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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 10:17:47

Titel: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 10:17:47
Werden die Kontoabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern automatisch vierteljährlich für jeden Empfänger von Bürgergeld durchgeführt ?
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2024, 11:21:24
Nein. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II regelt den Umfang des automatisierten Datenabgleiches mit dem Bundeszentralamt für Steuern, dieser ist auf Kapitalerträge beschränkt.
Eine Kontoabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) muss manuell erfolgen, ein automatisierter Datenabgleich ist dafür bislang nicht geregelt - soweit mir bekannt.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 11:47:03
Nehmen wir mal den automatisierten Datenabgleich:
Tagesgeld Zinsen bei einen deutschen Kreditinstitut oder mit Zweigstelle in Deutschland  sind ja Kapitalerträge.

Wie sieht das in der Praxis aus.

Zitat(1) 1Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,

Zitat3.   ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind,

Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2024, 12:16:00
Wie das in der Praxis aussieht, musst du einen (ehemaligen) MA des JC fragen, ich bin keiner.
§ 45d Abs. 1 und § 45e Einkommensteuergesetz umfasst Kapitalerträge (Zinsen), die wegen einem Freistellungsauftrag steuerfrei sind.
Das JC erfährt also, ob und wieviel Zinsen ein Leistungsbezieher erhalten hat.
Daraus kann sich der Anfangsverdacht eines Leistungsmissbrauches hinsichtlich verschwiegenem Vermögen oder Einkommen ergeben.
Vermutlich werden die Daten automatisiert ausgewertet und es erfolgen entsprechende Infos an die JC und Leistungssachbearbeiter der jeweiligen Leistungsbezieher, wenn Schwellenwerte überschritten werden, oder sich die Werte anormal verhalten, z.B. innerhalb eines Jahres stark schwanken.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 12:24:02
Okay das JC erfährt also nicht von dem Zinskonto (z.B. Tagesgeldkont) automatisch sondern nur Leistungsempfänger hat Zinsen erhalten und die Höhe.

Freistellungsauträge sind ja immer pro Kalenderjahr.

Ich hab in letzten Jahr  diese Zinsen erhalten. Okay wann das ganze auffällt/bearbeitet wird in der Praxis ist natürlich fraglich.

ZitatDaraus kann sich der Anfangsverdacht eines Leistungsmissbrauches hinsichtlich verschwiegenem Vermögen oder Einkommen ergeben.

Wann bin ich denn konkret verpflichtet das zu melden. Beim Weiterbewilliungsantrag (dann über die Zeit davor), alternativ sofortige Meldung ? #

Hat jemand Praxiserfahrung ? Was ist wenn man das Tagesgeldkonto wieder schließt/kündigt ?

Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2024, 12:51:52
Vermögen muss bei jeder Antragstellung mitgeteilt werden, da die Vermögensprüfung zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gehört.
Einkommen, welches beim Bürgergeld mindernd zu berücksichtigen ist, muss beim Zufluss mitgeteilt werden, da mit dem Zufluss eine Änderung i.S.d. § 60 SGB I eintritt.
Das Tagesgeldkonto bzw. das Vermögen darauf muss also bei jeder Antragstellung mitgeteilt werden, die Zinsen daraus wenn sie zufließen und 100 Euro kalenderjährlich übersteigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V).
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 13:03:57
Soweit gehe ich komplett mit. Aber wenn man im Leistungsbezug ist, sprich dort ein Tagesgeldkonto eröffnet wird oder halt auch wieder gekündigt wird (weniger Zinsen) oder man zu einen anderen Anbieter wechselt.

Eine erneute Antragstellung sehe ich gleichweritg beim Weiterbewgilligungsantrag. Der ist z.B. bei mir nur 1x im Jahr wenn keine wesentliche Änderungen eingetreten sind.

Der sogenannte Zufluß ist/war jeden Monat auf dem Tagesgeldkonto. Der Zinszufluß ist/war jedoch unter 100 EUR kalenderjährlich. Deswegen kann es ja sein das garnicht autoatisiert beim Jobcenter auftaucht bzw. als nicht relevant gesehen wird (um bei denen Arbeit zu sparen).


Wenn der nächstge WBA im Sommer 2024 ist und das TG Konto wieder geschlossen ist bleibt die Frage ob/wie noch etwas anzugeben ist.


 die Zinsen daraus wenn sie zufließen und 100 Euro kalenderjährlich übersteigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V).

Also UND. Beides zusammen? Das wäre immer dann wenn im Jahr diese 100 € überschritten sind.

Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2024, 13:15:54
Wenn du innerhalb des Bewilligungszeitraumes Vermögen umverteilst, muss das nicht gemeldet werden, auch nicht im WBA, denn es ändert sich dabei ja am Gesamtvermögen nichts.
Nur wenn sich die Art ändert, in welcher das Vermögen zu berücksichtigen ist, muss dies als Änderung i.S.d. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 alt. 2 SGB I im WBA mitgeteilt werden (Bsp. Verkauf des PKW und damit Wegfall des eigenständigen Vermögensschutzes dieses Vermögensteils).

Wenn du im Kalenderjahr max. 100€ Einkommen aus Kapitalvermögen hast, muss diese imho auch nicht gemeldet werden, da diese Einnahme lt. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist und somit keine Änderung i.S.d. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 alt. 1 SGB I darstellt.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 13:56:23
Zitat von: Ottokar am 26. Januar 2024, 13:15:54Wenn du im Kalenderjahr max. 100€ Einkommen aus Kapitalvermögen hast, muss diese imho auch nicht gemeldet werden, da diese Einnahme lt. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist und somit keine Änderung i.S.d. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 alt. 1 SGB I darstellt.

Also ab Überschreiten der 100 €. Gehen wir von monatlichen Zahlungej aus. Dann greifft ja die 30 € Versicherungspauschale.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2024, 14:09:44
Die monatliche 30€ Versicherungspauschale hat nichts mit dem Jahresfreibetrag in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V zu tun.
Wenn es kein anderes Einkommen gibt, würde in dem Monat, in welchem der Jahresfreibetrag überschritten würde, auf das diesen übersteigende Einkommen die 30€ Versicherungspauschale nach § 60 Bürgergeld-V angewendet. Damit können bis zu 130€ Einkommen aus Kapitalvermögen im Kalenderjahr anrechenfrei sein.
Trotzdem würde ab 100,01€ die Mitteilungspflicht nach § 60 SGB I greifen.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Rotti am 26. Januar 2024, 14:20:45
Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 11:47:03Nehmen wir mal den automatisierten Datenabgleich: Tagesgeld Zinsen bei einen deutschen Kreditinstitut oder mit Zweigstelle in Deutschland sind ja Kapitalerträge
soweit ich weiß wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt werden die mit 25% anony abgeführt so war es jedenfalls früher.
Das freistellende Institut - zum Beispiel die Bank, ist verpflichtet, Freistellungsbeträge an des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 14:45:37
Zitat von: Ottokar am 26. Januar 2024, 14:09:44Die monatliche 30€ Versicherungspauschale hat nichts mit dem Jahresfreibetrag in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V zu tun.
Wenn es kein anderes Einkommen gibt, würde in dem Monat, in welchem der Jahresfreibetrag überschritten würde, auf das diesen übersteigende Einkommen die 30€ Versicherungspauschale nach § 60 Bürgergeld-V angewendet. Damit können bis zu 130€ Einkommen aus Kapitalvermögen im Kalenderjahr anrechenfrei sein.
Trotzdem würde ab 100,01€ die Mitteilungspflicht nach § 60 SGB I greifen.

Also man hat den 100 € Grundfreibetrag UND ZUSÄTZLICH diese 30 EUR Pauschale/Monat wenn sonst kein Einkommen vorliegt, das wären dann ja 460 EUR/Jahr.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: superMeier am 26. Januar 2024, 15:08:55
Neue Konten musst du dem JC melden, die wollen sonst die ganzen Kontoauszüge seit Anfang.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 15:22:47
Könnte schwer werden wenn das TG Konto in der zwischenzeit wieder gekündigt ist
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: superMeier am 26. Januar 2024, 15:23:25
Bis 3 Jahre nach Kündigung können die Konten noch abgerufen werden.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 15:26:36
Zitat von: superMeier am 26. Januar 2024, 15:23:25Bis 3 Jahre nach Kündigung können die Konten noch abgerufen werden.

Aber nicht automatisch

Vieleicht sicherheitshalber Kontoauszüge aus den Banking vorher speichern/ausdrucken und aufbewahren
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: superMeier am 26. Januar 2024, 15:28:11
Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 15:26:36Aber nicht automatisch

Hab ich ja auch nicht behauptet. Wenn das JC aber deine geschlossenen Konten abrufen möchte, können sie das auch. Dann musst du trotzdem deine Kontoauszüge vorlegen. Also immer kurz vor dem WBA Konten schließen - so ist das nicht gedacht. Hoffe du hast alles ordentlich gemeldet.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2024, 19:06:49
Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 14:45:37Also man hat den 100 € Grundfreibetrag UND ZUSÄTZLICH diese 30 EUR Pauschale/Monat wenn sonst kein Einkommen vorliegt, das wären dann ja 460 EUR/Jahr.
Wenn du im ersten Monat 130€ und danach jeden Monat mind. 30€ Zinsen bekommst, würde sich das auf 460€ im Jahr summieren, da die ersten 100€ frei sind und von jedem weiteren Zinszufluss 30€ Freibetrag abzusetzen sind.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2024, 22:30:10
Das Jobcenter sieht aber nur dier Zinserträge nicht von welchen Insititut oder ?
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 27. Januar 2024, 16:54:40
Anhand des Gesetzestextes gehe ich schon davon aus, dass Name des Kontoinhabers, Name der Bank und Höhe des Zinsbetrages mitgeteilt werden.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 29. Januar 2024, 09:47:07
Und wie siehts mit einen Geldmarktfonds aus ?

Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF z.b bei FInanzen.net Zero


Das (ISIN LU0290358497) ist ein Fonds. Daher mag es vielleicht Ausschüttungen geben, aber niemals Zinsgutschriften. Da es aber ein Thesaurierer ist, gibt es auch keine Ausschüttungen, sondern nur Zuwachs des Fondsvermögens.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Unwissender am 29. Januar 2024, 09:57:54
Ich habe vor einigen Jahren Ärger bekommen, weil mir aufgrund eines noch existierenden Freistellungsauftrages unterstellt wurde, das ich sehr hohe Zinsen bekomme und ich meine Vermögenswerte angeben soll! Dabei hatte ich gar kein Vermögen. Der Freistellungauftrag stammt noch aus uralt-Zeiten als ich mal 400 - 500 € Zinsen (insgesamt) bekommen habe, wegen mehrerer Bausparverträgen! Diese waren aber inzwischen aufgelöst, (war dem JC auch bekannt, aber der Freistellungsauftrag noch nicht gelöscht)!

So einfach kann einem (auch ohen Kontoabfrage) verschwiegenes Vermögen unterstellt werden!  :yes: 
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 29. Januar 2024, 11:11:30
ZitatIch habe vor einigen Jahren Ärger bekommen, weil mir aufgrund eines noch existierenden Freistellungsauftrages unterstellt wurde, das ich sehr hohe Zinsen bekomme und ich meine Vermögenswerte angeben soll! Dabei hatte ich gar kein Vermögen. Der Freistellungauftrag stammt noch aus uralt-Zeiten als ich mal 400 - 500 € Zinsen (insgesamt) bekommen habe, wegen mehrerer Bausparverträgen! Diese waren aber inzwischen aufgelöst, (war dem JC auch bekannt, aber der Freistellungsauftrag noch nicht gelöscht)!

So einfach kann einem (auch ohen Kontoabfrage) verschwiegenes Vermögen unterstellt werden!  :yes:

Naja der Freistellungsauftrag geht ja bis 1000 EUR. das Heisst ja nicht da man auch solche hohen Erträge erzielt.

Aber man muss da schon die Übersichz behalten wenn man bei mehreren Kreditinstituten ist.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 29. Januar 2024, 12:11:31
Und immer im Januar gibt's den fiktiven Zufluss der Vorabpauschale. Wie das sich auf Bürgergeld auswirkt? Keine Ahnung...

ISIN LU0335044896 / WKN DBX0A2 ist die ausschüttende Variante des Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1D


Vieleicht dann doch besser im Tagesgeldbereich bleiben solange wir uns da von 3,5-4,0 % bewegen.
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 29. Januar 2024, 17:32:04
https://extraetf.com/de/wissen/etf-thesaurierend-oder-ausschuettend

ZitatAusschüttend: Bei ausschüttenden ETFs erhalten Anlegerinnen und Anleger die Kapitalerträge zu einem bestimmten Stichtag auf ihr Konto überwiesen, die sie dann zur freien Verfügung haben.

Thesaurierend: Bei thesaurierenden ETFs verbleiben die Kapitalerträge im Fonds und werden automatisch wieder reinvestiert. Dadurch erhöht sich der Wert des ETFs, sodass Anlegende sehr gut vom Zinseszinseffekt profitieren können.

Steuer: Thesaurierende und ausschüttende ETFs sind steuerpflichtig. Zu welchem Zeitpunkt Steuern auf ETFs fällig werden, unterscheidet sich je nach Art der Ertragsverwendung.


ZitatWann wird ein thesaurierender ETF versteuert?
Auch wenn die Erträge bei thesaurierenden ETFs nicht ausgezahlt werden, müssen auf diese dennoch jährlich Steuern gezahlt werden.

Zur Besteuerung kommt es durch:

Verkauf der ETF-Anteile mit Gewinn
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen, der ein Basisertrag zugrunde liegt. Da dieser von der Höhe auf die Wertsteigerung der Fondsanteile in einem Kalenderjahr begrenzt ist, fällt bei Wertverlusten keine Vorabpauschale im selben Jahr an. Zudem tendiert die Vorabpauschale aktuell aufgrund der niedrigen Zinsen gegen 0, was sich bei steigenden Zinsen in Zukunft ändern könnte.


Die Auszahlung bei den ausschüttendn Fond findet unregelmäßig statt. Im Jahr 2023 z. B. an folgenden Terminen:

08.02.2023, 0,80 EUR, 23.08.23, 1,70 EUR. 15.11.23 1,12 EUR (je Stück).

Da der Kurs aktuell den Stand vor der letzten Ausschüttung bald wieder erreicht hat, könnte!! in den nächsten Woche wieder eine Ausschüttung anstehen. Die wird dann aber erst weitere zwei oder drei Wochen später auf dem Konto gebucht ... Der Kurs sinkt am Tag der Ausschüttung entsprechend.

FAZIT: Ich lass das mit den Geldmarktfonds, das ist zu crazy im Bürgergeld Bezug.

Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: Unwissender am 01. Februar 2024, 10:13:50
@NRW Master: (zu 22)

ich weiss, dass das nix aussagt! Da wird aber unterstellt und dann sollst du beweisen, das es nicht so ist!  :yes:
Titel: Aw: Immer Kontenabrufverfahren ?
Beitrag von: NRWMaster am 01. Februar 2024, 10:23:38
Dürfte in der Praxis mit einen Anhörungsbogen anfangen denke ich mal