Hallo und ein frohes neues Jahr an euch!
Ich habe mein Auto ca. 14Monate in einer Garage stehenlassen. Der Tüv ist mittlerweile ausgelaufen, Auto ist unangemeldet und nicht versichert.
Da ich das Auto ja nicht bewegen darf, wie kann ich TÜV machen lassen? Ich muss dafür ja in die Werkstatt wo der TÜV Inspektor kommt zum prüfen. Muss ich das Auto erst anmelden, dann versichern und dann TÜV holen oder wie ist die richtige Reihenfolge? Bin leider nicht so fit in dem Bereich und könnte Hilfe gebrauchen.
Ahja, ich wollte noch 4x neue Reifen holen ohne Felge. Wo am besten gucken? Sollen Ganzjahresreifen sein.
Danke euch ♥
Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du auch ohne TÜV zum TÜV fahren.
Zitat von: Jimmy Neutron am 01. Januar 2024, 22:37:52Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du auch ohne TÜV zum TÜV fahren.
ah ok, noch nie was von gehört. Und wie ist die Reihenfolge? Erst TÜV, dann anmelden und dann versichern?
die Kosten für Kurzzeitkennzeichen würde ich mir ersparen. Zur Anmeldestelle würde ich fahren oder vorab anrufen, anmelden/mich erkundigen und dann zum TÜV.
Jede Autowerkstatt dürfte auch wissen wie man da vorgehen soll. Frage doch erst mal bei deiner Werkstatt nach wie du es machen sollst.Werkstatt hat auch ein Kurzzeitkennzeichen, vielleicht wissen die einen guten Weg für dich.
Du darfst auch kurz ohne Anmeldung (aber mit Kennzeichen) zum TÜV aber auch auf direktem Weg dahin! Am Besten einen Termin vereinbaren, dann kannst du bei einer eventuellen Kontrolle mitteilen, das du auf dem Weg zum TÜV- Termin bist! (Aber natürlich nicht, wenn du in eine andere Richtung unterwegs bist)!
Besser wären natürlich Kurzkennzeichen (wie schon geschrieben oder rote Nummern z.B. von der Werkstatt) oder das Auto auf einem Hänger (auch von der Werkstatt) transporieren!
Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:23:21Und wie ist die Reihenfolge? Erst TÜV, dann anmelden und dann versichern?
Erst TÜV (ohne geht keine Zulassung, das KfZ muss mindestens 1 Monat Rest-Tüv haben), dann von der Versicherung die eVB-Nummer holen und dann anmelden. Mehr dazu wird dir sicher die Homepage deiner Zulassungsstelle verraten.
Mit dem Auto ohne Zulassung zum TÜV zu fahren, ist tatsächlich erlaubt, allerdings nur, solange diese Fahrt in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren steht.
Dazu zählen zum Beispiel Fahrten, die zur Anbringung der Stempelplakette getätigt werden sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsprüfung. Für die TÜV-Fahrt ohne Zulassung müssen allerdings gemäß § 10 FZV gewisse Bedingungen erfüllt sein:
- Die Zulassungsfahrt muss innerhalb des Zulassungsbezirks oder in einem nahe gelegenen Bezirk stattfinden.
- Es muss bereits ein (ungestempeltes) Kennzeichen vorhanden sein, welches von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt wurde.
- Die Fahrten müssen von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein.
Quelle: https://www.bussgeld-info.de/fahren-ohne-zulassung/
Du solltest also als erstes den Versicherungsschutz sicherstellen, wenn du kein rotes Kennzeichen von einem Händler oder der Werkstatt bekommen kannst.
Zitat von: Flinte am 02. Januar 2024, 07:51:04die Kosten für Kurzzeitkennzeichen würde ich mir ersparen. Zur Anmeldestelle würde ich fahren oder vorab anrufen, anmelden/mich erkundigen und dann zum TÜV.
Ohne Versicherung darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Du darfst dein Fahrzeug noch nicht mal parken, ohne Versicherungsschutz.
Außer zur Werkstatt schleppen lassen (kein Abschleppseil) gibt es nur die Möglichkeit über das Kurzeitkennzeichen. Dafür wird das Auto zunächst bei der Versicherung kurzeitversichern, dort erhält man die Versicherungsnummer. Mit dieser Versicherungsnummer kann man bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zulassen. Mit dieser Zulassung kann man das Auto zur Werkstatt fahren und TÜV machen lassen. Danach kann man das Auto ganz regulär zulassen. Bei vielen Versicherungen gibt es die Möglichkeit, dass die Kosten der Kurzzeitversicherung, dann auf die Haftpflichtversicherung angerechnet wird. In dem Fall bleiben dann nur die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen und Zulassung.
Danke für euer tolles Feedback Leute! Ich muss wohl zu einem besonderen TÜV da das Auto über ein Jahr stilllag unangemeldet. Muss mal gucken was für ein TÜV das sein soll. Werde jetzt noch schauen wo ich am besten günstig Reifen herbekomme und dann eure Ratschläge befolgen. ♥
Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2024, 10:32:45Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:23:21Und wie ist die Reihenfolge? Erst TÜV, dann anmelden und dann versichern?
Erst TÜV (ohne geht keine Zulassung, das KfZ muss mindestens 1 Monat Rest-Tüv haben), dann von der Versicherung die eVB-Nummer holen und dann anmelden. Mehr dazu wird dir sicher die Homepage deiner Zulassungsstelle verraten.
Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen? Auf meine alten vorhandenen? Die würde ich eigentlich erneut nutzen wollen. Muss man später dann nochmal dahin damit die das auf das Kennzeichen hinten kleben?
Zitat von: begees am 02. Januar 2024, 11:34:36Du solltest also als erstes den Versicherungsschutz sicherstellen, wenn du kein rotes Kennzeichen von einem Händler oder der Werkstatt bekommen kannst.
Also doch jetzt erst versichern? Was wenn beim TÜV etwas unvorhergesehenes kommt und ich die kosten nicht tragen kann, wäre die Versicherung dann kündbar?
Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 16:33:39Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen? Auf meine alten vorhandenen? Die würde ich eigentlich erneut nutzen wollen. Muss man später dann nochmal dahin damit die das auf das Kennzeichen hinten kleben?
Bei dir ist ja alles durcheinander. Hast du dein Kennzeichen denn noch fix? Bei uns werden die nach einem halben Jahr wieder anders vergeben vom Straßenverkehrsamt, dann nutzen dir die Nummernschilder auch nichts.
Ich schlage vor, mal etwas Ordnung in dein Problem zu bringen.
Also erstens:
hast du eine Möglichkeit, von einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen zur Überführung des Fahrzeugs (erst zum TÜV, dann zur Werkstatt oder nach Hause) zu bekommen?
Zulässige Antworten: ja oder nein.
du darfst ohne Zulassung mit den alten Nummernschildern auf direktem Weg zum TÜV fahren, es gilt dann noch die alte Versicherung. Dann zu Zulassungsstelle, die entnehmen dem TÜVbericht die neuen Tüvdaten und verkleben sie auf den neuen Nummernschildern. Schwups, und schon fertig.
Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 16:33:39Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen?
Für dein Problem gibt es die perfekte Antwort 7 von @Jimmy Neutron.
Gibt es die Plakette evtl. nicht, halten sich die Kosten damit auch in Grenzen.
Zitat von: terrier am 02. Januar 2024, 17:15:08darfst ohne Zulassung mit den alten Nummernschildern auf direktem Weg zum TÜV fahren, es gilt dann noch die alte Versicherung
Völlig Falsch
Da die Versicherung ganz sicher nicht mehr gilt, ebenso das Kennzeichen.
Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2024, 16:46:21Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 16:33:39Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen? Auf meine alten vorhandenen? Die würde ich eigentlich erneut nutzen wollen. Muss man später dann nochmal dahin damit die das auf das Kennzeichen hinten kleben?
Bei dir ist ja alles durcheinander. Hast du dein Kennzeichen denn noch fix? Bei uns werden die nach einem halben Jahr wieder anders vergeben vom Straßenverkehrsamt, dann nutzen dir die Nummernschilder auch nichts.
Ja leider etwas chaotisch ;(
Doch habe noch meine alten Wunschkennzeichen, ich hoffe die wurden nicht wieder vergeben weil ich die gerne wieder nutzen möchte. Bei uns war das nach 3 Monaten.
Zitat von: begees am 02. Januar 2024, 17:09:08Ich schlage vor, mal etwas Ordnung in dein Problem zu bringen.
Also erstens:
hast du eine Möglichkeit, von einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen zur Überführung des Fahrzeugs (erst zum TÜV, dann zur Werkstatt oder nach Hause) zu bekommen?
Zulässige Antworten: ja oder nein.
Leider nein.
Zitat von: terrier am 02. Januar 2024, 17:15:08du darfst ohne Zulassung mit den alten Nummernschildern auf direktem Weg zum TÜV fahren, es gilt dann noch die alte Versicherung. Dann zu Zulassungsstelle, die entnehmen dem TÜVbericht die neuen Tüvdaten und verkleben sie auf den neuen Nummernschildern. Schwups, und schon fertig.
Ich habe keine Versicherung mehr sonst hätte ich die ein Jahr für nichts bezahlt.
Du kannst online gucken, ob die alte Nummer frei ist
https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.06.412000
mit diesem Link geht das für Frankfurt
geh auf die Homepage Deiner Stadt
wenn die alte Nummer nicht mehr frei ist such Dir ne andere aus und reserviere die
dann einen Termin bei der Zulassung reservieren (ruhig in 10 bis 14 Tagen)
laß die neue Nummer prägen (Schilder kannste im Internet bestellen
dann brauchst Du eine neue Versicherung
auf der Deckungszusage der Versicherung sollte als Bginn nicht
"Tag der Zulassung" stehen sondern ein Konkretes Datum (paar Tage vor Deinem Zulassungstermin)
wenn Du diese Bestätigung mitführst darfst DU innerhalb Deiner Stadt mit den ungestempelten Kennzeichen zum Tüv fahren
wenn mängelfreier Tüv....
kannst Du zulassen
Ich versuche also zuerst die TÜV zu bekommen. Wie gesagt ich kann wohl nicht überall zum TÜV sondern muss zu einem bestimmten.
wenn der alte Brief da ist....
kannst Du zu jeder Prüfstelle gehen
ob Tüv Dekra GTÜ etc ist egal !!
aber so vorgehen wie ich in #14 geschrieben hatte
Zitat von: Einhorn am 02. Januar 2024, 19:50:22wenn der alte Brief da ist....
kannst Du zu jeder Prüfstelle gehen
ob Tüv Dekra GTÜ etc ist egal !!
aber so vorgehen wie ich in #14 geschrieben hatte
Ah ok, dann wurde mir Blödsinn erzählt. Mit alten Brief meinst du den letzten TÜV Bericht? Den habe ich.
Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 20:15:53Zitat von: Einhorn am 02. Januar 2024, 19:50:22wenn der alte Brief da ist....
kannst Du zu jeder Prüfstelle gehen
ob Tüv Dekra GTÜ etc ist egal !!
aber so vorgehen wie ich in #14 geschrieben hatte
Er meint eher den Fahrzeugbrief.
Und natürlich kannst du zu jeder Prüfstelle fahren.Dadurch dass das Auto schon eine Weile kein TÜV mehr hat,fällt die Hauptuntersuchung auch größer aus,was auch mehr kostet.Glaube um die 20% Mehrkosten im Vergleich zum "normalen" TÜV kommen da auf Dich zu.
Ah ok, dann wurde mir Blödsinn erzählt. Mit alten Brief meinst du den letzten TÜV Bericht? Den habe ich.
nicht der letzte Tüv bericht.... der ist ja abgelaufen
den Fahrzeugbrief brauchste oder halt ZB1 & ZB2
Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 19:45:03Ich versuche also zuerst die TÜV zu bekommen
Ich würde sagen, bedenke deine Entscheidung mit dem vorher Versichern.
Es kann durchaus sein, es gibt evtl. keine Plakette, was dann?
Zitat von: Einhorn am 03. Januar 2024, 00:31:55nicht der letzte Tüv bericht.... der ist ja abgelaufen
den Fahrzeugbrief brauchste oder halt ZB1 & ZB2
Ja den Brief habe ich natürlich sowohl den großen als auch den kleinen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2024, 00:44:20Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 19:45:03Ich versuche also zuerst die TÜV zu bekommen
Ich würde sagen, bedenke deine Entscheidung mit dem vorher Versichern.
Es kann durchaus sein, es gibt evtl. keine Plakette, was dann?
Ja davor habe ich auch leicht bammel :(
ohne Versicherung darfste keinen Meter fahren!!
Mit rotem Kennzeichen schon!
Nur darum geht es hier, Versicherung vorher oder rotes Kennzeichen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2024, 16:19:56Mit rotem Kennzeichen schon!
Nur darum geht es hier, Versicherung vorher oder rotes Kennzeichen.
Ein rotes Kennzeichen bekommt man als Privatperson gar nicht!
Erster Gang bzw. Anruf sollte bei der Versicherung sein um sich ein Kurzkennzeichen zu besorgen.
So wie es Einhorn schon geschrieben hatte.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2024, 16:19:56Mit rotem Kennzeichen schon!
Nur darum geht es hier, Versicherung vorher oder rotes Kennzeichen.
Ein rotes Kennzeichen bekommt er doch nicht, hatten wir schon geklärt, s. #13.
rotes Kennzeichen kriegt er net..... nur für Gewerbe!!
und die Kosten für Kurzzeitkennzeichen können vermieden werden.....so wie ich das schon erklärt hatte....
warum wird mir net zugehört..... da kann ichs ja gleich ner Parkuhr erzählen....
immer dieses Halbwissen.....
@Einhorn
So kann dies m.E. nicht funktionieren. Diese bloße Reservierung des Kennzeichens reicht nicht aus. Auch nicht in Verbindung mit dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Zitat(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
§ 12 Absatz 4 FZV
ZitatDer Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.
§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV
Die Zulassungsstelle muss also vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben bzw. kann es auch das im Rahmen einer Wiederzulassung (gleiches Fahrzeug - selber Halter), das bei der Außerbetriebsetzung reservierte Kennzeichen sein.
irgendwie ist das hier die unendliche Geschichte.....dem TE muss ja der Kopf schwirren inzwischen. Ich empfehle folgende abschliessende Verfahrensweise:
Der TE klemmt sich an Telefon und ruft die KFZ-Zulassungsstelle an und trägt sein Anliegen vor. Er erhält eine Auskunft, nach der er/sie sich richten kann. Sicher der einfachste und zielführendste Weg.
Zitat von: begees am 03. Januar 2024, 22:32:17Ein rotes Kennzeichen bekommt er doch nicht
Ja, eigentlich hatte ich auch das Kurzzeitkennzeichen gemeint.
Mein Fehler
Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 22:33:44Ich habe mein Auto ca. 14Monate in einer Garage stehenlassen. Der Tüv ist mittlerweile ausgelaufen, Auto ist unangemeldet und nicht versichert.
Bei der Zulassungsstelle prüfen ob das alte Kennzeichen noch frei dann KFZ-Versicherung abschließen, dann Tüv der klebt dir die Plakette auf das alte Kennzeichen dann Zulassung beantragen.
Wie beantrage ich ein Kennzeichen?
Wie beantrage ich ein neues Kfz-Kennzeichen? | Tarifcheck.de
In der Regel erfolgt dies über die Portale der Bundesländer und ist online möglich. Beim Service-Portal Berlin können Sie beispielsweise prüfen, ob das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle verfügbar ist und sich dieses gegen eine Gebühr reservieren lassen. Dafür müssen Sie noch keine Dokumente vorlegen.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=zulassungsstelle+kennzeichen+beantragen
und wie kommt das Auto zum Tüv??
entweder mit Kurzzeitkennzeichen.....
oder kostensparender, wie ichs oben beschrieben habe
Zitat von: Einhorn am 04. Januar 2024, 22:34:06oder kostensparender, wie ichs oben beschrieben habe
Aber illegal!
Nach dem § 6 Pflichtversicherungsgesetz drohen bei einer solchen Fahrt der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe bis zu 180 Tagesätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Der Anruf bei der Zulassungsstelle (Beitrag #28) ist sicherlich die beste Idee.
nix illegal....
ich habe ja selbst vor Fahrten ohne Versicherung gewarnt
genau deshalb muß ja die Deckungszusage der Versicherung ein konkretes Datum enthalten und net "Tag der Zulassung"
lies mal meine Beiträge weiter oben!!!
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Januar 2024, 17:47:36Ja, eigentlich hatte ich auch das Kurzzeitkennzeichen gemeint
er möchte ja mit dem alten Kennzeichen zum Tüv ! :grins:
Also meine Kennzeichen sind noch nicht neu vergeben worden das ist schon mal super weil dann spar ich mir die Kosten für neue Kennzeichen drucken zu lassen. Das konnte ich schonmal herausfinden.
Dann hast du dir die Kennzeichen hoffentlich auch gleich reservieren lassen.
Zitat von: Sheherazade am 06. Januar 2024, 09:19:09Dann hast du dir die Kennzeichen hoffentlich auch gleich reservieren lassen.
Wollte ich, aber es ging nicht ohne welche kaufen zu müssen. Aber ich habe meine Schilder noch und will nicht neue kaufen sondern die vorhandenen nutzen.
Du mußt auf die Internetseite Deiner Stadt zum Reservieren.....
man findet aber mehr Links von Geschäftemachern, die Dir zum Reservieren erstmal Kennzeichen verkaufen wollen...
ebenfalls muß Du bei den meisten Zulassungsstellen online einen termin reservieren
Zitat von: Einhorn am 08. Januar 2024, 10:34:56Du mußt auf die Internetseite Deiner Stadt zum Reservieren.....
Richtig. Bei der Zulassungsstelle des Landkreises oder der Stadt in der Suche mal "Wunschkennzeichen" eingeben, in der Regel bekommt man den richtigen Verweis auf diese Option.
Zitat von: Einhorn am 08. Januar 2024, 10:34:56Du mußt auf die Internetseite Deiner Stadt zum Reservieren.....
das kostet aber auch was.
ZitatWunschkennzeichen in Nürnberg – die Kosten
Mit welchen zusätzlichen Kosten geht ein Kfz-Wunschkennzeichen in Nürnberg einher?
In Nürnberg bei der Kfz Zulassung Wunschkennzeichen zu bestellen, wird Sie das Gleiche kosten wie in Hamburg, Köln oder Dresden. Alle Fahrzeughalter in Deutschland zahlen 12,80 Euro.
leute habe noch eine frage.. die versicherung wird teurer wenn der halter mein papa ist und ich der versicherte.. was wenn ich bei der versicherung sage halter bin ich auch aber dennoch bei der zulassen das auto auf meinen papa zulasse? würde das klappen?
Nein, das klappt nicht (die EVB-Nummer lautet auf deinen Vater, am Tag der Zulassung bekommt die Versicherung Rückmeldung vom Straßenverkehrsamt und merkt sofort, wenn du als Halter eingetragen bist - der Vertrag ist dann nicht gültig). Wie hoch ist die Differenz denn bei euch? Bei mir und meinem Mann sind es im Jahr nur 16€ mehr, wenn der Versicherungsnehmer und der Halter nicht identisch sind. Richtig teuer wird es eben, wenn du weit unter 25 Jahre alt bist und/oder Führerscheinneuling.
90€ unterschied. wir zahlen jährlich. finde das schon viel dafür dass es vom fahrverhalten null unterschied ist.
Und wie wäre die Option, dass dein Vater Versicherungsnehmer und Halter ist und du als weiterer Fahrer eingetragen wirst?
Zitat von: Sheherazade am 18. Januar 2024, 17:52:33Und wie wäre die Option, dass dein Vater Versicherungsnehmer und Halter ist und du als weiterer Fahrer eingetragen wirst?
dann wird es leider noch teurer weil papa halt deutlich älter ist als ich ;( echt doof im moment alles
Dann sind nur 90€ im Jahr mehr offenbar das kleinere Übel. Versucht mal auf vierteljährliche Zahlungsweise umzustellen, dann tut es nicht so weh, die meisten Versicherer nehmen dafür keinen Aufschlag mehr.
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 17:10:5990€ unterschied. wir zahlen jährlich. finde das schon viel dafür dass es vom fahrverhalten null unterschied ist.
Die Statistik, auf die solche Berechnungen basieren, sagt halt was anderes.
Zitat von: september23 am 19. Januar 2024, 22:01:44Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 17:10:5990€ unterschied. wir zahlen jährlich. finde das schon viel dafür dass es vom fahrverhalten null unterschied ist.
Die Statistik, auf die solche Berechnungen basieren, sagt halt was anderes.
was denn wieder für ne statistik? mein vater wird das auto nicht 1x fahren. ich fahre seit 13jahren unfallfrei. es ist nur geldmacherei.
Zitat von: börgie am 20. Januar 2024, 00:47:03mein vater wird das auto nicht 1x fahren. ich fahre seit 13jahren unfallfrei. es ist nur geldmacherei.
Dann versichere das Fahrzeug eben auf deinen eigenen Namen. Hättest das ja schon vor 13 Jahren machen können.
Sollten deine Fahrzeuge seitdem bei deinem Vater als Zweitwagen versichert gewesen sein, kannst du dir auch die Rabatte übertragen lassen.
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2024, 10:59:14Zitat von: börgie am 20. Januar 2024, 00:47:03mein vater wird das auto nicht 1x fahren. ich fahre seit 13jahren unfallfrei. es ist nur geldmacherei.
Dann versichere das Fahrzeug eben auf deinen eigenen Namen. Hättest das ja schon vor 13 Jahren machen können.
Sollten deine Fahrzeuge seitdem bei deinem Vater als Zweitwagen versichert gewesen sein, kannst du dir auch die Rabatte übertragen lassen.
das habe ich schon lange gemacht.. das war auch nicht meine frage. egal
Definition: Wer ist der Halter?
Jeder zugelassene Pkw in Deutschland hat einen Fahrzeughalter und einen Versicherungsnehmer. Oft handelt es sich hierbei um dieselbe Person – muss es aber nicht. Denn Halter und Versicherungsnehmer können auch voneinander abweichen. Der Unterschied ist vor allem für die Kfz-Versicherung wichtig.
https://www.verivox.de/kfz-versicherung/ratgeber/unterschied-halter-und-versicherungsnehmer-1117887/
Da führt kein Weg vorbei sich als Halter eintragen zu lassen anders wirds zu teuer für dich.
Zitat von: börgie am 20. Januar 2024, 19:28:11das habe ich schon lange gemacht
Was hast du schon lange gemacht? Deine Fahrzeuge selbst versichert oder dir die Rabatte von deinem Vater übertragen lassen? In beiden Fällen würde sich das Problem mit "Halter du" und "Versicherungsnehmer dein Vater" gar nicht stellen, ebenso nicht dein Problem, dass die Versicherung in dieser Konstellation 90€ im Jahr teurer ist.
Zitat von: börgie am 20. Januar 2024, 00:47:03was denn wieder für ne statistik? mein vater wird das auto nicht 1x fahren. ich fahre seit 13jahren unfallfrei. es ist nur geldmacherei.
Dass man die Regelungen der Autoversicherer nicht immer verstehen kann, ist keine Frage.
Dennoch weiß die Versicherung wohl kaum, wie oft Dein Vater das Auto fährt und kann es noch weniger kontrollieren.
Deine 13 Jahre Unfallfrei sind bereits in den Schadensfreiheitsrabatten berücksichtigt.
so tüv gemacht, versicherung bei huk24 gemacht, morgen termin bei der zulassungsstelle. kann ich da bereits mit meinem auto hinfahren zum anmelden? ist die direkte fahrt dorthin ohne umwege.
neugierig
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:38:30so tüv gemacht
was wurde denn bemägelt?
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:38:30versicherung bei huk24
wie viel % Rabatt
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:38:30kann ich da bereits mit meinem auto hinfahren zum anmelden? ist die direkte fahrt dorthin ohne umwege.
ja
Zitat von: Rotti am 22. Januar 2024, 17:44:06neugierig
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:38:30so tüv gemacht
was wurde denn bemägelt?
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:38:30versicherung bei huk24
wie viel % Rabatt
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:38:30kann ich da bereits mit meinem auto hinfahren zum anmelden? ist die direkte fahrt dorthin ohne umwege.
ja
tüv alleine hat schon 161€ gekostet. dann war vorne links was defekt ne stange weiß gerade nicht wie es heißt das teil 40€ dann noch ölwechsel neu mit filter und bremsflüssigkeit und arbeitsstunden.. 400flocken.
wie meinst du wie viel %? bin sf13 zahle jetzt jährlich 287€
gut, aber die kennzeichen muss ich ranmachen richtig? also ohne sticker ranmchen hinfahren wieder abmachen. nicht von werkstatt ohne kennzeichen losfahren.
Du kannst auch ohne das Fahrzeug, nur mit allen Papieren und den Schildern zur Zulassungsstelle fahren bzw. dich fahren lassen.
ja das sowieso.. will mein auto lieber direkt mitnehmen keine lust da 3x hin und her zu laufen. ist möglich?
so alles fertig. 40,80€ angemeldegebühr mit wunschkennzeichen.
werkstatt 400€ unter der hand..
dinge die gemacht wurden:
koppelstange vorne rechts gewechselt
ölwechsel neuer filter neues öl 6,5l und altes entsorgt
bremsflüssigkeitwechsel
scheiben frostschutz
U-Schutz
hohlraumversieglung und irgendwas mit bremslatrung oder so kanns nicht genau lesen
und dann noch konserviert.
ahja und HU AU