Hallo Freunde,
ich bekam heute eine Rückmeldung vom Sachbearbeiter der meinte, dass ich so einiges zurückzahlen muss, weil ich von der Klinik Aufwandsentschädigung erhalten habe. Darf man das überhaupt anrechnen? Ich habe von der klinischen Studie 1000€ innerhalb von 3 Monaten erhalten.
Aufwandsentschädigung bekommt man für ehrenamtliche Tätigkeiten und sind bis 250€ pro Monat anrechnungsfrei. So wie sich das aber bei dir liest hast du das Geld für eine "klinische Studie" erhalten. Zu deutsch du hast mit deiner Gesundheit gespielt und dich als Medikamenten-Tester oder was weis ich hergegeben. Das ist keine ehrenamtliche Tätigkeit und wird voll angerechnet.
Zitat von: Milla am 10. Januar 2024, 13:45:08Zu deutsch du hast mit deiner Gesundheit gespielt und dich als Medikamenten-Tester oder was weis ich hergegeben.
er könnte auch in der Placebo-Gruppe gewesen sein oder bei einem bestehenden gesundheitlichen Problem ein neues Medikament ausprobiert haben. Muss kein Spiel mit der Gesundheit sein. Außerdem profitiert der Rest der Menschen davon.
Zitat von: Milla am 10. Januar 2024, 13:45:08Das ist keine ehrenamtliche Tätigkeit und wird voll angerechnet.
das ist leider korrekt.
Kommt drauf an, an welcher Studie er teilgenommen hat. Drei der wichtigsten Studientypen sind die RCT, die Kohorten und die Fall-Kontroll-Studie. Die gängigste Form der klinischen Studie, ist die klinische Prüfung von Arzneimitteln, um die Wirksamkeit oder Nebenwirkungen nachzuweisen. Wird zB. bei uns im Labor gemacht.
Aufwandsentschädigung ist alles, was mit nebenberuflichen Tätigkeiten zu tun hat und bei dir ist das nicht der Fall, deshalb wird es auch voll angerechnet.
Ich stimme den anderen zu, Ausnahme die Versicherungspauschale darfst du behalten. Zusätzlich dürfen auch tatsächlich entstehende Kosten wie Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Diese musst du aber klar benennen und belegen.
Probandenhonorare für medizinische Studien sind nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
Im SGB II sind sie somit als Einnahmen aus einer nebenberuflichen Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. D.h. abzusetzen sind davon lt. § 11b SGB II der 100€ Freibetrag - außer die tatsächlichen nachgewiesenen Aufwendungen (u.a. Fahrkosten) waren höher - sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II. (vgl. u.a. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2021 – 4 K 1017/20)
Zitat von: Hary am 10. Januar 2024, 14:12:38Ich stimme den anderen zu, Ausnahme die Versicherungspauschale darfst du behalten. Zusätzlich dürfen auch tatsächlich entstehende Kosten wie Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Diese musst du aber klar benennen und belegen.
Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 13:55:27Muss kein Spiel mit der Gesundheit sein.
Meiner Meinung nach ist es das immer, weiß ja vorher keiner wer ein Placebo bekommt.
Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 13:55:27Außerdem profitiert der Rest der Menschen davon
Ja, wie bei Corona :teuflisch:
Mir könnten die 1 Million bieten, Niemals würde ich mit machen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:57:49Meiner Meinung nach ist es das immer, weiß ja vorher keiner wer ein Placebo bekommt.
Das ist allgemein nicht der Fall.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:57:49Ja, wie bei Corona :teuflisch:
es gibt offensichtlich kein Thema mehr, bei dem dieser M-st nicht aufgeführt wird. :wand:
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:57:49Mir könnten die 1 Million bieten, Niemals würde ich mit machen.
Es gibt nicht nur Impfungen und dennoch profitierst Du davon, dass andere Menschen in einer letzten Phase der Studie die Mittel einnehmen.
Es ist doch freiwillig. Da kann man schon dankbar sein, dass andere das tun und man selbst den Nutzen hat.
Zurück zum Thema wäre mein Vorschlag.
Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53Zitat von: Hary am 10. Januar 2024, 14:12:38Ich stimme den anderen zu, Ausnahme die Versicherungspauschale darfst du behalten. Zusätzlich dürfen auch tatsächlich entstehende Kosten wie Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Diese musst du aber klar benennen und belegen.
Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Tankbelege, Fahrtenbuch und eine Bescheinigung von der Klinik, dass du an diesen Tagen dort gewesen bist, dürfte reichen.
Ich bin da kein Experte, aber die Bestätigung der Einrichtung das man dort war und die Kilometerangaben sollte ja im Notfall reichen.
Betreffend den Anmerkungen zu solchen Studien möchte ich meine Meinung nach dazu geben. Ich finde so etwas nicht verwerflich. Ohne freiwillige Tester, die im Zweifel ein Risiko eingehen würde es viele Behandlungen und Medikamente nicht geben, die für viele lebensnotwendig sind. So was sollte also eher Anerkennung verdienen. Ich selbst würde so was auch nicht riskieren wollen, wer es aber macht ist in der Regel reif genug dieser Entscheidung zu treffen.
Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Man wird dir die Termine ja wohl irgendwie mitgeteilt haben. Sowas wird i.d.R. schriftlich gemacht, mit Vertrag etc.
Notfalls kannst du dir die Termine auch separat bestätigen lassen.
90km x 0,20€/km (§ 6 Bürgergeld-V) = 18€ je Termin.
Im Grundfreibetrag (100€) sind 30€ Freibetrag für Versicherungen enthalten, bleiben - vorbehaltlich der Absetzung anderer Aufwendungen - max. 70€ für Fahrkosten. D.h. ab der 4. Fahrt kann man hier die tatsächlichen Kosten absetzen lassen.
Sind dir z.B. aufgrund von Nebenwirkungen bei der Studie Kosten entstanden, die nicht vom Studiendurchführer getragen wurden, kannst du auch die absetzen.
Unter dem Strich werden dir von den 1000€ wohl aufgrund der Fahrkosten nur der 30€ Freibetrag für Versicherungen sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II als "mehr" verbleiben (hier insges. 162€).
Dafür würde ich meine Gesundheit nicht riskieren.
Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 11:00:17Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Man wird dir die Termine ja wohl irgendwie mitgeteilt haben. Sowas wird i.d.R. schriftlich gemacht, mit Vertrag etc.
Notfalls kannst du dir die Termine auch separat bestätigen lassen.
90km x 0,20€/km (§ 6 Bürgergeld-V) = 18€ je Termin.
Im Grundfreibetrag (100€) sind 30€ Freibetrag für Versicherungen enthalten, bleiben - vorbehaltlich der Absetzung anderer Aufwendungen - max. 70€ für Fahrkosten. D.h. ab der 4. Fahrt kann man hier die tatsächlichen Kosten absetzen lassen.
Sind dir z.B. aufgrund von Nebenwirkungen bei der Studie Kosten entstanden, die nicht vom Studiendurchführer getragen wurden, kannst du auch die absetzen.
Unter dem Strich werden dir von den 1000€ wohl aufgrund der Fahrkosten nur der 30€ Freibetrag für Versicherungen sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II als "mehr" verbleiben (hier insges. 162€).
Dafür würde ich meine Gesundheit nicht riskieren.
Das Amt gönnt aber echt wenig. Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst. Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 11:00:17Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Man wird dir die Termine ja wohl irgendwie mitgeteilt haben. Sowas wird i.d.R. schriftlich gemacht, mit Vertrag etc.
Notfalls kannst du dir die Termine auch separat bestätigen lassen.
90km x 0,20€/km (§ 6 Bürgergeld-V) = 18€ je Termin.
Im Grundfreibetrag (100€) sind 30€ Freibetrag für Versicherungen enthalten, bleiben - vorbehaltlich der Absetzung anderer Aufwendungen - max. 70€ für Fahrkosten. D.h. ab der 4. Fahrt kann man hier die tatsächlichen Kosten absetzen lassen.
Sind dir z.B. aufgrund von Nebenwirkungen bei der Studie Kosten entstanden, die nicht vom Studiendurchführer getragen wurden, kannst du auch die absetzen.
Unter dem Strich werden dir von den 1000€ wohl aufgrund der Fahrkosten nur der 30€ Freibetrag für Versicherungen sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II als "mehr" verbleiben (hier insges. 162€).
Dafür würde ich meine Gesundheit nicht riskieren.
Das Amt gönnt aber echt wenig. Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst. Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?
Dem Amt sind deine Schulden komplett egal.Sind halt DEINE Schulden.
Unter Fahrtkosten versteht man ja auch Hin-und Rückweg.
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Das Amt gönnt aber echt wenig.
Das Amt hat keine Gefühle, sondern handelt nach Zahlen. Du hast Zufluss, also brauchst Du weniger vom JC.
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst.
Für den Job muss man fahren. Für eine freiwillige Studie, die 90 bzw. 180 km weit weg ist, nicht.
Du bahnst damit ja, anders als im Job, auch nicht langfristig die Reduzierung Deiner Hilfebedürftigkeit an. Es wäre also schon ein Zugeständnis, wenn Du das Geld erstattet bekommst.
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?
Ja. Denn sonst würde einem das Amt indirekt Deine Schulden abzahlen.
Zum Abzahlen ist ein regulärer (Mini)Job besser, denn dann wird verrechnet und Du hast deutlich mehr als nur die 30 euro übrig.
Zitat von: september23 am 11. Januar 2024, 21:10:07Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Das Amt gönnt aber echt wenig.
Das Amt hat keine Gefühle, sondern handelt nach Zahlen. Du hast Zufluss, also brauchst Du weniger vom JC.
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst.
Für den Job muss man fahren. Für eine freiwillige Studie, die 90 bzw. 180 km weit weg ist, nicht.
Du bahnst damit ja, anders als im Job, auch nicht langfristig die Reduzierung Deiner Hilfebedürftigkeit an. Es wäre also schon ein Zugeständnis, wenn Du das Geld erstattet bekommst.
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?
Ja. Denn sonst würde einem das Amt indirekt Deine Schulden abzahlen.
Zum Abzahlen ist ein regulärer (Mini)Job besser, denn dann wird verrechnet und Du hast deutlich mehr als nur die 30 euro übrig.
Ja, ich habe vor Kurzem mit einem Minijob angefangen. Wie viel würde mir noch zusätzlich zu einem 520€ Minijob zustehen? Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Zusätzlich kommen noch 350€ Bildungsförderung. Darf mir das Amt das auch wegnehmen? Diese Förderung ist einmalig für das ganze Jahr.
Das Amt nimmt dir nichts weg, du hast halt nur deinen Bedarf verringert und bekommst dadurch weniger ausgezahlt.
Immer diese Wortspiele. Es ist egal ob einem das Amt was wegnimmt oder weniger auszahlt. Die Zahlen bleiben gleich - nämlich weniger Geld in der Tasche.
Zitat von: september23 am 11. Januar 2024, 21:10:07Das Amt hat keine Gefühle, sondern handelt nach Zahlen.
Es heißt ja auch Jobcenter, da wird nur Arbeit belohnt, alles andere wird angerechnet.
Zitat von: Milla am 11. Januar 2024, 22:53:03Immer diese Wortspiele.
Das ist kein Wortspiel. Der Lohn wird zu 100% ausgezahlt. Da nimmt das JC nichts weg.
Zitat von: Milla am 11. Januar 2024, 22:53:03Es ist egal ob einem das Amt was wegnimmt oder weniger auszahlt. Die Zahlen bleiben gleich - nämlich weniger Geld in der Tasche.
Ist es nicht. Durch ALG-II hat man erstmal überhaupt "was in der Tasche".
Klappt es mit einem Job, egal wieviel, hat man durch die Freibeträge immer etwas oder etwas mehr, als nur mit ALG-II.
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 21:43:08Ja, ich habe vor Kurzem mit einem Minijob angefangen. Wie viel würde mir noch zusätzlich zu einem 520€ Minijob zustehen?
100 euro bleiben so oder so frei, von den verbleibenden 420 werden 84 Euro nicht angerechnet. Der Rest wird von Deinem Bedarf, also das was Du bekommst, abgezogen und Du bekommst den Rest. Du hast in jedem Fall mehr, als ohne Job.
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 21:43:08Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Zusätzlich kommen noch 350€ Bildungsförderung. Darf mir das Amt das auch wegnehmen? Diese Förderung ist einmalig für das ganze Jahr.
wie bereits genannt, nichts wird weggenommen. Weder Dein Gehalt, noch die Aufwandsentschädigung und auch nicht die Bildungsförderung. Von wem bekommst Du die? und für was setzt Du sie ein?
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 21:43:08Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Zusätzlich kommen noch 350€ Bildungsförderung. Darf mir das Amt das auch wegnehmen? Diese Förderung ist einmalig für das ganze Jahr.
wie bereits genannt, nichts wird weggenommen. Weder Dein Gehalt, noch die Aufwandsentschädigung und auch nicht die Bildungsförderung. Von wem bekommst Du die? und für was setzt Du sie ein?
[/quote]
Von einem Verein. Diese sind für schulische Fortbildung wie anstehende Ausbildung. Diese Vergütung ist nur einmalig und soll für die gesamte Ausbildungszeit sein. Gelten eigentlich Rückzahlungen (durch zurückgegebene Ware) als zusätzliches Einkommen?
Zitat von: reini18 am 12. Januar 2024, 19:08:20Gelten eigentlich Rückzahlungen (durch zurückgegebene Ware) als zusätzliches Einkommen?
Nein.
Sofern sich Bezahlung und Erstattung nicht aus Buchungen auf dem Kontoauszug ergeben, sollte man zur Absicherung die entsprechenden Belege aufbewahren.
Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2024, 09:56:46Zitat von: reini18 am 12. Januar 2024, 19:08:20Gelten eigentlich Rückzahlungen (durch zurückgegebene Ware) als zusätzliches Einkommen?
Nein.
Sofern sich Bezahlung und Erstattung nicht aus Buchungen auf dem Kontoauszug ergeben, sollte man zur Absicherung die entsprechenden Belege aufbewahren.
Was mich halt nervt ist, dass ich die Studie in einer Zeit gemacht habe, in der ich kein Bürgergeld bezogen habe. Das Geld kam erst verspätet an. Kann ich das Geld zurückschicken, so, dass die das einbehalten und ich es auszahlen lassen kann, wenn ich kein Bürgergeld mehr will?
Zitat von: reini18 am 13. Januar 2024, 12:01:55Kann ich das Geld zurückschicken, so, dass die das einbehalten und ich es auszahlen lassen kann, wenn ich kein Bürgergeld mehr will?
Nein.