Auto ohne TÜV wie anmelden?

Begonnen von börgie, 01. Januar 2024, 22:33:44

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börgie

Hallo und ein frohes neues Jahr an euch!

Ich habe mein Auto ca. 14Monate in einer Garage stehenlassen. Der Tüv ist mittlerweile ausgelaufen, Auto ist unangemeldet und nicht versichert.

Da ich das Auto ja nicht bewegen darf, wie kann ich TÜV machen lassen? Ich muss dafür ja in die Werkstatt wo der TÜV Inspektor kommt zum prüfen. Muss ich das Auto erst anmelden, dann versichern und dann TÜV holen oder wie ist die richtige Reihenfolge? Bin leider nicht so fit in dem Bereich und könnte Hilfe gebrauchen.

Ahja, ich wollte noch 4x neue Reifen holen ohne Felge. Wo am besten gucken? Sollen Ganzjahresreifen sein.

Danke euch ♥

Jimmy Neutron

Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du auch ohne TÜV zum TÜV fahren.

börgie

Zitat von: Jimmy Neutron am 01. Januar 2024, 22:37:52Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du auch ohne TÜV zum TÜV fahren.

ah ok, noch nie was von gehört. Und wie ist die Reihenfolge? Erst TÜV, dann anmelden und dann versichern?

Flinte

die Kosten für Kurzzeitkennzeichen würde ich mir ersparen. Zur Anmeldestelle würde ich fahren oder vorab anrufen, anmelden/mich erkundigen und dann zum TÜV.
Jede Autowerkstatt dürfte auch wissen wie man da vorgehen soll. Frage doch erst mal bei deiner Werkstatt nach wie du es machen sollst.Werkstatt hat auch ein Kurzzeitkennzeichen, vielleicht wissen die einen guten Weg für dich.

Unwissender

Du darfst auch kurz ohne Anmeldung (aber mit Kennzeichen) zum TÜV aber auch auf direktem Weg dahin! Am Besten einen Termin vereinbaren, dann kannst du bei einer eventuellen Kontrolle mitteilen, das du auf dem Weg zum TÜV- Termin bist! (Aber natürlich nicht, wenn du in eine andere Richtung unterwegs bist)!
Besser wären natürlich Kurzkennzeichen (wie schon geschrieben oder rote Nummern z.B. von der Werkstatt) oder das Auto auf einem Hänger (auch von der Werkstatt) transporieren!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:23:21Und wie ist die Reihenfolge? Erst TÜV, dann anmelden und dann versichern?

Erst TÜV (ohne geht keine Zulassung, das KfZ muss mindestens 1 Monat Rest-Tüv haben), dann von der Versicherung die eVB-Nummer holen und dann anmelden. Mehr dazu wird dir sicher die Homepage deiner Zulassungsstelle verraten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

begees

Mit dem Auto ohne Zulassung zum TÜV zu fahren, ist tatsächlich erlaubt, allerdings nur, solange diese Fahrt in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren steht.

Dazu zählen zum Beispiel Fahrten, die zur Anbringung der Stempelplakette getätigt werden sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsprüfung. Für die TÜV-Fahrt ohne Zulassung müssen allerdings gemäß § 10 FZV gewisse Bedingungen erfüllt sein:

- Die Zulassungsfahrt muss innerhalb des Zulassungsbezirks oder in einem nahe gelegenen Bezirk stattfinden.

- Es muss bereits ein (ungestempeltes) Kennzeichen vorhanden sein, welches von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt wurde.

- Die Fahrten müssen von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein.

Quelle: https://www.bussgeld-info.de/fahren-ohne-zulassung/

Du solltest also als erstes den Versicherungsschutz sicherstellen, wenn du kein rotes Kennzeichen von einem Händler oder der Werkstatt bekommen kannst.

Jimmy Neutron

Zitat von: Flinte am 02. Januar 2024, 07:51:04die Kosten für Kurzzeitkennzeichen würde ich mir ersparen. Zur Anmeldestelle würde ich fahren oder vorab anrufen, anmelden/mich erkundigen und dann zum TÜV.
Ohne Versicherung darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Du darfst dein Fahrzeug noch nicht mal parken, ohne Versicherungsschutz.

Außer zur Werkstatt schleppen lassen (kein Abschleppseil) gibt es nur die Möglichkeit über das Kurzeitkennzeichen. Dafür wird das Auto zunächst bei der Versicherung kurzeitversichern, dort erhält man die Versicherungsnummer. Mit dieser Versicherungsnummer kann man bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zulassen. Mit dieser Zulassung kann man das Auto zur Werkstatt fahren und TÜV machen lassen. Danach kann man das Auto ganz regulär zulassen. Bei vielen Versicherungen gibt es die Möglichkeit, dass die Kosten der Kurzzeitversicherung, dann auf die Haftpflichtversicherung angerechnet wird. In dem Fall bleiben dann nur die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen und Zulassung.

börgie

Danke für euer tolles Feedback Leute! Ich muss wohl zu einem besonderen TÜV da das Auto über ein Jahr stilllag unangemeldet. Muss mal gucken was für ein TÜV das sein soll. Werde jetzt noch schauen wo ich am besten günstig Reifen herbekomme und dann eure Ratschläge befolgen. ♥

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2024, 10:32:45
Zitat von: börgie am 01. Januar 2024, 23:23:21Und wie ist die Reihenfolge? Erst TÜV, dann anmelden und dann versichern?

Erst TÜV (ohne geht keine Zulassung, das KfZ muss mindestens 1 Monat Rest-Tüv haben), dann von der Versicherung die eVB-Nummer holen und dann anmelden. Mehr dazu wird dir sicher die Homepage deiner Zulassungsstelle verraten.

Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen? Auf meine alten vorhandenen? Die würde ich eigentlich erneut nutzen wollen. Muss man später dann nochmal dahin damit die das auf das Kennzeichen hinten kleben?


Zitat von: begees am 02. Januar 2024, 11:34:36Du solltest also als erstes den Versicherungsschutz sicherstellen, wenn du kein rotes Kennzeichen von einem Händler oder der Werkstatt bekommen kannst.

Also doch jetzt erst versichern? Was wenn beim TÜV etwas unvorhergesehenes kommt und ich die kosten nicht tragen kann, wäre die Versicherung dann kündbar?

Sheherazade

Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 16:33:39Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen? Auf meine alten vorhandenen? Die würde ich eigentlich erneut nutzen wollen. Muss man später dann nochmal dahin damit die das auf das Kennzeichen hinten kleben?

Bei dir ist ja alles durcheinander. Hast du dein Kennzeichen denn noch fix? Bei uns werden die nach einem halben Jahr wieder anders vergeben vom Straßenverkehrsamt, dann nutzen dir die Nummernschilder auch nichts.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

begees

Ich schlage vor, mal etwas Ordnung in dein Problem zu bringen.

Also erstens:
hast du eine Möglichkeit, von einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen zur Überführung des Fahrzeugs (erst zum TÜV, dann zur Werkstatt oder nach Hause) zu bekommen?

Zulässige Antworten: ja oder nein.

terrier

du darfst ohne Zulassung mit den alten Nummernschildern auf direktem Weg zum TÜV fahren, es gilt dann noch die alte Versicherung. Dann zu Zulassungsstelle, die entnehmen dem TÜVbericht die neuen Tüvdaten und verkleben sie auf den neuen Nummernschildern. Schwups, und schon fertig.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Kopfbahnhof

Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 16:33:39Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen?
Für dein Problem gibt es die perfekte Antwort 7 von @Jimmy Neutron.

Gibt es die Plakette evtl. nicht, halten sich die Kosten damit auch in Grenzen.

Zitat von: terrier am 02. Januar 2024, 17:15:08darfst ohne Zulassung mit den alten Nummernschildern auf direktem Weg zum TÜV fahren, es gilt dann noch die alte Versicherung

Völlig Falsch

Da die Versicherung ganz sicher nicht mehr gilt, ebenso das Kennzeichen.

börgie

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2024, 16:46:21
Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 16:33:39Wohin klebt der TÜV denn diese kleine Plakette ohne Kennzeichen? Auf meine alten vorhandenen? Die würde ich eigentlich erneut nutzen wollen. Muss man später dann nochmal dahin damit die das auf das Kennzeichen hinten kleben?

Bei dir ist ja alles durcheinander. Hast du dein Kennzeichen denn noch fix? Bei uns werden die nach einem halben Jahr wieder anders vergeben vom Straßenverkehrsamt, dann nutzen dir die Nummernschilder auch nichts.

Ja leider etwas chaotisch ;(
Doch habe noch meine alten Wunschkennzeichen, ich hoffe die wurden nicht wieder vergeben weil ich die gerne wieder nutzen möchte. Bei uns war das nach 3 Monaten.

Zitat von: begees am 02. Januar 2024, 17:09:08Ich schlage vor, mal etwas Ordnung in dein Problem zu bringen.

Also erstens:
hast du eine Möglichkeit, von einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen zur Überführung des Fahrzeugs (erst zum TÜV, dann zur Werkstatt oder nach Hause) zu bekommen?

Zulässige Antworten: ja oder nein.

Leider nein.

Zitat von: terrier am 02. Januar 2024, 17:15:08du darfst ohne Zulassung mit den alten Nummernschildern auf direktem Weg zum TÜV fahren, es gilt dann noch die alte Versicherung. Dann zu Zulassungsstelle, die entnehmen dem TÜVbericht die neuen Tüvdaten und verkleben sie auf den neuen Nummernschildern. Schwups, und schon fertig.


Ich habe keine Versicherung mehr sonst hätte ich die ein Jahr für nichts bezahlt.

Einhorn

Du kannst online gucken, ob die alte Nummer frei ist
https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.06.412000
mit diesem Link geht das für Frankfurt
geh auf die Homepage Deiner Stadt
wenn die alte Nummer nicht mehr frei ist such Dir ne andere aus und reserviere die
dann einen Termin bei der Zulassung reservieren (ruhig in 10 bis 14 Tagen)
laß die neue Nummer prägen (Schilder kannste im Internet bestellen

dann brauchst Du eine neue Versicherung
auf der Deckungszusage der Versicherung sollte als Bginn nicht
"Tag der Zulassung" stehen sondern ein Konkretes Datum (paar Tage vor Deinem Zulassungstermin)
wenn Du diese Bestätigung mitführst darfst DU innerhalb Deiner Stadt mit den ungestempelten Kennzeichen zum Tüv fahren
wenn mängelfreier Tüv....
kannst Du zulassen