Hallo liebes Forum,
ich habe nun mal eine spezielle Frage.
Dazu vorweg ein paar Gegebenheiten:
1. Ab 1.7.2024 endet die Kabel-TV-Versorgung vom Vermieter (Anschlussgebühr wird nicht mehr vom Vermieter (Nebenkosten) gezahlt).
2. Wir Grundsicherungsbezieher bekommen die Mietkosten (inkl. Nebenkosten) vom Jobcenter erstattet.
3. Wir Grundsicherungsbezieher haben eine GEZ-Befreiung.
Nun meine Frage:
Müssten wir Grundsicherungsbezieher (Bürgergeld) in der Logik der oben aufgeführten Gegebenheiten, hier jetzt nicht diese Anschlussgebühr dann separat vom Jobcenter erstattet bekommen ?!?
Und wenn ja, wie beantragen, oder/und wie jetzt ?
Oder regelt das Jobcenter das da jetzt vielleicht sogar von sich aus allein ?
schon gelesen? https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-keine-kabelfernsehgebuehren-mehr-ueber-die-wohnnebenkosten
Ich weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist.
Warum sollte das JC das übernehmen?
Es besteht keine Pflicht mehr einen Kabel-TV Vertrag abzuschließen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten TV zu schauen.
Zitat von: Vollloser am 05. Mai 2024, 15:47:09Und wenn ja, wie beantragen, oder/und wie jetzt ?
Gar nicht, weil es schlicht nichts vom JC dazu gibt.
Zitat von: Vollloser am 05. Mai 2024, 15:47:09in der Logik der oben aufgeführten Gegebenheiten
Dann hätten alle anderen, bei denen es nicht im MV mit drin war, früher auch einen Zuschuss bekommen müssen.
Zu 99% wird der Kabelanschluß auch ohne Bezahlung erstmal weiter laufen. Die Kabelanbieter haben weder das Personal noch die Bereitschaft überall die Anschlüsse abzuklemmen.
Es ist nicht verboten den Anschluss ohne Vertrag einfach weiter zu nutzen. Falls irgendwann der Anschluss mal abgeschaltet werden sollte, kannst du einen Kabelanschluss buchen oder übers Internet schauen. Gibt mehr als genug kostenlos über YouTube, Livestream und Mediatheken.
Bis dahin einfach abwarten.
Zitat von: 180 am 07. Mai 2024, 16:27:00wird der Kabelanschluß auch ohne Bezahlung erstmal weiter laufen
Ist hier schon seit Januar 2024 so, aber irgendwann werden die schon abschalten.
Bis dahin wird man mit Werbung genervt, per Post und Drückerkolonne.
Offenbar machen weit weniger einen Vertrag als gedacht.
Zitat von: 180 am 07. Mai 2024, 16:27:00oder übers Internet schauen
Bei 1&1 ist die App dazu bei mir jetzt sogar gratis im Vertrag mit dabei. (bei anderen wohl auch möglich)
Bräuchte ich gar nicht, da zum Glück hier SAT Empfang geht.
Einfach die Füße stillhalten, keinen Kopf machen und den Fernsehgenuss einfach weiter gratis genießen.
Gerade wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, da wird es schwer bis unmöglich sein einzelne nichtzahlende Mieter vom TV Empfang abzuklemmen. Da müsste dann ein Techniker in die Wohnung um eine Filterdose zu installieren. Das Gute ist man muss den Techniker auf KEINEN Fall in die Wohnung lassen.
https://www.inside-digital.de/news/fernsehen-per-kabel-so-will-vodafone-schwarzseher-abklemmen
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Mai 2024, 16:57:34Offenbar machen weit weniger einen Vertrag als gedacht.
Für was auch, für die Wiederholung der Wiederholung dessen Wiederholung. Dafür würde ich nie zahlen.
Zitat von: Vollloser am 05. Mai 2024, 15:47:09Müssten wir Grundsicherungsbezieher (Bürgergeld) in der Logik der oben aufgeführten Gegebenheiten, hier jetzt nicht diese Anschlussgebühr dann separat vom Jobcenter erstattet bekommen ?!?
Dabei sehe ich nichts logisches.
Weder erstattet das JC die Rundfunkgebühr, noch haben Rundfunkgebühr und Kabelgebühr etwas gemeinsam.
Zitat von: Sensoriker am 05. Mai 2024, 16:22:57Es besteht keine Pflicht mehr einen Kabel-TV Vertrag abzuschließen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten TV zu schauen
Die Geier der Telekom sind sicher schon unterwegs. :grins:
https://de.trustpilot.com/review/www.telekom.de
Zitat von: Milla am 07. Mai 2024, 17:23:56da wird es schwer bis unmöglich sein einzelne nichtzahlende Mieter vom TV Empfang abzuklemmen.
Wenn die nicht zufällig Internet darüber haben, ist das überhaupt kein Problem.
Da wird der Anschluss im Keller abgeklemmt und gut ist.
Dafür muss auch keiner in die Wohnung kommen.
Es macht erst Sinn nach Alternativen zu schauen, nachdem der Kabelanschluss abgeschaltet wurde.
Niemand kann behaupten, dass er 1-2 Wochen ohne Fernsehen nicht überleben kann.
Bis hunderttausende Anschlüsse abgeklemmt sind, vergehen viele Monate bis Jahre. Vorausgesetzt Vodafone fängt überhaupt an systematisch Anschlüsse abzuklemmen. Die Techniker haben sicher genug wichtigere Aufgaben.
Zitat von: 180 am 08. Mai 2024, 16:37:25Vorausgesetzt Vodafone fängt überhaupt an systematisch Anschlüsse abzuklemmen
Doch machen sie schon...
https://www.inside-digital.de/news/vodafone-sperrt-kabel-tv-wohnungen-betroffen
Spätestens ab August 2024 sicher auch verstärkt.
Zitat von: Ottokar am 08. Mai 2024, 11:30:56Weder erstattet das JC die Rundfunkgebühr
Doch !
Naja gut. Es erstattet nicht, sondern es (das Jobcenter)
befreit von der Rundfunkgebühr (Rundfunkgebühr-Befreiung !) !
Da gibt´s ein Bescheinigungsformular, welches man dann an die (öffentlich rechtlichen) Rundfunkanstalten schicken kann.
Nein, das JC befreit nicht von der Rundfunkgebühr.
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist in § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt und Voraussetzung dafür ist ein Befreiungsantrag vom Gebührenschuldner nebst Nachweisen über die in § 4 genannten Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, befreit der (Rundfunk)Beitragsservice dich von der Zahlungsflicht.
Die Bescheinigung über den Bezug von Bürgergeld/Sozialhilfe/Grundsicherung vom jeweiligen Träger für den (Rundfunk)Beitragsservice soll dir und dem Träger nur ersparen, wie früher den ganzen Bewilligungsbescheid zu kopieren und den Leistungsbezug zu beglaubigen.
Ach so. Ja gut. Also der Rundfunkbeitragsservice befreit ja dann von der Rundfunkgebühr, und nicht das Jobcenter !?!
Ja klar.
Aber DASS ist doch NOCH besser - im Sinne meiner Argumentation oben !!
Der Rundfunkbeitragsservice selbst befreit ja schon Grundsicherungsbezieher, die ihre Bedürftigkeit da nachweisen können.
Also Rundfunknutzung soll für bedürftige Menschen freigestellt sein (von den Kosten).
DEM widerspricht aber nun das Ansinnen von Vodafon jetzt auf einmal Nutzungsgebühr für IHRE Rundfunkinfrastruktur von bedürftigen Menschen zu verlangen !
Du vergisst schon wieder, dass die Nutzungsgebühr von z. B. Vodafone oder Telekom oder wie sie alle heißen, KEINE Pflichtabgaben wie die GEZ-Gebühren sind. Du MUSST keinen Nutzungsvertrag mit einem von denen abschließen.
Im Gegensatz zur Rundfunkgebühr gibt es für Kabel, Handy etc. keine rechtliche Grundlage, die eine Gebührenbefreiung regelt.
Aber du kannst gern dein Glück beim BVerfG versuchen.
Zitat von: Ottokar am 11. Mai 2024, 12:34:20Im Gegensatz zur Rundfunkgebühr gibt es für Kabel, Handy etc. keine rechtliche Grundlage, die eine Gebührenbefreiung regelt. Aber du kannst gern dein Glück beim BVerfG versuchen
bis es soweit ist muss er vielleicht erst alle Verwaltungsgerichte durchfechten. :grins:
Man braucht gar keinen Vertrag abschließen, wenn man das nicht möchte. Man kann auch über einen Stick Fernsehen schauen. Das JC hat jedenfalls mit dem Kabelfernsehen überhaupt nichts zu tun. Kabelfernsehen ist kein Grundbedürfnis.
wir mussten immer nur einen bestimmten Kabelbetreiber als Mieter beauftragen, wenn wir Kabelfernsehen wollten, da durfte ein anderer gar nicht kommen, vielleicht ist das ja jetzt anders.
Zitat von: Rotti am 14. Mai 2024, 14:55:42vielleicht ist das ja jetzt anders
Nein, es kann nur der Kabelanbieter genommen werden, welcher vom VM akzeptiert wurde.
Zumindest in diesem Punkt gibt es keine freie Wahl des Anbieters.
Das stimmt so nicht. Unsere Wohnungsbaugesellschaft hat gute Konditionen bei einem Betreiber ausgehandelt, bei der wir Kabelfernsehen beantragen können. Wir müssen aber nicht. Ich kann auch jeden Betreiber wählen, den ich haben möchte. Nur ist der dann evtl. teurer.
Zitat von: Birgit63 am 15. Mai 2024, 10:52:46Ich kann auch jeden Betreiber wählen, den ich haben möchte.
Völlig falsch!
Zitat von: Birgit63 am 15. Mai 2024, 10:52:46hat gute Konditionen bei einem Betreiber ausgehandelt
Ja, und genau nur bei dem kannst du einen Vertrag machen.
Wenn an deiner Adresse z.b. Vodafone den Hut auf hat, kannst du auch nur diesen Anbieter nehmen.
Pyur z.B. würde dann nicht gehen, es gibt also keine freie Wahl des Anbieters.
Kann man leicht raus bekommen, einfach auf die Anbieterseite gehen und die Verfügbarkeit prüfen.
Es geht hier aber nur um Kabel TV, nicht über Internet.
Da hat man dann schon die freie Wahl zwischen den Anbietern.
Nein, das stimmt nicht. Wir haben uns einen anderen Betreiber gesucht, der sogar noch günstiger ist. Das bezieht sich auch nur auf Kabelfernsehen.
Birgit, das geht aber nun mal nicht überall.
Das habe ich auch nicht behauptet. "Kopfbahnhof" hat behauptet dass das überhaupt nicht geht. Wie es woanders ist weiß ich nicht. Allerdings kenne ich noch 2 Personen, die jeweils zu einer anderen Wohnungsgesellschaft gehören, die sich jetzt auch ihren Anbieter selbst suchen dürfen.
Zitat von: Birgit63 am 16. Mai 2024, 10:55:49Wie es woanders ist weiß ich nicht.
So dürfte das für mind. 95 % der Mieter sein, ich kenne keinen, der zwischen mehreren Kabel TV Anbietern die Wahl hat.
Abgesehen davon, dass es da eh nicht mehr viele gibt.
Meist ist nur ein Kabel-Provider für einen Haushalt zuständig – nämlich der Betreiber, an dessen Kabelnetz das Haus angeschlossen ist. Anders als bei DSL, hat man beim Anbieterwechsel deshalb nicht die freie Wahl.
Ich bin der Meinung, dass die Kernfrage zu diesem Thema mehr als ausreichend beantwortet wurde und es jetzt nur noch um Rechthaberei geht oder eben nicht geht. Total uninteressant!
Zu der GEZ Befreiung kann bei der Telekom auch noch eine Ermässigung beantragt werden.
ZitatSozialtarif der Telekom Deutschland GmbH
Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen den Sozialtarif der Telekom Deutschland GmbH nutzen. Auch behinderten Menschen kommt diese freiwillige soziale Vergünstigung zugute.
Im Rahmen des Sozialtarifs wird ein monatlicher Rechnungsnachlass gewährt in Höhe von:
EUR 8,26 (EUR 6,94 netto) für Kunden, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder BAföG-Leistungen empfangen
EUR 10,38 (EUR 8,72 netto) für blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent
Die Vergünstigungen gelten für alle selbst gewählten City-, Deuschland- und Auslandsverbindungen, die über das Telefonnetz der Telekom geführt werden. Die soziale Vergünstigung wird nicht mit den Verbindungsentgelten für Auslandsverbindungen, die mit dem Spezialtarif CountrySelect abgerechnet werden, und den Verbindungen der Telekom zu speziellen Diensten mit internationaler Zugangskennzahl verrechnet. Für den monatlichen Grundpreis und sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.
Amt24 Sachsen (https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000193?plz=04107-04349-04129-04207-04328-04229-04109-04329-04209-04103-04105-04347-04205-04249-04288-04289-04316-04317-04318-04319-04356-04158-04279-04159-04357-04315-04275-04155-04177-04178-04277-04299-04157-04179&ags=14713000)
:flag:
Das sind verschiedene Verträge.
Du hast, zwangsweise, einen Vertrag mit den Staats TV wie ARD, ZDF usw.
Geld wird von der GEZ eingetrieben oder durch bist als Bürgergeldempfänger befreit..
Du kannst einen Vertrag über Kabel TV haben. Das sind meist Telco s oder
Staatwerke..Aber die werden aus der Miete herausgenommen und must du
bald einzeln bezahlen.
:schock:
Da ich eh neue PC Hardware brauche und deshalb auch Glasfaser Internet,
werde ich auf IPTV umsteigen. :teuflisch:
TV wann und was ich will..Netflix und alle Mediatheken...
Gruss aus Hamburg Barmbek