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Bedarfsgemeinschaft Problem mit Kind

Begonnen von Maunzi, 17. Januar 2024, 15:21:26

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september23

Zitat von: Maunzi am 22. Januar 2024, 13:56:06Grundgedanke war auch: sollte sie rechtlich gar keine Möglichkeit haben das Kind rauszuwerfen oder eine Kostbeteiligung usw durchzusetzen müsste im Umkehrschluss das Amt aufgrund der Unmöglichkeit auch die vollen Kosten übernehmen müssen wenn sie nachweisen kann, dass das Kind ihr nix abgibt
Das JC soll die Vermeidung der Mutter, sich mit ihrem erwachsenen Kind auseinanderzusetzen also finanziell unterstützen. Das wird nicht funktionieren. Zumal als der BG der Sohn nicht sein Ausbildungsgehalt als Taschengeld ansehen kann und die Mutter keinen vollen Regelsatz + Miete für ihn bekommen wird.


Maunzi

Wir kennen die Familie seit die Kinder noch in den Windeln lagen und der Punkt wo das mittlere Kind plötzlich anfing sich so zu verhalten war der Beginn der Ausbildung (die dem Kind übrigens Spaß macht,ist der Traumjob).
Da kam plötzlich ein Verhalten an den Tag von wegen alles selbst erarbeitet, davon wird niemandem was abgegeben.

Die Geschwister haben auch oft genug das Gespräch gesucht, bis heute erfolglos.

Ihr bringt mich aber auf eine Idee, gibt es neutrale Beratungsstellen oder so die vielleicht die Möglichkeit haben hier zu vermitteln? Quasi unbeteiligte Dritte die unvoreingenommen an die Sache ran gehen können?

Jugendamt ist ja leider nicht mehr zuständig.

@september es ging dabei wenigstens um den Anteil der Miete, zur BG gehört das Kind nicht. Denn da sind schon Rückstände aufgrund der Situation. Lange schaut der Vermieter sich das nicht mehr an
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Wer bekommt eigentlich das Kindergeld? Wenn der Azubi deiner Aussage nach nicht mehr zur BG gehört, müsste das Kindergeld voll auf seinen Bedarf angerechnet sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Maunzi

Zitat von: Maunzi am 23. Januar 2024, 21:23:27Ihr bringt mich aber auf eine Idee, gibt es neutrale Beratungsstellen oder so die vielleicht die Möglichkeit haben hier zu vermitteln? Quasi unbeteiligte Dritte die unvoreingenommen an die Sache ran gehen können?
Keine Ahnung könnte es mir aber vorstellen.
Gibt es ja auch für Ehe/Paare > vllt. mal Google befragen, oder den Hausarzt, wenn hier keiner was dazu schreibt.

MfG FN
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Sheherazade

Bei uns hat die AWO eine Familienberatungsstelle, gibt es bestimmt auch in anderen Städten. Ach, und eine ev. Beratungsstelle f. Erziehungs-, Ehe- und Leben gibt es auch noch. Oder/und einfach mal hier reingucken. https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/krise-und-konflikt/hilfe-beratung-familien
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Maunzi

Hab mich mal durch den Papierkram (die Bescheide der Mutter) gewühlt, war dafür ein paar Tage nicht hier. Es wird das Kindergeld plus Ausbildungsgehalt als sein Einkommen gewertet. Jedoch geht das Kindergeld laut Bescheid an die Mutter, wird aber auf das Konto des Kindes überwiesen von der Kasse. Kenne die Konstellation noch von mir früher, da war mein Vater der Berechtigte, es ging jedoch auf mein Konto, auch als ich noch für einige Monate bei ihm gewohnt habe mit 18.

Immerhin wird der Mutter das Kindergeld nicht angerechnet, da ein eventueller Überschuss offenbar die 30€ Versicherungspauschale nicht überschreitet.

AWO haben sie da auf dem Lande leider nicht in der Nähe, das was der Landkreis anbietet wurde leider abgelehnt, da gibt es kostenfreie Beratung jedoch nur solange das Kind noch minderjährig ist. Haben sonst nur das SOS Kinderdorf als Anlaufstelle gefunden, wobei da die Anfrage noch offen ist. Wird als Familien- und Erziehungsberatung beworben, kann also ggf klappen.

--
Auf der verlinkten Seite hab ich auch geschaut, danke dafür. Die Hilfen für junge Volljährige wären ja prima, nur hatte das Jugendamt das schon abgelehnt da über 21. Wusste bis eben nicht, dass die ggf in Einzelfällen auch bis 27 zuständig sein können. Werde die Mutter bitten mit den Infos nochmals nachzuhaken, da die zuständige Mitarbeiterin in der Vergangenheit sehr nett war und die Familie ja auch kennt da die Mutter alleinerziehend mit drei Kindern war.

Über die Suchfunktion die man dort verlinkt hat kamen auch nur die Angebote vom SOS-Kinderdorf im ganzen Landkreis raus. Also bleibt abwarten und sehen was die antworten.

PS dummer Gedanke, aber das Kindergeld auf das Konto der Mutter überweisen lassen und einbehalten als Anteil der Miete wäre vermutlich rechtlich nicht machbar oder...?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 01. Februar 2024, 12:41:29Jedoch geht das Kindergeld laut Bescheid an die Mutter, wird aber auf das Konto des Kindes überwiesen von der Kasse. Kenne die Konstellation noch von mir früher, da war mein Vater der Berechtigte, es ging jedoch auf mein Konto, auch als ich noch für einige Monate bei ihm gewohnt habe mit 18.

Ja, das geschieht so, wenn man im Antrag ab 18 die Kontonummer des Kindes angibt. Von alleine macht die Familienkasse das nicht. Ist auch keine Bedingung von der Familienkasse.
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Maunzi

Hm wer das genau so gemacht hat weiß ich nicht. Dürfte aber vermutlich keinen Unterschied machen? Werden da mal fragen ob das ginge, wäre immerhin ein Teil der KDU plus Kostgeld die dann bei der Mutter bleiben könnten.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 01. Februar 2024, 20:51:54Hm wer das genau so gemacht hat weiß ich nicht. Dürfte aber vermutlich keinen Unterschied machen? Werden da mal fragen ob das ginge, wäre immerhin ein Teil der KDU plus Kostgeld die dann bei der Mutter bleiben könnten.

Jetzt wird es nur mit dem Einverständnis des volljährigen Kindes gehen. Deshalb hatte ich nach dem Kindergeld gefragt. Ich habe bei allen meinen Kindern (auch ohne ALGII-Bezug) das Kindergeld "behalten" zur Mindestabdeckung der Lebens- bzw. Wohnkosten, natürlich nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Kind. Je nach Höhe des Ausbildungsentgeltes hatten die Kinder auch zusätzlich noch ein kleines Kostgeld zu zahlen.
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Maunzi

Ja so in der Art stelle ich mir das momentan auch vor, so gibt es quasi nix vom Lohn ab sondern es würde eben das Kindergeld lediglich nicht mehr erhalten. Das ist ja in dem Sinne nicht selbst verdient, das könnte also klappen da die Argumentation da nicht mehr zieht.

Sie spricht momentan mit der familienkasse ob das möglich ist oder ein Einverständnis vorliegen muss. Ansich ist sie solange das Kind im Elternhaus lebt ja die Bezugsberechtigte und müsste es auch selbst erhalten. Könnte klappen.
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