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Pflege von Angehörigen im Haushalt

Begonnen von NRWMaster, 28. Dezember 2023, 20:03:00

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NRWMaster

https://www.hartziv.org/pflegegeld-bei-buergergeld-bezug/

Es geht um die Pflege von Angehörigen.

Muss da was beachtet werden ?

Wenn die Mutter z.b Pflegegeld erhält erhält sie doch das Pflegegeld auf ihr Konto.. Es fliesst doch immer den Pflegebedürtigen zu wieso wird da von Nicht Anrechnung beim Bürgergeld geschrieben wenn es doch sowieso nicht den Pflegen Angehörigne im Bürgeldbezug zufließt ?


Sophiagirl

Es geht darum dass die zu pflegenden weiter geben.

Wenn ja sollte dies nicht angerechnet werden damit man nicht benachteiligt ist.

Ich zum Beispiel Bürgergeld, Pflege mein Vater und das weiter gereichte durfte ich dann immer behalten.

NRWMaster

Also wäre es quasi möglich das die Pflegeperson mir Geld bis maximal in Höhe des Pflegegeldes auf mein Konto überweist, Verwendungszweck: Pflegegeld als Beispiel. Das den Jobcenter dann sofort melden (oder später bei Weiterbewilligungantrag)

Wenn man es unkomplizierter möchte wäre der Bargeldweg ohne Tam Tam wohl einfacher

Sophiagirl

In der Regel gibt man die Pflege ja auch an weil bei 2 und 3 nur Teilzeit vermittelbar und bei 4 und 5 eigentlich gar nicht mehr

Ja genau du hast es erfasst so wird es gehandhabt.

Das Bargeld ist ja dann ohne zu melden dann auch wieder eher Grauzone.  :wand:  :scratch:

NRWMaster

Zitat von: Sylvergirl am 28. Dezember 2023, 21:25:51In der Regel gibt man die Pflege ja auch an weil bei 2 und 3 nur Teilzeit vermittelbar und bei 4 und 5 eigentlich gar nicht mehr

Ja genau du hast es erfasst so wird es gehandhabt.

Das Bargeld ist ja dann ohne zu melden dann auch wieder eher Grauzone.  :wand:  :scratch:

Ja darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht ob/wie ich das Jobcenter das zu melden habe weil auch Unfallversicherung dann als Pflegeperson für mich gilt und Rentenzahlungen auch.

Ich bin so schon nicht vermittelbar (Gesundheit) deswegen würde sich glaube ich eh nix ändern



Erwerbsfähig wären Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt täglich mindestens drei Stunden lang zur Verfügung stehen. Ihre Frage ist nun, ob diese Pflichten im Hartz 4-Bezug auch dann gelten, wenn Ihre Mutter auf eine Vollzeitpflege angewiesen ist und Sie diese Aufgabe übernehmen. In Ihrem Fall wäre der § 10 Absatz 1 Nr. 4 SGB II anwendbar. Dort heißt es, dass die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unzumutbar wäre, wenn diese mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann
https://hartz4widerspruch.de/news/was-geht-vor-pflege-von-eltern-oder-arbeitssuche/

Theorie: Es gibt 2 Pflegeperson von Angehörigen
Also wäre auch nochmal bis zur Höhe des Pflegegeldes als Zufluß erneut möglich nehme ich an

Marco1982

#5
Hallo,

will jetzt kein eigenes Thema aufmachen hoffe es ist ok, wenn ich das hier Frage, denke das, Thema passt.

Und zwar geht es darum, mein Vater hat aktuell Pflegegrad 3 und soll laut Arzt jetzt im Januar Grad 4 beantragen, bis jetzt hat sich meine Mutter um ihn gekümmert allerdings ist die auch schon 66 und nicht mehr so fit.

Ich mache ja jetzt eigentlich schon das meiste, Rollstuhl heruntertragen, ins Autoheben mit ihm zum Arzt fahren usw. weil die Mutter das von der Kraft schon gar nicht mehr schafft.

Mit dem Antrag auf Grad 4 wollen wir austauschen das nicht mehr meine Mutter ihn Pflegt, sondern ich, weil wie schon geschrieben sie auch nicht mehr die Jüngste ist, bei Grad 1–2 ging es noch, aber jetzt wo er für fast alles ein Rollstuhl braucht, geht das nicht mehr gut.

Aktuell bekomme ich ja Bürgergeld und könnte eh nur Teilzeit, verstehe ich das richtig das dieses Pflegegeld nicht auf mein Bürgergeld angerechnet wird, also man von seinem Bürgergeld nichts abgezogen bekommt.

Werde mir auch für Anfang Januar ein Termin wegen Beratung bei unserm Jobcenter nehmen, um das da mal in der Leistungsabteilung zu besprechen, das ich da nichts falsch mache.

Aber möglich ist das ? wenn ich das hier richtig verstehe.

Oder kann das Jobcenter sagen wenn sie ihren Vater Pflegen Gard 3 vielleicht 4 ab 2024, steht ihnen kein Bürgergel mehr zu, weil man nicht mehr 40 Stunden die Woche arbeiten kann?

NRWMaster



Also bei Pflegegrad 2 und 3 steht bis 6 Stunden also das wäre ja auf jeden Fall nicht Vollzeit.

Xellos

Bis zu.

Kann auch 0 sein, denn Grad 2 gibts zB auch "nur" wenn die zu pflegende Person nicht mehr an ihren Hintern kommt, sonst aber fast alles kann. Wäre aber dennoch schon fast ne 24/7 Pflege.

BG steht einem aber dann dennoch in der Regel zu.

Zudem: je älter man ist, umso weniger wird versucht einen zu vermitteln, weil: mit 20 biste mit Pech 46 Jahre im Bezug. Mit 40 "nur" 26.


NRWMaster

In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.

Marco1982

Also Stuffe 3 hat er ja jetzt schon, viel kann er wirklich nicht mehr bekommt auch Sauerstoff zu Hause, also wenn wir nächste Woche Stuffe 4 beantragen und auch die Ummeldung das ich in Zukunft die Person bin die sich um ihn kümmert.


Selbst wenn er Stuffe 4 nicht bekommen sollte hat er ja denoch Stuffe 3, wo ich dann als Person eingetragen bin,diese Pflegebescheinigung bekommt man dann automatisch per Post?




NRWMaster

Das entscheidene ist doch das man nur VERHINDERT ist. Erwerbsfähig bleibt man ja also müsste weiterhin Bürgergeld Bezug möglich sein.

Marco1982

Hab mir jetzt mal ein Termin geholt für 11 Januar in der Leistungsabteilung, die müssen das ja wissen.

Wollte halt nur mal ein Paar Infos das die mir da nix vom Pferd erzählen, ala das geht gar nicht weil sie dann nicht mehr voll Vermitelbar sind.

Danach werde ich dann die Anträge auf der Krankenkasse stellen für mein Vater, was Stuffe 4 angeht und das die Person getauscht wird wo ihn jetzt Pflegt.

Xellos

Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 11:25:58Das entscheidene ist doch das man nur VERHINDERT ist. Erwerbsfähig bleibt man ja also müsste weiterhin Bürgergeld Bezug möglich sein.

Richtig.
Und stellt man sich quer, einfach durchblicken lassen, dass die Kosten für ne Fachkraft deutlich höher wären, und dann vom JC zu tragen, die ja dran schuld sind, dass man eine braucht. Steuerverschwendung ;)

NRWMaster

Interessant ist die Konstellation auch wenn die Pflegeperson (im Bürgergeld Bezug) selber schon gesundheitliche EInschränkungen hat....

Wie das Jobcenter das dann wertet. Du bist eingeschrämkt erwebsfähig und dann kommt halt die Pflege vón Angehörigen noch dazu.Strenggenommen ist die Pflege nur eine Verhinderung

börgie

Zitat von: NRWMaster am 29. Dezember 2023, 10:49:29In dem Zusammenhang wird es ja bei der Pflegekasse eine PFLEGEBESCHEINIGUNG (für das Jobcenter) geben müssen.

ne gibt es bei uns nicht. die sagen wir sollen das mdk gutachten zeigen aber das jc möchte was mit aktuellem datum. total nervig