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Änderungsbescheid im Dezember 2023 zum höheren Regelsatz

Begonnen von Unwissender, 19. Dezember 2023, 11:45:57

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Unwissender

Hallo!

Mich würde mal interessiren, wer schon einen Änderungsbescheid über den höheren Regelsatz erhalten hat!
Bei mir ist es so, das ich den Bescheid bislang stets in der 1. Dezemberwoche erhalten habe, bislang kam aber noch nix!
Wie ist das bei euch?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Die automatisierte Erstellung für die Jobcenter in gE lief am 16.12.23. Die Bescheide müssten zumindest über jc-digital schon einsehbar sein und dürften in den nächsten Tagen mit der Post eintrudeln.

Terminator62

Hab meinen Änderungsbescheid vorige Tage bekommen zwar nur digital aber kann man sich ja ausdrucken. 😊
MfG  MK

Kopfbahnhof

Hier kommt meist gar keiner.

Liegt evtl. an der Laufzeit weil im Februar eh neuer WBA (ab April) gestellt wird.

confused

hab heute meinen normalen bescheid bekommen für januar bis dezember 24 aber von denn 50 euro mehr steht da leider nichts drauf

Terminator62

Zitat von: confused am 19. Dezember 2023, 22:12:38hab heute meinen normalen bescheid bekommen für januar bis dezember 24 aber von denn 50 euro mehr steht da leider nichts drauf

Kann auch nicht das gibt einen extra Änderungsbescheid, außerdem sind es keine 50 sondern ca.61€. 😜
MfG  MK

Soulmate2411

Hallo,

bei mir kamen die Änderungsbescheide am 16.12 mit dem neuen Regelsatz.

OLD-MAN

Zitat von: confused am 19. Dezember 2023, 22:12:38von denn 50 euro mehr steht da leider nichts drauf

Dazu steht in der Regel auf der Rückseite die entsprechende Erklärung!

Rotti

Zitat von: Unwissender am 19. Dezember 2023, 11:45:57Hallo!

Mich würde mal interessiren, wer schon einen Änderungsbescheid über den höheren Regelsatz erhalten hat!
Bei mir ist es so, das ich den Bescheid bislang stets in der 1. Dezemberwoche erhalten habe, bislang kam aber noch nix!
Wie ist das bei euch?
Bei meinen neuen Änderungs-Bescheid wegen Beitragserhöhung meiner KFZ Versicherung für Januar ist es schon berücksichtigt. Bei uns in der Stadt sind sehr fleißige Angestellte. :smile:

börgie

Zitat von: Rotti am 21. Dezember 2023, 16:39:53
Zitat von: Unwissender am 19. Dezember 2023, 11:45:57Hallo!

Mich würde mal interessiren, wer schon einen Änderungsbescheid über den höheren Regelsatz erhalten hat!
Bei mir ist es so, das ich den Bescheid bislang stets in der 1. Dezemberwoche erhalten habe, bislang kam aber noch nix!
Wie ist das bei euch?
Bei meinen neuen Änderungs-Bescheid wegen Beitragserhöhung meiner KFZ Versicherung für Januar ist es schon berücksichtigt. Bei uns in der Stadt sind sehr fleißige Angestellte. :smile:

welcher zusammenhang hat dein kfz mit der erhöhung zu tun?

Terminator62

Zitat von: börgie am 22. Dezember 2023, 03:55:36welcher zusammenhang hat dein kfz mit der erhöhung zu tun?

Das würde ich auch gerne wissen.  :scratch:
MfG  MK

Rotti

siehe hier
Insofern müsse es dem Leistungsberechtigten auch möglich sein, die mit der Haltereigenschaft verbundenen Vorteile in Anspruch zu nehmen. So kann die Kfz-Haftpflichtversicherung beim Bürgergeld vom Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung: Es muss Einkommen vorhanden sein! Das LSG hatte in seinem Urteil ausgeführt, dass über die Versicherungspauschale hinaus die Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene private Versicherungen wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesondert vom Einkommen absetzbar sind.
https://www.gegen-hartz.de/news/grundsicherung-kfz-haftpflichtversicherung-als-absetzbetrag


börgie

davon habe ich ja noch nie gehört dass das jc die kfz versicherung bezahlt. was meinst du mit es muss einkommen vorhanden sein?

Unwissender

Bei mir hat sich immer noch nix getan! Wird wohl dieses Jahr nix mehr! Die Frage ist, ob dann die bishrige Leistung (bewilligt) gezahlt wird die Erhöhung oder gar keine?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Terminator62

Zitat von: Unwissender am 23. Dezember 2023, 10:06:41Bei mir hat sich immer noch nix getan! Wird wohl dieses Jahr nix mehr! Die Frage ist, ob dann die bishrige Leistung (bewilligt) gezahlt wird die Erhöhung oder gar keine? 

Nun ja die bewilligten Leistungen wirst du bekommen bestimmt dann auch die Erhöhung. Wie lange geht den der Bewilligungszeitraum???
Bei einer Bekannten gilt er bis 03/24. Sie hat auch noch keinen Änderungsbescheid, ich hingegen schon Bewilligung bis 12/23. Neue Bewilligung ab 01/24.  :sehrgut:
MfG  MK