Gilt Mietvertrag oder Meldebescheinigung

Begonnen von ira030, 21. Dezember 2023, 10:03:47

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ira030

Guten Tag,

da ich nicht sehe, wo ich im Forum die Frage stellen kann, erst einmal auf diesem Wege:

Mein Mitbewohner ist Ende September ausgezogen. Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir seit Monaten zerstritten sind und nicht gegenseitig über unseren finanziellen Mittel verfügen können. Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.

Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.



Da er sich sich weigerte mir notwendige Unterlagen für meinen Antrag zu schicken, ging die Bearbeitung lange nicht voran. Bis mir Mitte Dezember in der Hotline gesagt wurde, dass ich einen Auszug aus dem Melderegister beantragen kann und somit nachweisen kann, dass er ausgezogen ist.

Nun hat er sich aber nicht rechtzeitig umgemeldet. Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen. Trotzdem ignoriert das Jobcenter jetzt den neuen Mietvertrag und will erst ab dem Datum der Ummeldung Leistungen zahlen, also erst ab Dezember.



Ist das so rechtens? Der Mietvertrag ist doch das einzige, was ich von meiner Seite aus nachweisen kann. Wann er sich ummeldet, liegt ja nicht in meinem Handlungsspielraum.

Wäre er zu seinem Kumpel im selben Haus gezogen, bliebe die Adresse gleich. Wie kann da die Meldebescheinigung mehr aussagen, als der Mietvertrag?

Rotti

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Ist das so rechtens? Der Mietvertrag ist doch das einzige, was ich von meiner Seite aus nachweisen kann. Wann er sich ummeldet, liegt ja nicht in meinem Handlungsspielraum.
genau deshalb sollte das JC auch seinen Aussendienst beauftragen und die Wohnung besichtigen wenn Zweifel besteht das er nicht ausgezogen ist.

ira030

Nur eine Besichtigung jetzt hilft mir ja nicht mehr nachzuweisen, dass er seit September raus ist.
Ich kriege ja erst die Zahlung ab dem Moment, wo er sich umgemeldet hat.

Fettnäpfchen

ira030

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47da ich nicht sehe, wo ich im Forum die Frage stellen kann, erst einmal auf diesem Wege:
Passt ja

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir seit Monaten zerstritten sind und nicht gegenseitig über unseren finanziellen Mittel verfügen können. Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.
Seit wann als BG und seid Ihr dagegen vorgegangen?
Das würde zumindest die Argumentation dem JC gegenüber vereinfachen.

Hast du etwas schriftliches dazu das du hier anonymisiert einstellen kannst?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.
Das ist auch für dein JC bindend! Ansonsten würdest du kja Sozialleistungsbetrug begehen. Das könnte man in der Antwort ruhig mit "Pfeffer"(Konsequenzen für SBlein) erwähnen.

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen.
Für Sachen Dritter kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden und was dass angeht:
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47dass ich einen Auszug aus dem Melderegister beantragen kann und somit nachweisen kann, dass er ausgezogen ist.
ist das dann Sache des SB und zwar im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht. Ich bin mir nicht mal sicher ob du Auskunft über Ihn bekommen würdest schon wegen der DSGVO sondern nur über dich.

MfG FN
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ira030

In der Hotline wurde gesagt, dass es nicht deren Aufgabe ist beim Melderegister eine Anfrage zu stellen. Ich hab das gemacht und da steht die neue Adresse und das war's.
Hab es dem JC zugeschickt.
Wahrscheinlich haben die daraufhin eine erweiterte Abfrage gemacht und gesehen, dass er sich erst im Dezember umgemeldet hat und nehmen das jetzt als Beweis, dass er raus ist.

september23

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Mein Mitbewohner ist Ende September ausgezogen. ... Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.
mit Einhalten der Kündigungsfrist?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.
Falls er die KüFri nicht eingehalten hat, war das so eine Art Aufhebungsvertrag

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 10:03:47Nun hat er sich aber nicht rechtzeitig umgemeldet. Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen. Trotzdem ignoriert das Jobcenter jetzt den neuen Mietvertrag und will erst ab dem Datum der Ummeldung Leistungen zahlen, also erst ab Dezember.
Für welche Wohnung hat er denn Geld bekommen, wenn er erst ab 12 umgemeldet war?

ira030

Er hat gar kein Geld gekriegt. Es geht um meinen Hauptantrag und dass ich Geld kriege. Und mein Antrag ist die ganze Zeit von ihm und seiner Mitwirkung abhängig, da sie uns als BG einstufen.

turbulent

Seit wann bekommst Du jetzt keine Leistungen mehr vom JC? Wovon lebst Du momentan?
Wann und in welcher Form hast Du dem JC mitgeteilt, dass Du alleine lebst?
War Dein Mitbewohner bis zu seinem Auszug Dein Partner, wart Ihr also gemeinsam im Bezug?

Was genau fehlt Dir jetzt noch? Der Nachweis, dass Du alleine lebst? Den sollst Du mithilfe einer Meldebescheinigung bringen, verstehe ich das richtig?

Du hast beim Melderegister eine Anfrage gestellt und so seine neue Adresse erfahren? Das hast Du vorgelegt, aber das JC braucht mehr? 

september23

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 19:53:04Er hat gar kein Geld gekriegt. Es geht um meinen Hauptantrag und dass ich Geld kriege.
Bekommst Du nur nicht seinen Mietanteil oder hieß BG früher, Du bekommst nichts?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 19:53:04Und mein Antrag ist die ganze Zeit von ihm und seiner Mitwirkung abhängig, da sie uns als BG einstufen.
Meine Frage zur Kündigung  hatte folgenden Hintergrund: Aus einer WG kann man nicht ohne Kündigungsfrist ausziehen, nur weil da eben jemand verbleibt, der die Miete zahlt.

ira030

Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab und darum kämpfe zumindest ab seinem Auszug etwas zu erhalten.
Es war so etwas wie ein Aufhebungsvertrag mit Rücksprache mit dem Vermieter.
Aber danach (Kündigungsfrist , Aufhebungsvertrag) hat das Jobcenter nie gefragt.

Sheherazade

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab

Und die Fragen werden dir gestellt um herauszufinden, ob dein ehemaliger Mitbewohner dir seinen Mietanteil hätte zahlen müssen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dein ehemaliger Mitbewohner mal dein Partner war oder warum hätte euch das Jobcenter sonst als BG einstufen sollen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab und darum kämpfe zumindest ab seinem Auszug etwas zu erhalten.
Wir kennen Dich nicht und nicht die Vorgeschichte. Daher macht es immer Sinn ein paar nicht selbstverständliche Fakten zu nennen.

Bei 
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft
können wir nicht wissen, ob
a) ihr beide Bürgergeld bekommt und einer deswegen weniger oder
b) ob ihr ein Gehalt angerechnet bekommen habt oder - was offenbar der Fall ist-
c) Du einen Antrag gestellt hast, aber wegen des Gehalts Deines Partners gar nichts erhalten hast

Hast Du selbst einen Job, Teilzeit, stundenweise oder so?

Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es war so etwas wie ein Aufhebungsvertrag mit Rücksprache mit dem Vermieter.
Aber danach (Kündigungsfrist , Aufhebungsvertrag) hat das Jobcenter nie gefragt.
Nun, auch wenn Du schon mal einen Antrag beim JC gestellt hast und der abgelehnt wurde, weil ihr als BG gegolten habt (ein ständig streitendes Paar ist dennoch ein Paar), gelten dennoch alle Regeln so wie bei jedem anderen auch: Dein Ex hätte mit Kündigungsfrist so die Miete zahlen müssen, wie vorher auch.

Statt dessen (so zumindest das, was Du hier schreibst) hat der Vermieter ihn mit Deinem Einverständnis vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Damit liegt die komplette Mietzahlung bei Dir.

Er wiederum meldete sich erst im Dezember ab, so dass für das JC sein Auszug erst ab diesem Zeitpunkt nachweisbar ist.

Wie dem auch sei: Du müsstest wenigstens den Regelsatz bekommen oder eine Aufstockung, falls Du selbst auch ein geringes Gehalt hast.

Kann man ohne Info zu Deinen Lebensverhältnissen und der Frage, wie das mit der Miete war, nicht sagen. Und wie genannt, niemand kennt Dich und Deine Vorgeschichte zum Thema, es gibt da keine allgemeingültige Regel oder Praxis, sobald man einen Antrag beim JC abgibt.

ira030

Gut, das sind ja viele hilfreiche Infos.
Ich hab mich größtenteils nur gefragt, wieso nicht der neue Mietvertrag gilt, da ich sonst nichts in der Hand habe.
Mit dieser Argumentation verstehe ich die andere Seite. Dankeschön.
Ich wollte nicht den Rahmen eines Forums sprengen mit allen Details, sondern nur auf den Fall mit den Auszug eingehen. Natürlich bräuchten Sie da mehr Infos, das verstehe ich.

Fettnäpfchen

ira030

Edit wegen der vielen Nachfragen ob .......
alles egal wenn das JC vorher keine Bewilligung auf ALG 2 erteilt hat. Denn dann geht das JC alles was erfragt wird eh nichts an egal ob Kündigungsfristen oder Mietanteil denn das wurde ja bis zur Trennung offensichtlich übernommen oder auch nicht. Das alles hat nichts damit zu tun das die TE jetzt einen
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 19:53:04Es geht um meinen Hauptantrag und dass ich Geld kriege.
Zitat von: ira030 am 21. Dezember 2023, 21:14:52Es geht darum, dass ich nie etwas bewilligt bekommen hab und darum kämpfe zumindest ab seinem Auszug etwas zu erhalten.

Zitat von: ira030 am 22. Dezember 2023, 11:00:15Gut, das sind ja viele hilfreiche Infos.
Die alle uninteressant sind denn du hast ab dem 01.10.23 einen gültigen MV für dich alleine und der ist für das JC bindend.

Ihr wart eine BG und der Ex hat soviel verdient das du keinen Anspruch auf ALG 2 hattest.
Richtig?

Vllt. habt Ihr oder du allein weit vor seinem Auszug versucht ALG 2 zu erhalten was gescheitert ist ob rechtmäßig oder nicht sei dahingestellt.
Das JC hat dich/euch aufgeklärt ?

Der BG Gedanke kam nur durch das JC zustande aufgrund Vermutung oder weil Ihr nach der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB tatsächlich eine wart.

Offensichtlich hat es deswegen beziehungstechnisch nicht geklappt, sollten andere Gründe der Fall sein ist es auch egal.

Der EX hat sich nicht ordnungsgemäß ab.- umgemeldet was nicht zu deinen Lasten gehen kann/darf wenn Dritte Fehler machen.

Fakt ist und bleibt IHR lebt seid Oktober getrennt und seid seit Oktober KEINE BG mehr.
Es geht ja nicht an dass das JC erst verweigert weil es eine BG aus euch macht und wenn die BG dann aufgehoben ist und das ist sie durch den Auszug weiter darauf zu bestehen.
Und du hast wie erwähnt einen rechtsverbindlichen MV also muss das JC leisten.

Ich würde aus diesen Gründen sogar ohne weiteres "rum getue" das SG einschalten und auf mein Recht bestehen.

Da unterer EA ja nicht (mehr) geht würde ich je nach deiner tatsächlichen Situation eine Mischung aus diesem EA und dem darunter (der eigtl.für WBA`s gedacht ist) machen und das dann hier einstellen um es quer lesen zu lassen um Fehler zu vermeiden.
Klage EA wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)

Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 20.8.2009, B 14 AS 34/08 R:
Kein Anspruch auf fiktive Unterkunftskosten.
Für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II ist es erforderlich, dass eine Pflicht zur Zahlung derselben besteht.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2023, 15:49:29du hast ab dem 01.10.23 einen gültigen MV für dich alleine und der ist für das JC bindend.

Es gibt tausende Mieter, die allein im Mietvertrag stehen und trotzdem nicht allein wohnen. Der Mietvertrag ist doch kein Beweis für die Anzahl der Bewohner.