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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: TG am 26. April 2024, 08:14:33

Titel: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TG am 26. April 2024, 08:14:33
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, ob das JC die Kosten für ein Notrufsystem übernehmen muß? Die betroffene Person lebt allein, hat ein Anfallsleiden und ist noch keine 2 Jahre GKV versichert. D.h. die Pflegekasse ist nicht zuständig.
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 26. April 2024, 09:08:55
Zitat von: TG am 26. April 2024, 08:14:33D.h. die Pflegekasse ist nicht zuständig.

LIegt ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der Kranken- bzw. Pflegekasse vor?
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TG am 26. April 2024, 09:16:47
Für das Notrufsystem noch nicht, für andere beantragten Hilfsmittel ja.
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 26. April 2024, 09:23:19
Und hat das Jobcenter die anderen Hilfsmittel dann übernommen? Auf jeden Fall erstmal einen Antrag bei der KV/PV stellen und den Bescheid abwarten.
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TG am 26. April 2024, 09:51:53
Nein, das JC hat NICHTS übernommen, bzw. abgelehnt. Antrag wurde nach § 24  gestellt.
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: Bundspecht am 26. April 2024, 10:05:22
Zitat von: TG am 26. April 2024, 09:51:53Nein, das JC hat NICHTS übernommen,

Hilfsmittel bezahlt das JC nicht mehr ! Muss z.B. meine Brille auch selber bezahlen !
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TripleH am 26. April 2024, 12:42:05
Warum wird die Vorversicherungszeit nicht erfüllt? Es scheint ja schon jemand älteres zu sein? Wie war die Person vor der GKV krankenversichert?

Aber egal wie: das Jobcenter ist nicht zuständig, sondern das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 62 ff SGB XII).
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TG am 26. April 2024, 15:19:37
Es handelt sich um eine junge ausl. Frau, die erst 1 J. in DE lebt. Erst nach 2 J. hat sie Anspruch auf PG.

Warum SGB XII und nicht SGB IX?
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TripleH am 26. April 2024, 20:25:11
Wie kommst du jetzt auf das SGB IX? Der Notruf ist doch keine Rehaleistung?
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TG am 27. April 2024, 10:26:07
Nach SGB IX besteht ein Anspruch auf Eingliederung. Ein Notrufsystem gehört für mich zur med. Eingliederung (weil die Pflegekasse nicht zuständig ist, s.o.)
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TripleH am 27. April 2024, 11:51:35
Nach meiner Recherche ist es ausschließlich eine Leistung nach dem SGB XI:
https://www.mein-hausnotruf.com/wissen/hausnotruf-und-pflegegrad

Und da hier die Pflegekasse nicht zuständig ist, kommt nur Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht:

https://www.biva.de/urteile/hausnotruf-muss-vom-sozialhilfetraeger-vollstaendig-gezahlt-werden/
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TG am 27. April 2024, 17:20:43
Oh, danke für die links. Da habe ich ja gleich die passende Begründung im Falles eines Widerspruchs.
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: TripleH am 28. April 2024, 09:47:33
Widerspruch? Du hast doch beim Jobcenter einen Antrag gestellt und nicht beim Sozialamt?
Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. April 2024, 14:49:12
Zitat von: TG am 27. April 2024, 17:20:43Da habe ich ja gleich die passende Begründung im Falles eines Widerspruchs
Immer dieses Anspruchsdenken, ich will, ich will JC zahle gefälligst.

Rentner müssen das auch selber bezahlen.

Das JC ist für solche Dinge gar nicht zuständig.

Titel: Aw: Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?
Beitrag von: Ronald BW am 28. April 2024, 20:58:40
Es gibt auch gemeinnützige Vereine die in Notfällen einspringen, da besteht allerdings kein Anspruch.
Und generell sind die meisten knapp bei Kasse das muss also gut begründet werden.
Manchmal wird so etwas von einem Fördermitglied des Vereins auch direkt übernommen.