Drei Kinder, eines bereits studierend ausgezogen, eines minderjährig und in der Schule, eines volljährig unter 25 und in Ausbildung.
Das Kind in Ausbildung wird per pro Kopf Prinzip an der Miete beteiligt - also zumindest laut Bescheid. Faktisch gibt es rein gar nichts an die Mutter ab, isst den Kühlschrank leer, gibt auch dafür nichts ab, nutzt Strom und Wasser mit - ihr könnt raten wieviel es dafür abgibt, ebenfalls nix.
Situation zwischen Kind und Mutter sehr angespannt, Mutter kann sich nicht gegen dem Kind zur Wehr setzen, hat rechtlich meines Wissens nach auch keinen Anspruch den sie dem Kind gegenüber durchsetzen könnte a la Miete zahlen da das Kind ja quasi noch Unterhaltsanspruch hat durch die aktuelle Ausbildung? Und rauswerfen wird wohl aufgrund des Alters auch nicht durchsetzbar sein zumal die Mutter damit auch total hilflos ist. Hilfe vom Jugendamt hat sie versucht zu erhalten, die sind ab 21 aber nicht mehr zuständig hieß es.
Was kann die Mutter rechtlich tun? Ihr fehlt einerseits der Teil der KdU der dem Kind zugeordnet wird, dann wird Strom und Essen genommen ohne dass sie eine Chance hat dagegen anzugehen (sie ist leider sehr schwach was das angeht und das Kind sagen wir mal freundlich sehr willensstark im Hotel Mama zu verweilen). Kind zum Umdenken zu bewegen ist bereits durch sämtliche Bekannte gnadenlos gescheitert, schließlich meint es was es verdient gehöre ihm selbst und es habe doch genug Fixkosten zu begleichen (Luxusleben lässt grüßen -.-).
Würden ihr gerne helfen, aber ohne die Hilfe von einem Anwalt wird da wohl kaum was zu retten sein und dafür brauchen wir Infos inwiefern man was gegen die Situation tun könnte.
Maunzi
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26Würden ihr gerne helfen, aber ohne die Hilfe von einem Anwalt wird da wohl kaum was zu retten sein und dafür brauchen wir Infos inwiefern man was gegen die Situation tun könnte.
Ein RA wird da nichts erreichen außer Kosten.
Haushaltsgeld klappt nicht und uneinsichtig wie das "Kind" ist würde tatsächlich nur der Rauswurf funktionieren.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatUmzug von unter 25jährigen
Für unter 25jährige werden im SGB II § 22 Abs. 5 folgende wichtige Gründe für einen Umzug genannt:
1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter 1. dürften alle Gründe fallen, die das Kindeswohl gefährden (u.a. Vernachlässigung, Sucht, Missbrauch). Hier sollte unterstützend die Hilfe des Jugendamtes gesucht werden, dass auch diesbezüglich gegenüber des Leistungsträgers einen Auszug fordern kann.
Unter 3. sind Fälle, wie z.B. der "Rausschmiss" aus der elterlichen Wohnung oder der Umzug der Eltern ohne dass sie ihr (volljähriges) Kind mitnehmen (z.B. künftige Wohnung zu klein) zu verstehen.
Wichtig!
Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, womit auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Übernahme der (angemessenen) Kosten derselben und den vollen Regelsatz für Alleinstehende hat.
MfG FN
Ich würde ihn rausschmeissen! Danach Schloß der Wohnungstüre tauschen und fertig.
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26Mutter kann sich nicht gegen dem Kind zur Wehr setzen, hat rechtlich meines Wissens nach auch keinen Anspruch den sie dem Kind gegenüber durchsetzen könnte a la Miete zahlen da das Kind ja quasi noch Unterhaltsanspruch hat durch die aktuelle Ausbildung?
Umgekehrt: Das erwachsene Kind hat keinen Anspruch darauf in der Wohnung der Mutter zu leben. Da diese nicht unterhaltsfähig ist, muss das Kind entsprechende Beihilfen nutzen. Da die Mutter gar nicht das Geld hat, den Unterhalt über das Zuhausewohnen teils zu erfüllen, gilt das hier auch nicht.
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26Und rauswerfen wird wohl aufgrund des Alters auch nicht durchsetzbar sein zumal die Mutter damit auch total hilflos ist.
Der Umstand, dass man erst ab dem 25. LJ bei Bedürftigkeit ALG-II und eine eigene Wohnung bekommt, bedeutet nicht, dass man seine Kinder bis zum 25. LJ von nicht vorhandenem Geld durchfüttern muss
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26Hilfe vom Jugendamt hat sie versucht zu erhalten, die sind ab 21 aber nicht mehr zuständig hieß es.
Sind sie auch nicht, das Kind ist seit 3 Jahren volljährig.
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26Was kann die Mutter rechtlich tun? Ihr fehlt einerseits der Teil der KdU der dem Kind zugeordnet wird, dann wird Strom und Essen genommen ohne dass sie eine Chance hat dagegen anzugehen (sie ist leider sehr schwach was das angeht und das Kind sagen wir mal freundlich sehr willensstark im Hotel Mama zu verweilen). Kind zum Umdenken zu bewegen ist bereits durch sämtliche Bekannte gnadenlos gescheitert, schließlich meint es was es verdient gehöre ihm selbst und es habe doch genug Fixkosten zu begleichen (Luxusleben lässt grüßen -.-).
Würden ihr gerne helfen, aber ohne die Hilfe von einem Anwalt wird da wohl kaum was zu retten sein und dafür brauchen wir Infos inwiefern man was gegen die Situation tun könnte.
Was heißt "rechtlich tun" im Zusammenhang mit "Fragen und Antworten zu ALG-II/Bürgergeld?
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26Mutter kann sich nicht gegen dem Kind zur Wehr setzen
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26zumal die Mutter damit auch total hilflos ist
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26sie ist leider sehr schwach was das angeht
Wie soll sich eine Mutter denn deiner Meinung nach praktisch gegen so einen Schmarotzer wehren? :weisnich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Januar 2024, 16:01:35Ein RA wird da nichts erreichen außer Kosten.
Ich habe mal was gelesen, dass man seinen Nachwuchs raus klagen kann? Stimmt das nicht?
Zitat von: Maunzi am 17. Januar 2024, 15:21:26hat rechtlich meines Wissens nach auch keinen Anspruch den sie dem Kind gegenüber durchsetzen könnte a la Miete zahlen da das Kind ja quasi noch Unterhaltsanspruch hat durch die aktuelle Ausbildung?
Gerade als bedürftige Person hat frau aber auch nicht die Pflicht, ihren Nachwuchs gratis bei sich schmarotzen zu lassen. Es wäre zu klären, ob das Kind tatsächlich noch irgendeinen Unterhaltsspruch gegen die Mutter hat, da es 1. eigenes Einkommen hat und 2. die Mutter finanziell gar keinen Unterhalt leisten kann - wenn ich
Zitat von: september23 am 17. Januar 2024, 17:53:51Da diese nicht unterhaltsfähig ist, muss das Kind entsprechende Beihilfen nutzen. Da die Mutter gar nicht das Geld hat, den Unterhalt über das Zuhausewohnen teils zu erfüllen, gilt das hier auch nicht.
richtig verstehe, heisst das "nein, das Kind hat keinen Unterhaltsanspruch an die Mutter"?
Gibt es tatsächlich keinen irgendwie rechtlich begründeten
Anspruch der Eltern auf angemessene Beteiligung an den Wohn- und Verpflegungskosten ("Kostgeld") gegenüber ihrem Nachwuchs?
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Januar 2024, 16:01:35würde tatsächlich nur der Rauswurf funktionieren.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Januar 2024, 16:01:35Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
Zitat von: OLD-MAN am 17. Januar 2024, 16:18:10Ich würde ihn rausschmeissen! Danach Schloß der Wohnungstüre tauschen und fertig.
Wie sollte so ein Rausschmiss denn praktisch ablaufen? Während der Nachwuchs arbeiten ist ein paar Kartons nehmen, sämtliche Habseligkeiten des Nachwuchses reinwerfen und vor das Haus stellen??? - Das könnte ich mir bei einem/einer Ex-Partner(in) noch gerade so vorstellen, aber bei dem eigenen "Fleisch und Blut"? Ist jemand von euch Mutter? ... :nea:
Mal abgesehen davon: Mache ich mich als Mutter nicht sogar strafbar, weil die Kartons mit dem Eigentum meines Kindes ja gestohlen werden könn(t)en? :weisnich:
Zitat von: PetraL am 18. Januar 2024, 19:03:40richtig verstehe, heisst das "nein, das Kind hat keinen Unterhaltsanspruch an die Mutter"?
doch, könnte es haben, aber wenn, dann kann sie den ja nicht selbst erfüllen, wenn sie nicht mal den Unterhalt für sich selbst erwirtschaftet. Aus dem Grund stehen dem Kind andere Sozialleistungen zu oder je nach Gehalt auch nicht
Zitat von: PetraL am 18. Januar 2024, 19:03:40Gibt es tatsächlich keinen irgendwie rechtlich begründeten Anspruch der Eltern auf angemessene Beteiligung an den Wohn- und Verpflegungskosten ("Kostgeld") gegenüber ihrem Nachwuchs?
nein, gibt es nicht
Zitat von: PetraL am 18. Januar 2024, 19:03:40Wie sollte so ein Rausschmiss denn praktisch ablaufen? Während der Nachwuchs arbeiten ist ein paar Kartons nehmen, sämtliche Habseligkeiten des Nachwuchses reinwerfen und vor das Haus stellen??? - Das könnte ich mir bei einem/einer Ex-Partner(in) noch gerade so vorstellen, aber bei dem eigenen "Fleisch und Blut"? Ist jemand von euch Mutter? ... :nea:
was willst Du nun wissen? Was man rechtlich tun kann, was man praktisch tun sollte/kann oder inwiefern man zu schwach wird als Mutter? Was hilft es Dir, wenn jemand Mutter ist, aber anders mit seinen Kindern umgeht und nicht solche selbstbezogene Egoisten großgezogen hat?
Eine Frage zu stellen, was man tun kann und dann bei jeder Antwort schreiben, warum das sicher nicht geht, ist sinnfrei
Zitat von: PetraL am 18. Januar 2024, 19:03:40Mal abgesehen davon: Mache ich mich als Mutter nicht sogar strafbar, weil die Kartons mit dem Eigentum meines Kindes ja gestohlen werden könn(t)en? :weisnich:
Ob Mutter oder nicht, die Kartons sollten natürlich so verwahrt werden, dass sie nicht beschädigt oder gestohlen werden können.
Rein praktisch sollte der Mutter jemand zur Seite stehen und mit dem Kind reden. Konsequenz der Weigerung einer Beteiligung darlegen. Die Mutter stärken, sich gegenüber dem Kind durchzusetzen. Ansonsten :weisnich: :bye:
Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:11:55nein, gibt es nicht
Oh, wow, das ist heftig ... :schock: :nea: :no:
Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:11:55was man praktisch tun sollte/kann
Ja, genau das.
Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:11:55Ob Mutter oder nicht, die Kartons sollten natürlich so verwahrt werden, dass sie nicht beschädigt oder gestohlen werden können.
Wenn diese Verwahrmöglichkeit nicht besteht, welche Alternative gibt es?
Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:11:55Rein praktisch sollte der Mutter jemand zur Seite stehen und mit dem Kind reden. Konsequenz der Weigerung einer Beteiligung darlegen. Die Mutter stärken, sich gegenüber dem Kind durchzusetzen.
Das ist beim @TE ja bereits geschehen und gescheitert ... :weisnich:
Um Konsequenzen darlegen zu können, ist ja eben die Frage nach den Konsequenzen, die überhaupt möglich und - notfalls auch durch Rechtsmittel - durchsetzbar sind.
Leere Drohungen verfehlen ja leider meist die gewünschte Wirkung :weisnich:
Daher auch noch einmal die Frage: WIE (und zwar ganz praktisch) bzw. WOMIT sich eine Mutter (oder auch ein Vater) gegenüber dem Kind durchsetzen kann aus eurer Sicht.
Wenn tatsächlich kein gesetzlicher Anspruch der Eltern gegen Schmarotzer-Kinder besteht, hat man/frau als Eltern(teil) doch schon verloren? :weisnich:
Zitat von: PetraL am 21. Januar 2024, 11:54:35Um Konsequenzen darlegen zu können, ist ja eben die Frage nach den Konsequenzen, die überhaupt möglich und - notfalls auch durch Rechtsmittel - durchsetzbar sind.
Da gibt es einige probate Mittel um es dem "Kind" so unbequem wie möglich zu machen: Kein Essen und Trinken mehr ohne Geld (Kühlschrank absperren), kein Strom ohne Geld (Sicherung für das "Kinder"zimmer rausdrehen), kein Internet ohne Geld (Passwort zum Router ändern), keine saubere Wäsche ohne Geld .... den üblichen Roomservice (Wecken, Hinterherräumen, freundlich sein, sich kümmern etc) sollte man ohnehin entfallen lassen.
Zitat von: PetraL am 21. Januar 2024, 11:54:35Um Konsequenzen darlegen zu können, ist ja eben die Frage nach den Konsequenzen, die überhaupt möglich und - notfalls auch durch Rechtsmittel - durchsetzbar sind.
Es gibt auch nicht-rechtliche Konsequenzen.
Wenn die Mutter nicht mal die nicht-rechtlichen nutzen kann, wie will sie die rechtlichen durchsetzen?
Das Ganze ist sogenanntes Zivilrecht. Nicht mal Familienrecht. Da kommt kein Dritter und setzt den Sohnemann vor die Tür.
Zitat von: PetraL am 21. Januar 2024, 11:54:35Leere Drohungen verfehlen ja leider meist die gewünschte Wirkung :weisnich:
wie soll eine leere Drohung auch einen Effekt haben?
Zitat von: PetraL am 21. Januar 2024, 11:54:35Daher auch noch einmal die Frage: WIE (und zwar ganz praktisch) bzw. WOMIT sich eine Mutter (oder auch ein Vater) gegenüber dem Kind durchsetzen kann aus eurer Sicht.
Mit Worten und Taten
Zitat von: PetraL am 21. Januar 2024, 11:54:35Wenn tatsächlich kein gesetzlicher Anspruch der Eltern gegen Schmarotzer-Kinder besteht, hat man/frau als Eltern(teil) doch schon verloren? :weisnich:
nee, hat man nicht. Weiter oben verweist Du darauf, wie schwer es ist, das eigene Kind vor die Tür zu setzen. Es ist ein Trugschluss, dass es leichter fällt irgendwas rechtliches zu machen, wenn es das gäbe.
Wenn der Sohn sich weiter an den gedeckten Tisch setzen kann, Strom für ihn aus der Steckdose kommt und alles so selbstverständlich und sein Lohn Taschengeld, was sollte er für einen Grund haben, was zu ändern?
Respekt für die Bedürfnisse der eigenen Mutter hat er ja offenbar nicht, ist wütend wegen irgendwas und reagiert mit Trotz, usw. :weisnich:
tagsüber das Wohnungsschloß austauschen.....wenn der Lümmel von der Arbeit kommt:
"Du kommst hier net rein! such Dir ein Zimmer in ner Pension"
Zitat von: september23 am 17. Januar 2024, 17:53:51Was heißt "rechtlich tun" im Zusammenhang mit "Fragen und Antworten zu ALG-II/Bürgergeld?
Sie selbst ist im ALG Bezug, das Kind nicht. Würde sie es schaffen es rauszuwerfen, dann braucht es selbst auch Bürgergeld und eine Wohnung etc pp. Demnach muss man gucken was hier rechtlich (ja auch im Bezug aufs Bürgergeld) machen lässt und was eben nicht geht.
Grundgedanke war auch: sollte sie rechtlich gar keine Möglichkeit haben das Kind rauszuwerfen oder eine Kostbeteiligung usw durchzusetzen müsste im Umkehrschluss das Amt aufgrund der Unmöglichkeit auch die vollen Kosten übernehmen müssen wenn sie nachweisen kann, dass das Kind ihr nix abgibt (was die übrigens auch wissen, da sogar die Damen aus dem Amt schon versucht haben dem Kind zu erklären, dass das so nicht gehen kann wie es gerade läuft - muss man dazu sagen: ist auf dem Dorf, da kennt man sich und entsprechend läuft es nicht ganz so förmlich wie in Städten).
Waren jetzt einige Tage bei ihr, daher nicht online, haben versucht dem Kind klar zu machen, dass es so nicht weitergehen kann. Da beißt man auf Granit, geht einfach weg und ignoriert alles was gesagt wird und knallt allen Ernstes mit Türen :wand:
Zitat von: PetraL am 18. Januar 2024, 19:03:40Gibt es tatsächlich keinen irgendwie rechtlich begründeten Anspruch der Eltern auf angemessene Beteiligung an den Wohn- und Verpflegungskosten ("Kostgeld") gegenüber ihrem Nachwuchs?
Das war eben auch mein Gedanke von wegen Anwalt einschalten wenn man denn weiß, dass es hier eventuell Möglichkeiten gibt, nach dem Motto: wenn auf die Mutter und Bekannte nicht gehört wird, hat das Schreiben von einem Anwalt ggf mehr "Macht" bzw schindet eher Eindruck?
Zitat von: PetraL am 18. Januar 2024, 19:03:40Wie sollte so ein Rausschmiss denn praktisch ablaufen? Während der Nachwuchs arbeiten ist ein paar Kartons nehmen, sämtliche Habseligkeiten des Nachwuchses reinwerfen und vor das Haus stellen??? - Das könnte ich mir bei einem/einer Ex-Partner(in) noch gerade so vorstellen, aber bei dem eigenen "Fleisch und Blut"? Ist jemand von euch Mutter? ... :nea: Mal abgesehen davon: Mache ich mich als Mutter nicht sogar strafbar, weil die Kartons mit dem Eigentum meines Kindes ja gestohlen werden könn(t)en? :weisnich:
Jup wie das aussehen soll ist uns auch unklar, ich weiß noch von früher, dass meine Mutter als sie ihren Untermieter endlich rausgeklagt hatte, er seine Sachen nicht abgeholt hat monatelang und sie rechtlich verpflichtet war den ganzen Mist so aufzubewahren oder einzulagern (muss sie vorstrecken und einklagen das Geld dafür, kam also nicht infrage) dass nix weg kommt oder beschädigt wird. Gehe nicht davon aus, dass das bei einem Kind plötzlich anders wäre.
Wegen der Unterstützung zum Rauswurf wären wir ja behilflich, nur muss da auch klar sein wie das geht auch aufs JC bezogen usw. Mal eben bei ihr abmelden beim Einwohnermeldeamt und beim JC plus Schloss tauschen ist wohl kaum rechtlich durchsetzbar? Wenn doch: Paragraphen bitte, das wäre klasse!
Unterhaltsanspruch wird es 100% geben da das Ausbildungsgehalt nebst Kindergeld (der ersten Ausbildung die nahtlos an die Schule angeschlossen hat übrigens) nicht ausreicht um den Bedarf mit einer eigenen Wohnung auch noch zu decken. Gerade haut es gerade so hin, aber nur weil es eben die Miete einer sehr billigen (altvertrag) Wohnung ist und durch drei geteilt wird.
Zahlen kann sie den im Bezug natürlich nicht, das ist klar.
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2024, 12:37:52Da gibt es einige probate Mittel um es dem "Kind" so unbequem wie möglich zu machen: Kein Essen und Trinken mehr ohne Geld (Kühlschrank absperren), kein Strom ohne Geld (Sicherung für das "Kinder"zimmer rausdrehen), kein Internet ohne Geld (Passwort zum Router ändern), keine saubere Wäsche ohne Geld .... den üblichen Roomservice (Wecken, Hinterherräumen, freundlich sein, sich kümmern etc) sollte man ohnehin entfallen lassen.
Keine Chance, da die Mutter nicht alleine mit dem Kind wohnt. Das jüngere Kind wird vom älteren in der Hinsicht immer benutzt um eben solche "Maßnahmen" zu umgehen. Ein paar der Ideen hatten wir ja auch schon, nur kann das ältere Kind das jüngere halt gut unter Druck setzen.
Übrigens mal am Rande da ich vorhin einen Kommentar bezüglich der Erziehung der Mutter die hier offenbar gescheitert ist gelesen habe: die anderen beiden Kinder sind das totale Gegenteil. Die beiden sind total lieb, fleißig und freundlich, keiner weiß so genau wieso das mittlere Kind derart anders geworden ist.
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PS gerade durch Recherchen gefunden, weiß jemand ob das so aktuell noch korrekt ist?
https://www.morgenpost.de/ratgeber/familienrecht/article207279859/Familienrecht-Duerfen-wir-unseren-Sohn-rauswerfen.html (Quelle)
ZitatRauswurf nur mit Hilfe des Familiengerichts
Hinauswerfen im wörtlichen Sinne können Sie ihn trotzdem nicht. Sie können ihm nicht einfach den Stuhl vor die Tür setzen. Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Familiengericht. Den entsprechenden Antrag können Sie allerdings nicht selbst stellen, sondern müssen dafür einen Rechtsanwalt beauftragen.
Alternativ zum Jobcenter kann das "Kind" ja mal darüber nachdenken, ob sein Einkommen in Form von Ausbildungsentgelt und BAB nicht ausreichend sein wird. BAB wäre ohnehin eine dem Bürgergeld vorrangig zu beantragende Leistung. Ggf. besteht ja auch noch ein Unterhaltsanspruch gegen das andere Elternteil. Man muss jungen Erwachsenen das Denken nicht vollständig abnehmen, da kommt nur sowas wie eingangs beschrieben bei raus. Unterstützen ja, Popo nachtragen nein.
Der Vater des Kindes lebt irgendwo ausserhalb der EU, da wird wohl nix durchzusetzen sein, Unterhalt hat er nie gezahlt nachdem er weg gegangen ist.
BAB ist eine Idee, werde ich gleich mal notieren für die nächste geplante Krisensitzung diesbezüglich.
Weiß noch jemand ob das Zitat das ich nebst Quelle angehängt hatte derzeit der aktuelle Stand ist rechtlich?
Warum will man unbedingt den offiziellen, gerichtlichen Weg gehen? Wie wäre es mal, zusammen mit dem uneinsichtigen Kind eine Wohnung oder ein WG-Zimmer zu suchen, gleichzeitig mal den BAB-Anspruch zu überschlagen und insgesamt mal positiv die Zukunft des Kindes ausserhalb des mütterlichen Haushaltes zu schildern und zu planen? Offenbar gibt es auch noch ein älteres Geschwister, den/die mal dazu holen als Verstärkung anstatt das jüngere Geschwisterkind als Ausrede für Nullkonsequenz herhalten zu lassen.
Wenn es gleichzeitig für den Azubi Essen und saubere Wäsche nur gegen Kohle gibt, verstärkt das ggf. alle Argumente für eigenen Wohnraum.
Maunzi
Zitat von: Maunzi am 22. Januar 2024, 13:56:06Waren jetzt einige Tage bei ihr, daher nicht online, haben versucht dem Kind klar zu machen, dass es so nicht weitergehen kann. Da beißt man auf Granit, geht einfach weg und ignoriert alles was gesagt wird und knallt allen Ernstes mit Türen :wand:
und die anderen zwei Kids sind die lieben...
vllt. ist das der Knackpunkt.
Keiner weiß was das Kind denkt und fühlt (wenn es sich nicht (mehr)äussert)
Vllt. mal alles auf 0 stellen und hoffen das "sogenannte vernünftige Gespräch" so hinzubekommen dass das Kind mal aus sich rauskommt.
Wer weiß schon wie so etwas:
Zitat von: Maunzi am 22. Januar 2024, 13:56:06Waren jetzt einige Tage bei ihr, daher nicht online, haben versucht dem Kind klar zu machen, dass es so nicht weitergehen kann.
ankommt.
Erst die eigenen Leute dann die nächsten Verwandten dann die Freunde und wenn du noch nicht in der liste dabei bist noch du und alle anderen die in die "gleiche Kerbe hauen".
Klar macht da ein einzelner dicht.
Daher ist dass:
Zitat von: Sheherazade am 22. Januar 2024, 16:22:05Warum will man unbedingt den offiziellen, gerichtlichen Weg gehen? Wie wäre es mal, zusammen mit dem uneinsichtigen Kind eine Wohnung oder ein WG-Zimmer zu suchen, gleichzeitig mal den BAB-Anspruch zu überschlagen und insgesamt mal positiv die Zukunft des Kindes ausserhalb des mütterlichen Haushaltes zu schildern und zu planen? Offenbar gibt es auch noch ein älteres Geschwister, den/die mal dazu holen als Verstärkung anstatt das jüngere Geschwisterkind als Ausrede für Nullkonsequenz herhalten zu lassen.
durchaus nicht zu verachten und sollte durchaus in Betracht gezogen werden.
Ich war bis kurz vor dem Ableben Stiefvater und Mutter auch das schwarze Schaf (
nicht so wie hier geschildert sondern nur durch das Bild das sich meine Leute über mich gemacht haben bzw. ihre vorgefertigte Meinung) in der Fam. mit zwei ganz lieben Brüdern.
Als es soweit war, die paar Monate die ich mich gekümmert habe, war es dann genau anders rum.
Für mich selber über 30 Jahre zu spät und ein versautes Familienleben ist und bleibt versaut wenn es zu spät ist.
MfG FN
Zitat von: Maunzi am 22. Januar 2024, 13:56:06Grundgedanke war auch: sollte sie rechtlich gar keine Möglichkeit haben das Kind rauszuwerfen oder eine Kostbeteiligung usw durchzusetzen müsste im Umkehrschluss das Amt aufgrund der Unmöglichkeit auch die vollen Kosten übernehmen müssen wenn sie nachweisen kann, dass das Kind ihr nix abgibt
Das JC soll die Vermeidung der Mutter, sich mit ihrem erwachsenen Kind auseinanderzusetzen also finanziell unterstützen. Das wird nicht funktionieren. Zumal als der BG der Sohn nicht sein Ausbildungsgehalt als Taschengeld ansehen kann und die Mutter keinen vollen Regelsatz + Miete für ihn bekommen wird.
Wir kennen die Familie seit die Kinder noch in den Windeln lagen und der Punkt wo das mittlere Kind plötzlich anfing sich so zu verhalten war der Beginn der Ausbildung (die dem Kind übrigens Spaß macht,ist der Traumjob).
Da kam plötzlich ein Verhalten an den Tag von wegen alles selbst erarbeitet, davon wird niemandem was abgegeben.
Die Geschwister haben auch oft genug das Gespräch gesucht, bis heute erfolglos.
Ihr bringt mich aber auf eine Idee, gibt es neutrale Beratungsstellen oder so die vielleicht die Möglichkeit haben hier zu vermitteln? Quasi unbeteiligte Dritte die unvoreingenommen an die Sache ran gehen können?
Jugendamt ist ja leider nicht mehr zuständig.
@september es ging dabei wenigstens um den Anteil der Miete, zur BG gehört das Kind nicht. Denn da sind schon Rückstände aufgrund der Situation. Lange schaut der Vermieter sich das nicht mehr an
Wer bekommt eigentlich das Kindergeld? Wenn der Azubi deiner Aussage nach nicht mehr zur BG gehört, müsste das Kindergeld voll auf seinen Bedarf angerechnet sein.
Maunzi
Zitat von: Maunzi am 23. Januar 2024, 21:23:27Ihr bringt mich aber auf eine Idee, gibt es neutrale Beratungsstellen oder so die vielleicht die Möglichkeit haben hier zu vermitteln? Quasi unbeteiligte Dritte die unvoreingenommen an die Sache ran gehen können?
Keine Ahnung könnte es mir aber vorstellen.
Gibt es ja auch für Ehe/Paare > vllt. mal Google befragen, oder den Hausarzt, wenn hier keiner was dazu schreibt.
MfG FN
Bei uns hat die AWO eine Familienberatungsstelle, gibt es bestimmt auch in anderen Städten. Ach, und eine ev. Beratungsstelle f. Erziehungs-, Ehe- und Leben gibt es auch noch. Oder/und einfach mal hier reingucken. https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/krise-und-konflikt/hilfe-beratung-familien
Hab mich mal durch den Papierkram (die Bescheide der Mutter) gewühlt, war dafür ein paar Tage nicht hier. Es wird das Kindergeld plus Ausbildungsgehalt als sein Einkommen gewertet. Jedoch geht das Kindergeld laut Bescheid an die Mutter, wird aber auf das Konto des Kindes überwiesen von der Kasse. Kenne die Konstellation noch von mir früher, da war mein Vater der Berechtigte, es ging jedoch auf mein Konto, auch als ich noch für einige Monate bei ihm gewohnt habe mit 18.
Immerhin wird der Mutter das Kindergeld nicht angerechnet, da ein eventueller Überschuss offenbar die 30€ Versicherungspauschale nicht überschreitet.
AWO haben sie da auf dem Lande leider nicht in der Nähe, das was der Landkreis anbietet wurde leider abgelehnt, da gibt es kostenfreie Beratung jedoch nur solange das Kind noch minderjährig ist. Haben sonst nur das SOS Kinderdorf als Anlaufstelle gefunden, wobei da die Anfrage noch offen ist. Wird als Familien- und Erziehungsberatung beworben, kann also ggf klappen.
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Auf der verlinkten Seite hab ich auch geschaut, danke dafür. Die Hilfen für junge Volljährige wären ja prima, nur hatte das Jugendamt das schon abgelehnt da über 21. Wusste bis eben nicht, dass die ggf in Einzelfällen auch bis 27 zuständig sein können. Werde die Mutter bitten mit den Infos nochmals nachzuhaken, da die zuständige Mitarbeiterin in der Vergangenheit sehr nett war und die Familie ja auch kennt da die Mutter alleinerziehend mit drei Kindern war.
Über die Suchfunktion die man dort verlinkt hat kamen auch nur die Angebote vom SOS-Kinderdorf im ganzen Landkreis raus. Also bleibt abwarten und sehen was die antworten.
PS dummer Gedanke, aber das Kindergeld auf das Konto der Mutter überweisen lassen und einbehalten als Anteil der Miete wäre vermutlich rechtlich nicht machbar oder...?
Zitat von: Maunzi am 01. Februar 2024, 12:41:29Jedoch geht das Kindergeld laut Bescheid an die Mutter, wird aber auf das Konto des Kindes überwiesen von der Kasse. Kenne die Konstellation noch von mir früher, da war mein Vater der Berechtigte, es ging jedoch auf mein Konto, auch als ich noch für einige Monate bei ihm gewohnt habe mit 18.
Ja, das geschieht so, wenn man im Antrag ab 18 die Kontonummer des Kindes angibt. Von alleine macht die Familienkasse das nicht. Ist auch keine Bedingung von der Familienkasse.
Hm wer das genau so gemacht hat weiß ich nicht. Dürfte aber vermutlich keinen Unterschied machen? Werden da mal fragen ob das ginge, wäre immerhin ein Teil der KDU plus Kostgeld die dann bei der Mutter bleiben könnten.
Zitat von: Maunzi am 01. Februar 2024, 20:51:54Hm wer das genau so gemacht hat weiß ich nicht. Dürfte aber vermutlich keinen Unterschied machen? Werden da mal fragen ob das ginge, wäre immerhin ein Teil der KDU plus Kostgeld die dann bei der Mutter bleiben könnten.
Jetzt wird es nur mit dem Einverständnis des volljährigen Kindes gehen. Deshalb hatte ich nach dem Kindergeld gefragt. Ich habe bei allen meinen Kindern (auch ohne ALGII-Bezug) das Kindergeld "behalten" zur Mindestabdeckung der Lebens- bzw. Wohnkosten, natürlich nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Kind. Je nach Höhe des Ausbildungsentgeltes hatten die Kinder auch zusätzlich noch ein kleines Kostgeld zu zahlen.
Ja so in der Art stelle ich mir das momentan auch vor, so gibt es quasi nix vom Lohn ab sondern es würde eben das Kindergeld lediglich nicht mehr erhalten. Das ist ja in dem Sinne nicht selbst verdient, das könnte also klappen da die Argumentation da nicht mehr zieht.
Sie spricht momentan mit der familienkasse ob das möglich ist oder ein Einverständnis vorliegen muss. Ansich ist sie solange das Kind im Elternhaus lebt ja die Bezugsberechtigte und müsste es auch selbst erhalten. Könnte klappen.