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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47

Titel: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47
Guten Tag,

da ich nicht sehe, wo ich im Forum die Frage stellen kann, erst einmal auf diesem Wege:

Mein Mitbewohner ist Ende September ausgezogen. Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir seit Monaten zerstritten sind und nicht gegenseitig über unseren finanziellen Mittel verfügen können. Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.

Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.



Da er sich sich weigerte mir notwendige Unterlagen für meinen Antrag zu schicken, ging die Bearbeitung lange nicht voran. Bis mir Mitte Dezember in der Hotline gesagt wurde, dass ich einen Auszug aus dem Melderegister beantragen kann und somit nachweisen kann, dass er ausgezogen ist.

Nun hat er sich aber nicht rechtzeitig umgemeldet. Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen. Trotzdem ignoriert das Jobcenter jetzt den neuen Mietvertrag und will erst ab dem Datum der Ummeldung Leistungen zahlen, also erst ab Dezember.



Ist das so rechtens? Der Mietvertrag ist doch das einzige, was ich von meiner Seite aus nachweisen kann. Wann er sich ummeldet, liegt ja nicht in meinem Handlungsspielraum.

Wäre er zu seinem Kumpel im selben Haus gezogen, bliebe die Adresse gleich. Wie kann da die Meldebescheinigung mehr aussagen, als der Mietvertrag?
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Rotti am 21. Dezember 2023, 11:52:05
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Ist das so rechtens? Der Mietvertrag ist doch das einzige, was ich von meiner Seite aus nachweisen kann. Wann er sich ummeldet, liegt ja nicht in meinem Handlungsspielraum.
genau deshalb sollte das JC auch seinen Aussendienst beauftragen und die Wohnung besichtigen wenn Zweifel besteht das er nicht ausgezogen ist.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: ira030 am 21. Dezember 2023, 11:59:30
Nur eine Besichtigung jetzt hilft mir ja nicht mehr nachzuweisen, dass er seit September raus ist.
Ich kriege ja erst die Zahlung ab dem Moment, wo er sich umgemeldet hat.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2023, 13:20:54
ira030

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47da ich nicht sehe, wo ich im Forum die Frage stellen kann, erst einmal auf diesem Wege:
Passt ja

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir seit Monaten zerstritten sind und nicht gegenseitig über unseren finanziellen Mittel verfügen können. Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.
Seit wann als BG und seid Ihr dagegen vorgegangen?
Das würde zumindest die Argumentation dem JC gegenüber vereinfachen.

Hast du etwas schriftliches dazu das du hier anonymisiert einstellen kannst?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.
Das ist auch für dein JC bindend! Ansonsten würdest du kja Sozialleistungsbetrug begehen. Das könnte man in der Antwort ruhig mit "Pfeffer"(Konsequenzen für SBlein) erwähnen.

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen.
Für Sachen Dritter kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden und was dass angeht:
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47dass ich einen Auszug aus dem Melderegister beantragen kann und somit nachweisen kann, dass er ausgezogen ist.
ist das dann Sache des SB und zwar im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht. Ich bin mir nicht mal sicher ob du Auskunft über Ihn bekommen würdest schon wegen der DSGVO sondern nur über dich.

MfG FN
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: ira030 am 21. Dezember 2023, 18:38:51
In der Hotline wurde gesagt, dass es nicht deren Aufgabe ist beim Melderegister eine Anfrage zu stellen. Ich hab das gemacht und da steht die neue Adresse und das war's.
Hab es dem JC zugeschickt.
Wahrscheinlich haben die daraufhin eine erweiterte Abfrage gemacht und gesehen, dass er sich erst im Dezember umgemeldet hat und nehmen das jetzt als Beweis, dass er raus ist.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: september23 am 21. Dezember 2023, 18:54:19
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Mein Mitbewohner ist Ende September ausgezogen. ... Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.
mit Einhalten der Kündigungsfrist?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.
Falls er die KüFri nicht eingehalten hat, war das so eine Art Aufhebungsvertrag

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Nun hat er sich aber nicht rechtzeitig umgemeldet. Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen. Trotzdem ignoriert das Jobcenter jetzt den neuen Mietvertrag und will erst ab dem Datum der Ummeldung Leistungen zahlen, also erst ab Dezember.
Für welche Wohnung hat er denn Geld bekommen, wenn er erst ab 12 umgemeldet war?
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: ira030 am 21. Dezember 2023, 19:53:04
Er hat gar kein Geld gekriegt. Es geht um meinen Hauptantrag und dass ich Geld kriege. Und mein Antrag ist die ganze Zeit von ihm und seiner Mitwirkung abhängig, da sie uns als BG einstufen.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: turbulent am 21. Dezember 2023, 20:10:58
Seit wann bekommst Du jetzt keine Leistungen mehr vom JC? Wovon lebst Du momentan?
Wann und in welcher Form hast Du dem JC mitgeteilt, dass Du alleine lebst?
War Dein Mitbewohner bis zu seinem Auszug Dein Partner, wart Ihr also gemeinsam im Bezug?

Was genau fehlt Dir jetzt noch? Der Nachweis, dass Du alleine lebst? Den sollst Du mithilfe einer Meldebescheinigung bringen, verstehe ich das richtig?

Du hast beim Melderegister eine Anfrage gestellt und so seine neue Adresse erfahren? Das hast Du vorgelegt, aber das JC braucht mehr? 
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: september23 am 21. Dezember 2023, 20:25:46
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 19:53:04Er hat gar kein Geld gekriegt. Es geht um meinen Hauptantrag und dass ich Geld kriege.
Bekommst Du nur nicht seinen Mietanteil oder hieß BG früher, Du bekommst nichts?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 19:53:04Und mein Antrag ist die ganze Zeit von ihm und seiner Mitwirkung abhängig, da sie uns als BG einstufen.
Meine Frage zur Kündigung  hatte folgenden Hintergrund: Aus einer WG kann man nicht ohne Kündigungsfrist ausziehen, nur weil da eben jemand verbleibt, der die Miete zahlt.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52
Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab und darum kämpfe zumindest ab seinem Auszug etwas zu erhalten.
Es war so etwas wie ein Aufhebungsvertrag mit Rücksprache mit dem Vermieter.
Aber danach (Kündigungsfrist , Aufhebungsvertrag) hat das Jobcenter nie gefragt.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Sheherazade am 22. Dezember 2023, 09:37:39
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab

Und die Fragen werden dir gestellt um herauszufinden, ob dein ehemaliger Mitbewohner dir seinen Mietanteil hätte zahlen müssen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dein ehemaliger Mitbewohner mal dein Partner war oder warum hätte euch das Jobcenter sonst als BG einstufen sollen?
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: september23 am 22. Dezember 2023, 10:17:39
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab und darum kämpfe zumindest ab seinem Auszug etwas zu erhalten.
Wir kennen Dich nicht und nicht die Vorgeschichte. Daher macht es immer Sinn ein paar nicht selbstverständliche Fakten zu nennen.

Bei 
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft
können wir nicht wissen, ob
a) ihr beide Bürgergeld bekommt und einer deswegen weniger oder
b) ob ihr ein Gehalt angerechnet bekommen habt oder - was offenbar der Fall ist-
c) Du einen Antrag gestellt hast, aber wegen des Gehalts Deines Partners gar nichts erhalten hast

Hast Du selbst einen Job, Teilzeit, stundenweise oder so?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es war so etwas wie ein Aufhebungsvertrag mit Rücksprache mit dem Vermieter.
Aber danach (Kündigungsfrist , Aufhebungsvertrag) hat das Jobcenter nie gefragt.
Nun, auch wenn Du schon mal einen Antrag beim JC gestellt hast und der abgelehnt wurde, weil ihr als BG gegolten habt (ein ständig streitendes Paar ist dennoch ein Paar), gelten dennoch alle Regeln so wie bei jedem anderen auch: Dein Ex hätte mit Kündigungsfrist so die Miete zahlen müssen, wie vorher auch.

Statt dessen (so zumindest das, was Du hier schreibst) hat der Vermieter ihn mit Deinem Einverständnis vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Damit liegt die komplette Mietzahlung bei Dir.

Er wiederum meldete sich erst im Dezember ab, so dass für das JC sein Auszug erst ab diesem Zeitpunkt nachweisbar ist.

Wie dem auch sei: Du müsstest wenigstens den Regelsatz bekommen oder eine Aufstockung, falls Du selbst auch ein geringes Gehalt hast.

Kann man ohne Info zu Deinen Lebensverhältnissen und der Frage, wie das mit der Miete war, nicht sagen. Und wie genannt, niemand kennt Dich und Deine Vorgeschichte zum Thema, es gibt da keine allgemeingültige Regel oder Praxis, sobald man einen Antrag beim JC abgibt.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: ira030 am 22. Dezember 2023, 11:00:15
Gut, das sind ja viele hilfreiche Infos.
Ich hab mich größtenteils nur gefragt, wieso nicht der neue Mietvertrag gilt, da ich sonst nichts in der Hand habe.
Mit dieser Argumentation verstehe ich die andere Seite. Dankeschön.
Ich wollte nicht den Rahmen eines Forums sprengen mit allen Details, sondern nur auf den Fall mit den Auszug eingehen. Natürlich bräuchten Sie da mehr Infos, das verstehe ich.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2023, 15:49:29
ira030

Edit wegen der vielen Nachfragen ob .......
alles egal wenn das JC vorher keine Bewilligung auf ALG 2 erteilt hat. Denn dann geht das JC alles was erfragt wird eh nichts an egal ob Kündigungsfristen oder Mietanteil denn das wurde ja bis zur Trennung offensichtlich übernommen oder auch nicht. Das alles hat nichts damit zu tun das die TE jetzt einen
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 19:53:04Es geht um meinen Hauptantrag und dass ich Geld kriege.
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab und darum kämpfe zumindest ab seinem Auszug etwas zu erhalten.

Zitat von: ira030 am 22. Dezember 2023, 11:00:15Gut, das sind ja viele hilfreiche Infos.
Die alle uninteressant sind denn du hast ab dem 01.10.23 einen gültigen MV für dich alleine und der ist für das JC bindend.

Ihr wart eine BG und der Ex hat soviel verdient das du keinen Anspruch auf ALG 2 hattest.
Richtig?

Vllt. habt Ihr oder du allein weit vor seinem Auszug versucht ALG 2 zu erhalten was gescheitert ist ob rechtmäßig oder nicht sei dahingestellt.
Das JC hat dich/euch aufgeklärt ?

Der BG Gedanke kam nur durch das JC zustande aufgrund Vermutung oder weil Ihr nach der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) tatsächlich eine wart.

Offensichtlich hat es deswegen beziehungstechnisch nicht geklappt, sollten andere Gründe der Fall sein ist es auch egal.

Der EX hat sich nicht ordnungsgemäß ab.- umgemeldet was nicht zu deinen Lasten gehen kann/darf wenn Dritte Fehler machen.

Fakt ist und bleibt IHR lebt seid Oktober getrennt und seid seit Oktober KEINE BG mehr.
Es geht ja nicht an dass das JC erst verweigert weil es eine BG aus euch macht und wenn die BG dann aufgehoben ist und das ist sie durch den Auszug weiter darauf zu bestehen.
Und du hast wie erwähnt einen rechtsverbindlichen MV also muss das JC leisten.

Ich würde aus diesen Gründen sogar ohne weiteres "rum getue" das SG einschalten und auf mein Recht bestehen.

Da unterer EA ja nicht (mehr) geht würde ich je nach deiner tatsächlichen Situation eine Mischung aus diesem EA und dem darunter (der eigtl.für WBA`s gedacht ist) machen und das dann hier einstellen um es quer lesen zu lassen um Fehler zu vermeiden.
Klage EA wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft  (http://hartz.info/index.php?topic=9802.msg86291#msg86291)
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)

Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 20.8.2009, B 14 AS 34/08 R:
Kein Anspruch auf fiktive Unterkunftskosten.
Für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II ist es erforderlich, dass eine Pflicht zur Zahlung derselben besteht.

MfG FN
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: TripleH am 22. Dezember 2023, 21:38:02
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2023, 15:49:29du hast ab dem 01.10.23 einen gültigen MV für dich alleine und der ist für das JC bindend.

Es gibt tausende Mieter, die allein im Mietvertrag stehen und trotzdem nicht allein wohnen. Der Mietvertrag ist doch kein Beweis für die Anzahl der Bewohner.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Ottokar am 22. Dezember 2023, 21:40:39
Ohne auf den Inhalt des Themas insgesamt einzugehen:
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Nun hat er sich aber nicht rechtzeitig umgemeldet. Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen. Trotzdem ignoriert das Jobcenter jetzt den neuen Mietvertrag und will erst ab dem Datum der Ummeldung Leistungen zahlen, also erst ab Dezember.
Das ist rechtswidrig.
Maßgeblich ist der tatsächliche Sachverhalt, wann der Ex sich umgemeldet hat, beweist diesen nicht.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Rotti am 22. Dezember 2023, 22:04:07
Zitat von: TripleH am 22. Dezember 2023, 21:38:02Der Mietvertrag ist doch kein Beweis für die Anzahl der Bewohner.
genau deshalb gibt es auch einen Außendienst dies zu prüfen, das JC hat dies zu erforschen nicht der TE der ist ja in dem Fall glaubwürdig.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: TripleH am 23. Dezember 2023, 01:48:01
Zitat von: Rotti am 22. Dezember 2023, 22:04:07das JC hat dies zu erforschen nicht der TE

Wie die TE bereits schrieb: rückwirkend wird da auch kein Außendienst etwas feststellen können. Vielleicht kann der Vermieter bestätigen, dass es so ist.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Ottokar am 23. Dezember 2023, 12:20:02
Es wäre auch Aufgabe und Pflicht des JC gewesen, den Sachverhalt zeitnah mit der Änderungsmitteilung aufzuklären.
Dazu auf eine Melderegisterauskunft der ausgezogenen Person abzustellen, die gerade wegen des Auszuges hierbei gar keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem JC hat, geht vollkommen an der Sache vorbei. Dieses Beweismittel ist erkennbar untauglich zur Sachverhaltsaufklärung, da ira030 dieses gar nicht erbringen kann und der Ex (mangels Mitwirkungspflicht) nicht erbringen muss.
Wenn das JC Beweise fordert, welche untauglich zur Sachverhaltsaufklärung sind, statt taugliche Mittel wie einen Hausbesuch zu wählen, geht der Erkenntnisausfall zu Lasten des JC.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: TripleH am 23. Dezember 2023, 14:37:32
Ich weiß nicht, ob man das anhand der mageren Sachverhaltsschilderung prognostizieren kann. Da müsste die TE schonmal mitteilen, wann sie was und wie mitgeteilt hat, welche Aufforderungen vom Amt kamen usw. In erster Linie liegt die Beweislast nunmal bei der TE. Es gilt immer erstmal der Grundsatz, dass jeder im Rahmen des anzuwendenden materiellen Rechts die Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen. Wenn der Vermieter z. B. als Zeuge den Auszug des Ex bestätigen kann, besteht kein Grund für eine Inaugenscheinnahme. Immerhin wäre das auch ein wesentlich schärferes Mittel, da in die Privatsphäre eingegriffen wird.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Dezember 2023, 15:47:51
TripleH

Zitat von: TripleH am 22. Dezember 2023, 21:38:02Es gibt tausende Mieter, die allein im Mietvertrag stehen und trotzdem nicht allein wohnen. Der Mietvertrag ist doch kein Beweis für die Anzahl der Bewohner.
Nun ich gehe ja davon aus dass das gepostete stimmt.
In dem Fall lag eine BG vor welche vom JC festgestellt wurde.
Heisst Antragstellung mit allen benötigten Unterlagen und da gehört ein MV dazu.
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Mein Mitbewohner ist Ende September ausgezogen. Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir seit Monaten zerstritten sind und nicht gegenseitig über unseren finanziellen Mittel verfügen können. Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.
Ergo VOR Auszug und da standen offensichtlich beide Mieter drin.
und dann
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.

Sprich ab 01.10.23 besteht der neue MV und der kam durch den Auszug zustande.
Also nichts anderes als das man auf die Unterstellung einer BG auf rechtlichem Wege Abhilfe geschaffen hat *
und damit weil kein oder ein zu geringer Verdienst eine Anspruchsberechtigung auf ALG 2 geschaffen wurde.
*(einen besseren Beweis das man keine VuE/BG ist gibt es ja nicht, interessiert hier aber nicht mehr. Könnte man aber zur Begründung dazu nehmen da ja schon vorher erfolglos gegen die VuE/BG Vermutung vorgegangen wurde)

Zitat von: TripleH am 23. Dezember 2023, 14:37:32Wenn der Vermieter z. B. als Zeuge den Auszug des Ex bestätigen kann, besteht kein Grund für eine Inaugenscheinnahme. Immerhin wäre das auch ein wesentlich schärferes Mittel, da in die Privatsphäre eingegriffen wird.
Das wurde meines Erachtens nach mit dem neuen MV gemacht.
Das geht ja nur mit Einverständnis des VM der sich dadurch ja auch eine gewisse Sicherheit genommen hat. Denn ohne Vertragsänderung wäre er finanziell gesehen auf der sichereren Seite gewesen da der EX weiterhin haftbar gewesen wäre.
Mit Glück könnte ein Aufhebungsvertrag über einen RA noch einen VM dazu bewegen eine Vertragsänderung wie hier vorzunehmen aber selbst damit muss ein VM nicht einverstanden sein.

MfG FN
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Ottokar am 23. Dezember 2023, 17:13:08
Zitat von: TripleH am 23. Dezember 2023, 14:37:32Wenn der Vermieter z. B. als Zeuge den Auszug des Ex bestätigen kann, besteht kein Grund für eine Inaugenscheinnahme.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach der Vermieter gegenüber dem JC oder TE zu einer solchen Bestätigung verpflichtet ist.
Das ginge dann in die gleiche Richtung der zur Sachverhaltsaufklärung untauglichen Mittel sowie der Unmöglichkeit der Mitwirkung mangels rechtlicher Durchsetzbarkeit.
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: TripleH am 23. Dezember 2023, 17:56:44
Ob es unmöglich ist, zeigt sich erst, wenn der Vermieter nix schreibt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Dezember 2023, 15:47:51Das wurde meines Erachtens nach mit dem neuen MV gemacht.

Nein. Denn es ändert sich nichts daran, dass ein Mietvertrag keinen Beweiswert hinsichtlich der Anzahl der Bewohner liefert. Genau diesen Fall gibt es ja auch aktuell im Forum: https://hartz.info/index.php/topic,133092.0.html
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Rotti am 23. Dezember 2023, 18:15:06
Zitat von: TripleH am 23. Dezember 2023, 17:56:44Ob es unmöglich ist, zeigt sich erst, wenn der Vermieter nix schreibt.

Der Vermieter ist als Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung der meldepflichtigen Person (Mieter) mitzuwirken.
Der Eigentümer/Vermieter hat nichts mit einem in die Wohnung aufgenommenen Lebenspartner des Mieters zu tun. Der Lebenspartner wird nicht Vertragspartner des Vermieters. Da der Vermieter auch die Aufnahme eines Lebenspartners in die Wohnung des Mieters nicht verhindern kann, ist Wohnungsgeber in diesem Fall der Mieter gegenüber dem Lebenspartner. Der Mieter hat dem Lebenspartner die An- und Abmeldung zu bestätigen.
https://www.buzer.de/19_BMG.htm
https://haus-und-grund-berlin.de/service/meldepflicht/
mehr aber auch nicht
Titel: Aw: Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung
Beitrag von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 11:10:21
Dem JC reichte die Bestätigung der Mieterin=Wohnungsgeber=Leistungsbezieher aber nicht, es verlangte einen Auszug aus dem Melderegister über den ausgezogenen Ex-Partner. Diesen kann aber nur der Ex-Partner bei der Meldebehörde bekommen, der dazu jedoch weder gegenüber dem JC noch dem ehemaligen Wohnungsgeber verpflichtet ist.
Allerdings kann man das Problem hier auch anderweitig versuchen zu lösen, indem der Wohnungsgeber=Mieterin der Meldebehörde unter Bezug auf § 19 BMG mitteilt, dass der Ex-Partner am xxx ausgezogen ist und auffordern, die falschen Angaben dazu im Melderegister entsprechend zu korrigieren.