember 2023, 10:06:41Bei mir hat sich immer noch nix getan! Wird wohl dieses Jahr nix mehr! Die Frage ist, ob dann die bishrige Leistung (bewilligt) gezahlt wird die Erhöhung oder gar keine?  
Nun ja die bewilligten Leistungen wirst du bekommen bestimmt dann auch die Erhöhung. Wie lange geht den der Bewilligungszeitraum??? 
Bei einer Bekannten gilt er bis 03/24. Sie hat auch noch keinen Änderungsbescheid, ich hingegen schon Bewilligung bis 12/23. Neue Bewilligung ab 01/24.  :sehrgut: 
			
 
			
			
				Die Bewilligung ist von 1.12.23 bis 30.11.24. Die Leistung für Dezember kam ja schon!
			
			
			
				börgie
Zitat von: börgie am 23. Dezember 2023, 04:03:07davon habe ich ja noch nie gehört dass das jc die kfz versicherung bezahlt. was meinst du mit es muss einkommen vorhanden sein?
Weil es so formuliert nicht stimmt.
erstens werden nur 30.- Euro als "Pauschale gezahlt" und das auch nur wenn man einer Arbeit nachgeht. Arbeit ist Einkommen.
Keine Arbeit kein Einkommen das zu der "Pauschale" eine Berechtigung besteht.
MfG FN
			
				Immer noch nix!
			
			
			
				Zitat von: Unwissender am 01. Januar 2024, 10:53:43Immer noch nix!
Kein Geld oder kein Bescheid. Geld müsste doch schon da sein. Mit Erhöhung. :scratch: 
			
 
			
			
				Heute zwar Überweisung da, aber ohne für KdU! Vermutlich weil ich im Dezember eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen habe, in der ich eine Mietbescheinigung vorlegen soll (obwohl schon eine aus 2017 vorliegt an der sich nix geändert hat)? :scratch: 
			
			
			
				Zitat von: Unwissender am 02. Januar 2024, 09:18:36Vermutlich weil ich im Dezember eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen habe, in der ich eine Mietbescheinigung vorlegen soll (obwohl schon eine aus 2017 vorliegt an der sich nix geändert hat)? 
Na ja es wird halt nach 6 Jahren noch mal geprüft, zumal sich ab 2024 ja an der Übernahme der Kosten für die Unterkunft was ändert und nicht mehr alles automatisch akzeptiert wird. 
Mach es halt und gut ist's.  :bye: 
			
 
			
			
				Auch bei mir hat sich noch nichts getan. Weder einen neuen Bewilligungsbescheid über den höheren Regelsatz, noch die Zahlung dessen. Ende Dezember nur den alten Regelsatz gezahlt + alten Mehrbedarf + neuen Gasabschlag. 
 :nea: 
			
			
			
				Hallo FN,
das mit der Versicherungspauschale ist nach wie vor nicht ganz richtig
DENN:
Bei Einkommen (nicht Erwerbseinkommen) wird folgendes abzugsfähig berücksichtigt (sofern das JC alles richtig macht)=
ein allgemeine Versicherungspauschale von 30€
plus
wenn KFZ vorhanden zusätzlich die monatliche KFZ-Versicherung (ohne Kasko) =
ist nicht in der allgemeinen Versicherungspauschale enthalten
plus
eventuelle Beiträge einer Riesterrente (gesonderte Berechnung beachten, mind. 5€/Monat)
Bei Erwerbseinkommen ist es anders:
alle Positionen sind im Grundfreibetrag von 100€ enthalten
außer:
sofern die Summe der abzugsfähigen Kosten 100€ überschreiten, sind die einzelnen Positionen absetzbar, das ist allerdings nur dann gültig, wenn das Erwerbseinkommen mindestens 400€ beträgt, sonst bleit es beim Grundfreibetrag.
Ernie
			
			
			
				Zitat von: Terminator62 am 02. Januar 2024, 09:54:29zumal sich ab 2024 ja an der Übernahme der Kosten für die Unterkunft was ändert und nicht mehr alles automatisch akzeptiert wird. 
was ändert sich denn?
			
 
			
			
				Zitat von: Harald53 am 02. Januar 2024, 10:43:40was ändert sich denn?
Nun es wird überprüft ob die Unterkunft zu groß und zu teuer ist für die BG.  :zwinker: 
			
 
			
			
				Zitat von: Terminator62 am 02. Januar 2024, 10:49:00Nun es wird überprüft ob die Unterkunft zu groß und zu teuer ist für die BG.  :zwinker: 
Das ist doch aber nix neues, das wird doch heute schon geprüft.
			
 
			
			
				Zitat von: Harald53 am 02. Januar 2024, 10:57:58Das ist doch aber nix neues, das wird doch heute schon geprüft
Es wurde gefragt was sich ändert. Darauf habe ich geantwortet, auch wenn das schon länger bekannt ist. 
Weiß vielleicht trotzdem nicht jeder.  :mocking: 
			
 
			
			
				Zitat von: Terminator62 am 02. Januar 2024, 10:49:00Zitat von: Harald53 am 02. Januar 2024, 10:43:40was ändert sich denn?
Nun es wird überprüft ob die Unterkunft zu groß und zu teuer ist für die BG.  :zwinker:
Dachte auch das wäre immer so gewesen? Konnte man denn die Jahre davor auch über den Limits Wohnen?
			
 
			
			
				Zitat von: Liberty am 02. Januar 2024, 10:09:51Auch bei mir hat sich noch nichts getan. Weder einen neuen Bewilligungsbescheid über den höheren Regelsatz, noch die Zahlung dessen. Ende Dezember nur den alten Regelsatz gezahlt + alten Mehrbedarf + neuen Gasabschlag. 
 :nea: 
Dann rufe bei der Bundesagentur für Arbeit an ,denn die tätigen die Zahlungen und frage nach ib denen ein Fehler unterlaufen ist ? Der Regelsatz aktuelles Gesetz beträgt 563 € und nicht 502€ ob die Ba das Gesetz nicht kenne ? Kann jeder bei Buzer.de nachlesen .
Natürlich werden Sie ans Jc verweisen aber du hast das Anrecht auf diesen Regelsatz der im Monat voraus gezahlt werden muss . Das Existenz minum muss jederzeit gewahrt sein .Kannste auch 1 BvL 1/09 mitteilen und abwimmeln würde ich mich nicht lassen .
Wenn man dir sagt nicht zuständig denn die Zuständigkeit die Rufnummer geben lassen und solange hin und her telefoniere denen auf dem Sack gehen bis sie aktiv werden , denn Sie können noch am gleichen  Tag die Überweisung tätigen .
Übrigens ohne Änderungsbescheid habe ich meinen neuen RL bekommen plus Miete. 
			
 
			
			
				Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 18:46:58Dachte auch das wäre immer so gewesen? Konnte man denn die Jahre davor auch über den Limits Wohnen?
Zumindest im ersten Jahr Bürgergeld wurden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Ab 2024 werden nur noch die Regelsätze übernommen, oder man muss sich eine angemessene Wohnung suchen, wenn die jetzige zu groß oder zu teuer ist.
Wie es zur Corona Zeit im vereinfachten Verfahren war weiß ich gerade nicht, da wurde ja zumindest keine Vermögensprüfung durchgeführt.
			
 
			
			
				Unser Azubi hat das angehängte Schreiben vom 20.12.2023 erhalten. Wir verstehen das jetzt so, dass ab Januar 2024 der Freibetrag von 520 € auf 538 € erhöht wird, aber die Grundsicherung von bisher 420 € nicht erhöht wird und natürlich das zu hohe Nettogehalt weiter angerechnet wird.
Der Lahn-Dill-Kreis ist ja eine Optionskommune, für die eigene Gesetze gelten :teuflisch: 
Gruß hko
			
			
			
				Hilft nur Widerspruch. Auch der Hinweis im Widerspruch auf die Allgemeinen Arbeitsanweisungen der Bundesagentur. Hat bei mir geholfen, seitdem werde ich nur noch telefonisch kontaktiert. Einfach probieren.
			
			
			
				Aber es hat sich ja nix geändert! Ich will halt meinen Vermieter nicht mit so einem Sch  :zensiert: ss belästigen, wenn er das Ganze nur abschreiben braucht von der 2017er Mietbescheinigung. Dann sagt er zurecht, warum er das machen soll, wenn sich nix geändert hat! (Außerdem müsste ich ihn ersteinmal erreichen!)