Klinische Studie mit Aufwandsentschädigung und Bürgergeld

Begonnen von reini18, 10. Januar 2024, 13:12:57

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reini18

Hallo Freunde,

ich bekam heute eine Rückmeldung vom Sachbearbeiter der meinte, dass ich so einiges zurückzahlen muss, weil ich von der Klinik Aufwandsentschädigung erhalten habe. Darf man das überhaupt anrechnen? Ich habe von der klinischen Studie 1000€ innerhalb von 3 Monaten erhalten.

Milla

Aufwandsentschädigung bekommt man für ehrenamtliche Tätigkeiten und sind bis 250€ pro Monat anrechnungsfrei. So wie sich das aber bei dir liest hast du das Geld für eine "klinische Studie" erhalten. Zu deutsch du hast mit deiner Gesundheit gespielt und dich als Medikamenten-Tester oder was weis ich hergegeben. Das ist keine ehrenamtliche Tätigkeit und wird voll angerechnet.

september23

Zitat von: Milla am 10. Januar 2024, 13:45:08Zu deutsch du hast mit deiner Gesundheit gespielt und dich als Medikamenten-Tester oder was weis ich hergegeben.
er könnte auch in der Placebo-Gruppe gewesen sein oder bei einem bestehenden gesundheitlichen Problem ein neues Medikament ausprobiert haben. Muss kein Spiel mit der Gesundheit sein. Außerdem profitiert der Rest der Menschen davon.

Zitat von: Milla am 10. Januar 2024, 13:45:08Das ist keine ehrenamtliche Tätigkeit und wird voll angerechnet.
das ist leider korrekt.

Milla

Kommt drauf an, an welcher Studie er teilgenommen hat. Drei der wichtigsten Studientypen sind die RCT, die Kohorten und die Fall-Kontroll-Studie. Die gängigste Form der klinischen Studie, ist die klinische Prüfung von Arzneimitteln, um die Wirksamkeit oder Nebenwirkungen nachzuweisen. Wird zB. bei uns im Labor gemacht.

Rotti

Aufwandsentschädigung ist alles, was mit nebenberuflichen Tätigkeiten zu tun hat und bei dir ist das nicht der Fall, deshalb wird es auch voll angerechnet.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Hary

Ich stimme den anderen zu, Ausnahme die Versicherungspauschale darfst du behalten. Zusätzlich dürfen auch tatsächlich entstehende Kosten wie Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Diese musst du aber klar benennen und belegen.

Ottokar

Probandenhonorare für medizinische Studien sind nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
Im SGB II sind sie somit als Einnahmen aus einer nebenberuflichen Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. D.h. abzusetzen sind davon lt. § 11b SGB II der 100€ Freibetrag - außer die tatsächlichen nachgewiesenen Aufwendungen (u.a. Fahrkosten) waren höher - sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II. (vgl. u.a. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2021 – 4 K 1017/20)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


reini18

Zitat von: Hary am 10. Januar 2024, 14:12:38Ich stimme den anderen zu, Ausnahme die Versicherungspauschale darfst du behalten. Zusätzlich dürfen auch tatsächlich entstehende Kosten wie Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Diese musst du aber klar benennen und belegen.

Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.

Kopfbahnhof

Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 13:55:27Muss kein Spiel mit der Gesundheit sein.
Meiner Meinung nach ist es das immer, weiß ja vorher keiner wer ein Placebo bekommt.

Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 13:55:27Außerdem profitiert der Rest der Menschen davon
Ja, wie bei Corona :teuflisch:

Mir könnten die 1 Million bieten, Niemals würde ich mit machen.

september23

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:57:49Meiner Meinung nach ist es das immer, weiß ja vorher keiner wer ein Placebo bekommt.
Das ist allgemein nicht der Fall.

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:57:49Ja, wie bei Corona :teuflisch:
es gibt offensichtlich kein Thema mehr, bei dem dieser M-st nicht aufgeführt wird.  :wand:

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:57:49Mir könnten die 1 Million bieten, Niemals würde ich mit machen.
Es gibt nicht nur Impfungen und dennoch profitierst Du davon, dass andere Menschen in einer letzten Phase der Studie die Mittel einnehmen.
Es ist doch freiwillig. Da kann man schon dankbar sein, dass andere das tun und man selbst den Nutzen hat.

Zurück zum Thema wäre mein Vorschlag.

Susanne vom See

Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53
Zitat von: Hary am 10. Januar 2024, 14:12:38Ich stimme den anderen zu, Ausnahme die Versicherungspauschale darfst du behalten. Zusätzlich dürfen auch tatsächlich entstehende Kosten wie Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Diese musst du aber klar benennen und belegen.

Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.

Tankbelege, Fahrtenbuch und eine Bescheinigung von der Klinik, dass du an diesen Tagen dort gewesen bist, dürfte reichen.

Hary

Ich bin da kein Experte, aber die Bestätigung der Einrichtung das man dort war und die Kilometerangaben sollte ja im Notfall reichen.

Betreffend den Anmerkungen zu solchen Studien möchte ich meine Meinung nach dazu geben. Ich finde so etwas nicht verwerflich. Ohne freiwillige Tester, die im Zweifel ein Risiko eingehen würde es viele Behandlungen und Medikamente nicht geben, die für viele lebensnotwendig sind. So was sollte also eher Anerkennung verdienen. Ich selbst würde so was auch nicht riskieren wollen, wer es aber macht ist in der Regel reif genug dieser Entscheidung zu treffen.

Ottokar

Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Man wird dir die Termine ja wohl irgendwie mitgeteilt haben. Sowas wird i.d.R. schriftlich gemacht, mit Vertrag etc.
Notfalls kannst du dir die Termine auch separat bestätigen lassen.

90km x 0,20€/km (§ 6 Bürgergeld-V) = 18€ je Termin.
Im Grundfreibetrag (100€) sind 30€ Freibetrag für Versicherungen enthalten, bleiben - vorbehaltlich der Absetzung anderer Aufwendungen - max. 70€ für Fahrkosten. D.h. ab der 4. Fahrt kann man hier die tatsächlichen Kosten absetzen lassen.
Sind dir z.B. aufgrund von Nebenwirkungen bei der Studie Kosten entstanden, die nicht vom Studiendurchführer getragen wurden, kannst du auch die absetzen.
Unter dem Strich werden dir von den 1000€ wohl aufgrund der Fahrkosten nur der 30€ Freibetrag für Versicherungen sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II als "mehr" verbleiben (hier insges. 162€).
Dafür würde ich meine Gesundheit nicht riskieren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


reini18

Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 11:00:17
Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Man wird dir die Termine ja wohl irgendwie mitgeteilt haben. Sowas wird i.d.R. schriftlich gemacht, mit Vertrag etc.
Notfalls kannst du dir die Termine auch separat bestätigen lassen.

90km x 0,20€/km (§ 6 Bürgergeld-V) = 18€ je Termin.
Im Grundfreibetrag (100€) sind 30€ Freibetrag für Versicherungen enthalten, bleiben - vorbehaltlich der Absetzung anderer Aufwendungen - max. 70€ für Fahrkosten. D.h. ab der 4. Fahrt kann man hier die tatsächlichen Kosten absetzen lassen.
Sind dir z.B. aufgrund von Nebenwirkungen bei der Studie Kosten entstanden, die nicht vom Studiendurchführer getragen wurden, kannst du auch die absetzen.
Unter dem Strich werden dir von den 1000€ wohl aufgrund der Fahrkosten nur der 30€ Freibetrag für Versicherungen sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II als "mehr" verbleiben (hier insges. 162€).
Dafür würde ich meine Gesundheit nicht riskieren.

Das Amt gönnt aber echt wenig. Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst. Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?

amare

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06
Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 11:00:17
Zitat von: reini18 am 10. Januar 2024, 14:48:53Wie soll man denn Autofahrten belegen können. Ich musste mehrmals hin und eine Strecke sind 90 km.
Man wird dir die Termine ja wohl irgendwie mitgeteilt haben. Sowas wird i.d.R. schriftlich gemacht, mit Vertrag etc.
Notfalls kannst du dir die Termine auch separat bestätigen lassen.

90km x 0,20€/km (§ 6 Bürgergeld-V) = 18€ je Termin.
Im Grundfreibetrag (100€) sind 30€ Freibetrag für Versicherungen enthalten, bleiben - vorbehaltlich der Absetzung anderer Aufwendungen - max. 70€ für Fahrkosten. D.h. ab der 4. Fahrt kann man hier die tatsächlichen Kosten absetzen lassen.
Sind dir z.B. aufgrund von Nebenwirkungen bei der Studie Kosten entstanden, die nicht vom Studiendurchführer getragen wurden, kannst du auch die absetzen.
Unter dem Strich werden dir von den 1000€ wohl aufgrund der Fahrkosten nur der 30€ Freibetrag für Versicherungen sowie die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II als "mehr" verbleiben (hier insges. 162€).
Dafür würde ich meine Gesundheit nicht riskieren.

Das Amt gönnt aber echt wenig. Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst. Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?

Dem Amt sind deine Schulden komplett egal.Sind halt DEINE Schulden.
Unter Fahrtkosten versteht man ja auch Hin-und Rückweg.