Erben

Begonnen von Bobsch, 12. Januar 2024, 04:22:19

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Bobsch

Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen. 20000 Euro mussich aufbrauchen. Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet  das Jc monatlich

Fettnäpfchen

Bobsch

Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen.
Seit wann bist du im Leistungsbezug?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bobsch

#2
Seit Mai 2021

Ottokar

Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen. 20000 Euro mussich aufbrauchen. Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
Gerichte stellen dabei oft auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V ab.
D.h. das Doppelte des Regelsatzes (2x 563€) zzgl. Miete und Beitrag zur KV.
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Bobsch

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2024, 13:00:34Bobsch

Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen.
Seit wann bist du im Leistungsbezug?

MfG FN

Ottokar

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Bobsch

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2024, 13:58:41
Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Ich erbe 35000 Euro. 15000 ist Schonvermögen. 20000 Euro mussich aufbrauchen. Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
Gerichte stellen dabei oft auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V ab.
D.h. das Doppelte des Regelsatzes (2x 563€) zzgl. Miete und Beitrag zur KV.
Danke

Vollloser

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2024, 13:58:41D.h. das Doppelte des Regelsatzes (2x 563€) zzgl. Miete und Beitrag zur KV.

Ach das is ja jetzt aber sehr interessant !
Heißt das also (eigentlich), dass das Doppelte von diesem derzeitig gezahlten Regelsatz da (also 1126 €) + Miete u. KV die WIRKLICHE dem Staat/Jobcenter zumutbare Sozialleistung für Hartz4/Bürgergeldbezieher wäre - monatlich ?!? 
 :scratch:  :smile:

Und Schonvermögen sind jetzt nur noch 15000 € ?
Mein letzter Wissensstand diesbezüglich war bei 40000 € !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Terminator62

Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Mein letzter Wissensstand diesbezüglich war bei 40000 € !

Das war im ersten Jahr Bürgergeld (40000€). Ab 2024 nur noch 15000€. :yes:
MfG  MK

Rotti

Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
2000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht , kommt halt immer darauf an, was einer für Ausgaben hat.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Bobsch

Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 18:19:12
Zitat von: Bobsch am 12. Januar 2024, 04:22:19Meine Frage .Wie lange muss ich davon leben .Was rechnet das Jc monatlich
2000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht , kommt halt immer darauf an, was einer für Ausgaben hat.
danke für die Info

Ottokar

Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 18:19:122000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht
Bitte Az des Urteils.
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Fettnäpfchen

Vollloser

Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Heißt das also (eigentlich), dass das Doppelte von diesem derzeitig gezahlten Regelsatz da (also 1126 €) + Miete u. KV die WIRKLICHE dem Staat/Jobcenter zumutbare Sozialleistung für Hartz4/Bürgergeldbezieher wäre - monatlich ?!?
Nein das heisst es nicht.
Alles was über der Summe ist könnte je nach Kaufverhalten als Verschleudern betrachtet werden und das mögen die nicht das du mit de(ine)m Geld machst was du willst.

Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Und Schonvermögen sind jetzt nur noch 15000 € ? Mein letzter Wissensstand diesbezüglich war bei 40000 € !
Zitat von: Terminator62 am 12. Januar 2024, 17:51:54Das war im ersten Jahr Bürgergeld (40000€). Ab 2024 nur noch 15000€. :yes:
auch nicht!
Ab dem ersten Tag BG Neuantrag gilt für den Antragsteller 40 000.- und nach einem Jahr 15 000.-

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2024, 15:55:13auch nicht! Ab dem ersten Tag BG Neuantrag gilt für den Antragsteller 40 000.- und nach einem Jahr 15 000.-

OK. Danke für deine Berichtigung. :schaem:
MfG  MK

Rotti

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2024, 10:02:58
Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 18:19:122000-2200 € im Monat sind angemessen. Nach Bundessozialgericht
Bitte Az des Urteils.
@Ottokar ich kann das jetzt nicht mehr finden, wenn doch schreibe ich hier.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser