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Grundsicherung bewilligt nur 3 Monate Leistungen

Begonnen von Bimimaus5421, 24. Januar 2024, 15:19:21

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Bimimaus5421

Das Grundsicherungsamt bewilligt nur drei Monate die Grundsicherungsleistungen im Alter ,obwohl der Gesetzgeber 12 Monate vorsieht.
In der Überschrift steht für ein Jahr ,aber auf Berechnungsbogen drei Monate
.
Was kann dahinter stecken ?

Sheherazade

Lies mal den ganzen Bescheid, wenn die Daten immer gleich sind, werden in den Berechnungsbögen oftmals nur die ersten paar Monate aufgeführt. Das sollte aber irgendwo auch aus dem Bescheid hervorgehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2024, 15:40:18Lies mal den ganzen Bescheid, wenn die Daten immer gleich sind, werden in den Berechnungsbögen oftmals nur die ersten paar Monate aufgeführt. Das sollte aber irgendwo auch aus dem Bescheid hervorgehen.
Es wurden drei extra Berechnungen von Januar bis März 2024 geschickt und berechnet.Dort im Bescheid steht es werden ihn Leistungen in folgender Höhe als Beihilfe bewilligt Jan2024 ...Feb2024 ...März 2024 ...
Wieder gleiche Tour . Sie lernen es nicht..
Es wurde schon mal bemängelt dann hatten Sie für ein Jahr bewilligt und nun geht es wieder los🙈

Sheherazade

Du hast doch geschrieben, dass auf der ersten Seite der Bewilligungszeitraum von einem Jahr steht. Das ist für dich relevant, die Berechnungsbögen sind nur ergänzend.

Beispiel anderes Jobcenter
ZitatDer Bescheid zum Bürgergeld und Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Informationen zum Inhalt eines Bewilligungsbescheides

Der Bescheid informiert Sie darüber, wie hoch die Leistung ist, die Sie erhalten und wie lange sie gewährt wird. Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Aus einem bereitgestellten Berechnungsbogen können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird.
Quelle

Oder geht es dir wieder nur um dein Prinzip?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2024, 16:22:55Du hast doch geschrieben, dass auf der ersten Seite der Bewilligungszeitraum von einem Jahr steht. Das ist für dich relevant, die Berechnungsbögen sind nur ergänzend.

Beispiel anderes Jobcenter
ZitatDer Bescheid zum Bürgergeld und Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Informationen zum Inhalt eines Bewilligungsbescheides

Der Bescheid informiert Sie darüber, wie hoch die Leistung ist, die Sie erhalten und wie lange sie gewährt wird. Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Aus einem bereitgestellten Berechnungsbogen können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird.
Quelle

Oder geht es dir wieder nur um dein Prinzip?

Wieso schickst du einen Link von Jc ? Es geht nicht um Bürgergeld sondern um Grundsicherung nach Kapitel 4 und es ist damit wenn da steht hiermit bewilligen wir ihn für die Monate jan bis märz 2024 drei Monate und kein ganzes Jahr . Es wurde schon mal gerichtlich bemängelt dann wurde korrigiert und man redete sich gegenüber dem Sg raus , nun macht man vorsätzlich den gleichen Fehler , obwohl der Gesetzgeber für ein Jahr beschlossen hat .
Kann nicht sein das ich dem Sb seinen Job erklären muss
Ich frage mich was man damit bezwecken will?

Rotti

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:46:03Dort im Bescheid steht es werden ihn Leistungen in folgender Höhe als Beihilfe bewilligt Jan2024 ...Feb2024 ...März 2024 ...

Beihilfe ist doch vorübergehend, wenn jemand bald ins Pflegeheim muss oder seine Rente die Grundsicherung übersteigt demnächst
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

TripleH

Ich finde das ja immer gamz super, wenn man zu etwas was sagen soll, was man nicht kennt. Anstatt den Bescheid hochzuladen. Kann genausogut ein Änderungsbescheid sein für den neuen Regelsatz ab Januar und der läuft eben nur noch 3 Monate, weil dann das Jahr rum ist.

Wieso wird eigentlich immer Hellseherei erwartet? Um dann losblaffen zu können, wenn die Antworten nicht gefallen?

Bimimaus5421

Zitat von: Rotti am 24. Januar 2024, 17:06:50
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:46:03Dort im Bescheid steht es werden ihn Leistungen in folgender Höhe als Beihilfe bewilligt Jan2024 ...Feb2024 ...März 2024 ...

Beihilfe ist doch vorübergehend, wenn jemand bald ins Pflegeheim muss oder seine Rente die Grundsicherung übersteigt demnächst
Das erkläre mal bitte  dem SB ,denn auch ist meine  Mutter keine  Beamtin da wird als Beihilfe gewährt . Also  warum der Begriff als Beihilfe der überall in allen bescheiden steht 

TripleH

Also wie vermutet ein Änderungsbescheid. Auch wenn die liebe TE das abgerissen hat, im Text steht klar und deutlich, dass der Bescheid vom 28.11.23 durch den hier ersetzt wird.

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 24. Januar 2024, 21:47:57Also wie vermutet ein Änderungsbescheid. Auch wenn die liebe TE das abgerissen hat, im Text steht klar und deutlich, dass der Bescheid vom 28.11.23 durch den hier ersetzt wird. Es steht nicht als Überschrift Änderungsbescheid sondern Daten ich schwärzen musste Datenschutz.
Natürlich ist das ein Änderungsbescheid .Das habe ich garnicht bestritten. Sondern hier nur drei Monate und warum steht da als Beihilfe ?

september23

Im vorletzten Satz steht, dass die weiteren Voraussetzungen für diese Beihilfe automatisch geprüft werde und man keinen neuen Antrag stellen muss.

Worin besteht das Problem?

Sheherazade

Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 08:54:56Worin besteht das Problem?

Offenbar nur im gewollten Leseunverständnis der TE.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 21:09:07Das erkläre mal bitte dem SB ,denn auch ist meine Mutter keine Beamtin da wird als Beihilfe gewährt . Also warum der Begriff als Beihilfe der überall in allen bescheiden steht
was steht denn da als Beihilfe im Berechnungsbogen?

Zitat von: TripleH am 24. Januar 2024, 21:47:57Also wie vermutet ein Änderungsbescheid. Auch wenn die liebe TE das abgerissen hat, im Text steht klar und deutlich, dass der Bescheid vom 28.11.23 durch den hier ersetzt wird.
schon klar, dass der Bescheid bis 31.12.2024 läuft. Aber nach 3 Monaten könnte es wieder einen Änderungsbescheid geben?
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45Sondern hier nur drei Monate

Wenn sich nur was für 3 Monate ändert, gibt es auch nur einen Änderungsbescheid für 3 Monate. Deshalb heißt es "Änderung".

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45warum steht da als Beihilfe ?

Weil Beihilfe bedeutet, dass man es nicht zurück zahlen muss. Die Alternative wäre "Darlehen".

Sag mal, was soll das? Weder du noch deine Mutter bekommen erst seit gestern staatliche Leistungen. Ein bisschen was von den verwendeten Begriffen und wie das mit den Bescheiden so läuft, sollte doch wohl hängen geblieben sein.
 

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 25. Januar 2024, 12:42:40
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45Sondern hier nur drei Monate

Wenn sich nur was für 3 Monate ändert, gibt es auch nur einen Änderungsbescheid für 3 Monate. Deshalb heißt es "Änderung".

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 22:15:45warum steht da als Beihilfe ?

Weil Beihilfe bedeutet, dass man es nicht zurück zahlen muss. Die Alternative wäre "Darlehen".

Sag mal, was soll das? Weder du noch deine Mutter bekommen erst seit gestern staatliche Leistungen. Ein bisschen was von den verwendeten Begriffen und wie das mit den Bescheiden so läuft, sollte doch wohl hängen geblieben sein.
 
Ich glaube du hast nix verstanden? Der Gesetzgeber sagt Jahresbescheid und nicht drei Monate . Frühstens im Juli kommt die Änderung weil die Renten erhöht werden .Hier müsste das Amt einen Jahresbescheid erstellen und wenn die Änderung zum Juli kommt abändern und dann abhändern wenn die Miete sich verändert.Es ist auch kein vorläufiger Bescheid.
Mit der Beihilfe habe ich nochmal nachgefragt weil hier ein Te Rotti schriebt Beihilfe nur wenn man ins Pflegeheim umzieht .

1Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. 2Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. 3Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.