Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen. 20000 Euro mussich aufbrauchen. Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
Bobsch
Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen.
Seit wann bist du im Leistungsbezug?
MfG FN
Seit Mai 2021
Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen. 20000 Euro mussich aufbrauchen. Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
Gerichte stellen dabei oft auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V ab.
D.h. das Doppelte des Regelsatzes (2x 563€) zzgl. Miete und Beitrag zur KV.
@Bobsch
Wie oft willst du den Beitrag noch zitieren?
Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2024, 13:58:41Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen. 20000 Euro mussich aufbrauchen. Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
Gerichte stellen dabei oft auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V ab.
D.h. das Doppelte des Regelsatzes (2x 563€) zzgl. Miete und Beitrag zur KV.
Danke
Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2024, 13:58:41D.h. das Doppelte des Regelsatzes (2x 563€) zzgl. Miete und Beitrag zur KV.
Ach das is ja jetzt aber sehr interessant !
Heißt das also (eigentlich), dass das Doppelte von diesem derzeitig gezahlten Regelsatz da (also
1126 €) + Miete u. KV die WIRKLICHE
dem Staat/Jobcenter zumutbare Sozialleistung für Hartz4/Bürgergeldbezieher wäre - monatlich ?!?
:scratch: :smile:
Und Schonvermögen sind jetzt nur noch 15000 € ?
Mein letzter Wissensstand diesbezüglich war bei 40000 € !
Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Mein letzter Wissensstand diesbezüglich war bei 40000 € !
Das war im ersten Jahr Bürgergeld (40000€). Ab 2024 nur noch 15000€. :yes:
Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
2000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht , kommt halt immer darauf an, was einer für Ausgaben hat.
Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 18:19:12Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
2000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht , kommt halt immer darauf an, was einer für Ausgaben hat.
danke für die Info
Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 18:19:122000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht
Bitte Az des Urteils.
Vollloser
Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Heißt das also (eigentlich), dass das Doppelte von diesem derzeitig gezahlten Regelsatz da (also 1126 €) + Miete u. KV die WIRKLICHE dem Staat/Jobcenter zumutbare Sozialleistung für Hartz4/Bürgergeldbezieher wäre - monatlich ?!?
Nein das heisst es nicht.
Alles was über der Summe ist könnte je nach Kaufverhalten als Verschleudern betrachtet werden und das mögen die nicht das du mit de(ine)m Geld machst was du willst.
Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Und Schonvermögen sind jetzt nur noch 15000 € ? Mein letzter Wissensstand diesbezüglich war bei 40000 € !
Zitat von: Terminator62 am 12. Januar 2024, 17:51:54Das war im ersten Jahr Bürgergeld (40000€). Ab 2024 nur noch 15000€. :yes:
auch nicht!
Ab dem ersten Tag BG Neuantrag gilt für den Antragsteller 40 000.- und nach einem Jahr 15 000.-
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2024, 15:55:13auch nicht! Ab dem ersten Tag BG Neuantrag gilt für den Antragsteller 40 000.- und nach einem Jahr 15 000.-
OK. Danke für deine Berichtigung. :schaem:
Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2024, 10:02:58Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 18:19:122000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht
Bitte Az des Urteils.
@Ottokar ich kann das jetzt nicht mehr finden, wenn doch schreibe ich hier.
Ottokar
von mir noch ein Hinweis:
Der TE hat sich auch im Kalender eingetragen unter
Ereignisse > am 12.01
da man da keine Meldung machen kann melde ich es ausnahmsweise auf dem Weg.
MfG FN
Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Ach das is ja jetzt aber sehr interessant !
Heißt das also (eigentlich), dass das Doppelte von diesem derzeitig gezahlten Regelsatz da (also 1126 €) + Miete u. KV die WIRKLICHE dem Staat/Jobcenter zumutbare Sozialleistung für Hartz4/Bürgergeldbezieher wäre - monatlich ?!?
:scratch: :smile:
nein, das heißt, dass man außerhalb des Bezugs nicht am Existenzminimum leben muss, um bei (erneutem) Bedarf Anspruch auf Unterstützung zu haben.
Ist allerdings aus dem Bezug kommend vorhersehbar, dass ein Zufluss nicht länger/dauerhaft aus dem Bezug helfen wird, darf man wiederum das Geld nicht "verprassen".
Daher begrenzt auf ca. das doppelte.