Mich interessiert folgende Fragen:
1.)
Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.
2.)
Könnte das Jobcenter bei einer Aufstockerin eine wirtschaftliche Eigenleistungsfähigkeit voraussetzen?
3.)
Könnte ein Jobcenter ablehnen mit der Begründung: Das anzuschaffende Fahrzeug würde nicht nur zum Erreichen der Arbeitsstelle (Job in Vollzeit), sondern auch für die private Nutzung zur Verfügung stehen.
4.)Kann das Jobcenter eventuell auf einen Kredit verweisen, den ich jedoch nicht erfüllen könnte? Woher könnte ich bei dieser Fallgestaltung als Aufstockerin zum Beispiel 100 Euro monatlich zurückführen?
Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Mich interessiert folgende Fragen:
1.)
Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.
wie bist Du bislang dahin gekommen? und wieso benötigst Du bei fehlender ÖPNV das Auto nur bei Glatteis? (das je nach Region u.U. kaum noch vorkommt)
Zitat von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:23:36Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Mich interessiert folgende Fragen:
1.)
Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.
wie bist Du bislang dahin gekommen? und wieso benötigst Du bei fehlender ÖPNV das Auto nur bei Glatteis? (das je nach Region u.U. kaum noch vorkommt)
Altes KFZ Motorschaden
Da es um den Erhalt einer bestehenden Beschäftigung geht, käme hier u.U. $ 16 f SGB II, freie Förderung, zum Tragen. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung die als Zuschuss, Darlehen oder als Kombination von beidem geleistet werden kann.
Zitat von: BigMama am 30. Dezember 2023, 20:27:00Da es um den Erhalt einer bestehenden Beschäftigung geht, käme hier u.U. $ 16 f SGB II, freie Förderung, zum Tragen. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung die als Zuschuss, Darlehen oder als Kombination von beidem geleistet werden kann.
Geht meiner meinung nach nur vor Beginn einer Arbeit nicht mitten drin
Vor Beginn, also zur Anbahnung kommt das Vermittlungsbudget zum Tragen. Das ist im 44 oder 45 SGB III geregelt und ist ausschließlich als Zuschuss zu leisten.
Im geschilderten Fall, können die Voraussetzungen des 16 f SGB II vorliegen.
Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Kein ÖPNV verfügbar.
Meinst du damit, dass wenn bei winterlichen Verhältnissen kein ÖPNV verfügbar ist oder generell kein ÖPNV verfügbar ist.
Meinst du mit kein ÖPNV, dass die Verbindungen schlecht sind (wenn ja wie schlecht) oder gar kein ÖPNV verfügbar ist.
Zitat von: Jimmy Neutron am 30. Dezember 2023, 23:50:09Meinst du damit, dass wenn bei winterlichen Verhältnissen kein ÖPNV verfügbar ist oder generell kein ÖPNV verfügbar ist. Meinst du mit kein ÖPNV, dass die Verbindungen schlecht sind (wenn ja wie schlecht) oder gar kein ÖPNV verfügbar ist.
Unnötige Fragen, denn die Antworten findest du bereits in den vorherigen Antworten! Einfach mal genauer lesen!
Zitat von: OLD-MAN am 31. Dezember 2023, 08:51:13Unnötige Fragen, denn die Antworten findest du bereits in den vorherigen Antworten! Einfach mal genauer lesen
An welcher Stelle?
Naja, die wichtigste Frage wurde zumindest nicht gestellt: Von wievielen Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reden wir hier?
Zitat von: Jimmy Neutron am 30. Dezember 2023, 23:50:09Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Kein ÖPNV verfügbar.
Meinst du damit, dass wenn bei winterlichen Verhältnissen kein ÖPNV verfügbar ist oder generell kein ÖPNV verfügbar ist.
Meinst du mit kein ÖPNV, dass die Verbindungen schlecht sind (wenn ja wie schlecht) oder gar kein ÖPNV verfügbar ist.
Kein ÖPNV verfügbar. Da fährt kein ÖPNV
Zitat von: Sheherazade am 31. Dezember 2023, 10:06:12Naja, die wichtigste Frage wurde zumindest nicht gestellt: Von wievielen Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reden wir hier?
ca. 5 km über eine Bundesstraße und jetzt möchte ich auch nicht hören, das eine Frau nach dem Spätdienst (Ende 23 Uhr) über unbeleuchtete Straßen nach Hause laufen kann. Oder bei Frühdienst ( 5 Uhr) über unbeleuchtete Strassen. Auch dürfte Fahrradfahren bei diesem Fall ausscheiden. Zudem ist kein Fahrrad vorhanden. Laufen wird keine Option sein wenn sehr tiefe Minusgrade (Südbayern) herrschen.
Leider noch keine Antwort auf die wichtigsten Fragen 1 bis 4.
Dann möchte ich noch eine Frage 5 stellen:
Kann das JC die Entscheidung aussitzen, das heißt so lange verzögern (mit ev. Gerichtsverfahren) um vielleicht in einem Jahr wenn ich nicht mehr im Bezug bin die Kosten abzulehnen?
Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:521.) Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.
Bei 5 km wäre der Verweis auf ein Fahrrad durchaus zulässig. Das Fahrrad, sofern nicht vorhanden, könnte dann aber auch finanziert werden. So hat das LSG Bremen-Niedersachsen ( L 15 AS 200/19 B ER) z.B. festgestellt, dass selbst eine Strecke von 10 km bis zum Bahnhof, um von dort aus mit dem Zug zufahren, zumutbar ist.
Das mit dem Fahrrad sehe ich ähnlich, wobei selbst ein Fußweg von 5 Km durchaus nicht viel ist. Das Argument, dass eine Frau sich unwohl fühlt im Dunkeln zu laufen ist zwar nachvollziehbar, aber wohl nicht relevant, da so was eher ein persönliches empfinden ist und Kriminalstatistiken zeigen, dass man sich eigentlich Recht sicher im Dunkeln aufhalten kann. Der Verweis auf jährlich eine Hand voll tödlicher Arbeitsunfälle wäre ja auch kein Grund eine Arbeit abzulehnen.
Davon abgesehen, gibt es keine Option einer Fahrgemeinschaft? In einem Betrieb arbeiten ja in der Regel mehrere Personen.
Zitat von: Joseline am 31. Dezember 2023, 11:12:55Leider noch keine Antwort auf die wichtigsten Fragen 1 bis 4.
Die überhaupt wichtigste Frage Nr. 1 wurde dir in Beitrag #3 beantwortet - Antworten zu den anderen Fragen sind Glaskugelleserei. Aber auch dabei könnte dir die geringe Entfernung auf die Füße fallen. Du wirst den Antrag schon richtig und ausführlich begründen müssen, z. B. wie weit der Weg mit dem Fahrrad wäre, über die Bundesstraße kannst du damit ja nicht. Und am besten nicht so pampig wie hier.
Zitat von: Hary am 31. Dezember 2023, 12:08:50Das mit dem Fahrrad sehe ich ähnlich, wobei selbst ein Fußweg von 5 Km durchaus nicht viel ist. Das Argument, dass eine Frau sich unwohl fühlt im Dunkeln zu laufen ist zwar nachvollziehbar, aber wohl nicht relevant, da so was eher ein persönliches empfinden ist und Kriminalstatistiken zeigen, dass man sich eigentlich Recht sicher im Dunkeln aufhalten kann. Der Verweis auf jährlich eine Hand voll tödlicher Arbeitsunfälle wäre ja auch kein Grund eine Arbeit abzulehnen.
Davon abgesehen, gibt es keine Option einer Fahrgemeinschaft? In einem Betrieb arbeiten ja in der Regel mehrere Personen.
Viele Übergriffe kommen erst gar nicht zur Anzeige. Warum wohl? Es macht wahrscheinlich einen Unterschied ob jemand 5 km durch eine beleuchtete Stadt läuft, oder über eine unbeleuchtete Landstraße mit fehlendem Gehsteig. Bei dem Vergleich von Arbeitsunfällen mit Übergriffen auf Frauen empfinde ich als unpassend. Vor allem geht es ja nicht um die Ablehnung einer Arbeit!
Ich hoffe das dies nicht zu patzig war.
Zitat von: Joseline am 31. Dezember 2023, 11:12:55ca. 5 km über eine Bundesstraße und jetzt möchte ich auch nicht hören, das eine Frau nach dem Spätdienst (Ende 23 Uhr) über unbeleuchtete Straßen nach Hause laufen kann. Oder bei Frühdienst ( 5 Uhr) über unbeleuchtete Strassen. Auch dürfte Fahrradfahren bei diesem Fall ausscheiden. Zudem ist kein Fahrrad vorhanden.
Solange man die Info, welche Straßenverhältnisse vorherrschen nicht hat, wird man möglicherweise über ein Fahrrad reden. Jetzt, wo Du sie genannt hast, würde man vielleicht zustimmen.
Zitat von: Joseline am 31. Dezember 2023, 11:12:55Dann möchte ich noch eine Frage 5 stellen:
Kann das JC die Entscheidung aussitzen, das heißt so lange verzögern (mit ev. Gerichtsverfahren) um vielleicht in einem Jahr wenn ich nicht mehr im Bezug bin die Kosten abzulehnen?
Hast Du denn einen Antrag nach genanntem §16 f SGB II, schon gestellt? Gibt es bereits Probleme?
Joseline
Ich sehe eher das bei einem Kredit für ein Kfz. kein zuverlässiges Auto gekauft werden kann und man dann Mehrkosten für diverse Reparaturen und Verschleißteile hat die man ja auch nicht bezahlen kann.
Und allzuviel wird das JC nicht investieren wollen, schätze mal so 2000.- + -
Darüber ist alles was mit dem Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (http://hartz.info/index.php?topic=1349.msg10536#msg10536) zu tun hat eine Kannleistung.
MfG FN
Nochmal: Das VB kommt hier nicht zum Tragen, da es um den Erhalt einer Beschäftigung geht und nicht um die Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung.
Einzig freie Förderung gem. Paragraf 16 f SGB II eröffnet eine Möglichkeit der Förderung. Diese kann als Zuschuss oder Darlehen oder als Kombination aus beidem erfolgen.
BigMama
Danke Dir für`s Richtigstellen.
Ich hab das schon wieder vergessen, aber die 16er§ wo das Vermittlungsbudget dazugehört, sind mir nicht so geläufig.
MFG FN
Zitat von: Joseline am 31. Dezember 2023, 11:12:55ca. 5 km über eine Bundesstraße und jetzt möchte ich auch nicht hören, das eine Frau nach dem Spätdienst (Ende 23 Uhr) über unbeleuchtete Straßen nach Hause laufen kann. Oder bei Frühdienst ( 5 Uhr) über unbeleuchtete Strassen. Auch dürfte Fahrradfahren bei diesem Fall ausscheiden. Zudem ist kein Fahrrad vorhanden. Laufen wird keine Option sein wenn sehr tiefe Minusgrade (Südbayern) herrschen.
sollte der Ag sich darum kümmern, dass du einen fahrbaren Untersatz bekommst oder die Arbeitszeiten anders festlegen ob das JC jetzt ein Darlehen bewilligt einfach beantragen aber ein bisschen Geld für eine alte Karre ?
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Januar 2024, 15:10:53Ich sehe eher das bei einem Kredit für ein Kfz. kein zuverlässiges Auto gekauft werden kann und man dann Mehrkosten für diverse Reparaturen und Verschleißteile hat die man ja auch nicht bezahlen kann.
Zitat von: Rotti am 10. Januar 2024, 16:32:17sollte der Ag sich darum kümmern, dass du einen fahrbaren Untersatz bekommst oder die Arbeitszeiten anders festlegen ob das JC jetzt ein Darlehen bewilligt einfach beantragen aber ein bisschen Geld für eine alte Karre ?
Zu den Pflichten des AN gehört es, zur Arbeit zu erscheinen. Wie, ist seine Sache.
Der AG ist mit fahrbarem Untersatz außen vor und die Kollegen werden sich sicher bedanken, wenn ein AN die angenehmen Arbeitszeiten spät am Vormittag und früh nach Hause bekommt, während der Rest sich dann frühmorgens und spätabends einzufinden hat.
Zitat von: Joseline am 10. Januar 2024, 06:04:11Viele Übergriffe kommen erst gar nicht zur Anzeige. Warum wohl? Es macht wahrscheinlich einen Unterschied ob jemand 5 km durch eine beleuchtete Stadt läuft, oder über eine unbeleuchtete Landstraße mit fehlendem Gehsteig. Bei dem Vergleich von Arbeitsunfällen mit Übergriffen auf Frauen empfinde ich als unpassend. Vor allem geht es ja nicht um die Ablehnung einer Arbeit! Ich hoffe das dies nicht zu patzig war.
nein ist es nicht ich würde als Frau auch nicht dem Risiko aussetzten und eine Lösung beim Ag suchen oder eine andere Stelle annehmen.
Zitat von: Rotti am 10. Januar 2024, 17:43:35eine Lösung beim Ag suchen oder eine andere Stelle annehmen.
erstmal den Antrag stellen nach §16 usw. wäre auch eine Möglichkeit und wenn offenbar in Aussicht steht, im nächsten Jahr nicht mehr im Bezug zu sein (siehe vorherigen Beitrag), wäre auch der übliche Weg für den Autokauf, ein Darlehen bei einer Bank/Abzahlung des Autos, eine Möglichkeit.
Sicher kann man auch die Stelle wechseln, so das machbar ist.