Das Grundsicherungsamt bewilligt nur drei Monate die Grundsicherungsleistungen im Alter ,obwohl der Gesetzgeber 12 Monate vorsieht.
In der Überschrift steht für ein Jahr ,aber auf Berechnungsbogen drei Monate
.
Was kann dahinter stecken ?
Lies mal den ganzen Bescheid, wenn die Daten immer gleich sind, werden in den Berechnungsbögen oftmals nur die ersten paar Monate aufgeführt. Das sollte aber irgendwo auch aus dem Bescheid hervorgehen.
Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2024, 15:40:18Lies mal den ganzen Bescheid, wenn die Daten immer gleich sind, werden in den Berechnungsbögen oftmals nur die ersten paar Monate aufgeführt. Das sollte aber irgendwo auch aus dem Bescheid hervorgehen.
Es wurden drei extra Berechnungen von Januar bis März 2024 geschickt und berechnet.Dort im Bescheid steht es werden ihn Leistungen in folgender Höhe als Beihilfe bewilligt Jan2024 ...Feb2024 ...März 2024 ...
Wieder gleiche Tour . Sie lernen es nicht..
Es wurde schon mal bemängelt dann hatten Sie für ein Jahr bewilligt und nun geht es wieder los🙈
Du hast doch geschrieben, dass auf der ersten Seite der Bewilligungszeitraum von einem Jahr steht. Das ist für dich relevant, die Berechnungsbögen sind nur ergänzend.
Beispiel anderes Jobcenter
ZitatDer Bescheid zum Bürgergeld und Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Informationen zum Inhalt eines Bewilligungsbescheides
Der Bescheid informiert Sie darüber, wie hoch die Leistung ist, die Sie erhalten und wie lange sie gewährt wird. Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Aus einem bereitgestellten Berechnungsbogen können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird.
Quelle (https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Lauenburg/DE/Grundsicherung/Der%20Bescheid/Der%20Bescheid%20-%20Knoten.html)
Oder geht es dir wieder nur um dein Prinzip?
Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2024, 16:22:55Du hast doch geschrieben, dass auf der ersten Seite der Bewilligungszeitraum von einem Jahr steht. Das ist für dich relevant, die Berechnungsbögen sind nur ergänzend.
Beispiel anderes Jobcenter
ZitatDer Bescheid zum Bürgergeld und Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Informationen zum Inhalt eines Bewilligungsbescheides
Der Bescheid informiert Sie darüber, wie hoch die Leistung ist, die Sie erhalten und wie lange sie gewährt wird. Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Aus einem bereitgestellten Berechnungsbogen können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird.
Quelle (https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Lauenburg/DE/Grundsicherung/Der%20Bescheid/Der%20Bescheid%20-%20Knoten.html)
Oder geht es dir wieder nur um dein Prinzip?
Wieso schickst du einen Link von Jc ? Es geht nicht um Bürgergeld sondern um Grundsicherung nach Kapitel 4 und es ist damit wenn da steht hiermit bewilligen wir ihn für die Monate jan bis märz 2024 drei Monate und kein ganzes Jahr . Es wurde schon mal gerichtlich bemängelt dann wurde korrigiert und man redete sich gegenüber dem Sg raus , nun macht man vorsätzlich den gleichen Fehler , obwohl der Gesetzgeber für ein Jahr beschlossen hat .
Kann nicht sein das ich dem Sb seinen Job erklären muss
Ich frage mich was man damit bezwecken will?
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:46:03Dort im Bescheid steht es werden ihn Leistungen in folgender Höhe als Beihilfe bewilligt Jan2024 ...Feb2024 ...März 2024 ...
Beihilfe ist doch vorübergehend, wenn jemand bald ins Pflegeheim muss oder seine Rente die Grundsicherung übersteigt demnächst
Ich finde das ja immer gamz super, wenn man zu etwas was sagen soll, was man nicht kennt. Anstatt den Bescheid hochzuladen. Kann genausogut ein Änderungsbescheid sein für den neuen Regelsatz ab Januar und der läuft eben nur noch 3 Monate, weil dann das Jahr rum ist.
Wieso wird eigentlich immer Hellseherei erwartet? Um dann losblaffen zu können, wenn die Antworten nicht gefallen?
Zitat von: Rotti am 24. Januar 2024, 17:06:50Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:46:03Dort im Bescheid steht es werden ihn Leistungen in folgender Höhe als Beihilfe bewilligt Jan2024 ...Feb2024 ...März 2024 ...
Beihilfe ist doch vorübergehend, wenn jemand bald ins Pflegeheim muss oder seine Rente die Grundsicherung übersteigt demnächst
Das erkläre mal bitte dem SB ,denn auch ist meine Mutter keine Beamtin da wird als Beihilfe gewährt . Also warum der Begriff als Beihilfe der überall in allen bescheiden steht
Also wie vermutet ein Änderungsbescheid. Auch wenn die liebe TE das abgerissen hat, im Text steht klar und deutlich, dass der Bescheid vom 28.11.23 durch den hier ersetzt wird.
Zitat von: TripleH am 24. Januar 2024, 21:47:57Also wie vermutet ein Änderungsbescheid. Auch wenn die liebe TE das abgerissen hat, im Text steht klar und deutlich, dass der Bescheid vom 28.11.23 durch den hier ersetzt wird. Es steht nicht als Überschrift Änderungsbescheid sondern Daten ich schwärzen musste Datenschutz.
Natürlich ist das ein Änderungsbescheid .Das habe ich garnicht bestritten. Sondern hier nur drei Monate und warum steht da als Beihilfe ?
Im vorletzten Satz steht, dass die weiteren Voraussetzungen für diese Beihilfe automatisch geprüft werde und man keinen neuen Antrag stellen muss.
Worin besteht das Problem?
Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 08:54:56Worin besteht das Problem?
Offenbar nur im gewollten Leseunverständnis der TE.
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 21:09:07Das erkläre mal bitte dem SB ,denn auch ist meine Mutter keine Beamtin da wird als Beihilfe gewährt . Also warum der Begriff als Beihilfe der überall in allen bescheiden steht
was steht denn da als Beihilfe im Berechnungsbogen?
Zitat von: TripleH am 24. Januar 2024, 21:47:57Also wie vermutet ein Änderungsbescheid. Auch wenn die liebe TE das abgerissen hat, im Text steht klar und deutlich, dass der Bescheid vom 28.11.23 durch den hier ersetzt wird.
schon klar, dass der Bescheid bis 31.12.2024 läuft. Aber nach 3 Monaten könnte es wieder einen Änderungsbescheid geben?
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45Sondern hier nur drei Monate
Wenn sich nur was für 3 Monate ändert, gibt es auch nur einen Änderungsbescheid für 3 Monate. Deshalb heißt es "Änderung".
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45warum steht da als Beihilfe ?
Weil Beihilfe bedeutet, dass man es nicht zurück zahlen muss. Die Alternative wäre "Darlehen".
Sag mal, was soll das? Weder du noch deine Mutter bekommen erst seit gestern staatliche Leistungen. Ein bisschen was von den verwendeten Begriffen und wie das mit den Bescheiden so läuft, sollte doch wohl hängen geblieben sein.
Zitat von: TripleH am 25. Januar 2024, 12:42:40Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45Sondern hier nur drei Monate
Wenn sich nur was für 3 Monate ändert, gibt es auch nur einen Änderungsbescheid für 3 Monate. Deshalb heißt es "Änderung".
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45warum steht da als Beihilfe ?
Weil Beihilfe bedeutet, dass man es nicht zurück zahlen muss. Die Alternative wäre "Darlehen".
Sag mal, was soll das? Weder du noch deine Mutter bekommen erst seit gestern staatliche Leistungen. Ein bisschen was von den verwendeten Begriffen und wie das mit den Bescheiden so läuft, sollte doch wohl hängen geblieben sein.
Ich glaube du hast nix verstanden? Der Gesetzgeber sagt Jahresbescheid und nicht drei Monate . Frühstens im Juli kommt die Änderung weil die Renten erhöht werden .Hier müsste das Amt einen Jahresbescheid erstellen und wenn die Änderung zum Juli kommt abändern und dann abhändern wenn die Miete sich verändert.Es ist auch kein vorläufiger Bescheid.
Mit der Beihilfe habe ich nochmal nachgefragt weil hier ein Te Rotti schriebt Beihilfe nur wenn man ins Pflegeheim umzieht .
1Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. 2Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. 3Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:50Der Gesetzgeber sagt Jahresbescheid und nicht drei Monate .
Du hast einen Jahresbescheid und zwar vom 01.01. - 31.12.2024 - steht groß auf der 1. Seite.
Und das die Zwischenrufe von @Rotti das Durcheinander meistens noch verschlimmern, müsste dir auch mittlerweile bekannt sein.
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:50Ich glaube du hast nix verstanden?
Nee, ich glaube, du verstehst nichts. Aber es hat anscheinend auch keinen Sinn, es dir zu erklären.
Lies einfach selbst:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__73.html
"Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden."
Beihilfe ist in dem Fall schlicht die Definition für eine nicht rückzahlbare Sozialleistung.
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:50Ich glaube du hast nix verstanden? Der Gesetzgeber sagt Jahresbescheid und nicht drei Monate . Frühstens im Juli kommt die Änderung weil die Renten erhöht werden .Hier müsste das Amt einen Jahresbescheid erstellen und wenn die Änderung zum Juli kommt abändern und dann abhändern wenn die Miete sich verändert.Es ist auch kein vorläufiger Bescheid.
nein, ist es nicht. Und nochmals:
Nach 3 Monaten wird ohne Dein Zutun, nochmals geprüft und so die Renten gleich geblieben sind ohne Dein Zutun verlängert. WO IST DAS PROBLEM?Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:501Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt.
2Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden.
3Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.
schön abgeschrieben, aber immer noch unklar, was Dein echtes Problem sein soll
Um zu wissen, wieso ab April keine Änderung mit dem Bescheid getroffen wurde, müsste man wissen, aus welchem Änderungsgrund der Bescheid erlassen wurde.
Das steht wahrscheinlich dort, wo die TE den Bescheid überkritzelt hat.
Zitat von: TripleH am 25. Januar 2024, 14:01:51Um zu wissen, wieso ab April keine Änderung mit dem Bescheid getroffen wurde, müsste man wissen, aus welchem Änderungsgrund der Bescheid erlassen wurde.
Das steht wahrscheinlich dort, wo die TE den Bescheid überkritzelt hat.
Nein , da steht was verrechnet wurde mehr nicht .Daraus das kein Bescheid über den neuen Regelsatz mit der Berechnung erlassen wurde .
Und es wurde immer nachdem geklagt wurde auch die Betechnungsbogen für 12 Monate mitgeschickt und im Eingangsbescheid wurde das ganze Jahr jeder Monat einzeln aufgeführt
Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?
Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
Und nein zum April kommt keine Änderung
Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..
Es wäre unnötige Verschwendung, wenn noch 9 weitere Berechnungsbögen angefügt worden wären, obwohl sich wahrscheinlich rechnerisch zum Bescheid vom 28.11.23 nichts geändert hat.
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?
Was ist so schwer daran, zu verstehen, dass du anscheinend nicht in der Lage bist, Bescheide zu verstehen?
dein Bescheid verlängert sich immer automatisch, da musst du auch keinen WBA stellen, ist doch positiv.
Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2024, 13:05:07Und das die Zwischenrufe von @Rotti das Durcheinander meistens noch verschlimmern, müsste dir auch mittlerweile bekannt sein.
ich weiß nicht, was du meinst, wenn mir doch noch was schnell eingefallen ist, was ja auch wichtig für den TE sein könnte der Verständigung wegen. :weisnich:
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
bei deinem Bescheid steht von §41-46b so hab ich das auch noch nicht gesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__46b.html
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?
weil es nicht stimmt
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
besser nicht mehr und dafür die Frage beantworten, worin das Problem liegt, wenn Du ohne jedes Zutun bei gegebener Voraussetzung weiter die Leistung bekommst
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Und nein zum April kommt keine Änderung
Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..
ach so, das ist Dein Problem :wand:
Zitat von: september23 am 26. Januar 2024, 09:02:24Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?
weil es nicht stimmt
In welcher Fantasie Welt lebst du ?
Die Gerichte würden nicht überlastet sein, wenn die Verwaltungen sich an Gesetz und Ordnung halten würden .
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
besser nicht mehr und dafür die Frage beantworten, worin das Problem liegt, wenn Du ohne jedes Zutun bei gegebener Voraussetzung weiter die Leistung bekommst
Du hast nix verstanden 🙈Es geht garnicht darum das die Leistung automatisch verlängert wird , sondern das der Bewilligungsbescheid wie im Gesetz steht nicht dran gehalten wird .
Wenn du das nicht verstehst ist das dein Problem .. :wand:
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Und nein zum April kommt keine Änderung
Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..
ach so, das ist Dein Problem :wand:
Wieso soll das mein Problem sein ? 🙈
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21Das Grundsicherungsamt bewilligt nur drei Monate die Grundsicherungsleistungen im Alter ,obwohl der Gesetzgeber 12 Monate vorsieht.
Aus dem Verfügungssatz geht ein Bewilligungszeitraum für von 12 Monate hervor. Wenn dir, dass das Wort "Beihilfe" missfällt, dann frag doch den Sozialhilfeträger einfach ganz freundlich.
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21In der Überschrift steht für ein Jahr
In der Überschrift steht kein Zeitraum.
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21aber auf Berechnungsbogen drei Monate
Auch dies ist offenbar falsch. Später wurden drei Berechnungsbögen geschickt.
Ich vermute, dass es sich hier um eine Änderung aufgrund der Regelsatzerhöhung gegeben hat und dies der Änderungsbescheid ist.
Worum ging es denn bei dem großen unkenntlich gemachten Absatz?
Nicht selten gibt es bei Sozialhilfeträgern auch eine ausführliche Erklärung zum Bescheid/Berechnung auf einer Folgeseite.
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21Was kann dahinter stecken ?
Es könnte sein, dass du unbedingt irgendwelche Fehler finden willst, die die Leistungsträger gemacht haben könnten. Da deine Informationen aber ungenau bzw. unvollständig sind, ist es notwendig den vollständigen Bescheid, inkl. Erklärung zu sehen, um wirklich was sagen zu können. Sollte es sich nicht um die Änderung aufgrund der Regelsatzhöhe handeln auch den ursprünglichen Bescheid und die Berechnungsbögen.
Nach den aktuellen Informationen ist für mich kein formeller Fehler zu erkennen.
PS: Unkenntlich machen, kannst du die Dokumente auch nach dem Scan. Dafür brauchst du nicht vorher das Papier selbst bearbeiten.
Zitat von: TripleH am 25. Januar 2024, 17:08:21Es wäre unnötige Verschwendung, wenn noch 9 weitere Berechnungsbögen angefügt worden wären, obwohl sich wahrscheinlich rechnerisch zum Bescheid vom 28.11.23 nichts geändert hat
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen sie keinen neuen Antrag stellen. Das spart doch auch Papier. :grins: