https://www.hartziv.org/pflegegeld-bei-buergergeld-bezug/
Es geht um die Pflege von Angehörigen.
Muss da was beachtet werden ?
Wenn die Mutter z.b Pflegegeld erhält erhält sie doch das Pflegegeld auf ihr Konto.. Es fliesst doch immer den Pflegebedürtigen zu wieso wird da von Nicht Anrechnung beim Bürgergeld geschrieben wenn es doch sowieso nicht den Pflegen Angehörigne im Bürgeldbezug zufließt ?
Es geht darum dass die zu pflegenden weiter geben.
Wenn ja sollte dies nicht angerechnet werden damit man nicht benachteiligt ist.
Ich zum Beispiel Bürgergeld, Pflege mein Vater und das weiter gereichte durfte ich dann immer behalten.
Also wäre es quasi möglich das die Pflegeperson mir Geld bis maximal in Höhe des Pflegegeldes auf mein Konto überweist, Verwendungszweck: Pflegegeld als Beispiel. Das den Jobcenter dann sofort melden (oder später bei Weiterbewilligungantrag)
Wenn man es unkomplizierter möchte wäre der Bargeldweg ohne Tam Tam wohl einfacher
In der Regel gibt man die Pflege ja auch an weil bei 2 und 3 nur Teilzeit vermittelbar und bei 4 und 5 eigentlich gar nicht mehr
Ja genau du hast es erfasst so wird es gehandhabt.
Das Bargeld ist ja dann ohne zu melden dann auch wieder eher Grauzone. :wand: :scratch:
Zitat von: Sylvergirl am 28. Dezember 2023, 21:25:51In der Regel gibt man die Pflege ja auch an weil bei 2 und 3 nur Teilzeit vermittelbar und bei 4 und 5 eigentlich gar nicht mehr
Ja genau du hast es erfasst so wird es gehandhabt.
Das Bargeld ist ja dann ohne zu melden dann auch wieder eher Grauzone. :wand: :scratch:
Ja darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht ob/wie ich das Jobcenter das zu melden habe weil auch Unfallversicherung dann als Pflegeperson für mich gilt und Rentenzahlungen auch.
Ich bin so schon nicht vermittelbar (Gesundheit) deswegen würde sich glaube ich eh nix ändern
Erwerbsfähig wären Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt täglich mindestens drei Stunden lang zur Verfügung stehen. Ihre Frage ist nun, ob diese Pflichten im Hartz 4-Bezug auch dann gelten, wenn Ihre Mutter auf eine Vollzeitpflege angewiesen ist und Sie diese Aufgabe übernehmen. In Ihrem Fall wäre der § 10 Absatz 1 Nr. 4 SGB II anwendbar. Dort heißt es, dass die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unzumutbar wäre, wenn diese mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann
https://hartz4widerspruch.de/news/was-geht-vor-pflege-von-eltern-oder-arbeitssuche/
Theorie: Es gibt 2 Pflegeperson von Angehörigen
Also wäre auch nochmal bis zur Höhe des Pflegegeldes als Zufluß erneut möglich nehme ich an
Hallo,
will jetzt kein eigenes Thema aufmachen hoffe es ist ok, wenn ich das hier Frage, denke das, Thema passt.
Und zwar geht es darum, mein Vater hat aktuell Pflegegrad 3 und soll laut Arzt jetzt im Januar Grad 4 beantragen, bis jetzt hat sich meine Mutter um ihn gekümmert allerdings ist die auch schon 66 und nicht mehr so fit.
Ich mache ja jetzt eigentlich schon das meiste, Rollstuhl heruntertragen, ins Autoheben mit ihm zum Arzt fahren usw. weil die Mutter das von der Kraft schon gar nicht mehr schafft.
Mit dem Antrag auf Grad 4 wollen wir austauschen das nicht mehr meine Mutter ihn Pflegt, sondern ich, weil wie schon geschrieben sie auch nicht mehr die Jüngste ist, bei Grad 1–2 ging es noch, aber jetzt wo er für fast alles ein Rollstuhl braucht, geht das nicht mehr gut.
Aktuell bekomme ich ja Bürgergeld und könnte eh nur Teilzeit, verstehe ich das richtig das dieses Pflegegeld nicht auf mein Bürgergeld angerechnet wird, also man von seinem Bürgergeld nichts abgezogen bekommt.
Werde mir auch für Anfang Januar ein Termin wegen Beratung bei unserm Jobcenter nehmen, um das da mal in der Leistungsabteilung zu besprechen, das ich da nichts falsch mache.
Aber möglich ist das ? wenn ich das hier richtig verstehe.
Oder kann das Jobcenter sagen wenn sie ihren Vater Pflegen Gard 3 vielleicht 4 ab 2024, steht ihnen kein Bürgergel mehr zu, weil man nicht mehr 40 Stunden die Woche arbeiten kann?
(https://i.ibb.co/Xbc9Hd7/6666.jpg) (https://ibb.co/t4VSRNq)
Also bei Pflegegrad 2 und 3 steht bis 6 Stunden also das wäre ja auf jeden Fall nicht Vollzeit.
Bis zu.
Kann auch 0 sein, denn Grad 2 gibts zB auch "nur" wenn die zu pflegende Person nicht mehr an ihren Hintern kommt, sonst aber fast alles kann. Wäre aber dennoch schon fast ne 24/7 Pflege.
BG steht einem aber dann dennoch in der Regel zu.
Zudem: je älter man ist, umso weniger wird versucht einen zu vermitteln, weil: mit 20 biste mit Pech 46 Jahre im Bezug. Mit 40 "nur" 26.
In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.
Also Stuffe 3 hat er ja jetzt schon, viel kann er wirklich nicht mehr bekommt auch Sauerstoff zu Hause, also wenn wir nächste Woche Stuffe 4 beantragen und auch die Ummeldung das ich in Zukunft die Person bin die sich um ihn kümmert.
Selbst wenn er Stuffe 4 nicht bekommen sollte hat er ja denoch Stuffe 3, wo ich dann als Person eingetragen bin,diese Pflegebescheinigung bekommt man dann automatisch per Post?
Das entscheidene ist doch das man nur VERHINDERT ist. Erwerbsfähig bleibt man ja also müsste weiterhin Bürgergeld Bezug möglich sein.
Hab mir jetzt mal ein Termin geholt für 11 Januar in der Leistungsabteilung, die müssen das ja wissen.
Wollte halt nur mal ein Paar Infos das die mir da nix vom Pferd erzählen, ala das geht gar nicht weil sie dann nicht mehr voll Vermitelbar sind.
Danach werde ich dann die Anträge auf der Krankenkasse stellen für mein Vater, was Stuffe 4 angeht und das die Person getauscht wird wo ihn jetzt Pflegt.
Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 11:25:58Das entscheidene ist doch das man nur VERHINDERT ist. Erwerbsfähig bleibt man ja also müsste weiterhin Bürgergeld Bezug möglich sein.
Richtig.
Und stellt man sich quer, einfach durchblicken lassen, dass die Kosten für ne Fachkraft deutlich höher wären, und dann vom JC zu tragen, die ja dran schuld sind, dass man eine braucht. Steuerverschwendung ;)
Interessant ist die Konstellation auch wenn die Pflegeperson (im Bürgergeld Bezug) selber schon gesundheitliche EInschränkungen hat....
Wie das Jobcenter das dann wertet. Du bist eingeschrämkt erwebsfähig und dann kommt halt die Pflege vón Angehörigen noch dazu.Strenggenommen ist die Pflege nur eine Verhinderung
Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 10:49:29In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.
ne gibt es bei uns nicht. die sagen wir sollen das mdk gutachten zeigen aber das jc möchte was mit aktuellem datum. total nervig
MDK Gutachten von Dritten mit medizinischen Inhalten geht aus meiner Sicht den JC nichts an
Zitat von: börgie am 29. Dezember 2023, 17:42:41Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 10:49:29In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.
ne gibt es bei uns nicht. die sagen wir sollen das mdk gutachten zeigen aber das jc möchte was mit aktuellem datum. total nervig
Ich hab Mal eine Bescheinigung von der KK geholt oder nur die Seite abgegeben wo darauf stand wer pflegt mehr auf gar keinen Fall.
Zitat von: Sylvergirl am 29. Dezember 2023, 18:54:58Zitat von: börgie am 29. Dezember 2023, 17:42:41Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 10:49:29In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.
ne gibt es bei uns nicht. die sagen wir sollen das mdk gutachten zeigen aber das jc möchte was mit aktuellem datum. total nervig
Ich hab Mal eine Bescheinigung von der KK geholt oder nur die Seite abgegeben wo darauf stand wer pflegt mehr auf gar keinen Fall.
ja das jc will immer jedes jahr eine neue weil das datum nicht aktuell ist.. und die KK lässt sich dann 4monate zeit mir das zu schicken oder weiß nie was ich von denen brauch da das normalerweise keiner von denen verlangt.
Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:03:27und die KK lässt sich dann 4monate zeit mir das zu schicken
4 Monate? Was ist das denn für eine KK? Das ist doch Quatsch mit Post Zeit muss die nach zwei Wochen da sein und wenn nicht wäre dann spätestens der nächste Anruf da und ein Wink mit dem Zaunpfahl. :smile:
Also was eine sb Mal wollte war eine Lebensbescheinigung was total unsinnig war weil die Hälfte der Miete von meinem Vater gezahlt wird.
Da hab ich dann auch wieder die Bescheinigung bekommen.
Zitat von: Sylvergirl am 02. Januar 2024, 12:40:20Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:03:27und die KK lässt sich dann 4monate zeit mir das zu schicken
4 Monate? Was ist das denn für eine KK? Das ist doch Quatsch mit Post Zeit muss die nach zwei Wochen da sein und wenn nicht wäre dann spätestens der nächste Anruf da und ein Wink mit dem Zaunpfahl. :smile:
Also was eine sb Mal wollte war eine Lebensbescheinigung was total unsinnig war weil die Hälfte der Miete von meinem Vater gezahlt wird.
Da hab ich dann auch wieder die Bescheinigung bekommen.
Ja leider dauert das so lange. Bin bei der AOK. Die sind maximal überlastet laut einem MA von denen.
Lebensbescheinigung? Höre das Wort zum ersten mal :weisnich:
Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 18:48:51Ja leider dauert das so lange. Bin bei der AOK. Die sind maximal überlastet laut einem MA von denen. Lebensbescheinigung? Höre das Wort zum ersten mal
Also mein Ex ist auch bei der AOK länger als 4 Wochen hat das dort auch nicht gedauert.
Ja Lebensbescheinigung hab ich da auch das erste Mal gehört. Ihr wisst doch Wegeunfähigkeitsbescheigung und Co. Gibt immer wieder was, was es neues gibt in dem Bereich.
Die Ermittlung des Pflegeaufwandes bzw. der Vermittelbarkeit erfolgt nach zwei Kriterien.
Einmal der Pflegeaufwand. Für den Pflegeaufwand spricht die Bundesagentur für Arbeit in der eigenen Fachlichen Weisung davon, dass die Einsicht in den Bescheid (Pflegegrad) genügt. Einsicht heißt dann aber auch, dass keine Kopien angefertigt werden bzw. keine Kopien angefordert werden dürfen. Eine Bescheinigung enthält ebenfalls Fremddaten, die nicht gespeichert werden dürfen.
Dann wäre die Tatsache, ob die Pflege anderweitig sichergestellt werden kann. Hier bestimmt aber der Pflegende und nicht irgendeine Behörde.
Ich pers. würde jetzt sagen, dass der Bescheid in Kombination mit einer Erklärung des Pflegenden ausreichen sollte. Unterlagen, die dann bei einem Termin inkl. Fahrtkostenerstattung zur Einsicht vorgelegt werden.
Auch in dem Fall würde ich das Jobcenter um Beratung und Auskunft nach § 14 u. 15 SGB II bitten und diese Antwort dann evtl. vom Bundesdatenschutzbeauftragen bzw. bei Optionskommunen vom Landesdatenschutzbeauftragten überprüfen lassen.
Moin
Wir haben heute den Pflegegrad 2 bewilligt bekommen
Da war ein 3 seitiger Fragebogen dabei für die Pflegeperson die nicht erwerbstätig mehr ist. Ich habe alles ausgefüllt und an die Pflegekasse geschickt.
Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.
Zum Jobcenter habe ich noch nix gesendet. Wäre aber spannend
Ich hab das jetzt dem JC elektronisch mitgeteilt. Mal gucken was nun passiert
Die Letzte Einladung in sachen Arbeitsvermittlung hatte ich vor 3 Jahren vor Corona. Bei mir ist es immer nur WBA selbst der mach ich elektronisch.. Mehr nicht.
Zitat von: NRWMaster am 03. Januar 2024, 16:07:08...
Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.
Da stimmt wohl irgendetwas nicht. Denn wenn das stimmen würde, hättet ihr einen höheren Pflegegrad.
Gruß Kleene
Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.
Naja da steht Angebene Pflegetage pro Woche 7
Angegebene Pflegestunden pro Woche: 140
Drunter steht:
Der Pflegeaufwand liegt nachvollziehbar bei wenigstens 10 Stunden verteilt auf regelmmäßig mindestgens 2 Tage pro Woche.
Die Angaben zur Verteilung/zum Umfang des Plegeaufwandes sind nachvolliehbar
Mehr steht da nicht
Zitat von: Kleene1980 am 03. Januar 2024, 19:30:58Da stimmt wohl irgendetwas nicht. Denn wenn das stimmen würde, hättet ihr einen höheren Pflegegrad.
Doch weil es heute nur noch Aufwand geht. Die Stunden Anzahl ist mehr oder weniger gut den Pflegegrad obsolet geworden.
Das sagte die Gerichtsgutachterin von meinem Vater auch.
Zitat von: NRWMaster am 03. Januar 2024, 16:07:08Moin
Wir haben heute den Pflegegrad 2 bewilligt bekommen
Da war ein 3 seitiger Fragebogen dabei für die Pflegeperson die nicht erwerbstätig mehr ist. Ich habe alles ausgefüllt und an die Pflegekasse geschickt.
Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.
Zum Jobcenter habe ich noch nix gesendet. Wäre aber spannend
Bei so vielen Stunden in der Woche und dann nur Grad2?
Danke, denn wenn man das mal auf tgl. umrechnet, würde er jeden Tag 20 Stunden pflegen.
Zitat von: Kleene1980 am 05. Januar 2024, 15:19:59Danke, denn wenn man das mal auf tgl. umrechnet, würde er jeden Tag 20 Stunden pflegen.
Ja, ich kann es nur noch mal wiederholen. Früher ging es nach den Stunden heute nicht mehr. Ich habe als Beispiel mehr Stunden als mein Vater er hat PG 3 und ich nur PG 2. Es sagt nichts aus.
Tatsächlich maximal für das Jobcenter interessant.
Denn die müssen das tatsächliche Berücksichtigen, deshalb ist man oftmals ab 2 nicht mehr vermittelbar. Andererseits wollte meine letzte SB trotz meiner und der Pflegestufe meines Vaters mir verklicken, dass ich arbeiten könnte. :wand:
Das ging aber aus tatsächlichen anderen Gründen ja eh nicht.
Ich habe das Spiel mit der Pflegestufe und Graden seit nun mehr 2011 mitgemacht.
Von nicht vermittelbar wegen Pflege beider Eltern und meinen tatsächlichen Einschränkungen kam dabei schon immer alles raus.
Bin gespannt was das JC bei mir macht
Vorladen, mit mit darüber sprechen oder ignorieren, abheften weil ich eh schon in Schublade bin wegen Sehschwäche (lebenslänglich).
Gar nicht vermittelbar wäre doch eigentlich dann bedinungsloses Grundeinkommen.
Die Pflegekasse hat mir geschrieben das sie ein monatliches Entgeld (gesetzliche Rentenversicherung) von 916,65 (Beitrag 170,50 EUR) zu Grunde legen.
Und ein freundlicher Hinweis alles an Änderungen zu melden was Pflegeaufwand, Personen, Berufstätigkeit etc betrifft.
Bei der Berufstätigkeit schreiben sie wenn ich eine Tätigkeit ab 30 Stunden wöchentlich aufnehme.
Hatte heute auch mein Gespräch beim JC in der Leistungsabteilung, wie immer ein nettes Gespräch, zuerst meinte er es würde mir angerechnet werden, als ich sagte bei engen Angehörigen sollte es eigentlich nicht angerechnet werden, er meinte er ist noch nicht so lange dabei und ging zu der Chefin der Abteilung und fragte nach.
Jetzt wird nix angerechnet und er gibts weiter das ich dann in Zukunft erstmal nur Teilzeit Vermittelbar bin, denn Vater zu Pflegen ist erstmal wichtiger meinte er.
Vater hat die Pflegestufe 3 Aktuell.
Also muss jetzt noch auf der Krankenkasse anrufen das ich dann ab Januar die Person bin wo ihn Pfelgt und dann die Pflegebescheinigung noch zusenden, meinte er.
Moin,
na siehst du. :mail:
Das sieht doch positiv aus.
Und wenn es sogar ein SB ist der Respekt davor hat ist es umso besser!
LG
Ich geh bei PG 2 die Stundenzahl für Vermittlung in Arbeit von 8 also Vollzeit auf 6 für zulässig aus.
Müsster dann aber für Bildungsmaßnahmen auch gelten, Vollzeit Maßnahmeträger muss ein dann gehen lassen denke ich