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Kostenübernahme eines Autos um den Arbeitsplatz zu erreichen

Begonnen von Joseline, 30. Dezember 2023, 17:39:52

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Joseline

Mich interessiert folgende Fragen:

1.)
Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.

2.)
Könnte das Jobcenter bei einer Aufstockerin eine wirtschaftliche Eigenleistungsfähigkeit voraussetzen?

3.)
Könnte ein Jobcenter ablehnen mit der Begründung: Das anzuschaffende Fahrzeug würde nicht nur zum Erreichen der Arbeitsstelle (Job in Vollzeit), sondern auch für die private Nutzung zur Verfügung stehen.

4.)Kann das Jobcenter eventuell auf einen Kredit verweisen, den ich jedoch nicht erfüllen könnte? Woher könnte ich bei dieser Fallgestaltung als Aufstockerin zum Beispiel 100 Euro monatlich zurückführen?

september23

Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Mich interessiert folgende Fragen:

1.)
Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.
wie bist Du bislang dahin gekommen? und wieso benötigst Du bei fehlender ÖPNV das Auto nur bei Glatteis? (das je nach Region u.U. kaum noch vorkommt)

Joseline

Zitat von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:23:36
Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Mich interessiert folgende Fragen:

1.)
Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.
wie bist Du bislang dahin gekommen? und wieso benötigst Du bei fehlender ÖPNV das Auto nur bei Glatteis? (das je nach Region u.U. kaum noch vorkommt)

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BigMama

Da es um den Erhalt einer bestehenden Beschäftigung geht, käme hier u.U. $ 16 f SGB II, freie Förderung, zum Tragen. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung die als Zuschuss, Darlehen oder als Kombination von beidem geleistet werden kann.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Joseline

Zitat von: BigMama am 30. Dezember 2023, 20:27:00Da es um den Erhalt einer bestehenden Beschäftigung geht, käme hier u.U. $ 16 f SGB II, freie Förderung, zum Tragen. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung die als Zuschuss, Darlehen oder als Kombination von beidem geleistet werden kann.
Geht meiner meinung nach nur vor Beginn einer Arbeit nicht mitten drin

BigMama

Vor Beginn, also zur Anbahnung kommt das Vermittlungsbudget zum Tragen. Das ist im 44 oder 45 SGB III geregelt und ist ausschließlich als Zuschuss zu leisten.

Im geschilderten Fall, können die Voraussetzungen des 16 f SGB II vorliegen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Jimmy Neutron

Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Kein ÖPNV verfügbar.
Meinst du damit, dass wenn bei winterlichen Verhältnissen kein ÖPNV verfügbar ist oder generell kein ÖPNV verfügbar ist.

Meinst du mit kein ÖPNV, dass die Verbindungen schlecht sind (wenn ja wie schlecht) oder gar kein ÖPNV verfügbar ist.

OLD-MAN

Zitat von: Jimmy Neutron am 30. Dezember 2023, 23:50:09Meinst du damit, dass wenn bei winterlichen Verhältnissen kein ÖPNV verfügbar ist oder generell kein ÖPNV verfügbar ist. Meinst du mit kein ÖPNV, dass die Verbindungen schlecht sind (wenn ja wie schlecht) oder gar kein ÖPNV verfügbar ist.

Unnötige Fragen, denn die Antworten findest du bereits in den vorherigen Antworten! Einfach mal genauer lesen!

Jimmy Neutron

Zitat von: OLD-MAN am 31. Dezember 2023, 08:51:13Unnötige Fragen, denn die Antworten findest du bereits in den vorherigen Antworten! Einfach mal genauer lesen
An welcher Stelle?

Sheherazade

Naja, die wichtigste Frage wurde zumindest nicht gestellt: Von wievielen Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reden wir hier?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Joseline

#10
Zitat von: Jimmy Neutron am 30. Dezember 2023, 23:50:09
Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:52Kein ÖPNV verfügbar.
Meinst du damit, dass wenn bei winterlichen Verhältnissen kein ÖPNV verfügbar ist oder generell kein ÖPNV verfügbar ist.

Meinst du mit kein ÖPNV, dass die Verbindungen schlecht sind (wenn ja wie schlecht) oder gar kein ÖPNV verfügbar ist.

Kein ÖPNV verfügbar. Da fährt kein ÖPNV

Zitat von: Sheherazade am 31. Dezember 2023, 10:06:12Naja, die wichtigste Frage wurde zumindest nicht gestellt: Von wievielen Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reden wir hier?
ca. 5 km über eine Bundesstraße und jetzt möchte ich auch nicht hören, das eine Frau nach dem Spätdienst (Ende 23 Uhr) über unbeleuchtete Straßen nach Hause laufen kann. Oder bei Frühdienst ( 5 Uhr) über unbeleuchtete Strassen. Auch dürfte Fahrradfahren bei diesem Fall ausscheiden. Zudem ist kein Fahrrad vorhanden. Laufen wird keine Option sein wenn sehr tiefe Minusgrade (Südbayern) herrschen.

Leider noch keine Antwort auf die wichtigsten Fragen  1 bis 4.

Dann möchte ich noch eine Frage 5 stellen:
Kann das JC die Entscheidung aussitzen, das heißt so lange verzögern (mit ev. Gerichtsverfahren) um vielleicht in einem Jahr wenn ich nicht mehr im Bezug bin die Kosten abzulehnen?

Jimmy Neutron

Zitat von: Joseline am 30. Dezember 2023, 17:39:521.) Nach welchen §§ müsste ich wenn ich Aufstockerin ( Vollzeit, laufender Bezug) wäre, die Kostenübernahme für ein Auto beantragen um bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis und Schnee) meinen Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Kein ÖPNV verfügbar.
Bei 5 km wäre der Verweis auf ein Fahrrad durchaus zulässig. Das Fahrrad, sofern nicht vorhanden, könnte dann aber auch finanziert werden. So hat das LSG Bremen-Niedersachsen ( L 15 AS 200/19 B ER) z.B. festgestellt, dass selbst eine Strecke von 10 km bis zum Bahnhof, um von dort aus mit dem Zug zufahren, zumutbar ist.

Hary

Das mit dem Fahrrad sehe ich ähnlich, wobei selbst ein Fußweg von 5 Km durchaus nicht viel ist. Das Argument, dass eine Frau sich unwohl fühlt im Dunkeln zu laufen ist zwar nachvollziehbar, aber wohl nicht relevant, da so was eher ein persönliches empfinden ist und Kriminalstatistiken zeigen, dass man sich eigentlich Recht sicher im Dunkeln aufhalten kann. Der Verweis auf jährlich eine Hand voll tödlicher Arbeitsunfälle wäre ja auch kein Grund eine Arbeit abzulehnen.

Davon abgesehen, gibt es keine Option einer Fahrgemeinschaft? In einem Betrieb arbeiten ja in der Regel mehrere Personen.

Sheherazade

Zitat von: Joseline am 31. Dezember 2023, 11:12:55Leider noch keine Antwort auf die wichtigsten Fragen  1 bis 4.

Die überhaupt wichtigste Frage Nr. 1 wurde dir in Beitrag #3 beantwortet - Antworten zu den anderen Fragen sind Glaskugelleserei. Aber auch dabei könnte dir die geringe Entfernung auf die Füße fallen. Du wirst den Antrag schon richtig und ausführlich begründen müssen, z. B. wie weit der Weg mit dem Fahrrad wäre, über die Bundesstraße kannst du damit ja nicht. Und am besten nicht so pampig wie hier.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Joseline

Zitat von: Hary am 31. Dezember 2023, 12:08:50Das mit dem Fahrrad sehe ich ähnlich, wobei selbst ein Fußweg von 5 Km durchaus nicht viel ist. Das Argument, dass eine Frau sich unwohl fühlt im Dunkeln zu laufen ist zwar nachvollziehbar, aber wohl nicht relevant, da so was eher ein persönliches empfinden ist und Kriminalstatistiken zeigen, dass man sich eigentlich Recht sicher im Dunkeln aufhalten kann. Der Verweis auf jährlich eine Hand voll tödlicher Arbeitsunfälle wäre ja auch kein Grund eine Arbeit abzulehnen.

Davon abgesehen, gibt es keine Option einer Fahrgemeinschaft? In einem Betrieb arbeiten ja in der Regel mehrere Personen.
Viele Übergriffe kommen erst gar nicht zur Anzeige. Warum wohl? Es macht wahrscheinlich einen Unterschied ob jemand 5 km durch eine beleuchtete Stadt läuft, oder über eine unbeleuchtete Landstraße mit fehlendem Gehsteig. Bei dem Vergleich von Arbeitsunfällen mit Übergriffen auf Frauen empfinde ich als unpassend. Vor allem geht es ja nicht um die Ablehnung einer Arbeit!

Ich hoffe das dies nicht zu patzig war.