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Kostenübernahme Notruf vom Jobcenter?

Begonnen von TG, 26. April 2024, 08:14:33

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TG

Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, ob das JC die Kosten für ein Notrufsystem übernehmen muß? Die betroffene Person lebt allein, hat ein Anfallsleiden und ist noch keine 2 Jahre GKV versichert. D.h. die Pflegekasse ist nicht zuständig.

Sheherazade

Zitat von: TG am 26. April 2024, 08:14:33D.h. die Pflegekasse ist nicht zuständig.

LIegt ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der Kranken- bzw. Pflegekasse vor?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Für das Notrufsystem noch nicht, für andere beantragten Hilfsmittel ja.

Sheherazade

Und hat das Jobcenter die anderen Hilfsmittel dann übernommen? Auf jeden Fall erstmal einen Antrag bei der KV/PV stellen und den Bescheid abwarten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Nein, das JC hat NICHTS übernommen, bzw. abgelehnt. Antrag wurde nach § 24  gestellt.

Bundspecht

Zitat von: TG am 26. April 2024, 09:51:53Nein, das JC hat NICHTS übernommen,

Hilfsmittel bezahlt das JC nicht mehr ! Muss z.B. meine Brille auch selber bezahlen !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

TripleH

Warum wird die Vorversicherungszeit nicht erfüllt? Es scheint ja schon jemand älteres zu sein? Wie war die Person vor der GKV krankenversichert?

Aber egal wie: das Jobcenter ist nicht zuständig, sondern das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 62 ff SGB XII).

TG

Es handelt sich um eine junge ausl. Frau, die erst 1 J. in DE lebt. Erst nach 2 J. hat sie Anspruch auf PG.

Warum SGB XII und nicht SGB IX?

TripleH

Wie kommst du jetzt auf das SGB IX? Der Notruf ist doch keine Rehaleistung?

TG

Nach SGB IX besteht ein Anspruch auf Eingliederung. Ein Notrufsystem gehört für mich zur med. Eingliederung (weil die Pflegekasse nicht zuständig ist, s.o.)

TripleH

Nach meiner Recherche ist es ausschließlich eine Leistung nach dem SGB XI:
https://www.mein-hausnotruf.com/wissen/hausnotruf-und-pflegegrad

Und da hier die Pflegekasse nicht zuständig ist, kommt nur Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht:

https://www.biva.de/urteile/hausnotruf-muss-vom-sozialhilfetraeger-vollstaendig-gezahlt-werden/

TG

Oh, danke für die links. Da habe ich ja gleich die passende Begründung im Falles eines Widerspruchs.

TripleH

Widerspruch? Du hast doch beim Jobcenter einen Antrag gestellt und nicht beim Sozialamt?

Kopfbahnhof

Zitat von: TG am 27. April 2024, 17:20:43Da habe ich ja gleich die passende Begründung im Falles eines Widerspruchs
Immer dieses Anspruchsdenken, ich will, ich will JC zahle gefälligst.

Rentner müssen das auch selber bezahlen.

Das JC ist für solche Dinge gar nicht zuständig.


Ronald BW

Es gibt auch gemeinnützige Vereine die in Notfällen einspringen, da besteht allerdings kein Anspruch.
Und generell sind die meisten knapp bei Kasse das muss also gut begründet werden.
Manchmal wird so etwas von einem Fördermitglied des Vereins auch direkt übernommen.