Pflege von Angehörigen im Haushalt

Begonnen von NRWMaster, 28. Dezember 2023, 20:03:00

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NRWMaster

MDK Gutachten von Dritten mit medizinischen Inhalten geht aus meiner Sicht den JC nichts an

Sophiagirl

Zitat von: börgie am 29. Dezember 2023, 17:42:41
Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 10:49:29In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.

ne gibt es bei uns nicht. die sagen wir sollen das mdk gutachten zeigen aber das jc möchte was mit aktuellem datum. total nervig

Ich hab Mal eine Bescheinigung von der KK geholt oder nur die Seite abgegeben wo darauf stand wer pflegt mehr auf gar keinen Fall.

börgie

Zitat von: Sylvergirl am 29. Dezember 2023, 18:54:58
Zitat von: börgie am 29. Dezember 2023, 17:42:41
Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 10:49:29In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.

ne gibt es bei uns nicht. die sagen wir sollen das mdk gutachten zeigen aber das jc möchte was mit aktuellem datum. total nervig

Ich hab Mal eine Bescheinigung von der KK geholt oder nur die Seite abgegeben wo darauf stand wer pflegt mehr auf gar keinen Fall.

ja das jc will immer jedes jahr eine neue weil das datum nicht aktuell ist.. und die KK lässt sich dann 4monate zeit mir das zu schicken oder weiß nie was ich von denen brauch da das normalerweise keiner von denen verlangt.

Sophiagirl

Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:03:27und die KK lässt sich dann 4monate zeit mir das zu schicken


4 Monate? Was ist das denn für eine KK? Das ist doch Quatsch mit Post Zeit muss die nach zwei Wochen da sein und wenn nicht wäre dann spätestens der nächste Anruf da und ein Wink mit dem Zaunpfahl.  :smile:

Also was eine sb Mal wollte war eine Lebensbescheinigung was total unsinnig war weil die Hälfte der Miete von meinem Vater gezahlt wird.

Da hab ich dann auch wieder die Bescheinigung bekommen.

börgie

Zitat von: Sylvergirl am 02. Januar 2024, 12:40:20
Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:03:27und die KK lässt sich dann 4monate zeit mir das zu schicken


4 Monate? Was ist das denn für eine KK? Das ist doch Quatsch mit Post Zeit muss die nach zwei Wochen da sein und wenn nicht wäre dann spätestens der nächste Anruf da und ein Wink mit dem Zaunpfahl.  :smile:

Also was eine sb Mal wollte war eine Lebensbescheinigung was total unsinnig war weil die Hälfte der Miete von meinem Vater gezahlt wird.

Da hab ich dann auch wieder die Bescheinigung bekommen.

Ja leider dauert das so lange. Bin bei der AOK. Die sind maximal überlastet laut einem MA von denen.

Lebensbescheinigung? Höre das Wort zum ersten mal   :weisnich:

Sophiagirl

Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 18:48:51Ja leider dauert das so lange. Bin bei der AOK. Die sind maximal überlastet laut einem MA von denen. Lebensbescheinigung? Höre das Wort zum ersten mal   


Also mein Ex ist auch bei der AOK länger als 4 Wochen hat das dort auch nicht gedauert.

Ja Lebensbescheinigung hab ich da auch das erste Mal gehört. Ihr wisst doch Wegeunfähigkeitsbescheigung und Co. Gibt immer wieder was, was es neues gibt in dem Bereich.

Jimmy Neutron

Die Ermittlung des Pflegeaufwandes bzw. der Vermittelbarkeit erfolgt nach zwei Kriterien.
Einmal der Pflegeaufwand. Für den Pflegeaufwand spricht die Bundesagentur für Arbeit in der eigenen Fachlichen Weisung davon, dass die Einsicht in den Bescheid (Pflegegrad) genügt. Einsicht heißt dann aber auch, dass keine Kopien angefertigt werden bzw. keine Kopien angefordert werden dürfen. Eine Bescheinigung enthält ebenfalls Fremddaten, die nicht gespeichert werden dürfen.

Dann wäre die Tatsache, ob die Pflege anderweitig sichergestellt werden kann. Hier bestimmt aber der Pflegende und nicht irgendeine Behörde.

Ich pers. würde jetzt sagen, dass der Bescheid in Kombination mit einer Erklärung des Pflegenden ausreichen sollte. Unterlagen, die dann bei einem Termin inkl. Fahrtkostenerstattung zur Einsicht vorgelegt werden.

Auch in dem Fall würde ich das Jobcenter um Beratung und Auskunft nach § 14 u. 15 SGB II bitten und diese Antwort dann evtl. vom Bundesdatenschutzbeauftragen bzw. bei Optionskommunen vom Landesdatenschutzbeauftragten überprüfen lassen.

NRWMaster

Moin

Wir haben heute den Pflegegrad 2 bewilligt bekommen

Da war ein 3 seitiger Fragebogen dabei für die Pflegeperson die nicht erwerbstätig mehr ist. Ich habe alles ausgefüllt und an die Pflegekasse geschickt.

Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.

Zum Jobcenter habe ich noch nix gesendet. Wäre aber spannend

NRWMaster

Ich hab das jetzt dem JC elektronisch mitgeteilt. Mal gucken was nun passiert
Die Letzte Einladung in sachen Arbeitsvermittlung hatte ich vor 3 Jahren vor Corona. Bei mir ist es immer nur WBA selbst der mach ich elektronisch.. Mehr nicht.

Kleene1980

#24
Zitat von: NRWMaster am 03. Januar 2024, 16:07:08...

Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.
Da stimmt wohl irgendetwas nicht. Denn wenn das stimmen würde, hättet ihr einen höheren Pflegegrad.

Gruß Kleene

NRWMaster

Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.

Naja da steht Angebene Pflegetage pro Woche 7
Angegebene Pflegestunden pro Woche: 140

Drunter steht:
Der Pflegeaufwand liegt nachvollziehbar bei wenigstens 10 Stunden verteilt auf regelmmäßig mindestgens 2 Tage pro Woche.

Die Angaben zur Verteilung/zum Umfang des Plegeaufwandes sind nachvolliehbar

Mehr steht da nicht




Sophiagirl

Zitat von: Kleene1980 am 03. Januar 2024, 19:30:58Da stimmt wohl irgendetwas nicht. Denn wenn das stimmen würde, hättet ihr einen höheren Pflegegrad.


Doch weil es heute nur noch Aufwand geht. Die Stunden Anzahl ist mehr oder weniger gut den Pflegegrad obsolet geworden.

Das sagte die Gerichtsgutachterin von meinem Vater auch.

börgie

Zitat von: NRWMaster am 03. Januar 2024, 16:07:08Moin

Wir haben heute den Pflegegrad 2 bewilligt bekommen

Da war ein 3 seitiger Fragebogen dabei für die Pflegeperson die nicht erwerbstätig mehr ist. Ich habe alles ausgefüllt und an die Pflegekasse geschickt.

Im MDK Gutachten steht 140 Stnunden 7 Tage die Woche.

Zum Jobcenter habe ich noch nix gesendet. Wäre aber spannend

Bei so vielen Stunden in der Woche und dann nur Grad2?

Kleene1980

Danke, denn wenn man das mal auf tgl. umrechnet, würde er jeden Tag 20 Stunden pflegen.

Sophiagirl

Zitat von: Kleene1980 am 05. Januar 2024, 15:19:59Danke, denn wenn man das mal auf tgl. umrechnet, würde er jeden Tag 20 Stunden pflegen.

Ja, ich kann es nur noch mal wiederholen. Früher ging es nach den Stunden heute nicht mehr. Ich habe als Beispiel mehr Stunden als mein Vater er hat PG 3 und ich nur PG 2. Es sagt nichts aus.

Tatsächlich maximal für das Jobcenter interessant.

Denn die müssen das tatsächliche Berücksichtigen, deshalb ist man oftmals ab 2 nicht mehr vermittelbar. Andererseits wollte meine letzte SB trotz meiner und der Pflegestufe meines Vaters mir verklicken, dass ich arbeiten könnte.  :wand:

Das ging aber aus tatsächlichen anderen Gründen ja eh nicht.

Ich habe das Spiel mit der Pflegestufe und Graden seit nun mehr 2011 mitgemacht.

Von nicht vermittelbar wegen Pflege beider Eltern und meinen tatsächlichen Einschränkungen kam dabei schon immer alles raus.